Nicht im Arbeitsschutzgesetz ist die Arbeitszeit geregelt, sondern im Arbeitszeitgesetz.

Arbeitszeitgesetz (ArbZG): Was steht drin?

Artikel verfasst von Jörg K.

Letzte Aktualisierung am: 16. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Nicht im Arbeitsschutzgesetz ist die Arbeitszeit geregelt, sondern im Arbeitszeitgesetz.
Nicht im Arbeitsschutzgesetz ist die Arbeitszeit geregelt, sondern im Arbeitszeitgesetz.

Bereits im Jahr 1994 ist das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) in Kraft getreten und wurde seitdem einige Male überarbeitet und aktualisiert. Ziel dieses Gesetzes ist es, „die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer […] bei der Arbeitszeitgestaltung zu gewährleisten und die Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten zu verbessern […]“ (§ 1 Nummer 1 ArbZG). Aus diesem Grund wird es teilweise auch Arbeitszeitschutzgesetz genannt.

Doch wie ist die gesetzliche Arbeitszeit genau geregelt? Wann und wie viel dürfen Arbeitnehmer maximal arbeiten? Wie gestaltet sich die Pausenregelung gemäß Arbeitszeitgesetz? Und welche Ruhezeiten sind vorgeschrieben? Antworten auf all diese Fragen liefert der vorliegende Ratgeber. Außerdem erklären wir, welche Vorschriften es zur Arbeit in der Nacht, an Sonn- sowie Feiertagen gibt.

Kompaktwissen: Arbeitszeitgesetz

Was regelt das Arbeitszeitgesetz in Deutschland?

Wie der Name schon sagt, regelt das Arbeitszeitgesetz die maximale Arbeitszeit von Arbeitnehmern und Auszubildenden in Deutschland. Darin befinden sich weiterhin Vorschriften zu Pausen, Ruhezeiten, Nachtarbeit sowie der Arbeit an Feiertagen und Sonntagen.

Wo liegt die Höchstarbeitszeit pro Tag?

Dem Arbeitszeitgesetz zufolge darf eine Arbeitszeit von acht Stunden täglich normalerweise nicht überschritten werden. In Ausnahmefällen sind zehn Stunden erlaubt, allerdings nur, wenn das Ganze in einem Zeitrahmen von sechs Monaten wieder ausgeglichen wird.

Welche Pausenzeiten sind laut Arbeitszeitgesetz vorgeschrieben?

Arbeitnehmer, die mehr als sechs Stunden arbeiten, müssen eine Pause von mindestens 30 Minuten einlegen. Arbeiten Beschäftigte mehr als neun Stunden, muss die Pause mindestens 45 Minuten lang dauern. Informationen zu den Ruhezeiten finden Sie hier.

Für wen gilt das Arbeitszeitgesetz?

Grundsätzlich richtet sich das Arbeitszeitgesetz an Arbeitnehmer. Wer als solcher angesehen wird, definiert die Verordnung in § 2 Absatz 2 ArbZG wie folgt:

Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten.“

Für wen gilt das Arbeitszeitgesetz nicht?
Für wen gilt das Arbeitszeitgesetz nicht?

Demzufolge fallen nicht nur reguläre Beschäftigte unter das Arbeitszeitgesetz, sondern ebenfalls Auszubildende. Beamte, Soldaten sowie Richter sind also generell ausgeschlossen, da sie im arbeitsrechtlichen Sinn nicht als Arbeitnehmer anzusehen sind.

Um das Ganze noch mehr zu präzisieren, bestimmt das Gesetz in § 18 ArbZG, für wen es außerdem keine Anwendung findet:

  • Personen unter 18 Jahren, da für sie das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) gilt
  • Leiter öffentlicher Dienststellen sowie deren Vertreter
  • Besatzungsmitglieder auf Handelsschiffen, da sie unter das Seearbeitsgesetz fallen (SeeArbG)
  • Arbeitnehmer, die in einer häuslichen Gemeinschaft mit Personen wohnen, die ihnen anvertraut sind und die sie in eigener Verantwortung betreuen, erziehen oder pflegen
  • Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst, die selbstständig in Personalangelegenheiten entscheiden dürfen
  • Chefärzte sowie leitende Angestellte gemäß § 5 Absatz 3 Betriebsverfassungsgesetz
  • den liturgischen Bereich der Religionsgemeinschaften und Kirchen

Auch Berufskraftfahrer fallen unter das Arbeitszeitgesetz, welches in diesem Fall jedoch von weiteren Verordnungen, wie beispielsweise dem Fahrpersonalgesetz (FPersG) bzw. der Fahrpersonalverordnung (FPersV), unterstützt wird.

Wo liegt die gesetzliche Höchstarbeitszeit in Deutschland?

Um erläutern zu können, welche Höchstarbeitszeit der Gesetzgeber in Deutschland vorsieht, muss zunächst einmal definiert werden, was überhaupt laut Gesetz als Arbeitszeit anzusehen ist. Damit sind ausschließlich die Arbeitsstunden gemeint, die vom Beginn bis zum Ende eines Arbeitstages geleistet wurden. Gemachte Pausen werden gemäß Arbeitszeitgesetz also nicht mitgezählt, lediglich im Bergbau unter Tage (§ 2 ArbZG).

Doch auf wie viele Stunden setzt das Arbeitszeitgesetz die maximale Arbeitszeit pro Tag letztendlich fest? Die Antwort auf diese Frage befindet sich in § 3 ArbZG. Dort heißt es:

Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.“

Arbeitszeitgesetz: 10 Stunden Arbeit pro Tag sind nur ausnahmsweise gestattet.
Arbeitszeitgesetz: 10 Stunden Arbeit pro Tag sind nur ausnahmsweise gestattet.

Daraus ergibt sich: Mehr als acht Stunden Arbeit pro Tag sind in der Regel nicht erlaubt.

Da das Arbeitszeitgesetz von einer 6-Tage-Woche ausgeht, darf die maximale Arbeitszeit pro Woche demzufolge im Durchschnitt 48 Stunden nicht überschreiten.

Sollte es dennoch mal zu Überschreitungen kommen, bedarf es wiederum eines Ausgleichs innerhalb von sechs Monaten bzw. 24 Wochen.

Wann müssen laut Arbeitszeitgesetz Pausen gemacht werden?

Ein weiterer wichtiger Punkt im Arbeitszeitgesetz ist die Pausenregelung in § 4 ArbZG. Wer mehr als sechs Stunden arbeitet, ist verpflichtet, im Anschluss eine Pause von mindestens 30 Minuten einzulegen. Bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden muss die Pause mindestens 45 Minuten betragen. Dabei gibt das ArbZG Arbeitnehmern jedoch die Möglichkeit, die vorgeschriebene Pause in Zeitblöcke von jeweils 15 Minuten aufzuteilen.

Sie muss demzufolge nicht in einem Stück gemacht werden. Auch wenn manche Arbeitnehmer der Meinung sind, sie bräuchten keine Pause und könnten früher Feierabend machen, wenn sie sie auslassen, sollten sie daher bedenken: Eine Arbeitszeit von über sechs Stunden hintereinander ohne Pause ist grundsätzlich verboten. Sie dürfen daher nicht auf Pausen verzichten.

Übrigens: Da Ruhepausen nicht zur eigentlichen Arbeitszeit zählen, werden sie auch nicht vergütet. Suchen Arbeitnehmer die Toilette auf oder holen sich schnell einen Kaffee aus der Küche, zählt dies übrigens nicht als Pause. Eine solche muss schließlich mindestens 15 Minuten andauern.

Was besagt das Arbeitszeitgesetz zur Ruhezeit?

Arbeitszeitgesetz: Für Überstunden muss ein Freizeitausgleich oder eine Vergütung erfolgen.
Arbeitszeitgesetz: Für Überstunden muss ein Freizeitausgleich oder eine Vergütung erfolgen.

Teilweise gehen Beschäftigte davon aus, die Begriffe „Ruhepausen“ und „Ruhezeit“ seien Synonyme. Da liegen sie jedoch falsch. Im Gegensatz zur gerade beschriebenen Pausenregelung handelt es sich bei der Ruhezeit um die Zeitspanne, die zwischen dem Feierabend und dem Beginn der Arbeit am nächsten Tag liegen muss. Wie lange sie andauern muss, regelt § 5 ArbZG.

Allgemein muss die Ruhezeit gemäß Arbeitszeitgesetz elf Stunden betragen. Sie kann ausnahmsweise um eine Stunde verkürzt werden, wenn die betroffenen Arbeitnehmer beispielsweise in Krankenhäusern, in der Landwirtschaft, beim Rundfunk oder in Gaststätten tätig sind. Beträgt die Ruhezeit nur noch zehn Stunden, muss es jedoch innerhalb von vier Wochen eine Verlängerung auf zwölf Stunden geben, um einen Ausgleich zu schaffen (§ 5 Absatz 2 ArbZG).

Gut zu wissen: Die Rufbereitschaft ist als Ruhezeit anzusehen, der Bereitschaftsdienst hingegen zählt zur Arbeitszeit und muss entsprechend auch als solche bezahlt werden.

Arbeitszeitgesetz: Vorschriften zur Nachtarbeit

Wenn die einen endlich Feierabend machen können, treten die anderen die Arbeit erst an: Die Rede ist von Nachtarbeitern, die ihrer Tätigkeit erst dann nachgehen, wenn andere bereits im Bett liegen. Das Arbeitszeitgesetz definiert in § 2 Absatz 3 ArbZG zunächst einmal, was als Nachtzeit gilt:

Nachtzeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit von 23 bis 6 Uhr, in Bäckereien und Konditoreien die Zeit von 22 bis 5 Uhr.“

Weiterhin bestimmt es in § 2 Absatz 4 ArbZG, wobei es sich um Nachtarbeit handelt:

Nachtarbeit im Sinne dieses Gesetzes ist jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit umfaßt [sic].“

Das Arbeitszeitgesetz sieht spezielle Vorschriften für Nachtarbeitnehmer vor.
Das Arbeitszeitgesetz sieht spezielle Vorschriften für Nachtarbeitnehmer vor.

Beschäftigte, die in der Regel Nachtarbeit in Wechselschichten verrichten oder an mindestens 48 Tagen im Jahr Nachtarbeit leisten, werden als Nachtarbeitnehmer angesehen und profitieren von speziellen Regelungen, die das Arbeitszeitgesetz in § 6 ArbZG aufgreift:

  • Alle drei Jahre haben Nachtarbeitnehmer in regelmäßigen Abständen einen Anspruch auf eine arbeitsmedizinische Untersuchung. Sobald sie das 50. Lebensjahr erreichen, können sie eine solche sogar jährlich beanspruchen. Die Kosten dafür übernimmt der Arbeitgeber.
  • Unter bestimmten Umständen können Nachtarbeitnehmer verlangen, auf einen Tagesarbeitsplatz versetzt zu werden. Dies ist beispielsweise bei vorliegenden gesundheitlichen Gefährdungen durch die Nachtarbeit der Fall.
  • Sofern das Arbeitszeitgesetz in diesem Punkt nicht durch einen Tarifvertrag konkretisiert wird, der Nachtzuschläge vorsieht (häufig in Höhe von 25 Prozent des Bruttogehalts), steht Nachtarbeitnehmern ein anderweitiger Zuschlag oder ein angemessener Freizeitausgleich zu.

Bedenken Sie: Die Höchstgrenzen zur täglichen bzw. hier nächtlichen Arbeitszeit, die Regelungen zu Pausen sowie Ruhezeiten gelten ebenfalls für Nachtarbeitnehmer. Auch für sie sieht das Arbeitszeitgesetz eine Wochenarbeitszeit von durchschnittlich maximal 48 Stunden vor (6-Tage-Woche).

Arbeit an Sonn- und Feiertagen: Vorschriften aus dem Arbeitszeitgesetz

Bereits in § 1 ArbZG werden sowohl Feier- als auch Sonntage erwähnt. Dem genannten Paragraphen zufolge kommt diesen Tagen ein besonderer Schutz zu:

Zweck des Gesetzes ist es, […] den Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung der Arbeitnehmer zu schützen.“

Die weiteren Vorschriften aus dem Arbeitszeitgesetz, die sich um die Arbeit an Feiertagen und Sonntagen drehen, sind in § 9 ArbZG festgehalten. Demzufolge dürfen Arbeitnehmer an diesen Tagen von 0 bis 24 Uhr nicht arbeiten.

Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen gemäß ArbZG frei sein.
Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen gemäß ArbZG frei sein.

Wie so oft im Arbeitsrecht existieren allerdings auch von dieser Regelung diverse Ausnahmen, denen sich wiederum § 10 ArbZG widmet.

Unter anderem dürfen Arbeitnehmer in den folgenden Einrichtungen ausnahmsweise auch an Feier- oder Sonntagen ihrer Tätigkeit nachgehen:

  • Krankenhäuser
  • Gaststätten
  • Not- und Rettungsdienste
  • Feuerwehr und Polizei
  • Kirchen

Dennoch gilt: An mindestens 15 Sonntagen im Jahr müssen Arbeitnehmer frei haben. Weiterhin sieht das Arbeitszeitgesetz für jeden gearbeiteten Sonntag einen Ersatzruhetag vor, der innerhalb von zwei Wochen gewährt werden muss. Bei gesetzlichen Feiertagen muss dieser Ersatzruhetag in einem Zeitrahmen von acht Wochen liegen (§ 11 ArbZG). Tarifverträge oder individuelle Betriebsvereinbarungen können allerdings anderes vorsehen.

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Über den Autor

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Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

8 Gedanken zu „Arbeitszeitgesetz (ArbZG): Was steht drin?

  1. Margarita

    Ich habe eine Frage und zwar arbeite ich in einer ambulanten pflegedienst Stelle und fange ab Donnerstag Helfer in der pflegeausbildung an. Diese Ausbildung umfasst 130 unterrichtsstunden und 154 praktikumsstunden.
    Meine Frage dazu ist jetzt ich habe ein Stunden Woche von 30 Stunden in der ambulanten Pflege und meine Chefin möchte dass ich trotz Schule am Wochenende arbeiten soll.
    Muss ich laut Gesetz am Wochenende arbeiten wenn ich diese Ausbildung mache?
    Wenn ich nicht arbeiten muss könnten sie mir bitte die gesetzeslage bzw den Paragraphen zu schicken das wäre sehr nett.
    Freue mich auf ihre Antwort mit freundlichen Grüßen
    Margarita

  2. Maik

    Hallo, ich arbeite im Handwerk und werde von meiner Firma mit Arbeiten eingeteilt die eine Arbeitszeit von 10-12 Stunden am Tag beinhalten. Habe aber nur 40 Std Woche, um die zu erreichen mache ich weniger Pause und muss schneller arbeiten damit ich auf 8 Std am Tag komme. Kann ich auf Zeitkonto trotzdem die 10 oder 12 Stunden angesetzte Zeit einschreiben oder muss ich die 8 Stunden berechnen?

  3. Edgar

    Mein Arbeitsvertag beihaltet 40 Stunden. Es gibt bei uns 2 Modelle. Ein mal die 37.5 Sunden und 40 Stunden
    Das 2 Model ich arbeite 40 Stunden es weden aber nur 37.5 Stunden berechnet die 2.5 Stunden weden in einen Topf geworfen dafür mus ich alle 3 Samstag die Fehlzeiten Arbeiten die 7.5 Stunden. Ist das überhaubt rechtens denn mein arbeitsvertag beinhaltet 40 Stunden ich arbeit auch 40 Stunden in der Woche. Wie gesagt werden 2.5 Stunden in einen Topf und in welchen Topf ist mir Fraglich?

  4. Jennifer

    Hallo,

    ich arbeite im Sicherheitsdienst als Schichtgänger (Früh, Spät, Nacht). Ich bin mit 8h eingestellt worden. Montags bis Samstags. Die einzige Ausnahme ist der Sonntag mit 12 h. Den haben sie aber auch nur mit Sondergenehmigung erhalten.
    Jetzt plötzlich will der Arbeitgeber, dass wir eine zusätzliche Funktion bedienen die 12h beinhaltet.
    Wer nicht mitzieht, hat eine „Audienz“ beim Chef. Heißt so viel wie: Du kannst dich auf Ärger einstellen.
    Darf er das einfach tun? Nur weil die Firma Aufträge annimmt, die sie nicht stemmen kann sollen wir jetzt alle Schichten auffangen? Zur Info: Sonntags 12 h schieben ist nicht das Problem. Die Tage sind ruhig. Aber, unter der Woche ist das nicht zu bewerkstelligen. Du hast ein enormes Arbeitsaufkommen, dass du nach 8 h völlig erschöpft bist.

  5. Glenn W.

    Mein Arbeitsvertrag ausgestellt auf 120 Stunden als Teilzeit aber ich arbeite 170 Stunden was soll ich beachten?? Ich arbeite für ein Private Unternehmer.

  6. Susanne H.

    Bei uns im Betrieb [Altenheim] wurde vom Gesundheitsamt ein Corona test gefordert.
    Alle Mitarbeiter wurden am Karfreitag 12 Uhr einbestellt, vom Betrieb ins Altenheim.
    Das Gesundheitsamt kam dann 12:50Uhr
    wir sind ca 50 Mitarbeiter.
    Ich war 13:50 Uhr fertig und wollte jetzt 1hund 50min auf meinem Zeit Konto.
    Bekomme ich aber nicht, alle bekommen 30 min.
    Ist das richtig?

  7. Anja D.

    Wieviel Stunden darf ich bei KuG noch arbeiten?
    Eigentlich gehe ich 40 Stunden die Woche.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Anja,

      möchte ein Arbeitgeber Kurzarbeit einführen, muss er sich mit dem Arbeitnehmer einigen, um wie viele Stunden dessen normale Arbeitszeit verkürzt werden soll. Für diese Stunden steht dem Arbeitnehmer das volle Arbeitsentgelt zu. Der Lohnausfall, der ihm durch die weggefallenen Arbeitsstunden entsteht, wird durch das Kurzarbeitergeld ausgeglichen.

      Länger zu arbeiten, als im Rahmen der Kurzarbeit vereinbart wurde, ist unzulässig.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

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