Ein Arbeitsverhältnis muss nicht in jedem Fall mit einer Kündigung enden. Gerade dann, wenn die „Trennung“ einvernehmlich geschieht, bietet sich für diesen Zweck auch ein Aufhebungsvertrag an.
Arbeitszeugnisse, welche den Mitarbeitern am Ende ihrer Anstellung ausgestellt werden, sollten in einem solchen Fall aber eine bestimmte Beendigungsformel enthalten.
Der vorliegende Ratgeber verrät, warum das Zeugnis bei einem Aufhebungsvertrag eine solche besondere Formulierung enthalten muss. Hier erfahren Sie, welche Nachteile den ehemaligen Beschäftigen ereilen können, wenn ein ungünstiger Schlusssatz ungünstig gewählt wird. Außerdem können Sie sich für das dem Aufhebungsvertrag beiliegende Zeugnis ein Muster herunterladen. Dieses verdeutlicht, wie ein solches Dokument aufgebaut sein sollte.
Inhalt
Kompaktwissen: Arbeitszeugnis beim Aufhebungsvertrag
Ja, denn Arbeitnehmer haben grundsätzlich bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis.
Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zu inhaltlichen Vorgaben.
Eine Orientierung kann dieses Muster sein.
Die Bedeutung des Arbeitszeugnisses
Egal ob ordnungsgemäße Kündigung oder Aufhebungsvertrag: Auf ein Arbeitszeugnis sollten Beschäftigte immer bestehen, wenn ein Ende des Beschäftigungsverhältnisses bevorsteht. Denn dieses dokumentiert nicht nur die Dauer und Art der Beschäftigung, sondern gibt auch Auskunft über die Leistungen und das Sozialverhalten des jeweiligen Mitarbeiters. Sollte der Arbeitgeber es also nicht von selbst anbieten, sollte er an den bestehenden Anspruch erinnert werden, den § 109 der Gewerbeordnung vorgibt:
„Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erstrecken.“
Das Anrecht auf ein solches Arbeitszeugnis besteht auch beim Aufhebungsvertrag, wenn also eine einvernehmliche Trennung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber stattfindet. Mit dieser rechtlichen Regelung gehört Deutschland zu den wenigen Ländern, in denen Angestellte einen gesetzlichen Anspruch auf die Zeugnisausstellung besitzen.
Das kann jedoch wiederum zu Problemen führen. Zum Beispiel dann, wenn es trotzdem vorkommt, dass kein Arbeitszeugnis dem Aufhebungsvertrag beigelegt wird. Fehlt dieses wichtige Schreiben bei der nächsten Bewerbung, kann das ernsthafte Zweifel an der Ehrlichkeit und der Eignung des Arbeitnehmers wecken.
Die Nutzung der Geheimcodes und verschiedener Ausführungen
Ein Arbeitszeugnis, welches zum Aufhebungsvertrag ausgestellt wird, muss weitere Vorgaben der Gewerbeordnung erfüllen:
- Die darin geschilderten Fakten müssen wahr sein.
- Es muss ausschließlich wohlwollende Formulierungen beinhalten.
Diese Vorgaben haben jedoch dazu geführt, dass sich in den letzten Jahren eine Art Geheimcode etabliert hat, der im Zwischenzeugnis sowie im finalen Arbeitszeugnis genutzt wird. Klingt ein Zeugnis also grundsätzlich positiv, kann sich hinter den einzelnen Sätzen immer Kritik an den Leistungen und dem Verhalten des Arbeitnehmers verstecken. Weiterhin kann ein Arbeitszeugnis, das einem Aufhebungsvertrag beiliegt, in zwei Formen daherkommen:
- Das einfache Arbeitszeugnis: Hierin sind sachliche und nachprüfbare Informationen zur Art und Dauer der Anstellung verzeichnet. Weitere Informationen werden jedoch nicht geboten.
- Das qualifizierte Arbeitszeugnis: Bestehen Sie darauf, dass dieses Arbeitszeugnis dem Aufhebungsvertrag beigelegt wird. Denn neben den generellen Informationen zur Beschäftigung enthält dieses auch Bewertungen, welche das Sozialverhalten und die individuellen Leistungen betreffen. Diese Zusatzinformationen sind nützlich für die nächste Bewerbung.
Beendigungsformel mit Gewicht
Was viele nicht wissen: Der Schlusssatz beim Zeugnis, welches zum Aufhebungsvertrag ausgegeben wird, ist von enormer Bedeutung.
Denn zukünftige potentielle Arbeitgeber sind sehr interessiert an Arbeitszeugnissen und den darin genutzten Formulierungen.
Dabei gilt es zu vermeiden, dass die Personaler negative Schlüsse ziehen können.
Kommt es also dazu, dass zum Aufhebungsvertrag ein Zeugnis auf eigenen Wunsch ausgestellt wird, sollten Sie auch darauf achten, dass der angegebene Grund für die einvernehmliche Trennung klar formuliert ist. Auch Formulierungen wie die Folgende sind eher ungünstig:
„Herr Musterarbeiter verlässt unser Unternehmen, da ab dem 31. Juni 2017 Maßnahmen zu Restrukturierung durchgeführt werden.“
Auch in diesem Fall ist nicht klar, was wirklich zum einvernehmlichen Ende des Arbeitsverhältnisses geführt hat. Dabei liegt oft die folgende Vermutung nahe: „Wenn im Arbeitszeugnis der Aufhebungsvertrag bzw. die einvernehmliche Beendigung der Beschäftigung genannt wird, können doch keine Missverständnisse auftreten.“ Doch ganz so einfach gestaltet sich die Sachlage dann doch nicht.
Die einvernehmliche Trennung klar kommunizieren
Auch wenn im Arbeitszeugnis der Aufhebungsvertrag bzw. das einvernehmliche Auseinandergehen mit Formulierungen wie „Die Beschäftigung endet mit beidseitigem Einverständnis“ signalisiert wird, stoppt das nicht die Neugier der Personaler. Diese wollen wissen, warum es überhaupt zur Aufhebung des bis dahin gültigen Anstellungsvertrags gekommen ist.
Das Interesse in Bezug auf die Gründe ist vor allem dann hoch, wenn der betroffene Arbeitnehmer zuvor schon 20 Jahre lang im Betrieb tätig war. In solchen Situationen kann daran gezweifelt werden, dass derjenige selbst auf die Idee gekommen ist, einen Aufhebungsvertrag aufsetzen zu lassen. Das Arbeitszeugnis, das einem Aufhebungsvertrag folgt, sollte im besten Fall die Tatsache des Einvernehmens und den Grund der Beendigung in einem Atemzug nennen.
Dabei ist eine etwas umfangreiche Formulierung oft hilfreicher als ein kurzer einzelner Satz:
„Der Arbeitsplatz von Herr Musterarbeiter fällt durch eine anfallende Umstrukturierung weg und kann nicht neu besetzt werden. Es ist uns leider auch nicht möglich, eine gleichwertige Stellung im Unternehmen anzubieten. Im gegenseitigen Einverständnis haben sich beide Seiten darauf geeinigt, dass ein Aufhebungsvertrag die beste Lösung darstellt.“
Besondere Vorsicht sollte auch bei der Phrase „auf eigenen Wunsch“ herrschen. Oft ermöglichen es Arbeitgeber, dass auf Anfrage diese Formulierung eingebaut wird. Doch diese Option ist nur in wenigen Fällen ratsam. So kann die Nutzung der Phrase bei einem nahtlosen Übergang in eine neue Arbeitsposition durchaus sinnvoll sein. Folgt jedoch ein Zeitraum der Arbeitslosigkeit, löst diese Formulierung sehr wahrscheinlich Missverständnisse aus.
Muster zum Download: Das Arbeitszeugnis zum Aufhebungsvertrag
Im Folgenden sehen Sie ein Muster zum Arbeitszeugnis, das einem Aufhebungsvertrag beiliegen kann. Dieses können Sie sich herunterladen, aber in seinem aktuellen Zustand nicht verwenden. Egal ob eine Kündigung oder ein Aufhebungsvertrag vorliegt, das Zeugnis muss immer an den jeweiligen Arbeitnehmer und seine Arbeitsposition im Unternehmen angepasst werden. Das Muster dient dem Zweck, Ihnen einen Eindruck zur Gestaltung des Dokuments und speziell zur Beendigungsformel zu geben.
Hier erhalten Sie das Muster zum Arbeitszeugnis, das einem Aufhebungsvertrag folgen kann.
Vergessen Sie in keinem Fall: Das hier präsentierte Muster ist nicht verbindlich. Es soll nur der Orientierung dienen. Jedes Zeugnis muss individuell auf Arbeitnehmer und Beschäftigung angepasst werden. Laden Sie hier unser Muster als Word- oder PDF-Dokument kostenlos herunter.
Ich möchte einen Aufhebungsvertrag aus gesundheitlichen Gründen beantragen, da ich krankheitsbedingt nicht mehr an meinen bisherigen Arbeitsplatz zurückkehren kann.
Frage:
Wie sollte dies im qualifizierten Arbeitszeugnis formuliert werden, damit mir kein Nachteil entsteht?
Vielen Dank für Ihre sehr informative und hilfreiche Internetseite.
Guten Tag, im Auflösungsvetrtrag ist folgende Klausel enthalten: „ Diese Freistellung erfolgt unter Anrechnung der noch zustehenden Resturlaubs- oder anderer Freizeitansprüche“. Grundsätzlich stehen mir dabei noch Resturlaub vom vergangenen Jahr und anteiliger Urlaub aus diesem Jahr zu. Muss ich nun Urlaub formell beim AG beantragen, wenn ich (vor dem Datum der tatsächlichen Beendigung) einige Tage Urlaub machen will? Nächste Frage: Kann ich innerhalb des Frist des Aufhebungsvertrages bereits bei einem anderen AN unterschreiben und die Arbeit antreten, oder muss ich den alten AG um Zustimmung fragen? Vielen Dank im Voraus!
Hallo Frank,
wie die Handhabung Ihrer Resturlaubstage vonstatten geht, das sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber klären.
Eine neue Anstellung während des Resturlaubs des alten Jobs anzutreten, gestaltet sich problematisch. Gemäß § 8 des Bundesurlaubsgesetzes ist es verboten, während des Urlaubs eine dem Urlaubszweck (= Erholung) widersprechende Erwerbstätigkeit zu leisten.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
„Herr XXX hat uns mit Unterschreiben eines Aufhebungsvertrags auf eigenen Wunsch anlässlich einer bevorstehender beruflichen Umorientierung verlassen. “
wäre solch eine Schlussformulierung in Arbeitszeugnis positiv wahgenommen?