Das Arbeitszeugnis kann eine erfreuliche, aber auch eine ernüchternde Angelegenheit sein. Zum Ende eines Arbeitsverhältnisses steht jedem Arbeitnehmer in der Regel ein solches Zeugnis zu. Darin beschreibt der Vorgesetzte die Tätigkeiten und manchmal auch das Verhalten des Mitarbeiters, was wiederum Einfluss auf die berufliche Zukunft und somit die Karriere desjenigen haben kann.
Gerade weil dies so wichtig ist, gibt es per Gesetz Vorgaben, die im Arbeitszeugnis und seinem Inhalt berücksichtigt werden müssen. Welche das sind und welche Formulierungen häufig verwendet werden, um diese Vorgaben einzuhalten und dennoch eine Bewertung zu verfassen, das erfahren Sie in unserem Ratgeber.
Inhalt
Kompaktwissen: Inhalt vom Arbeitszeugnis
Der Gesetzgeber schreibt beim Inhalt eine sogenannte Wohlwollenspflicht vor. Das Arbeitszeugnis darf demnach nicht dazu dienen, die berufliche Zukunft negativ zu beeinflussen. Zudem muss der Inhalt der Wahrheit entsprechen.
Ja, denn grundsätzlich lassen sich verschiedene Formen des Arbeitszeugnisses unterscheiden. Hier erfahren Sie, worin die Unterschiede liegen.
Arbeitszeugnis: Wie der Inhalt per Gesetz zu formulieren ist
Nicht nur ist im § 109 der Gewerbeordnung (GewO) festgehalten, dass jeder Mitarbeiter einen Anspruch auf das Arbeitszeugnis hat:
Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erstrecken.
Zudem hat der Arbeitgeber in Bezug auf das Arbeitszeugnis und seinem Inhalt eine Wohlwollenspflicht. Damit ist jedoch nicht gemeint, dass der Inhalt eines Arbeitszeugnisses in jedem Fall gut sein muss. Vielmehr bedeutet es, dass dem Mitarbeiter für seine Bewerbung bei neuen Arbeitsstellen keine Steine in den Weg gelegt werden dürfen.
Der Vorgesetzte unterliegt darüber hinaus nämlich einer Wahrheitspflicht. Diese verpflichtet ihn vor allem dazu, im Arbeitszeugnis beim Inhalt nur Tatsachen zu benennen und Spekulationen, Gerüchte oder Interpretationen außen vor zu lassen.
Verschiedene Inhalte: ein Arbeitszeugnis ist nicht gleich Arbeitszeugnis
Der Inhalt vom Arbeitszeugnis kann variieren – je nach Art des Dokuments gibt es unterschiedliche Vorgaben zum Arbeitszeugnis und seinem Inhalt. Im Grunde wurde dies bereits im vorangestellten Zitat besprochen.
Inhalt des Gutachtens: Einfaches Zeugnis
Ein einfaches Arbeitszeugnis hat zum Inhalt, wer wo wie lang und zu welchem Zeitpunkt gearbeitet hat – es geht also vor allem um die Basisinformationen zum Arbeitsverhältnis im Inhalt. Ein einfaches Arbeitszeugnis muss dafür folgende Dinge ansprechen:
- die oben genannten Eckdaten zum Arbeitsverhältnis (dazu zählen auch die persönlichen Daten des Arbeitnehmers sowie Name, Anschrift und Branche des Unternehmens)
- Informationen zu den ausgeübten Tätigkeiten durch den Mitarbeiter
Was ein einfaches Zeugnis nicht im Inhalt thematisiert, sind die Leistungen des Mitarbeiters. Diese werden im qualifizierten Zeugnis besprochen.
Inhalt des Gutachtens: Qualifiziertes Zeugnis
So dreht sich ein qualifiziertes Arbeitszeugnis im Inhalt insbesondere um die Leistungen und das Verhalten des Arbeitnehmers am Arbeitsplatz.
Neben den Punkten, die auch in der einfachen Bescheinigung angesprochen werden, muss im Inhalt ein qualifiziertes Arbeitszeugnis folgende Sachverhalte ansprechen:
- die Persönlichkeit des Arbeitnehmers
- seine sozialen Kompetenzen
Was muss ein Zwischenzeugnis beinhalten?
In der Regel wird ein Zeugnis erst zum Ende eines Arbeitsverhältnisses verfasst. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit, eine Bescheinigung währenddessen anzufordern. Dabei unterscheidet sich in der Regel das herkömmliche Arbeitszeugnis im Inhalt nicht vom Zwischenzeugnis. Auch hier kann ein einfaches oder ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ausgestellt werden.
Dabei gilt jedoch: Die Bewertungen und Inhalte eines qualifiziertes Arbeitszeugnisses dürfen sich beim Zwischenzeugnis und beim Abschlusszeugnis nicht zu stark unterscheiden – es sei denn natürlich, der Mitarbeiter hat tatsächlich in seiner Arbeitsleistung stark nachgelassen oder zugelegt.
Praktikumszeugnis und Ausbildungszeugnis: Inhalt der Bescheinigungen
Auch hier ist in Bezug auf den Inhalt beim Ausbildungszeugnis bzw. beim Praktikumszeugnis zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Gutachten zu unterscheiden.
Arbeitszeugnis: Inhalt, Aufbau und Formulierungen
Wie oben erwähnt, hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein wohlwollendes Arbeitszeugnis mit einem Inhalt, der ihm keine Steine in seine künftige Laufbahn legt. Dennoch hat sich eine bestimmte Zeugnissprache etabliert, die Personaler häufig verwenden. Um also im Arbeitszeugnis Inhalte festzuhalten, sind Formulierungen und quasi „geheime Codes“ entworfen worden. Diese sind aber natürlich nicht dazu gedacht, dem ehemaligen Arbeitnehmer im Nachhinein noch einen Nachteil in der Arbeitswelt zu verschaffen. Stattdessen soll damit sichergestellt werden, dass das Arbeitszeugnis nicht angreifbar ist.
Die Formulierungen vermitteln unter anderem eine Bewertungsskala wie folgt:
- stets zu unserer vollsten Zufriedenheit – sehr gut
- stets zu unserer vollen Zufriedenheit – gut
- stets zu unserer Zufriedenheit – befriedigend
- zu unserer Zufriedenheit – ausreichend
- stets bemüht zu unserer Zufriedenheit – mangelhaft bis ungenügend
Mit diesen Vokabeln werden generell die Leistungen des Mitarbeiters vom Unternehmen bewertet. Wie oben erwähnt ist aber im Arbeitszeugnis beim Inhalt auch von Bedeutung, wie das persönliche Verhalten zu beurteilen ist.
Arbeitnehmer wollen in der Regel vor allem wissen, ob sich hinter den zunächst positiv klingenden Formulierungen eine negative Aussage verbirgt. Typische Formulierungen, um das Verhalten eines Mitarbeiters negativ zu bewerten, sind folgende:
- in der Regel erfolreich
- im Wesentlichen tadellos
- zeigte für seine Aufgaben Interesse und Verständnis
- bemühte sich um eine zuverlässige Erledigung der Aufgaben
Arbeitszeugnis: Der Inhalt als Muster
Den Inhalt von einem Arbeitszeugnis haben wir im Folgenden als Muster veranschaulicht, damit Sie eine Vorstellung davon bekommen, wie solch ein Gutachten tatsächlich aussehen kann.
Arbeitszeugnis
Frau ………. , geboren am tt.mm.jjjj in …………, war vom tt.mm.jjjj bis tt.mm.jjjj in der Abteilung ……………. bei dem Unternehmen ………………. tätig.
[kurze Beschreibung der Firma]
Im Rahmen dieser Tätigkeit war Frau ………… für folgende Aufgabenbereiche tätig:
[Auflistung der Aufgaben]
Frau ………… erledigte ihre Aufgaben stets selbstständig und eigenverantwortlich zu unserer vollsten Zufriedenheit. Bei ihrer Arbeit in der Abteilung ……….. brachte sie ihre umfangreichen Fähigkeiten ein.
[hier sollte ein Bespiel für Fachwissen folgen]
Frau ………. zeichnete sich während ihrer Zeit bei uns stets durch größte Sorgfalt, außergewöhnliche Zuverlässigkeit und Effizienz aus. Dabei ging sie stets mit einem großen Selbstanspruch an die Bearbeitung ihrer Aufgaben ran.
Darüber hinaus hat sich Frau ………. in unserem Unternehmen jederzeit durch ihre große Lernbereitschaft ausgezeichnet und sich kontinuierlich und erfolgreich weitergebildet. Auch ihr Verhalten gegenüber ihren Kollegen und Vorgesetzten war zu jeder Zeit vorbildlich.
Wir bedanken uns bei Frau ….. für die sehr gute und angenehme Mit- und Zusammenarbeit. Für die Zukunft wünschen wir Frau …. sowohl privat als auch beruflich weiterhin viel Erfolg und alles Gute.
Unterschrift (am besten vom direkten Vorgesetzten)
Hier erhalten Sie ein Muster für ein Dienstzeugnis, auf das jeder Arbeitnehmer Anspruch hat.
Vergessen Sie in keinem Fall: Das hier präsentierte Muster ist nicht verbindlich. Es soll nur der Orientierung dienen. Jedes Arbeitszeugnis muss individuell auf Arbeitnehmer und Beschäftigung angepasst werden. Hier können Sie das Muster als DOC oder als PDF kostenlos herunterladen.
Tönt gut, aber was heisst es wenn nichts über z.b. die Leistungen geschrieben wird?
Danke für Ihr Feedback.