Aufhebungsvertrag: Segen oder Tücke für den Arbeitnehmer?

Artikel verfasst von Jörg K.

Letzte Aktualisierung am: 18. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 9 Minuten

Was bedeutet ein Aufhebungsvertrag für den Arbeitnehmer?
Was bedeutet ein Aufhebungsvertrag für den Arbeitnehmer?

Heutzutage ist dieses Dokument gang und gäbe in jedem Beschäftigungsverhältnis: der Arbeitsvertrag. Mal beschränkt er sich auf die grundlegenden Regelungen und umfasst nur wenige Seiten. Andere Male handelt es sich um ein regelrechtes Pamphlet, welches vom Umfang einem Roman alle Ehre machen würde.

Doch was heute Alltag sämtlicher Arbeitsverhältnisse ist, war zu Beginn des 19. Jahrhunderts noch Neuland. Im Zuge der Industrialisierung musste sich nämlich überhaupt erst einmal ein für jedermann verbindliches Arbeitsrecht herausbilden. Doch inzwischen ist ein Anstellungsvertrag nichts Außergewöhnliches mehr, wenngleich er nach wie vor eine wichtige existenzielle Funktion besitzt.

Nicht weniger bedeutsam für die Lebensgestaltung eines Beschäftigten ist der sogenannte Aufhebungsvertrag. Doch was ist ein Aufhebungsvertrag und was ist dabei zu beachten?

In unserem Ratgeber befassen wir uns ausführlich mit dem im Arbeitsrecht verankerten Aufhebungsvertrag. Lesen Sie hier nach, welche Vor- und Nachteile Arbeitgebern und deren Angestellten dadurch entstehen und was eine Kündigung mit einem Aufhebungsvertrag zu tun hat.

Weiterführende Informationen zum Aufhebungsvertrag:

Ein Auflösungsvertrag lässt sich nur mit der Zustimmung des Mitarbeiters abschließen.

Auflösungsvertrag

Hier lesen Sie, welche Vor- und Nachteile ein Auflösungsvertrag hat!

Kann ein Aufhebungsvertrag auch durch den Arbeitnehmer erfolgen?

Aufhe­bungs­vertrag durch den Arbeit­nehmer

Hier lesen Sie, wann ein Aufhebungsvertrag durch den Arbeitnehmer erfolgen kann!

Wie können Sie einen Aufhebungsvertrag schreiben.

Aufheb­ungs­vertrag schreiben

Hier lesen Sie, wie Sie einen Aufhebungsvertrag schreiben und formulieren.

Was passiert beim Aufhebungsvertrag mit dem Resturlaub?

Rest­urlaub beim Aufhe­bungs­vertrag

Hier lesen Sie, was beim Aufhebungsvertrag mit dem Resturlaub passiert.

Wie formulieren Sie eine Bitte um einen Aufhebungsvertrag?

Bitte um einen Aufhe­bungs­vertrag

Hier lesen Sie, wie Sie eine Bitte um einen Aufhebungsvertrag schreiben und formulieren.

Ein Aufhebungsvertrag in der Ausbildung hilft dabei, Kündigungsfristen zu umgehen.

Aufhe­bungs­vertrag in der Ausbil­dung

Hier lesen Sie, worauf beim Aufhebungsvertrag in der Ausbildung zu achten ist.

Kompaktwissen: Aufhebungsvertrag

Wozu dient ein Aufhebungsvertrag?

Durch dieses Schriftstück wird das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber im gegenseitigen Einvernehmen beendet.

Worin unterscheiden sich ein Aufhebungsvertrag und eine Kündigung?

Eine Kündigung ist grundsätzlich eine einseitige Erklärung, bei der es entsprechende Fristen zu beachten gilt. Bei einem Aufhebungsvertrag entfallen hingegen Kündigungsfristen. Eine Gegenüberstellung der verschiedenen Merkmale finden Sie hier.

Wie sieht ein Aufhebungsvertrag aus?

Eine Orientierung ermöglicht dieses Muster.

Was ist vor der Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages zu beachten?

Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen von sich aus eine Abfindung in Form eines Aufhebungsvertrages anbietet, ist er sich Ihrer Rechte bewusst. Allerdings ist das Angebot meist weit von einer fairen Abfindung entfernt. Die Experten von CONNY prüfen gerne Ihren Vertrag.

Aufhebungsvertrag: Was ist das eigentlich?

Ist nach bestandener Ausbildung oder abgeschlossenem Studium der erste Arbeitsvertrag unterschrieben, ist ein großer Karriereschritt getan. Denn nun geht es darum, das Erlernte anzuwenden und sich auf dem Arbeitsmarkt zu beweisen.

Doch nur in den seltensten Fällen bleibt eine Person ein Leben lang bei demselben Arbeitgeber beschäftigt. Neue Herausforderungen, ein besseres Gehalt auf Seiten des Arbeitnehmers oder schlichtweg innerbetriebliche Gründe des Arbeitgebers können die Ursache dafür sein, das bisherige Anstellungsverhältnis zu beenden. Neben der Kündigung steht beiden Parteien dabei die Möglichkeit offen, einen Aufhebungsvertrag (teilweise auch Auflösungsvertrag) aufzusetzen.

Was bedeutet ein Aufhebungsvertrag?

Ein Aufhebungsvertrag im Arbeitsrecht ist gleichbedeutend mit einer Auflösungsvereinbarung. Es handelt sich um eine vertragliche Abmachung, die Arbeitnehmer und -geber miteinander treffen, um das bestehende Verhältnis zu einem festen Termin aufzulösen.

Ein Aufhebungsvertrag kann auch ein Ausbildungsverhältnis auflösen.
Ein Aufhebungsvertrag kann auch ein Ausbildungsverhältnis auflösen.

Im Gegensatz zum zeitlich unbegrenzten oder befristeten Arbeitsvertrag erfolgt hier also keine Begründung, sondern ein einvernehmlicher Abschluss der gegenseitigen Verpflichtungsbeziehung.

Wann der Arbeitsvertrag durch einen Aufhebungsvertrag beendet wird, ist situationsbedingt. Üblich sind indessen folgende Konstellationen:

Innerbetriebliche Gründe

Manch ein Arbeitgeber sieht sich gezwungen, einen Aufhebungsvertrag betriebsbedingt aufzusetzen, wenn er beispielsweise dadurch die rechtlichen Risiken einer entsprechenden Kündigung umgehen möchte.

Tipp: Hat der Vorgesetzte bereits vor Aushändigung vom Aufhebungsvertrag eine betriebsbedingte Kündigung in Aussicht gestellt und dem Angestellten eine Abfindung zwischen 0,25 und 0,5 Gehältern pro Beschäftigungsjahr zugesprochen, kann eine Sperrzeit beim Arbeitsamt umgangen werden.

Fehlverhalten des Beschäftigten

Hat sich der Arbeitnehmer eine Verfehlung zuschulden kommen lassen, kann ein Aufhebungsvertrag der Arbeit die Folge sein. Dieser wird häufig alternativ zu einer verhaltensbedingten oder gar fristlosen Kündigung gewählt, wenn sich Arbeitgeber und Angestellter unsicher sind, ob diese wirksam wäre.

Angestellter will neuen Job antreten

Für den Beschäftigten ist dies die wohl erfreulichste Situation. Um nun schnellstmöglich, ohne Einhaltung der Kündigungsfrist, das aktuelle Arbeitsverhältnis beenden zu können, kann er seinem Vorgesetzen einen Aufhebungsvertrag vorschlagen.

Frühzeitiger Renteneintritt

Eine weitere Möglichkeit ist der Aufhebungsvertrag wegen frühzeitiger Rente. Beabsichtigt ein Angestellter vor Erreichen der üblicherweise geltenden Regelaltersrente von 67 Jahren in den Ruhestand zu gehen, kann er um eine derartige Auflösung des Arbeitsvertrages bitten.

Sonderfall: Aufhebungsvertrag in der Probezeit

Die Probezeit ist eine Schutzmaßnahme im Arbeitsrecht. Sie soll ein erstes Kennenlernen zwischen Arbeitgeber und Angestelltem fördern. Beide Parteien können in dieser gesetzlich auf maximal sechs Monate beschränkten Frist herausfinden, ob sie mit dem geschlossenen Arbeitsverhältnis zufrieden sind.

Das Besondere an dieser Regelung ist die gelockerte Kündigungsfrist. Diese beträgt nämlich in der Regel zwei Wochen. Wie sieht es nun hier mit einem Aufhebungsvertrag aus?

Auch in der Probezeit können sich Arbeitgeber und Beschäftigter auf einen Aufhebungsvertrag einigen.
Auch in der Probezeit können sich Arbeitgeber und Beschäftigter auf einen Aufhebungsvertrag einigen.

Grundsätzlich ist auch im Rahmen der Probezeit ein Aufhebungsvertrag möglich. Manch ein Arbeitgeber nutzt dies als weitere Bewährungschance für den Angestellten. So kann der Arbeitsvertrag dadurch mit einer über die ursprünglich vereinbarte Probezeit hinausgehenden Frist aufgelöst werden. Damit einher geht dann die Zusage einer Wiedereinstellung, vorausgesetzt, der Beschäftigte erweist sich dann als geeignet für die Stelle.

Anstatt also die Probezeit binnen zwei Wochen zu kündigen, kann im Aufhebungsvertrag eine Auslauffrist vereinbart und dem Arbeitnehmer so die Möglichkeit gegeben werden, den schlechten ersten Eindruck ins Positive zu wandeln.

Unterschied zwischen Kündigung und Aufhebungsvertrag

Manch einer fragt sich nun sicherlich, wozu eine derartige Aufhebung vom Arbeitsvertrag nötig ist, wenn doch auch einfach eine Kündigung ausgesprochen werden kann. Der Grund ist simpel: Es handelt sich hier um zwei Paar Schuhe:

Kündigung
Aufhebungsvertrag
einseitige Erklärung
zweiseitige Regelung
Wirksamkeit auch dann, wenn gekündigte Partei nicht einverstanden ist
Wirksamkeit nur bei beiderseitigem Einverständnis
Kündigungsfristen und etwaige Schutzvorschriften sind einzuhalten
Kündigungsfrist und -schutz entfallen

Egal, ob die Kündigung durch den Arbeitgeber oder den Angestellten ausgesprochen wird, die jeweilige Gegenseite muss der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht zustimmen, da es eine einseitige Erklärung darstellt. Ist das Kündigungsschreiben formal und inhaltlich korrekt, insbesondere hinsichtlich Kündigungsfrist und -schutz, entfaltet es automatisch Wirksamkeit.

Anders ist dies beim Auflösungsvertrag. Das Arbeitsverhältnis wird hier in Form dieser zweiseitigen Regelung von beiden Parteien übereinstimmend eingestellt. Voraussetzung ist also, dass Beschäftigter und Arbeitgeber einverstanden mit der Maßnahme sind. Kündigungsfristen entfallen hierbei ebenso wie Schutzvorschriften. Daher kann beispielsweise ein Aufhebungsvertrag problemlos bei Schwerbehinderung des Arbeitnehmers erfolgen.

Auch schwerbehinderten Beschäftigten steht es frei, mit ihren Vorgesetzten einen Aufhebungsvertrag für das Arbeitsverhältnis zu vereinbaren. Damit verzichten diese Angestellten jedoch unweigerlich auf ihren besonderen Kündigungsschutz gemäß des Neunten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB IX). Die Zustimmung des Integrationsamtes entfällt in diesen Fällen.

Weitere Ratgeber zum Thema Aufhebungsvertrag:

Den Aufhebungsvertrag oder doch die Kündigung vorlegen? Der Einzelfall entscheidet darüber, was mehr Vorteile bringt.

Aufhe­bungs­vertrag vs. Kündi­gung

Wie sollte ein Arbeitsverhältnis am besten beendet werden? Lesen Sie es hier!

Abfindung: Wird sie trotz Aufhebungsvertrag gezahlt?

Aufhe­bungs­vertrag mit oder ohne Abfind­ung?

Hier erfahren Sie, ob die Zahlung einer Abfindung bei einem Aufhebungsvertrag verpflichtend ist.

Ein Aufhebungsvertrag aus gesundheitlichen Gründen ist legitim.

Aufhe­bungs­vertrag wegen Krank­heit

Welche Konsequenzen ein Aufhebungsvertrag aus gesundheitlichen Gründen hat, lesen Sie hier!

Im Aufhebungsvertrag durch den Arbeitnehmer kann ein Arbeitszeugnis gefordert werden.

Das Arbeits­zeugnis zum Aufhe­bungs­vertrag

Hier erfahren Sie, worauf beim Arbeitszeugnis geachtet werden muss, wenn ein Aufhebungsvertrag besteht.

Zum Aufhebungsvertrag Muster herunterladen

Muster zum Aufhe­bungs­vertrag

Lesen Sie hier, worauf bei der Nutzung eines Musters zum Aufhebungsvertrag zu achten ist!

Kriterien für die Gültigkeit: Inhalt und Form

Ein Aufhebungsvertrag ist praktisch, wenn Sie einen neuen Job gefunden haben.
Ein Aufhebungsvertrag ist praktisch, wenn Sie einen neuen Job gefunden haben.

Wenngleich keine starren Fristen zu berücksichtigen sind, ist auch eine Auflösungsvereinbarung nur unter gewissen Voraussetzungen rechtsgültig. Der Aufhebungsvertrag bedarf gemäß BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) der Schriftform. Dies ist in § 623 BGB festgehalten. Zusätzlich dazu muss die Erklärung auf Papier erfolgen. Ein Fax oder eine E-Mail genügen daher nicht.

Inhaltlich sind den Vertragsparteien keine engen Grenzen gesetzt. Wichtig ist vor allem, den exakten Zeitpunkt für die Beendigung festzuhalten. Darüber hinaus können je nach Bedarf weitere Regelungen aufgenommen werden. Beispielweise lassen sich Resturlaub, Abfindung, Freistellung, Arbeitszeugnis und ähnliches bestimmen.

Wichtig: Wirksamkeit entfaltet der Aufhebungsvertrag durch das Unterschreiben. Dazu sind jedoch weder Arbeitgeber noch -nehmer verpflichtet. Da zumeist insbesondere der Vorgesetzte davon profitiert, ist es manchmal sogar empfehlenswert, den Aufhebungsvertrag nicht zu unterschreiben.

Lassen Sie sich jedenfalls nie unter Druck setzen und bitten Sie um Bedenkzeit, in der Sie am besten sogar eine Arbeitsrechtskanzlei aufsuchen sollten. Ist die Unterschrift erst einmal auf dem Dokument, lässt sich die Entscheidung kaum mehr rückgängig machen. Daher sollte es wohl überlegt sein, ob Sie der Erklärung zustimmen.

Außerdem zeigen sich viele Arbeitgeber durchaus bereit, über die Konditionen vom Aufhebungsvertrag zu verhandeln. Nutzen Sie also diese Chance, eventuell gar eine Abfindung zu erhalten.

Aufhebungsvertrag widerrufen: Ist das möglich?

Prinzipiell gilt: Ein Aufhebungsvertrag kann nicht widerrufen werden. Daher sollten Sie nie unbedacht einen solchen unterzeichnen. Nur in Ausnahmefällen lässt sich die Vereinbarung nachträglich aufheben:

  • Anfechtung wegen Irrtums (§ 119 BGB): Einwilligung hätte bei genauer Kenntnis nicht stattgefunden
  • Anfechtung wegen Täuschung oder Drohung (§ 123 BGB): Einwilligung erfolgte wegen In-Aussicht-Stellen einer nicht rechtskonformen Strafanzeige oder Klage auf Schadensersatz
Mit der Unterschrift wird der Aufhebungsvertrag rechtsgültig.
Mit der Unterschrift wird der Aufhebungsvertrag rechtsgültig.

Teilweise kann auch eine Überrumpelungstaktik dazu führen, dass der Aufhebungsvertrag für nichtig erklärt wird. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn der Vorgesetze seinem Angestellten keinerlei Bedenkzeit einräumt und diesen zur Unterschrift drängt. So entschied 1992 das Bundesarbeitsgericht (BAG) zugunsten einer derart genötigten Beschäftigten (BAG, Az. 2 AZR 412/91).

Handeln Sie also nie übereilt, wenn mit einem Aufhebungsvertrag Ihr Ausbildungsverhältnis oder Ihre sonst wie gestaltete Beschäftigungsform auf diesem Wege aufgelöst werden soll. Im Zweifel ist es immer sinnvoll, einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen.

Einen Aufhebungsvertrag rückwirkend aufsetzen: Das gilt!

Eine rückwirkende Auflösungsvereinbarung soll manchmal dem Ziel dienen, sozialabgabenrechtliche Vorteile zu erlangen. Ein solches Vorgehen ist jedoch nicht statthaft, denn die Arbeitsaufnahme führt für die Zeit der tatsächlichen Durchführung automatisch zur Wirksamkeit des Arbeitsvertrages. Eine nachträgliche Nichtigkeitserklärung kann demnach nicht erfolgen.

Eine zeitlich begrenzte Rückwirkung des Aufhebungsvertrages ist indessen in bestimmten Situationen möglich. Beruft sich ein Angestellter nach einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung in einem Verfahren auf seinen Kündigungsschutz, kann eine rückwirkende Auflösung durchgeführt werden. Dies ist allerdings nur dann rechtmäßig, wenn der prozessierende Beschäftigte in dieser Zeit tatsächlich nicht mehr in dem Unternehmen tätig war.

Wurde das Arbeitsverhältnis außer Vollzug gesetzt, kann ein rückwirkender Aufhebungsvertrag geschlossen werden.

Vor- und Nachteile

Von der Möglichkeit, einen Aufhebungsvertrag aufzusetzen, machen Arbeitgeber und -nehmer nur dann Gebrauch, wenn sie dadurch Vorteile erlangen. Wie genau diese aussehen und welche negativen Folgen ein Aufhebungsvertrag für beide Seiten mit sich bringt, erfahren Sie im Folgenden.

Pro und Contra für Arbeitgeber

Insbesondere für Arbeitgeber ist der Aufhebungsvertrag eine praktische Variante. So entfallen dadurch beispielsweise die im Kündigungsschutzgesetz (KSchG) festgelegten Vorschriften, wonach langjährige und ältere Mitarbeiter oder Beschäftigte mit Familie nicht ohne weiteres gekündigt werden dürfen. Auch der besondere Kündigungsschutz von Mitgliedern des Betriebsrates oder schwerbehinderten Arbeitnehmern erlischt.

Ein Aufhebungsvertrag birgt Vor- aber auch Nachteile für beide Vertragsseiten, z. B. die Abfindung.
Ein Aufhebungsvertrag birgt Vor- aber auch Nachteile für beide Vertragsseiten, z. B. die Abfindung.

Außerdem muss hier, anders als bei einer Kündigung, kein Grund angegeben werden. Die Anhörung vom Betriebsrat ist ebenfalls nicht erforderlich. Die Loslösung von den gesetzlichen Kündigungsfristen ist ein weiterer Pluspunkt, den Arbeitgeber zu schätzen wissen.

Der große Nachteil besteht darin, dass Angestellte häufig eine Abfindung in nicht unwesentlicher Höhe fordern. Diese zu erteilen, ist der Vorgesetzte zwar nicht verpflichtet, aber wenn er den Aufhebungsvertrag durchsetzen möchte, kommt er gegebenenfalls nicht umhin, auf die Wünsche seines Mitarbeiters einzugehen.

Pro und Contra für Arbeitnehmer

Auch für Arbeitnehmer, die in Voll- oder Teilzeit arbeiten, ist es unter Umständen vorteilhaft, nicht an die Kündigungsfristen gebunden zu sein. Die ist vor allem dann der Fall, wenn bereits eine neue Arbeitsstelle gefunden wurde und diese so schnell wie möglich angetreten werden soll.

Zudem können Angestellte in einem ihnen unterbreiteten Aufhebungsvertrag eine Klausel einfügen lassen, die ihnen ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zusichert. In der Regel fällt dieses sehr positiv aus.

Nicht zuletzt ist die bereits angesprochene Abfindung ein lukrativer Aspekt für Arbeitnehmer. Je nachdem, welches Verhandlungsgeschick sie an den Tag legen, können dabei erhebliche Summen vereinbart werden. Hilfe bei der Berechnung der Abfindung gewährt im Zweifel ein Anwalt.

Doch auf Seiten der Angestellten sollten auch einige Nachteile berücksichtigt werden, bevor ein Aufhebungsvertrag unterschrieben wird. Der wohl größte Minuspunkt ist die zeitweilige Aussetzung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld. Ein „Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs“ kommt insbesondere dann in Betracht, wenn eine Abfindung gezahlt wurde.

Beachten Sie außerdem: Der Arbeitsagentur ist es gestattet, dem Arbeitnehmer nach einem Aufhebungsvertrag eine Sperrzeit von mindestens zwölf Wochen aufzuerlegen.

Weitere Interessante Fakten zum Aufhebungsvertrag:

Bei einem Aufhebungsvertrag kann das Arbeitslosengeld gesperrt werden.

Aufhe­bungs­vertrag & Arbeits­losen­geld

Droht nach einem Aufhebungsvertrag eine Arbeitslosengeldsperre?

Ein Aufhebungsvertrag kann eine Sperrzeit in Bezug auf Arbeitslosengeld zur Folge haben.

Aufhe­bungs­vertrag mit anschlie­ßender Sperrzeit

Hier lesen Sie, ob die Sperre zum Bezug von Arbeitslosengeld umgangen werden kann.

Ein Aufhebungsvertrag nach der Elternzeit kann Vorteile mit sich bringen. Mehr in unserem Ratgeber.

Aufhe­bungs­vertrag nach der Eltern­zeit

Hier lesen Sie, welche Vorteile ein Aufhebungsvertrag nach der Elternzeit hat.

Die Anfechtung von einem Aufhebungsvertrag ist möglich.

Einen Aufhe­bungs­vertrag anfech­ten

Hier lesen Sie, ob und wann es möglich ist, einen Aufhebungsvertrag anzufechten.

Muster für einen Aufhebungsvertrag

Um einen Eindruck davon zu erhalten, wie ein solcher Aufhebungsvertrasg inhaltlich gestaltet sein kann, stellen wir im Folgenden für Sie ein Beispiel bereit.

Muster Aufhebungsvertrag

Hier erhalten Sie das Muster eines Aufhebungsvertrags.

Beachten Sie: Es handelt sich hierbei nicht um ein verbindliches Dokument, sondern um eine Orientierungshilfe, die der jeweiligen Anpassung bedarf. Es können je nach Anstellungsverhältnis und ausgehandelten Konditionen zusätzlich weitere Klauseln enthalten sein.

Laden Sie hier unser Muster als Word- oder PDF-Dokument kostenlos herunter.

Download: Muster Aufhebungsvertrag (.doc)

Download: Muster Aufhebungsvertrag (.pdf)

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Über den Autor

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Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

12 Gedanken zu „Aufhebungsvertrag: Segen oder Tücke für den Arbeitnehmer?

  1. Nancy

    Ich hab eine Frage….
    Hallo….mein aufhebungsvertrag hab ich für den 1.4.2021 kann ich am 1.4.2021 meine neue Arbeit antreten….lg

  2. Beier

    Guten Morgen , nach langer Krankheit (65 Wochen ) habe ich ein Aufhebungsvertrag bekommen zum 30 April . Eine Frage bin bis Ostern krank geschrieben kann ich bis Ende April mein Resturlaub ( 20 Tage Rest vorhanden ) nehmen mfg

  3. Beate

    Hallo ich war krank 3jahre jetzt ist das Arbeitslosengeld zu Ende, Rentenanfrage noch in Arbeit. Da ich immer noch im Arbeitsverhältnis bin möchte mein Arbeitgeber wissen ob ich wider komme welsche vor und Nachteile hat das für MICH????

  4. Mari

    Hallo,

    ich hab im Juli 2009 (18 Jahre alt) die Ausbildung begonnen. Im Juni 2012 direkt nach der bestandene Prüfung habe ich einen unbefristeten Arbeitsvertrag in der gleiche Firma erhalten. Nun überlege ich die Firma nach 10,5 Jahren (inkl 3 Jahre Ausbildung) zu verlassen. Welche Kündigungsfrist habe ich in dem Fall? Zählt die Ausbildung dazu? Die Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer ist laut Vertrag die gleiche, wie für den Arbeitgeber.
    Danke.

  5. Katharina

    Hallo

    mir ist heute, nach zwei Monaten Betriebszugehörigkeit, ein Aufhebungsvertrag zum 15.7. angeboten worden. Das Unternehmen zu verlassen, liegt auch in meinem Interesse. Nun bin ich mir nicht sicher, ob ich mich kündigen lassen soll oder ich kündigen bzw. einem Aufhebungsvertrag zustimmen sollte. Wie schaut es bei diesen drei Optionen mit Arbeitslosengeld aus? Wobei mir klar ist, dass ich keinen Anspruch habe, wenn der Aufhebungsvertrag in beiderseitigem Einvernehmen unterschrieben wird. Wie ist hierbei die Freistellung geregelt bzw. der Anspruch auf Urlaub?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Katharina,

      die Freistellung und den Anspruch auf Urlaub können Sie in Ihrem Aufhebungsvertrag verhandeln. Sie befinden sich hier zunächst in einer guten Verhandlungsposition, da die Firma Sie um den Aufhebungsvertrag bittet und nicht anders herum. Es ist trotzdem ratsam, sich beim Aushandeln von einem Anwalt beraten zu lassen, um Sie vor ungerechten Bedingungen zu schützen. Wie Sie richtig erkannt haben, bekommen Sie nämlich eine Sperre vom Jobcenter, wenn Sie den Aufhebungsvertrag unterschreiben, was große Einbußen für Sie bedeuten könnte.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  6. Tina

    Hallo,
    Wie lange muss man denn arbeiten wenn man ein Aufhebungsvertrag unterschrieben hat ?
    Wird das zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber besprochen ?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Tina,

      wann das Arbeitsverhältnis nach einem Aufhebungsvertrag endet, muss zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  7. Jane

    Hallo,
    Ich bin seit August 2014 in einem Unternehmen angestellt. Die Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer ist laut Vertrag die gleiche, wie für den Arbeitgeber. Was für eine Kündigungsfrist hätte ich, wenn ich heute kündigen würde?
    Wäre dann aktuell seit 4 Jahren und ca. 90 Tagen im Unternehmen. Zählt das schon zu einer Betriebszugehörigkeit von 5 Jahren, da das 5 Jahr bereits angebrochen ist?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Jane,

      nein, eine Betriebszugehörigkeit im Unternehmen haben Sie erst, wenn Sie volle fünf Jahre bei der Firma gearbeitet haben. Bei einer Betriebszugehörigkeit zwischen zwei und fünf Jahren haben Sie unter den genannten Voraussetzungen eine Frist von einem Monat zu beachten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  8. Angelo H.

    Guten Tag,
    ich bin zurzeit noch im Arbeitsverhältnis allerdings will ich gerne den Betrieb wecheln.
    Jetzt stell ich mir die Frage welche Art für mich am besten ist?
    Ich könnte zum 15 des Monats kündigen allerdings hab ich noch 29Tage Urlaub was ist für mich jetzt am besten ein Aufhebungsvertrag oder kündigung?
    ich könnte sofort bei dem neuen Betrieb anfangen
    wäre schön wenn sie mir weiter helfen könnten

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Angelo,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung geben. Bitten wenden Sie sich an einen Anwalt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

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