Für wen lohnt sich die Auflösung eines Arbeitsverhältnisses?
Auflösungsverträge stellen im Arbeitsrecht neben der Kündigung eine weitere Möglichkeit zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses dar. Unter bestimmten Umständen ist es sowohl für den Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmer von Vorteil, den Arbeitsvertrag im gegenseitigen Einvernehmen aufzulösen.
Vor allem Arbeitgeber nehmen gerne Gebrauch von einem Auflösungsvertrag, um ein Arbeitsverhältnis jederzeit zu beenden und den gesetzlichen Kündigungsschutz zu umgehen. Allerdings gilt es für beide Seiten einige Aspekte zu beachten, damit der Auflösungsvertrag nicht zum Nachteil wird. Welche Unterschiede zu einer Kündigung bestehen sowie welche Möglichkeiten und Gefahren Ihnen eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses bietet, zeigen wir Ihnen im folgenden Beitrag.
Inhalt
Kompaktwissen: Auflösungsvertrag
Ein Auflösungsvertrag lässt sich jederzeit und ohne eine Einhaltung der Kündigungsfrist abschließen. Im Gegensatz zur Kündigung handelt es sich dabei um eine Vereinbarung, die nur mit der Zustimmung beider Vertragspartner möglich ist. Für Arbeitgeber besteht der Vorteil, dass ein Arbeitsverhältnis ohne eine Frist aufgehoben werden kann und keine Kündigungsschutzklage droht. Für Arbeitnehmer ist ein Auflösungsvertrag vor allem hinsichtlich einer möglichen Abfindung von Vorteil.
Die höhere Flexibilität eines Auflösungsvertrags kann jedoch auch ein Nachteil sein, insbesondere für den Arbeitnehmer, da der Kündigungsschutz bei einer Auflösung des Arbeitsverhältnisses nicht greift. Oftmals führt ein Aufhebungsvertrag zu einer Sperrzeit bei der Bundesagentur für Arbeit. Ausgenommen, es liegt ein wichtiger Grund für die Auflösung vor.
Für einen Auflösungsvertrag bestehen nur wenige formale und inhaltliche Vorschriften. Er bedarf der Schriftform, eines Enddatums sowie des aktuellen Datums und der Unterschrift beider Vertragsparteien. Zusätzlich dient der Auflösungsvertrag typischerweise dazu, gegenseitige Ansprüche abzuwickeln. Mögliche Inhalte sind beispielsweise Regelungen zum Resturlaub, einer Freistellung, einer Abfindung oder noch ausstehenden Zahlungen.
Auflösungsvertrag oder Kündigung: Welche Unterschiede gibt es?
Um ein Arbeitsverhältnis zu beenden, bedarf es in der Regel einer Kündigung. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer können diese aussprechen. Wichtig sind in diesem Zusammenhang die geltenden Kündigungsfristen, die es für die jeweilige Partei einzuhalten gilt.
Möchte ein Arbeitnehmer oder ein Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis beenden, ist dies allerdings nicht nur mit einer Kündigung möglich, sondern auch über einen sogenannten Auflösungsvertrag. Die Kündigung mit einem Auflösungsvertrag bietet dabei verschiedene Vorteile und Nachteile für beide Seiten. So lässt sich mit einem Auflösungsvertrag das Arbeitsverhältnis beispielsweise zu einem beliebigen Zeitpunkt beenden.
Eine Kündigungsfrist gilt es somit nicht einzuhalten, wodurch der Auflösungsvertrag dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber eine deutlich höhere Flexibilität bietet. Der Arbeitsvertrag wird durch einen Auflösungsvertrag im gegenseitigen Einvernehmen aufgelöst. Gegenseitige Ansprüche werden darin in der Regel ebenfalls abgewickelt, sodass das Arbeitsverhältnis zum vereinbarten Termin sein Ende findet.
Für Arbeitgeber ist dies gleich doppelt von Vorteil: Das Arbeitsverhältnis lässt sich ohne die Einhaltung einer Kündigungsfrist beenden und es besteht nicht die Gefahr einer Kündigungsschutzklage durch den Arbeitnehmer. Allerdings bestehen im Vergleich zu einer normalen Kündigung auch diverse Nachteile. So ist ein Auflösungsvertrag für den Arbeitgeber oftmals mit zusätzlichen Kosten durch eine Abfindung oder eine Freistellung verbunden.
Im Gegensatz zu einer Kündigung ist bei einem Auflösungsvertrag außerdem die Zustimmung beider Parteien notwendig. Der Abschluss ist also nur mit der Unterschrift von Arbeitgeber und Arbeitnehmer möglich. Über den Inhalt können beide Parteien frei verhandeln.
Insbesondere für Arbeitnehmer gilt es beim Abschluss eines Auflösungsvertrags daher mehrere Punkte zu beachten. Beispielsweise kann die freiwillige Auflösung des Arbeitsverhältnisses Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld haben. Zudem gelten in der Regel alle Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber mit dem Abschluss des Vertrags als abgegolten.
Wann ist ein Auflösungsvertrag sinnvoll?
Ein Auflösungsvertrag kann in vielen verschiedenen Situationen die bessere Wahl im Vergleich zu einer Kündigung sein. Dies trifft für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu. Die Vorteile und Nachteile hierzu haben wir Ihnen bereits im ersten Abschnitt aufgeführt. Für Arbeitgeber ist ein Auflösungsvertrag dementsprechend vor allem sinnvoll, um eine lange Kündigungsfrist und eine mögliche Kündigungsschutzklage zu umgehen.
Aber auch Arbeitnehmer profitieren von der höheren Flexibilität. Zum Beispiel ist ein schneller Jobwechsel oder eine kurzfristige Beendigung des Arbeitsvertrags dadurch möglich. Ebenso verhält es sich in Berufsfeldern mit langen Kündigungsfristen. Hier greifen Arbeitnehmer und Arbeitgeber regelmäßig zu einem Auflösungsvertrag.
Zusätzlich bietet ein Auflösungsvertrag Ihnen als Arbeitnehmer die Möglichkeit, eine Abfindung auszuhandeln. Dies ist insbesondere bei einer drohenden Kündigung sinnvoll. Arbeitgeber gehen darauf oftmals ein, um zusätzliche Kosten durch eine Klage zu vermeiden.
Eine weitere Möglichkeit stellt ein Auflösungsvertrag aus gesundheitlichen Gründen dar. Ist es Ihnen beispielsweise aufgrund einer Krankheit nicht länger möglich Ihren Job auszuüben, gilt ein Auflösungsvertrag wegen Krankheit als eine beliebte Alternative zur Kündigung. Gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber können Sie sich so auf eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses einigen.
Zusätzlich ist ein Auflösungsvertrag bei Erreichen der Rente eine Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Haben Sie das gesetzliche Rentenalter erreicht, endet Ihr Arbeitsverhältnis dadurch nicht automatisch. Ist nichts anderes im Arbeitsvertrag, in einem Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung festgelegt, bedarf es ebenfalls einer Kündigung. Alternativ können Sie mit Ihrem Arbeitgeber einen Auflösungsvertrag bei Renteneintritt abschließen.
Was ist besser: Aufhebungsvertrag oder Auflösungsvertrag?
Aufhebungsvertrag oder Auflösungsvertrag sind beides Begriffe für eine freiwillige Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Je nach Branche und Beruf wird der Vertrag zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Aufhebungsvereinbarung, Auflösungsvertrag oder Aufhebungsvertrag bezeichnet. Gemeint ist damit jedoch immer dasselbe.
Wirkt sich ein Auflösungsvertrag auf das Arbeitslosengeld aus?
Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht in der Regel für jeden Arbeitnehmer, der bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Hierzu zählt zum Beispiel eine regelmäßige Einzahlung in die Arbeitslosenversicherung. Innerhalb der letzten 30 Monaten müssen Sie mindestens 12 Monate darin einzahlen, um ein Anrecht auf Arbeitslosengeld zu haben.
Des Weiteren gilt ein unverschuldeter Jobverlust als wichtige Voraussetzung. Bei einer eigenen Kündigung erhalten Sie in der Regel eine bestimmte Sperrzeit für das Arbeitslosengeld (§ 159 SGB III). Ähnlich verhält es sich mit dem Arbeitslosengeld bei einem Auflösungsvertrag.
Damit Sie Arbeitslosengeld nach einem Auflösungsvertrag erhalten, muss ein wichtiger Grund für diesen vorliegen. Genauer definiert ist dies allerdings nicht und im Zweifelsfall Ermessensspielraum des Arbeitsamtes. Eine drohende Kündigung oder die Einhaltung der Kündigungsfristen gelten beispielsweise als solche Gründe.
So kann Ihnen zum Beispiel Ihr Arbeitgeber eine Bestätigung ausstellen, dass es auch ohne Auflösungsvertrag zu einer Kündigung gekommen wäre. Auch Gründe, die in Ihrer Person oder der Tätigkeit liegen und Sie daran hindern, diese weiter auszuführen, verhindern eine Sperrung des Arbeitslosengeldes. Eine Abfindung führt hingegen nicht zwangsläufig zu einer Sperre.
Trifft jedoch kein wichtiger Grund zu, verhängt die Arbeitsagentur in der Regel eine Sperrzeit von 12 Wochen, wenn Sie mit einem Auflösungsvertrag Ihre Arbeit beenden. Treten weitere Versäumnisse Ihrerseits auf oder Sie haben sich nicht rechtzeitig nach der Aufhebung Ihres Arbeitsverhältnisses arbeitssuchend gemeldet, erhöht sich die Sperrzeit zusätzlich.
Welche formalen Kriterien muss ein Auflösungsvertrag erfüllen?
Für einen Auflösungsvertrag gibt es nur wenige gesetzliche Vorgaben, damit dieser gültig ist. Beinhalten muss der Auflösungsvertrag das aktuelle Datum, den Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie eine Angabe hinsichtlich beider Vertragsparteien. Der Abschluss eines Auflösungsvertrags muss zudem in Schriftform erfolgen. Eine Aufhebung des Arbeitsvertrags via E-Mail oder SMS ist hingegen nicht möglich.
Aufbau und Inhalt lassen sich hingegen frei bestimmen. Grundsätzlich sollte der Vertrag alle gegenseitigen Ansprüche regeln. Darunter fällt zum Beispiel die Behandlung des Resturlaubs. Dieser kann in der Zeit bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses genommen oder anschließend ausgezahlt werden.
Ebenso lässt sich eine Freistellung oder Abfindung im Auflösungsvertrag vereinbaren. Teilweise ersetzt eine mehrmonatige Freistellung eine Abfindung. Weitere wichtige Bestandteile sind unter anderem Regelungen zum Arbeitszeugnis und zu weiteren gegenseitigen Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis wie die Rückzahlung von Urlaubs- oder Weihnachtsgeld.
Sobald Arbeitnehmer und Arbeitgeber den Auflösungsvertrag unterschrieben haben, wird dieser wirksam. Vorausgesetzt, der Auflösungsvertrag verstößt nicht gegen geltendes Recht und ist nicht sittenwidrig.
Besteht bei einem Auflösungsvertrag ein Recht auf eine Abfindung?
Um dem Mitarbeiter einen Auflösungsvertrag schmackhaft zu machen, verbinden viele Arbeitgeber die Unterzeichnung mit einer Abfindungszahlung. Ein gesetzlicher Anspruch auf diese besteht für Arbeitnehmer jedoch nicht.
Gemäß Kündigungsschutzgesetz (KSchG) haben Sie als Arbeitnehmer lediglich einen gesetzlichen Abfindungsanspruch bei einer betriebsbedingten Kündigung. Diese muss hierfür klar als betriebsbedingte Kündigung ausgestellt sein und einen Kündigungsgrund enthalten. Nach Ablauf der Klagefrist (3 Wochen ab Zugang der Kündigung) entsteht ein entsprechender Anspruch auf eine Abfindung.
Dies ist in der Praxis jedoch selten der Fall. In der Regel zahlen Arbeitgeber Abfindungen lediglich nach einer Kündigungsschutzklage oder beim Abschluss eines Auflösungsvertrags. Diese dient somit zur Entschädigung des Arbeitnehmers nach einer ungerechtfertigten Kündigung oder aufgrund der verkürzten Kündigungsfrist.
Grundsätzlich gilt eine Abfindung als normaler Lohnbestandteil und unterliegt der Einkommenssteuer. Gemäß § 34 EStG (Einkommensteuergesetz) handelt es sich bei Abfindungen um außerordentliche Einkünfte.
Öffentlicher Dienst: Ist ein Auflösungsvertrag ebenfalls möglich?
Ein Auflösungsvertrag ist auch im öffentlichen Dienst möglich. Genauso wie bei einem normalen Arbeitsverhältnis können Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich so auf ein Ende der Zusammenarbeit verständigen. Jedoch gibt es für Arbeitnehmer einige Besonderheiten zu beachten.
Worauf gilt es im öffentlichen Dienst zu achten?
Möchten Sie als Arbeitnehmer eine Sperrzeit für das Arbeitslosengeld vermeiden, ist es wichtig, beim Auflösungsvertrag den TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) zu beachten. So sollten beispielsweise die längeren Kündigungsfristen des TVöD im Auflösungsvertrag eingehalten werden.
Diese liegen über den normalen gesetzlichen Kündigungsfristen und steigen mit längerer Betriebszugehörigkeit an. Nach einem Jahr beträgt die Frist beispielsweise bereits 6 Wochen. Ab dem 5. Vertragsjahr steigert sich diese auf 3 Monate. Die höchste Stufe (6 Monate) ist nach 12 Jahren im Betrieb erreicht.
Welche Kündigungsfristen im öffentlichen Dienst gelten, fassen wir Ihnen nachfolgend zusammen:
- bis 6 Monate: 2 Wochen zum Monatsende
- bis 1 Jahr: 1 Monat zum Monatsende
- ab 1 Jahr: 6 Wochen zum Quartalsende
- ab 5 Jahren: 3 Monate zum Quartalsende
- ab 8 Jahren: 4 Monate zum Quartalsende
- ab 10 Jahren: 5 Monate zum Quartalsende
- ab 12 Jahren: 6 Monate zum Quartalsende
Beispiel:
Ein Arbeitnehmer arbeitet seit 6 Jahren im selben Betrieb und erhält am 15. Januar seine Kündigung. Seine Kündigungsfrist beträgt laut TVöD somit 3 Monate zum Quartalsende. Der frühest möglicher Kündigungszeitpunkt wäre in diesem Beispiel somit der 30. Juni, da eine Kündigung lediglich zum zweiten Quartalsende unter Einhaltung der Frist möglich ist.
Zusätzlich ist eine ordentliche Kündigung bei langer Betriebszugehörigkeit (mindestens 15 Jahre) oder einem gewissen Alter (über 40 Jahren) oftmals nicht möglich, weshalb viele Arbeitgeber zu einem Auflösungsvertrag greifen. Dies gilt jedoch nur in den alten Bundesländern. Des Weiteren ist eine Kündigung gemäß TVöD nach einem Jahr Betriebszugehörigkeit lediglich zum Quartalsende möglich.
Prüfen Sie daher vorab Ihre jeweilige Kündigungsfrist und achten Sie darauf, dass die Vertragsauflösung erst nach dieser Frist ist. Längere Kündigungsfristen stellen ein gutes Argument in den Abfindungsverhandlungen dar. Allerdings dürfen Sie im öffentlichen Dienst nicht ganz so hohe Summen wie in der Privatwirtschaft erwarten. Zusätzlich kann eine Nichteinhaltung der Kündigungsfrist oder eine Abfindung Auswirkungen auf Ihr Arbeitslosengeld haben.
Auflösungsvertrag öffentlicher Dienst: Ist wegen der Rente eine Auflösung des Vertrags notwendig?
Laut Arbeitsrecht endet ein Arbeitsverhältnis nicht automatisch mit dem Erreichen des Rentenalters, sondern bedarf einer Kündigung oder einer Aufhebung des Arbeitsvertrags, sofern nichts anderes in diesem vereinbart ist. Im öffentlichen Dienst findet jedoch mit TVöD ein Tarifvertrag Anwendung. Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses bei Renteneintritt ist darin in § 33 geregelt. Dementsprechend endet ein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst, sobald Sie Ihren Rentenbescheid erhalten. Eine Kündigung oder ein Auflösungsvertrag ist somit nicht notwendig.
Welche Unterschiede bestehen zu einem Abwicklungsvertrag?
Auflösungsvereinbarung, Aufhebungsvertrag oder Auflösungsvertrag meinen alle dasselbe: eine Vereinbarung zur einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Zweck dieser Vereinbarung ist die Auflösung des gegenseitigen Schuldverhältnisses zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer.
Ein Abwicklungsvertrag regelt im Gegensatz hierzu lediglich, wie ein Arbeitsverhältnis beendet wird. Das Arbeitsverhältnis endet durch diese Vereinbarung allerdings nicht, weshalb ein Abwicklungsvertrag oftmals als Ergänzung zu einer Kündigung dient.
In einem Abwicklungsvertrag vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer alle Einzelheiten, die im Rahmen der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses auftreten. Gängig sind beispielsweise Vereinbarungen zur Rückgabe des Firmenwagens oder von Arbeitsmitteln wie dem Smartphone und dem Laptop. Ebenso lässt sich ein Abwicklungsvertrag dazu nutzen, um eine Abfindung zu vereinbaren.