Schwangere Arbeitnehmerinnen gehen sechs Wochen vor der errechneten Geburt in den Mutterschutz. Anschließend folgt in der Regel mindestens ein Jahr Elternzeit, in welcher sich die frischgebackene Mutter um das Baby kümmert. Der Arbeitgeber muss dementsprechend mindestens ein Jahr auf seinen Arbeitnehmer verzichten.
Grundsätzlich kann die Elternzeit insgesamt auf drei Jahre verlängert werden. Wird ein weiteres Kind innerhalb der Elternzeit geboren, kann die Elternzeit von neuem begonnen werden, sofern diese im Vorfeld vom Arbeitgeber genehmigt wurde. Dementsprechend kann der Arbeitnehmer für einige Jahre im Unternehmen ausfallen.
Nach der Elternzeit haben die meisten Arbeitnehmer den Wunsch, mehr Zeit bei ihren Kindern zu verbringen und wollen deshalb weniger arbeiten. Nicht immer ist allerdings eine Teilzeitbeschäftigung möglich. Bei Unternehmen mit unter 15 Mitarbeitern muss der Arbeitgeber einem Antrag auf Teilzeit nicht zustimmen.
Aber welche Möglichkeiten bestehen für einen Arbeitnehmer nach der Elternzeit? Muss das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen aufgelöst werden oder kann ein Aufhebungsvertrag nach der Elternzeit mit dem Arbeitgeber abgeschlossen werden? Inwiefern ein Aufhebungsvertrag in der Elternzeit Sinn macht, beantworten wir Ihnen im folgenden Ratgeber und stellen zudem ein kostenloses Muster zur Verfügung.
Inhalt
Kompaktwissen: Aufhebungsvertrag nach der Elternzeit
Ja, grundsätzlich besteht während des Mutterschutzes und der Elternzeit die Möglichkeit, ein bestehendes Arbeitsverhältnis zu beenden. Denn in diesem Fall verzichten Sie auf den gesetzlichen Kündigungsschutz.
Nein, einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es in Deutschland grundsätzlich nicht. Arbeitnehmer müssen sich daher mit ihrem Arbeitgeber einigen.
Eine Orientierung zu möglichen Formulierungen für einen Aufhebungsvertrag, der das Arbeitsverhältnis zum Ende der Elternzeit beenden soll, bietet dieses Muster.
Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen von sich aus eine Abfindung in Form eines Aufhebungsvertrages anbietet, ist er sich Ihrer Rechte bewusst. Allerdings ist das Angebot meist weit von einer fairen Abfindung entfernt. Die Experten von CONNY prüfen gerne Ihren Vertrag.
Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch einen Aufhebungsvertrag
Ein Aufhebungsvertrag hat den Vorteil, dass die gesetzlichen Kündigungsfristen nicht eingehalten werden müssen. Dennoch beendet ein Aufhebungsvertrag das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt. Anders als eine Kündigung müssen sich beide Parteien einig über den Aufhebungsvertrag sein.
Grundsätzlich muss ein Aufhebungsvertrag schriftlich abgeschlossen werden. Wesentliche Punkte wie der Beendigungszeitpunkt, der Urlaubsanspruch und etwaige Abfindungen werden schriftlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer festgehalten. Nur in Schriftform ist die Vereinbarung wirksam.
Ein weiterer Vorteil des Aufhebungsvertrags ist, dass der Arbeitgeber einen Kündigungsschutz des Arbeitnehmers nicht berücksichtigen muss.
Sofern der Arbeitnehmer einverstanden ist, kann das Arbeitsverhältnis aufgelöst werden, obwohl dieser durch den Mutterschutz oder die Elternzeit vor Kündigung des Arbeitsverhältnisses geschützt ist.
Dementsprechend kann ein Aufhebungsvertrag nach der Elternzeit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber abgeschlossen werden. Dies hat vor allem den Vorteil, dass der Arbeitnehmer nach der Elternzeit nicht erneut ins Arbeitsverhältnis zurückkehren muss, um die Kündigungsfristen einzuhalten, sondern mit Beendigung der Elternzeit auch aus dem Unternehmen ausscheidet.
Gründe für einen Aufhebungsvertrag in oder nach der Elternzeit
Es ist zwar auch durchaus möglich, dass der Arbeitgeber drei Monate vor Beendigung der Elternzeit eine Kündigung gegenüber dem Arbeitnehmer ausspricht, um das Arbeitsverhältnis im Anschluss an die Elternzeit direkt zu beenden, allerdings wollen viele Arbeitnehmer bereits innerhalb der Elternzeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden.
Aber welche Gründe liegen für einen Aufhebungsvertrag in der Elternzeit beim Arbeitnehmer vor? Arbeitnehmer, die in einem Unternehmen mit weniger als 15 Mitarbeitern beschäftigt sind, haben nach der Elternzeit keinen Anspruch auf eine Teilzeitbeschäftigung und müssten weiterhin in Vollzeit arbeiten.
Für viele Mütter und Väter ist dies allerdings nicht mit dem Familienleben vereinbar. Besonders während der ersten Lebensjahre des Kindes, wollen die Eltern viel Zeit mit ihren Sprösslingen verbringen und wollen daher die Arbeitszeit um ein paar Stunden pro Woche verringern.
In diesem Fall kann ein Aufhebungsvertrag nach der Elternzeit dafür sorgen, dass der Arbeitnehmer nach Beendigung der Elternzeit nicht erneut für einen Monat der Vollzeitbeschäftigung nachgehen muss. Der Beendigungszeitpunkt kann bei einem Aufhebungsvertrag frei gewählt werden.
Aber auch für Arbeitgeber hat der Aufhebungsvertrag nach der Elternzeit Vorteile. Befindet sich das Unternehmen in einer wirtschaftlich verschlechterten Lage, kann der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter einen Aufhebungsvertrag anbieten und ihn somit ohne Berücksichtigung des Kündigungsschutzes aus dem Arbeitsverhältnis entlassen.
Steht Ihnen bei einem Aufhebungsvertrag nach der Elternzeit eine Abfindung zu?
Bietet Ihr Arbeitgeber Ihnen einen Aufhebungsvertrag nach der Elternzeit an, bedeutet dies für Sie, dass Sie bei Zustimmung aus Ihrem bisherigen Arbeitsverhältnis entlassen werden. In diesem Fall stehen Sie nach der Elternzeit ohne Job da. Sofern Sie dem Aufhebungsvertrag allerdings zustimmen möchten, können Sie auf eine Abfindung bestehen.
Diese bemisst sich in der Regel folgendermaßen:
In den meisten Fällen werden dabei auch Einmalzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld mitberücksichtigt. Grundsätzlich ist die Höhe der Abfindung allerdings rechtlich nicht festgelegt und kann daher beim Abschluss vom Aufhebungsvertrag nach der Elternzeit mit dem Arbeitgeber auch verhandelt werden.
Wie lang ist beim Aufhebungsvertrag in der Elternzeit die Sperrzeit beim Arbeitslosengeld?
Auswirkungen hat der Aufhebungsvertrag nach der Elternzeit auf das Arbeitslosengeld I. Denn dadurch, dass das Arbeitsverhältnis vom Arbeitnehmer beendet und die Arbeitslosigkeit selbst herbeigeführt wurden, sind gewisse Sanktionen vorgesehen. Ein Aufhebungsvertrag nach der Elternzeit kann beispielsweise zu einer Sperrzeit bei der Agentur für Arbeit führen.
Bei einem Aufhebungsvertrag während der Elternzeit kann das Arbeitslosengeld dementsprechend für 12 Wochen gesperrt werden. Von dieser Sperrzeit kann abgesehen werden, wenn die Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch durch eine ordentliche betriebsbedingte Kündigung herbeigeführt worden wäre.
Grundsätzlich wird dies allerdings immer im Einzelfall überprüft und entsprechend der Sachlage von der Agentur für Arbeit individuell entschieden.
Liegt ein wichtiger Grund vor, kann sich allerdings der Anspruchsbeginn des Arbeitslosengeldes verschieben. Dieser bemisst sich an dem Zeitpunkt, an welchem Sie durch eine ordentliche Kündigung aus dem Unternehmen geschieden wären.
Beispiel: Sie unterschreiben am 31.05.2017 einen Aufhebungsvertrag nach der Elternzeit zum 01.07.2017. Gemäß der gesetzlichen Kündigungsfrist von beispielsweise drei Monaten, nach einer Beschäftigungsdauer von mindestens acht Jahren, müsste das Arbeitsverhältnis demnach erst zum 31.08.2017 enden. Bis zu diesem Zeitpunkt ruht dann Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Die Einhaltung der Kündigungsfrist hat zudem den Vorteil, dass Ihnen die Abfindung nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet werden kann. Wird die Frist nicht eingehalten, geht die Arbeitsagentur davon aus, dass ein finanzieller Ausgleich in Form der Abfindung für die verkürzte Kündigungsfrist vorliegt. Dadurch ergibt sich wiederum das Ruhen des Arbeitslosengeldes.
Aufhebungsvertrag nach der Elternzeit: kostenloses Muster
Ein Aufhebungsvertrag folgt in der Regel einem bestimmten Muster und enthält wichtige Klauseln. Wenn Sie einen Aufhebungsvertrag nach der Elternzeit wünschen, sollten Sie gegenüber Ihrem Arbeitgeber eine Bitte um einen Aufhebungsvertrag aussprechen.
Es bietet sich an, diese Bitte schriftlich zu formulieren. Generell reicht es, einen formlosen Dreizeiler zu verfassen. Stimmt der Arbeitgeber Ihrer Bitte zu, setzt dieser einen Aufhebungsvertrag nach der Elternzeit auf.
Folgendermaßen kann dieser Vertrag aussehen:
Aufhebungsvertrag [MUSTER] zwischen
Name des Unternehmens
Straße Hausnummer
PLZ Ort
– im Folgenden: Arbeitgeber –
und
Name Vorname Arbeitnehmer
Straße Hausnummer
PLZ Ort
– im Folgenden: Arbeitnehmer –
wird folgender Aufhebungsvertrag geschlossen:
§ 1 Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer wird im gegenseitigen Einvernehmen zum xx.yy.zzzz und mit Ablauf der Elternzeit des Arbeitnehmers beendet.
§ 2 Abfindung
Gemäß §§ 9f. KSchG verpflichtet sich der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes und des damit verbundenen sozialen Besitzstandes eine Abfindung in Höhe von xx Euro brutto zu zahlen. Der Anspruch auf die Abfindungssumme ist Abschluss dieser Vereinbarung wirksam und vererblich.
§ 3 Qualifiziertes Arbeitszeugnis
Der Arbeitgeber stellt dem Arbeitnehmer ein wohlwollendes qualifiziertes Arbeitszeugnis aus. Es soll die gängigen Dankes- und Bedauernsformeln sowie die Leistungsbeurteilung „sehr gut“ enthalten.
§ 4 Urlaub, Freistellung
Ab dem xx.yy.zzzz stellt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses von der Beschäftigung frei. Beide Parteien sind sich einig darüber, dass die Freistellung etwaige Urlaubsansprüche ausgleicht.
§ 5 Pflicht zur Meldung bei der Agentur für Arbeit
Nach § 38 Abs. 1 SGB III ist der Arbeitnehmer dazu verpflichtet, seine Arbeitssuche frühzeitig zu melden. Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer über diese Verpflichtung hinreichend aufgeklärt. Liegen weniger als drei Monate zwischen der Kenntnis des Beendigungsdatums und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, muss die Meldung bei der Agentur für Arbeit innerhalb von drei Tagen ab Kenntnis erfolgen.
Zudem ist der Arbeitnehmer dazu verpflichtet, aktiv nach einer neuen Beschäftigung zu suchen. Der Arbeitnehmer wurde vom Arbeitgeber darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Unterzeichnung des vorliegenden Aufhebungsvertrags zu einer Sperrfrist führen kann.
§ 6 Ausgleich jeglicher Ansprüche
Zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer herrscht eine Einigung darüber, dass mit dem Inkrafttreten dieses Aufhebungsvertrags keine gesetzlichen Ansprüche auf das Arbeitsverhältnis mehr bestehen. Eine der beiden unterschriebenen Ausfertigungen wurde dem Arbeitnehmer übergeben.
Ort, Datum Unterschrift Arbeitgeber
Ort, Datum Unterschrift Arbeitnehmer
Guten Tag!
Ich werde mein Arbeitsverhältnis zum Ende meiner Elternzeit mittels eines Aufhebungsvertrags beenden.ich habe aber noch einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen. Kann ich darauf bestehen,dass mir dieser vom AG ausgezahlt wird?
Vielen Dank!
zwei offene Fragen ergeben sich bei mir:
1. wenn man innerhalb der Elternzeit einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet, welche Kündigungsfrist muss man dabei Einhalten um eine Anrechnung der Abfindung auf das ALG1 zu verhindern?
Gelten ab dem Abschluss des Aufhebungsvertrag die üblichen 3 Monate oder zählt das Ende der Elternzeit +3 Monate?
2. im Falle das die Abfindung angerechnet wird, endet das Ruhen des Arbeitslosengeldes mit Ende der 3 monatigen Kündigungsfrist oder mit Ende der Elternzeit +3Monate?
Hallo Rika O.,
bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung anbieten und daher auch keine rechtliche Beurteilung individueller Sachverhalte vornehmen. Sie können sich hierzu von einem Rechtsanwalt beraten lassen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org