Arbeitszeitbetrug: Ob Kündigung oder Abmahnung hängt auch vom Arbeitgeber ab.
Arbeitszeitbetrug: Ob Kündigung oder Abmahnung hängt auch vom Arbeitgeber ab.

In Ihrem Arbeitsvertrag werden diverse Aspekte für ein funktionierendes Beschäftigungsverhältnis festgelegt. Dazu gehören neben Aufgabenbereich, Gehalt und Urlaubstagen natürlich auch die Arbeitszeit. In der Regel wird sowohl die wöchentliche Arbeitszeit allgemein als auch der tägliche Arbeitszeitraum, insbesondere aber die Kernarbeitszeit, vertraglich festgehalten.

Kommen Sie der Einhaltung der Arbeitszeit nicht nach oder nutzen die Arbeitszeit für private bzw. außerbetriebliche Dinge, kann Ihnen das schnell als Arbeitszeitbetrug ausgelegt werden. Im folgenden Ratgeber erfahren Sie, wann Arbeitszeitbetrug nach deutschem Arbeitsrecht überhaupt vorliegt und ob Sie bei Arbeitszeitbetrug eine Kündigung befürchten müssen.

Kompaktwissen: Kündigung bei Arbeitszeitbetrug

Was versteht man unter Arbeitszeitbetrug?

Sie begehen einen Arbeitszeitbetrug, wenn Sie Ihrem Arbeitgeber vorgeben, Ihre Arbeit zu verrichten, obwohl Sie dies nicht tun. Das kann beispielsweise durch falsche Angaben in der Zeiterfassung geschehen oder wenn Sie private Dinge erledigen und dies als geleistete Arbeitszeit angeben.

Ist Arbeitszeitbetrug ein Kündigungsgrund?

In der Regel rechtfertigt ein Arbeitszeitbetrug eine verhaltensbedingte Kündigung. In Ausnahmefällen kann es auch nur zu einer Abmahnung kommen, andererseits kann Arbeitszeitbetrug auch eine fristlose Kündigung ohne Abmahnung bedeuten. Weiteres lesen Sie hier.

Ist eine Verdachtskündigung bei Arbeitszeitbetrug möglich?

Ja, eine Verdachtskündigung bei Arbeitszeitbetrug kann laut Rechtsprechung für gültig erklärt werden.

Definition: Wann Arbeitszeitbetrug vorliegt

Bei Arbeitszeitbetrug kann die Kündigung fristlos erfolgen.
Bei Arbeitszeitbetrug kann die Kündigung fristlos erfolgen.

Wenn Sie als Arbeitnehmer mutwillig vortäuschen, während der Arbeitszeit Ihren Arbeitspflichten nachzugehen, nehmen Sie Verstöße gegen die Vereinbarungen in Ihrem Arbeitsvertrag in Kauf. Im schlimmsten Fall riskieren Sie mit dem Arbeitszeitbetrug eine fristlose Kündigung.

Hierbei geht es nicht um ein einmalig verspätetes Erscheinen am Arbeitsplatz oder ähnliche kleinere Vergehen, sondern um eine bewusste Manipulation gegenüber Ihrem Arbeitgeber. Aber wann genau handelt es sich eigentlich um Arbeitszeitbetrug?

Wenn Sie beispielsweise im Home Office arbeiten und während Ihrer erfassten Arbeitszeiten private Dinge (im Internet surfen, private Telefonate, etc.) erledigen, ohne dabei Ihrer Arbeit nachzugehen, liegt ein Arbeitszeitbetrug vor. Gleiches gilt, wenn Sie selbst die Zeiterfassung bei Ihrer Arbeitsstelle machen und sich frühere Anfangszeiten oder spätere Endzeiten als die tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten aufschreiben. Auch regelmäßiges unentschuldigtes Fehlen oder wiederholtes Zu-spät-Kommen gelten als Arbeitszeitbetrug.

Ein Unterschied besteht zwischen Arbeitszeitbetrug und Arbeitszeitverstößen. Arbeitszeitverstöße liegen vor, wenn Sie nicht mutwillig agieren, sondern nachweislich versehentlich eine falsche Angabe zu Ihrer Arbeitszeit gemacht haben oder bei anderen unbeabsichtigten Handlungen. Im Gegensatz zum Arbeitszeitverstoß, wo Sie maximal eine Abmahnung zu befürchten haben, ist die Konsequenz beim Arbeitszeitbetrug häufig eine Kündigung, ggf. sogar fristlos.

Arbeitszeitbetrug: Abmahnung oder Kündigung?

Ob Sie für einen Arbeitszeitbetrug eine Kündigung oder eine Abmahnung erhalten, hängt neben der Schwere des Vergehens natürlich auch von Ihrem Arbeitgeber ab. Dieser kann aber grundsätzlich auf einige Rechte zurückgreifen.

Stellt der Arbeitgeber einen Arbeitszeitbetrug fest, so kann er Ihnen definitiv eine Abmahnung ausstellen. Eine Abmahnung dient dazu, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer verdeutlichen kann, dass das abgemahnte Verhalten inakzeptabel ist, ohne dass er sofort eine Kündigung aussprechen muss. Ihr Arbeitgeber kann Ihnen aber auch direkt eine Kündigung wegen Arbeitszeitbetrug aussprechen. Im Falle einer ordentlichen Kündigung liegt dann ein verhaltensbedingter Kündigungsgrund vor.

Ist eine fristlose Kündigung bei Arbeitszeitbetrug möglich?

Zeitbetrug: Eine fristlose Kündigung kann sogar im Verdachtsfall zulässig sein.
Zeitbetrug: Eine fristlose Kündigung kann sogar im Verdachtsfall zulässig sein.

Neben einer ordentlichen Kündigung kann der Arbeitgeber je nach Kündigungsgrund auch eine außerordentliche Kündigung aussprechen. Der Arbeitszeitbetrug kann ein Grund dafür sein.

Bei einer außerordentlichen und somit fristlosen Kündigung benötigt es immer einen schwerwiegenden Grund, um eine solche aussprechen zu können. Laut Rechtsprechung kann eine fristlose Kündigung wegen Arbeitszeitbetrug rechtmäßig sein. Demnach ist ein Arbeitszeitbetrug für den Arbeitgeber ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung, wie er in § 626 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) vorgeschrieben wird.

Da es sich bei Arbeitszeitbetrug um tatsächlichen Betrug handelt, stellt dieser sogar eine Straftat dar und kann theoretisch über die Kündigung hinaus mit Geld- und/oder Haftstrafen bestraft werden.

Sowohl eine ordentliche als auch eine außerordentliche Kündigung wegen Arbeitszeitbetrug ist auch im Verdachtsfall zulässig. Laut Rechtsprechung reicht eine Verdachtskündigung wegen Arbeitszeitbetrug bereits aus, um das Arbeitsverhältnis zu beenden.

Wie eine fristlose Kündigung wegen Arbeitszeitbetrug aussieht: Unser Muster als Beispiel

Wenn Sie als Arbeitgeber für einen Arbeitszeitbetrug eine außerordentliche Kündigung ausstellen wollen, sollten Sie wie bei anderen Kündigungen auch auf die richtige Wortwahl achten. Bei Arbeitszeitbetrug ist jede Kündigung individuell, dieses Muster kann Ihnen jedoch dabei helfen, eine Grundlage für Ihr Kündigungsschreiben zu schaffen.

Muster Kündigung wegen Arbeitszeitbetrug

Hier erhalten Sie das Muster einer Kündigung wegen Arbeitszeitbetruges.

Beachten Sie: Es handelt sich hierbei nicht um ein verbindliches Dokument, sondern um eine Orientierungshilfe, die der jeweiligen Anpassung bedarf. Es können je nach Anstellungsverhältnis und ausgehandelten Konditionen zusätzlich weitere Klauseln enthalten sein.

Unser Muster für eine fristlose Kündigung wegen Arbeitszeitbetrug können Sie sich hier kostenlos als PDF- und Word-Datei herunterladen.

Download: Muster Kündigung wegen Arbeitszeitbetrug (.doc)

Download: Muster Kündigung wegen Arbeitszeitbetrug (.pdf)

Sie haben wegen Arbeitszeitbetrug eine Kündigung erhalten? Wenn Sie als Arbeitnehmer eine Abmahnung oder (fristlose) Kündigung wegen Arbeitszeitbetrug erhalten haben und diese für ungerechtfertigt halten, hilft ein Gang zum Rechtsanwalt oder einem Anwalt, der auf Arbeitsrecht spezialisiert ist. Durch Ihre langjährige Erfahrung können die Anwälte Sie zu Ihrem Fall bestmöglich beraten und haben möglicherweise auch vergleichbare Fälle aus der Vergangenheit vorliegen. Außerdem vertritt Sie ein Anwalt vor Gericht, falls Sie gegen die Kündigung wegen Arbeitszeitbetrug klagen wollen.

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Über den Autor

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Jan E.

Zwischen 2017 und 2024 studierte Jan im Bachelor- und Masterstudium Journalismus und schloss sich anschließend dem Team von arbeitsvertrag.org an. Bevorzugt schreibt Jan über Arbeitsrecht sowie über Verkehrsrecht.

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