Wie viel Zeit ein Arbeitnehmer in der Woche für Arbeit aufbringt, ist einer der Kernpunkte im Arbeitsvertrag. Hier sind die Regelungen, die das Arbeitsverhältnis betreffen in der Regel schriftlich festgehalten.
Die getroffenen Vereinbarungen lassen sich anhand eines solchen Dokumentes viel leichter nachweisen als bei einem mündlichen Vertrag, sollte ein Partner einen Arbeitsgerichtsprozess anstrengen.
Inhalt
Kompaktwissen: Arbeitszeit
Die Vorschriften zur Arbeitszeit in Deutschland befinden sich im Arbeitszeitgesetz.
Die maximal erlaubte Arbeitszeit liegt in der Regel bei acht Stunden täglich. Ausnahmsweise kann sie auf zehn Stunden erhöht werden, wenn es innerhalb von sechs Monaten zu einem Ausgleich kommt. Diese festgelegten Grenzen dienen dem Arbeitsschutz.
Nein, Pausen gehören nicht zur täglichen Arbeitszeit. Legen Sie Mittags- oder Raucherpausen ein, müssen Sie die entsprechenden Zeiten nacharbeiten.
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Spezifische Informationen zur Arbeitszeit
Was ist Arbeitszeit?
Wann ein Mitarbeiter arbeitet und wann nicht, ist im Allgemeinen wie folgt definiert:
Hierzu zählen ebenfalls solche Zeiten, in denen der Arbeitnehmer sich zur Verfügung hält, um bei Bedarf und auf Zuruf schnell mit seiner Arbeit zu beginnen.
Wie lang dieser Zeitraum pro Tag höchstens dauern darf, ist im Arbeitszeitgesetz definiert. Es dient dem Arbeitnehmerschutz und gibt ganz klar vor, wie viele Stunden am Tag gearbeitet werden darf.
Das Arbeitsrecht sagt zur Arbeitszeit – im Arbeitszeitgesetz – Folgendes:
„Arbeitszeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen; Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern sind zusammenzurechnen. Im Bergbau unter Tage zählen die Ruhepausen zur Arbeitszeit.“ § 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
Das Gesetz schreibt Arbeitgebern und Arbeitnehmern vor, dass die regelmäßige Arbeitszeit pro Werktag nicht länger als acht Stunden sein darf. Ausnahmsweise kann von dieser Vorgabe abgewichen werden und die maximale Arbeitszeit pro Tag auf bis zu zehn Stunden ausgedehnt werden, wenn …
- im Laufe der kommenden sechs Monate im Durchschnitt wieder acht Stunden erreicht werden
- bzw. die Achtstundenregelung innerhalb der nächsten 24 Wochen durchschnittlich eingehalten wird.
Nach sechs Stunden Arbeitstätigkeit ist spätestens eine Pause einzulegen, wenn die Arbeitszeit pro Tag bis zu neun Stunden beträgt. Diese muss mindestens 30 Minuten dauern. Arbeiten Arbeitnehmer länger, muss die Pause mindestens 45 Minuten umfassen. Sie darf gestückelt werden in Blöcke, die mindestens 15 Minuten lang sind.
Wie lang die tägliche Arbeitszeit ausfallen darf, ist jedoch nicht nur im Arbeitszeitgesetz, sondern auch noch in anderen Gesetzen festgehalten, wie zum Beispiel den Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Es bezieht sich auf solche Arbeitnehmer, die in der Regel noch keine 18 Jahre alt sind und sich häufig in einer Ausbildung oder einem vergleichbaren Beschäftigungsverhältnis befinden. Der Gesetzgeber hält hier fest:
Bei Jugendlichen muss eine tägliche Höchstarbeitszeit von acht Stunden eingehalten werden. Die wöchentliche Arbeitszeit darf die Grenze von 40 Stunden nicht sprengen. Ist ein Jugendlicher an manchen Tagen weniger als acht Stunden beschäftigt, ist es erlaubt, ihn an anderen Tagen der Woche zum Ausgleich für achteinhalb arbeiten zu lassen.
In der Ausbildung ist der regelmäßige Gang zur Berufsschule Pflicht. Doch was gehört hiervon zur Arbeitszeit? Was zu Pausen? Das Gesetz sagt hierzu Folgendes:
Auf die Arbeitszeit anzurechnen sind …
- Berufsschultage, die acht Stunden dauern, mehr als fünf Unterrichtsstunden beinhalten, wovon eine Stunde im Minimum 45 Minuten dauert. Die Anrechenbarkeit ist begrenzt auf einen Tag pro Woche.
- Berufsschulwochen, die durch Blockunterricht gekennzeichnet sind und Ausbildungsinhalte im Minimum innerhalb von 40 Stunden an fünf Tagen oder mehr vermitteln
- die Unterrichtszeit plus Pausen
Gilt im Arbeitsrecht die Fortbildung als Arbeitszeit?
Nicht nur angesichts des rasanten technologischen Fortschritts sinkt die Halbwertzeit von Wissen dramatisch. Scheinbar sicher gewähntes Know-how wird durch neue Erkenntnisse schnell überholt, weshalb das Konzept des lebenslangen Lernens eingeführt wurde. Im Laufe des immer länger währenden Arbeitslebens sind Fort- und Weiterbildungen der Mitarbeiter deshalb nahezu unumgänglich, um als Unternehmen im Wettbewerb bestehen und nicht von anderen Konkurrenten abgehängt zu werden.
Was Arbeitnehmer in diesem Zusammenhang interessiert: Zählt die Zeit, die für derlei Bildungsmaßnahmen aufgewendet wird zur Arbeitszeit? In den allermeisten Fällen, ja. Das gilt nicht nur, wenn die Fortbildung in den üblichen Räumlichkeiten am vereinbarten Arbeitsort erfolgt. Müssen Arbeitnehmer erst zum Veranstaltungsort reisen, gilt in der Regel: Sobald Sie sich auf den Weg dorthin machen und währenddessen ausschließlich dienstliche Interessen verfolgen, handelt es sich um Arbeitszeit. Denkbar sind hier beispielsweise das Beantworten von Arbeits-E-Mails oder Erledigen von dienstlichen Telefonaten. Gleiches gilt für die Rückfahrt. Sogar Wartezeiten sind häufig inkludiert.
Verschiedene Arbeitszeitmodelle:
Welche Funktionen hat die Arbeitszeit?
Die konkreten Arbeitszeiten sind in Deutschland streng reguliert, um Arbeitnehmer vor Überlastung zu schützen. Es handelt sich demnach um eine Arbeitsschutzmaßnahme, die dazu dient:
- die Sicherheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten
- die Gesundheit der Mitarbeiter zu erhalten
Muss die Arbeitszeit vom Arbeitgeber erfasst werden?
Insbesondere durch die Einführung des Mindestlohns bekam die Einhaltung der Arbeitszeit eine noch größere Bedeutung. Schließlich wäre es für Arbeitgeber nur allzu leicht, den vorgeschriebenen geringsten Lohn pro Stunde dadurch aufzuweichen, dass Angestellte einfach „unbezahlt“ länger arbeiten müssen.
Aus diesem Grund gibt es für bestimmte Arbeitnehmer die Pflicht, die Arbeitszeit zu dokumentieren. Dies gilt unter anderem für ebenjene bzw. Angehörige folgender Branchen:
- geringfügig Beschäftigte (nicht für Minijobber, die in der Privatwirtschaft arbeiten)
- Baugewerbe
- Gastronomie
- Speditionen
- Transport- und Logistikbereich
- Forstwirtschaft
- Gebäudereinigung
- Fleischwirtschaft
- Zeitungszusteller
- Paketboten
Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, für alle Mitarbeiter der genannten Bereiche festzuhalten,
- wann die tägliche Arbeitszeit begonnen hat
- wann die tägliche Arbeitszeit beendet ist
- wie lang die tägliche Arbeitszeit gedauert hat (Zeit in Stunden)
Die Dokumentation muss nicht handschriftlich erfolgen. Es kann hierbei auch eine Zeiterfassung zur Ermittlung der Arbeitszeit eingesetzt werden, deren Protokoll auf Anfrage bei einer Kontrolle durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit vorgelegt werden muss.
Was besagt das Arbeitsrecht zu den Überstunden?
Bei Überstunden handelt es sich um über die regelmäßige Arbeitszeit geleistete Mehrarbeit, die unter Umständen bereits bei Eintritt in das Unternehmen vereinbart wurde. Überstunden sind im Arbeitsvertrag in der Regel in der sogenannten „Überstundenklausel“ zu finden. Sie hält fest, wie viel mehr Zeit Sie im Monat mit zusätzlichen Arbeitsstunden rechnen müssen und wie diese vergütet werden.
Nicht nur im Arbeitsvertrag können Regelungen zu Arbeitszeit und Überstunden niedergeschrieben sein. Andere Orte, an denen Sie bei Informationsbedarf suchen sollten, sind:
- ein gültiger Tarifvertrag, den Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter für Ihre Branche abgeschlossen haben
- eine Betriebsvereinbarung, welche die Arbeitszeit bzw. die Überstunden und den Umgang damit definiert. Sie wird vereinbart zwischen dem Betriebsrat eines Unternehmens und dem jeweiligen Arbeitgeber.
Sind weder im Tarifvertrag, der Betriebsvereinbarung oder dem Arbeitsvertrag Vereinbarungen zu Überstunden und ihrer Vergütung zu finden, können Sie von Ihrem Chef trotzdem verlangen, dass er Ihre geleistete Mehrarbeit entlohnt. Die Höhe des Entgelts bemisst sich an den im Betrieb oder der Branche üblicherweise gezahlten Preisen (§ 612 Bürgerliches Gesetzbuch – BGB).
Arbeitsvertrag in Teilzeit oder Vollzeit abschließen?
Wie hoch Ihre Arbeitszeit ausfällt, ist davon abhängig was Sie mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren. Gerade Eltern wollen häufig nicht in Vollzeit arbeiten, um noch ausreichend Zeit zu haben, ihr Kind beim Aufwachsen zu begleiten. Andere können eine Vierzigstundenwoche nicht stemmen, da sie sich angesichts enormer Kitakosten die Betreuung ihrer Kleinen schlichtweg nicht leisten können.
Für sie kommt daher nur ein Teilzeitarbeitsvertrag in Frage.
Wann Arbeitsverträge als Teilzeit-Jobs gelten, darüber gibt das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) Auskunft:
T eilzeitbeschäftigt ist ein Arbeitnehmer, dessen regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers. Ist eine regelmäßige Wochenarbeitszeit nicht vereinbart, so ist ein Arbeitnehmer teilzeitbeschäftigt, wenn seine regelmäßige Arbeitszeit im Durchschnitt eines bis zu einem Jahr reichenden Beschäftigungszeitraums unter der eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers liegt. […]“ (§ 2 TzBfG)
Das Gesetz weist zudem darauf hin, dass auch geringfügig Beschäftigte als Teilzeitarbeitskraft arbeiten können.
Auf die Frage, wie viel Stunden regulär in Vollzeit gearbeitet wird und wie viel in Teilzeit ist daher zu antworten: Es kommt darauf an. Entscheidend ist, was im Betrieb üblich ist. Nicht zwingend muss die Arbeitszeit bei allen Mitarbeitern deshalb 40 Stunden oder mehr betragen, damit es sich um Vollzeit handelt. Genauso gut kann eine geringere Stundenanzahl als ebenjene bezeichnet werden.
Ist es erlaubt, einen Arbeitsvertrag ohne Arbeitszeit abzuschließen?
Prinzipiell steht es Arbeitnehmern und Arbeitnehmern frei, ob Sie einen Vertrag mündlich oder schriftlich abschließen.
Wird kein Schreiben aufgesetzt und von beiden Seiten unterschrieben, ist der Arbeitgeber dennoch dazu verpflichtet, die wichtigsten Parameter der vertraglichen Beziehung schriftlich festzuhalten und dem Arbeitnehmer unterschrieben zu übergeben. Das hat allerspätestens vier Wochen nach Antritt der Beschäftigung zu erfolgen.
Diese Elemente gelten als wesentlich im Arbeitsverhältnis:
- Name und Adresse der Vertragspartner
- Datum des Eintritts
- ggf. die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses (wenn die Zusammenarbeit befristet ist)
- Arbeitsort
- Beschreibung der Arbeitsaufgaben
- Höhe der Vergütung inkl. Zusammensetzung
- Arbeitszeit
- Anzahl der Urlaubstage
- Kündigungsfristen
- Hinweis, welche Tarifverträge, Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen gelten
Dieser Nachweis darf nicht in elektronischer Form erfolgen.
Die meisten Arbeitgeber halten sich an diese gesetzlichen Vorgaben und machen eine Klausel zur Arbeitszeit zum Bestandteil eines Arbeitsvertrages. Fehlt in einem Arbeitsvertrag die Angabe zur Arbeitszeit, dann sieht es das Arbeitsrecht so: In diesem Fall darf der Arbeitnehmer davon ausgehen, dass für ihn die im Betrieb üblichen Arbeitszeiten gelten.
Kann ein Arbeitsvertrag auch eine flexible Arbeitszeit beinhalten?
Je nachdem in welcher Branche Unternehmer tätig sind, besteht eine mehr oder wenige große Abhängigkeit von Aufträgen, die er erhält. Hieran bemisst sich in der Regel auch, wie viele Arbeitnehmer er beschäftigt, schließlich treiben Personalkosten die Ausgaben ganz wesentlich in die Höhe. Viele Arbeitgeber haben deshalb ein Interesse daran, mit Mitarbeitern flexible Arbeitszeiten zu vereinbaren. Doch ist das überhaupt erlaubt?
Ja, das ist es. Laut Arbeitsrecht ist zur Arbeitszeit in diesem Fall vertraglich festzuhalten, dass sich die Dauer des Arbeitseinsatzes nach betrieblichen Erfordernissen richtet.
Ich habe einen Arbeitsvertrag mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden. Zusätzlich verlangt mein Chef weitere 40 Stunden Rufbereitschaft die mit 2,80€ vergütet werden. Ist das überhaupt zulässig?
Hallo Egon,
Rufbereitschaft wird in der Regel anders vergütet als normale Arbeitszeit. Hinzu kommt, dass die Arbeitszeit der Rufbereitschaft von der restlichen losgelöst zu betrachten ist und nicht mit dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) vergleichbar ist. Weitere Informationen erhalten Sie zu dem Thema in unserem Artikel zur Rufbereitschaft.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
eine Mitarbeiterin, die auf Stundenbasis beschäftigt ist, schreibt bei ihren monatlichen Stunden auch Feiertage als Arbeitstage mit auf. Ist das legal?
Hallo Chrizz,
da nach § 2 des Lohnfortzahlungsgesetzes auch Feiertage entlohnt werden müssen, als wäre normal gearbeitet worden. Ob das legal ist, kann aber nur ein Anwalt beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Guten Tag,
eine unserer Mitarbeiterinnen musste aus privaten Gründen die Arbeitszeit um eine Stunde auf 24,5 Stunden reduzieren. Lohn bekommt Sie aber nach wie vor für die 25,5 Stunden. Die eine Stunde wird über ein Zeitkonto geführt. Die Mitarbeiterin möchte, dass ich diese Stunde bei Krankheit oder Urlaub nicht als minus führe. Obwohl sie diese, wenn sie gearbeitet hätte auch nicht da gewesen wäre. Was ist richtig?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Tanya
Hallo Tanya,
in der Regel müssen Änderungen der Arbeitszeit vertraglich festgehalten werden, damit werden dann auch alle Umstände zu Krankheit, Urlaub und anderen lohnbezogenen Größen ausgehandelt.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Guten Tag,
auf einer vor längerer Zeit erstellten Unterweisungsfolie notierte ich adressiert an die in 50%-Teilzeit angestellten Doktoranden (Workaholic, zu viel Freizeit, Zwangslage) unseres TU-Instituts:
„Vereinbarung zur Arbeitszeitverlängerung ohne Ausgleich von Gehalt/Zeit möglich, aber nur schriftlich!“
Grundlage Arbeitszeitgesetz und TV-L (beides rechtsverbindlich!)
Leider kann ich die genaue Stelle nicht mehr orten, an der ich einst diese Information (möglicherweise falsch interpretiert) entnahm.
Können Sie mir weiterhelfen? Ist es möglich, die Teilzeit-Arbeitszeit einvernehmlich unentgeldlich zu erhöhen?
Meine Arbeitszeit wird im Arbeitsvertrag wie folgt beschrieben:
Die regelmäßige monatliche Arbeitszeit beträgt zurzeit 160 Stunden. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit richten sich nach der betrieblichen Einteilung. 16 Überstunden pro Monat sind mit dem Gehalt abgegolten.
Meiner Ansicht nach sagt dieser Absatz folgendes:
– 160 Stunden Monatlich egal ob der Monat 20 Tage oder 24 hat -> somit variiert die tägliche Arbeitszeit
– bei 20 Tagen á 8 Stunden = 160
– bei 24 Tagen á 6,66 Stunden = 160
– Sobald über 176 Stunden gearbeitet wird, kann ich Überstunden aufschreiben
Wie ist hier die Gesetzeslage?
–
Hallo Hans G.,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht befugt sind, Vertragslklauseln zu interpretieren und Sie dahingehend zu beraten. Grundsätzlich ist es zulässig, flexible Arbeitszeiten zu vereinbaren und einen Teil der Überstunden mit dem Gehalt abzugelten. In welchem Maße dies jedoch zulässig ist, kann vom Einzelfall abhängen. Bitte wenden Sie sich daher an einen Anwalt für Arbeitsrecht, der Sie detaillierter beraten kann.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo ist es erlaubt wenn man eine eigentliche 45 Std Woche hat das die auf 72 ansteigt? Ich arbeite im werkschutz habe statt 8er Schichten 18 Tage im Monat 12er Schichten hab immer min 250 Std im Monat… Das Schlauch schon ganz schön bitte um Rat
Hallo Quattro 31,
gemäß Arbeitszeitgesetz darf ein Arbeitnehmer höchstens (im Durchschnitt) acht Stunden am Tag arbeiten. Überstunden sollten demnach durch Freizeit oder, bei vertraglicher Vereinbahrung, finanziell ausgeglichen werden.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
ich habe eine Frage zum Thema monatliche Zeiterfassung.
Mein Team trägt seine Start-und Endzeiten handschriftlich auf dem Dienstplan ein, die ich dann entsprechend in eine elektronisches System übertrage. Monatlich gebe ich diese Erfassung der Überstunden bzw. geleisteten Arbeit im HR ab. Die Unterlagen sind jeweils für alle MA jederzeit einsehbar. Überstunden werden in Freizeit ausgeglichen.
Unser neuer HR Manager will nun, dass diese Erfassung von jedem MA monatlich unterschrieben wird, was für mich einfach ein erhöhter zeitlicher und administrativer Aufwand ist. Als Erklärung sagt er, dass dies rechtlich zwingend wäre.
Stimmt das?
Bislang habe ich als Abteilungsleiter für meine Abteilung die monatliche Erfassung unterschrieben.
Vielen Dank
Antje
Hallo Antje,
wenden Sie sich bitte mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Arbeitsrecht, der Sie bezüglich rechtlicher Abläufe in einer Firma zuverlässig beraten kann.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
zählt die Tätigkeit (Teilzeit) in der Gastronomie (Service) als Branche, die in mehr oder weniger große Abhängigkeit von Aufträgen steht? Greift dann §12TzBfG, wenn keine Wochenstunden vereinbart worden sind?
Vielen Dank im Voraus
Hallo Leon A.,
in diesem Paragrafen sehen wir keine branchenbezogene Einschränkung. Bei Fragen zur Interpretation dieses Paragrafen wenden Sie sich bitte an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Sie scheinen sich bezüglich der Angaben zur Arbeitseinteilung widersprochen zu haben:
19. April 2017 um 10:33:
„normalerweise müssen Änderungen im Dienstplan etwa vier Tage vorher angemeldet werden und dürfen auch nur aufgrund einer Notlage erfolgen. Dies entschied das Arbeitsgericht in Berlin (Az. 28 Ca 10243/12). Ebenso muss in der Regel eine entsprechende Absprache mit dem Arbeitnehmer erfolgen.“
und hier:
24. April 2017 um 9:57
„ein Arbeitnehmer sollte in der Regel mindestens vier Tage im Voraus über seinen Arbeitseinsatz informiert werden. Sind feste Arbeitszeiten im Arbeitsvertrag geregelt, gelten selbstverständlich diese.“
——————————
Was denn nun?
Darf der Dienstplan generell erst 4 Tage vorher übermittelt werden,
oder gilt das nur für Änderungen aus einer Notlage heraus?
Wie soll man denn als Arbeitnehmer seine Freizeit (insbesondere Termine) vernünftig planen können (ohne gleich jedes Mal damit zum Vorgesetzten rennen zu müssen, den die private Planung generell überhaupt nichts angeht!), wenn man den Einsatzplan nicht einmal 1 Woche im voraus bekommt?
Hallo Marvin,
es gibt kein Gesetz dazu, wann ein Dienstplan erstellt werden muss. Dennoch ergibt sich aus § 12 des Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge die Vorschrift, dass die Ankündigung wenigstens vier Tage vorher erfolgen muss. Auf Basis dieses Paragrafen berief sich auch das Gericht in dem von uns oben angeführten Gerichtsurteil. Auch eine Dienstplanänderung muss damit mindestens vier Tage vorher erfolgen.
Sollten Sie diesbezüglich Probleme haben, können wir Ihnen nur zu einem klärenden Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten, zu einer Beratung mit dem Betriebsrat oder im Ernstfall zum Hinzuziehen eines Anwalts raten.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Guten Tag
Ich arbeite für einen Sicherheitsdienst in Vollzeit zu unregelmäßigen Zeiten.
In meinem Arbeitsvertrag wird keine konkrete Arbeitszeit aufgeführt, jedoch auf den Dienstplan verwiesen.
Seit 2 Monaten erreiche ich jedoch nur etwa die Hälfte der normalerweise üblichen Arbeitsstunden, da der Arbeitgeber nach eigenen Angaben offensichtlich kaum Aufträge bekommt. Mal wird pro Tag nur 6 Stunden gearbeitet, manchmal sogar nur 5 Stunden oder gar nicht.
Kann ich mich hier auf § 616 BGB berufen und die Lohnzahlung als Differenz zu den üblichen Arbeitszeiten (48 Std./Woche) geltend machen?
Vielen Dank im Voraus für eine kurze Info!
Hallo Peter,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht befugt sind, eine kostenlose Rechtsberatung zu geben. Für die Beratung zu rechtlichen Schritten wenden Sie sich bitte an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo.
Laut meinem Arbeitsvertrag beträgt meine „regelmäßige Arbeitszeit 40,5 Stunden, verteilt auf die Werktage Montag bis Freitag sowie bei Bedarf auf Samstag, Sonntag und gesetzliche Feiertage.“
Ich komme so theoretisch und praktisch auf mehr als 8 Stunden pro Werktag. Kann ich eine Kürzung der Arbeitszeit auf 40 Stunden fordern? Auch rückwirkend?
Hallo Paul,
das Arbeitszeitgesetz geht von einer sechs-Tage-Woche aus. Diese ist bei allen Berechnungen des im Rahmen dieses Gesetzes zugrunde zu legen. Eine Firma kann also bei der Berechnung auf den sechsten Tag zurückgreifen, auch wenn es in dem Betrieb nur eine fünf-Tage-Woche gibt.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo Team
Ich habe einen Arbeitsvertrag von 173 Std. monatlich. Seit Mai 2018 wurden mir dann die Stunden immer mehr gekürzt. Jetzt hab ich nur noch 129 Std als Vollzeitkraft Darf mein Arbeitgeber das ohne mit mir darüber zu sprechen?
Mit frdl. Gruss Sonja
Hallo Sonja,
im Grunde darf Ihr Arbeitgeber nicht einfach so die Stunden und somit das Gehalt kürzen. Er hat zwar ein gewisses Direktionsrecht, muss dabei jedoch auch die Situation des Mitarbeiters im Einzelfall beachten. Darüber hinaus kann es in Ihrem Vertrag eine Klausel geben, die eine flexible Stundenzahl möglich macht. Aber auch diese nicht unbeschränkt wirksam – die Änderungen dürfen nicht allzu sehr von der vertraglich festgelegten Mindestarbeitszeit abweichen.
Bitte wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Dieser kann Sie individuell beraten und sich ggf. für Ihre Rechte einsetzen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Ich bin Teilzeit beschäftigt mit 19,2Std in der Woche..Mein Arbeitgeber hat eine falsche Stundenzahl(17Std) im Diensteinsatzplan vorgegeben. Niemand hat darauf geachtet.Nun haben sich kumuliert 90 minus Stunden aufgebaut.Muss ich diese alle nacharbeiten , oder ist durch den falschen Dienstplan dies erledigt.
Hallo Silke T.,
geschahen die Minusstunden auf Anweisung des Arbeitgebers, dann sollten für den Arbeitnehmer dadurch keine Nachteile entstehen dürfen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo, ich bitte unbedingt um Hilfe!
Ich (18j) arbeite in der Gastronomie (vollzeit) in der Vertrag steht kein Stundenlohn, nur das volle brutto betrag für monat im sommer so zu sagen wenn es viel los ist hab ich meine stunden gehabt die in der vertrag stehen (40std/w) wAren aber öfters mehr, nun leider werde ich immer wieder nach Hause geschickt und un arbeite teilweise 15std/woche ist es so erlaubt? Wir sind 3leute in vollzeit angestellt und haben das gleiche Problem.
Hallo Viktoria,
eine entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag kann eine flexible Stundenanzahl möglich machen. Aber auch diese ist nur wirksam, wenn die Flexibilität keine allzu großen Abweichungen ermöglicht. Sie sollten sich daher an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, der Ihre Situation individuell einschätzen und beurteilen kann und Ihnen dann helfen kann, Ihre Rechte durchzusetzen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Guten Abend,
mein neuer Arbeitgeber teilte mir mit, dass sie ein Saisonbetrieb (keine Gastronomie oder ähnliches im Touristmus) seien und deshalb 42,5 Std./Woche gearbeitet werden – das ganze Jahr über. Ist das korrekt? Im Dezember und Januar sollen dann die Überstunden abgefeiert werden. Bei einer 42,5 Stundenwoche dürften jedoch kaum welche anfallen.
Herzlichen Dank für Ihre Antwort
Hallo Kerstin,
einvernehmlich können Sie das vereinbaren. Sie können sich im Zweifelsfall mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
hallo
ich möchte einen neuen minijob (neben studium) anfangen, der arbeitgeber (ein freiberufler / bekannter, für ihn ist dies neuland und ich werde die erste aushilfe sein die er anstellt) und ich sind sich darüber einig, dass die auftragslage stark schwankt und wir deshalb einen vertrag auf abruf abschliessen möchten, für mich ist das in der aktuellen situation ok.
Frage: wenn wir keine stundenanzahl vereinbaren würden, dann wären ja 10h / woche automatisch vereinbart. wenn wir weniger als 10h schriftlich vereinbaren, gibt es eine „Untergrenze“ oder kann man z.B auch sagen es ist überhaupt keine Arbeitszeit fix pro Monat, alles ist auf Abruf aber halt maximal X Stunden so dass es ein Minijob bleibt ?
Hallo Mark,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht befugt sind, eine kostenlose Rechtsberatung zu geben. Ein Anwalt für Arbeitsrecht ist in der Lage, Ihnen dabei zu helfen, einen rechtskräftigen Arbeitsvertrag aufzusetzen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo, ich habe eine Vollzeitstelle mit 100% Stellenanteil einer Planstelle. Jetzt soll ich noch einen weiteren Anteil von 50% einer anderen Planstelle dauerhaft übernehmen. Wie kann ich mich dagegen tun und liegt hier nicht ein Verstoß gegen geltende Arbeitsgesetze vor?
Viele Grüße
Hallo Sven,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen. Wir können Ihnen nur raten, sich mit diesem Anliegen an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
guten Tag – ich hatte bis vor kurzen einen Arbeitsvertrag mit einer Arbeitszeit von Mo – Fr von 45 Std/ pro Woche. Nun wurde der Vertrag umgeschrieben auf Mo – Fr 40 St/ pro Woche mit dem Zusatz das 15 Std / pro Monat unentgeltlich leisten zu müssen. Es wird Monate geben, wo diese Zusatzstunden nicht anfallen . Es werden aber auch Monate geben, wo diese auf jeden Fall anfallen.
Ist das Rechtens ? Mein Arbeitgeber sagt – dass das eine gute Lösung für die Mitarbeiter ist.
Ich Bin mir da nicht sicher.
Ich habe diesen Vertrag unterschrieben – wie alle anderen auch.
Hallo Annonym,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen und daher auch keine Vertragsklauseln interpretieren können. Wenden Sie sich daher am besten an einen Anwalt für Arbeitsrecht, der Ihren Arbeitsvertrag auf Zulässigkeit überprüfen kann.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Sehr geehrtes Team von Arbeitsvertrag.org,
in meinem Vetrag auf 450 € Basis stehen 2 Std pro Tag , arbeite tatsächlich aber nur 1,5 Std pro Tag und werde dann vom Vorarbeiter nachause geschickt.
Muss die Fa. nicht trotzdem die vereinbarte Zeit von 2 Std. am Tag arbeiten lassen im Sinne einer Beschäftigungspflicht oder kann man einseitig die Std reduzieren? So das man dann weniger verdienst.
MfG
Jürgen O.
Hallo Jürgen,
in der Regel sollten Minusstunden, die der Arbeitgeber verschuldet hat, indem er Sie bspw. frühzeitig nach Hause schickt, nicht als solche gewertet werden. Das bedeutet: Sie müssten dennoch Ihr Gehalt bekommen, da Sie Ihre Arbeitskraft für den fraglichen Zeitraum angeboten haben. Sollte sich Ihr Arbeitgeber weigern, würden wir Ihnen raten, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
1. Habe einen unbefristeten 30h Arbeitsvertrag in einem großen Unternehmen. Nun muss ich Überstunden abbauen (d.Z. sind es ca.+13h )
Nun werde ich täglich für 3,75 h laut Dienstplan eingesetzt.Ist dies rechtens, darf meine tägliche Arbeitszeit derart verkürzt werden? Wo doch 2 gesamte Tage abfeiern viel effektiver für mich wären.
2. Darf ein unbefristeter Vertrag auf 30h, einfach auf 20h gesetzt werden?
3. Gehe von Montag bis Freitag seit einiger Zeit auf Schule, um mein Zentralabitur nachzuholen. (Täglich 4h).Fällt dies dann in daß Arbeitsschutzgesetz, kann ich dadurch ärger bekommen?
Wären ja somit täglich 10h, wobei Schule in diesem Fall doch theoretisch nicht gewertet werden dürfte, oder?
Hallo Susan,
1. Ihr Chef kann das Abfeiern Ihrer Überstunden vorgeben, wie es für den Betrieb passt – es sei denn, im Arbeitsvertrag wurde etwas anderes festgelegt, oder es gibt auf Ihrer Seite dringende Gründe, wieso Sie zwei zusammenhängende Tage benötigen.
2. Generell kann die Arbeitszeit nicht plötzlich um 10 Stunden gekürzt werden. Das kurzfristige Herabsetzen der Wochenstunden wegen des Überstundenabbaus ist aber in der Regel zulässig.
3. In der Regel sollte dies keine Probleme darstellen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Ich habe einen Arbeitsvertrag über eine 30h Woche/ 5 Arbeitstage.
Jedoch wird grundsätzlich jede Woche mit mehr oder weniger als 30h im Vorfeld geplant. Dies ist Normalität, obwohl mitunter auch anders geplant werden könnte. ( Außer Urlaubszeit )
Vertrag mit Zeitkonto existiert. Wenn nötig, Plus oder Minusstunden abzuleisten, welche bis Ende des Jahres ausgeglichen sein müssen.
Ich habe bewusst meinen Job gewechselt und brauch diese 30h Woche, um Zeit für für berufliche Fortbildung zu haben.
Meine Frage:
Muss mein Arbeitgeber grundsätzlich die 30h- Woche einhalten? Wieviel darf dieser maximal erhöhen oder reduzieren?
Unter welchen Umständen darf dieser von der 30h Woche abweichen ?
Hallo Silke,
grundsätzlich kommt es hier auch darauf an, was genau in Ihrem Arbeitsvertrag diesbezüglich festgelegt ist. Meist enthalten die Klauseln zum Arbeitszeitkonto auch eine Angabe, in welcher Spanne die wöchentliche Arbeitszeit von der vertraglichen abweichen darf und wie viel Plus- bzw. Minusstunden maximal anfallen dürfen. Zudem kann es hilfreich sein, das Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten bzw. mit Ihrem Arbeitgeber zu suchen und diesen über Ihre Situation aufzuklären. Dieser sollte in der Regel bei der Einteilung der Arbeitskräfte die Bedürfnisse der Angestellten berücksichtigen und abwägen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Schöne Grüße an das Team,
ich bin seit 3 Monaten als Kraftfahrer bei einem Supunternehmer angestellt. Die Touren sind sehr angenehm
aber es gibt, wie immer ein kleinen Haken an der Sache. Wir fahren 3 Stunden und haben dann Zwangspause für 3 Stunden. Sind die 3 Stunden Wartezeit beim Kunden Arbeitszeit die bezahlt werden muss oder nicht ?
Hallo Maik,
in der Regel zählt es zur Arbeitszeit, die bezahlt werden muss, wenn Sie Ihren Aufenthaltsort nicht frei wählen können, während sie warten, um zur Arbeit gerufen zu werden. Sie können sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, der Ihre Situation genauer beurteilen kann.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo meine Chefin möchte das ich bis 14:15 arbeite aber nur 14 Uhr auf schreibe darf sie das meine Arbeitszeit ist eigentlich von 8:30-14uhr manchmal auch 15 Uhr nur ich soll die 15 min nicht mehr auf schreiben darf die ich zwischendurch länger bleibe darf sie es von mir verlangen
Hallo Steffi,
in der Regel muss jede Arbeitszeit, die als solche zählt, vergütet werden. Sie können sich überlegen, ob Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, der Sie für Ihre individuelle Situation besser beraten und unterstützen kann.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
Ich arbeite für einen Sicherheitsdienst in einer Bundeswehrliegenschaft im Pförtnerdienst. Die Schichtzeiten sind immer je 12 Stunden Tag- und Nachtdienst. Jetzt ist die Mehrheit der Kollegen inklusive dem Objektleiter auf die Idee gekommen auf 24 Stunden Schichten mit anschließenden 48 Stunden Freischicht zu wechseln. Ich kann aber keine 24 Stunden Schichten machen, weil ich noch anderweitige Verpflichtungen habe. Wie ist die Rechtslage? Habe ich Möglichkeiten dagegen vorzugehen?
Hallo Alex,
Sie können das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber suchen. Es kommt auch darauf an, welche Zeiten vertraglich festgelegt wurden. Ohne Ihre Zustimmung sollte der Arbeitgeber diese nicht so drastisch ändern dürfen.
Wenn dieser sich querstellt, empfehlen wir Ihnen, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
Ich arbeite an eine Musikschule mit verschiedenen Außenstellen. Um diese zu erreichen bin ich täglich 40-55 min hin und zurück unterwegs. Die Anzahl der Arbeitsstunden pro Tag variieren je nach Stundenplan. So ist es,dass ich in den Außenstellen, die am weitesten entfernt sind, die wenigsten Schüler unterrichte. Kann mein Arbeitgeber verlangen, dass ich für 2 Stunden Arbeit dorthinfahre? Oder muss er daraufeingehen, dass ich zwei Außenstellen an einem Tag kombiniere? Gibt es dementsprechend eine Mindeststundenzahl für die man auf Arbeit fährt? Ich habe eine 70% stelle im öffentlichen Dienst.
Vielen Dank
Hallo Krike,
zum Thema „zumutbarer Arbeitsweg“ gibt es keine einheitlichen Regelungen. Stattdessen sind dies Einzelfallentscheidungen, die häufig vor Gericht getroffen werden. Wenden Sie sich am besten mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt für Arbeitsrecht. Dieser kann Sie in Ihrer individuellen Situation angemessen beraten.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Sehr geehrtes Team von Arbeitsvertrag.org,
ich arbeite bei der […]. Seit längerer Zeit haben wir Probleme mit der Arbeitszeit. In bestimmten Abständen bekommen wir vom Arbeitgeber einen Schichtplan, in dem der Dienstbeginn und das -ende festgelegt sind. Jedoch gibt es jeden Donnerstag einen neuen Schichtplan aufgrund der „Prognoseplanung“ mit veränderten Beginnzeiten (meistens beginnt die Schicht eher, als im generellen Schichtplan festgelegt, sodass Überstunden anfallen).
Von unserem Vorgesetztem wurden wir jetzt informiert, dass wir mit einer Abmahnung zu rechnen haben, wenn wir nicht nach dem „Prognoseplan“ anfangen, sondern uns nach dem generellen Schichtplan richten.
Festgelegt sei dies in einem § 37. Diesen Paragraphen habe ich weder im Arbeitsgesetz noch im Arbeitszeitgesetz, noch im Manteltarifvertrag […] gefunden. Auch in der „Wegleitung zum Arbeitsgesetz V. Betriebsordnung Art. 37 Aufstellung“ habe ich nichts Passendes dazu gefunden. Oder ist dieser zutreffend?
Da wir nicht auf eine Abmahnung zielen, möchten wir uns im Vorab informieren, ob es tatsächlich eine entsprechende Regelung gibt, die den Arbeitgeber bevollmächtigt Arbeitszeiten wöchentlich anzupassen.
Freundliche Grüße
[Beitrag von der Redaktion editiert]
Hallo Alexander,
fragen Sie am besten Ihren Arbeitgeber noch einmal nach der gesetzlichen Grundlage / den betreffenden Vertrag mit dem Paragraf 37. Sollte die Antwort nicht eindeutig sein, sollten Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, der diese Vorgehensweise überprüft.
Generell darf eine Dienstplanänderung nicht weniger als vier Tage im Voraus geschehen. So entschied das Arbeitsgericht Berlin (Az. 28Ca 10243/12).
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
ich bin Alleinerziehender Vater eines 2 Jährigen Sohnes.
Ich habe einen befristeten Anstellungsvertrag (Arbeitsvertrag) seit 11/2016, der 11/ 2017 um ein weiteres Jahr verlängert wurde. Dieser beinhaltete eine monatliche Mindestarbeitszeit von 156 Stunden, was einer 36 h/ Wo entspricht. Nun hat der Arbeitgeber mir einen unbefristeten Arbeitsvertrag zugesendet. Indem er die Arbeitszeit entsprechend den betrieblichen Anforderungen variabel gestalten möchte und mit mir eine monatliche Mindestarbeitszeit von 1 Stunde vereinbaren möchte. Weiter heißt es, dass Veränderugnen hinsichtlich Einsatztage/ Arbeitsumfang gibt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer jeweils schnellstmöglich bekannt. Alle übrigen Punkte würden beibehalten.
hallo,
ich arbeite in einem kleien hotel.
meine frage ist: wie viele tage am stück darf ich durcharbeiten und wie lange frei steht mir dann zu laut gesetz?
Hallo suzanne,
die Arbeitszeiten sind im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ausführlich geregelt. Danach dürfen Arbeitnehmer in der Regel nur acht Stunden täglich arbeiten. Ausnahmsweise sind auch zehn Stunden möglich, wenn „innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden“ (§ 3 ArbZG). Außerdem sind regelmäßige Pausen (§ 4 ArbZG) und Ruhezeiten (§ 5 ArbZG) einzuhalten. Allerdings sind abweichende Regelungen durch Tarifvertrag möglich. Eine Sonntags- und Feiertagsarbeit ist in Gaststätten und anderen Einrichtungen zur Bewirtung und Beherbergung unter den arbeitsrechtlichen Vorgaben möglich.
Wie lange Sie durcharbeiten dürfen und welcher Ausgleich Ihnen dann zusteht, erfragen Sie bitte bei einem Anwalt. Wir bieten diese Rechtsberatung nicht an.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Ich habe seit 9 Monaten einen 450 € Aushilfsjobs als Cateringfahrer. Im Arbeitsvertrag ist weder die zu leistende Wochenarbeitszeit noch die Arbeitsstunden pro Tag definiert.
Es gibt Monate, da arbeite ich 2 Wochen, in anderen Monaten 3 Wochen oder nur 1 Woche. Im Durchschnitt fallen jeden Monat Überstunden an, da die geleisteten Arbeitsstunden im Monat mal Stundenlohn regelmäßig die 450 Euro-Grenze überschreiten. Diese überzähligen Stunden werden auf einem Arbeitszeitbudget gutgeschrieben. Die Tagesarbeitszeit variiert je nach Cateringtour zwischen 2,5 und 9 h.
Wie berechnet sich nun die Anzahl der Stunden, für die ich pro Urlaubstag, pro Krankheitstag (wenn ich im Dienstplan eingeteilt war) bzw. an gesetzlichen Feiertagen Lohnfortzahlung zu bekommen habe?
Meines Erachtens kommt nur der Durchschnittswert aller Anwesenheitstage seit Bestehen des Arbeitsvertrags in Betracht, oder? Also nicht der Durchschnitt der pro Monat abgerechneten Stunden.
Inwieweit spielt die gesetzliche Tagesmindestbeschäftigungsdauer von 3 h, bzw. die zu leistende Wochenmindestarbeitszeit von 10 h hier eine Rolle?
Und müssten nicht in Wochen ohne Fahrt auch 10 h entlohnt werden? Und an Tagen mit 2,5 h nicht ebenfalls 3 h?
Hallo Rudolf E.,
bei einem Festgehalt von 450 Euro im Monat beläuft sich die Lohnfortzahlung in der Regel auf genau dieses Gehalt.
Bei einem Stundenlohn ist der jeweilige Stundensatz mit der Anzahl der ausgefallenen Arbeitsstunden zu multiplizieren.
Da wir aber die genaue Regelung in Ihrem Arbeitsvertrag nicht kennen, können wir keine genaue Aussage machen. Bei Fragen empfiehlt es sich, dies mit dem Arbeitgeber direkt zu besprechen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Nein, kein Festgehalt, sondern als Aushilfe und auf Stundenlohnbasis (Nachweis geleisteter Stunden).
Der Vertrag ist auf 1 Jahr befristet, ohne einen Sachgrund zu nennen.
Hallo Rudolf E.,
bei wechselnden Arbeitszeiten ist dann der Dienstplan entscheidend. Die Lohnfortzahlung sollte sich in der Regel auf das Gehalt beziehen, welches der Arbeitnehmer laut Eintrag im Dienstplan verdient hätte, wäre er nicht krank gewesen. Gibt es noch keinen Dienstplan, ist die durchschnittliche Arbeitszeit ausschlaggebend.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
In meinem Arbeitsvertrag steht, dass „eine Wochenarbeitszeit von 40 Stunden“ vereinbart ist, „die an 5 Arbeitstagen zu erbringen ist.“
Bedeutet dies, dass es sich um die Tage Montag bis Freitag handelt oder kann der Arbeitgeber die Arbeitszeit auch auf Samstag und Sonntag verschieben? Bisher habe ich montags bis freitags gearbeitet.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Hallo Conny,
wenn die Arbeitstage nicht explizit im Vertrag auf Montag bis Freitag festgelegt wurden, dann hat der Arbeitgeber in der Regel die Befugnis, auch Samstagsarbeit anzuweisen. Dabei muss er jedoch auch die Interessen des Arbeitnehmers abwägen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
mein Arbeitgeber möchte mit mir in meinem Arbeitsvertrag bei einem fixen Gehalt eine wöchentliche Arbeitszeit von 35 – 40 Stunden vereinbaren. Ist das rechtlich okay? Ich weiß ja dann wederkonkret, welche Arbeitszeit generell von mir erwartet wird noch weiß ich, welchen Stundenlohn ich erhalte.
Hallo Stefanie,
normalerweise ist gegen ein Festgehalt nichts einzuwenden, da der Arbeitgeber auch hier den Mindestlohn berücksichtigen muss. Die konkreten Arbeitszeiten sollten aber genau vereinbart werden. Wenn Sie unsicher sind, legen Sie den neu aufgesetzten Arbeitsvertrag einem Anwalt für Arbeitsrecht zur Prüfung vor, ehe Sie diesen unterzeichnen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
muss im Arbeitsvertrag ganz klar drin stehen, ob man eine 5 oder 6 Tage Woche hat. oder darf der Arbeitgeber das einfach nach belieben festlegen?
mfg
Hallo Manuel,
zu einem Arbeitsvertrag gehört in der Regel auch die Klärung der Arbeitszeit. Dabei können, wenn es die Branche erfordert, auch flexible Arbeitszeiten vereinbart werden, auch dabei sollte jedoch eine Mindestanzahl der Arbeitsstunden pro Woche vertraglich festgelegt sein. Das Arbeitszeitgesetz regelt dabei die Maximalanzahl von Arbeitsstunden pro Tag.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo.
Ich arbeite in der Gastronomie..6 Tage Woche bis zu 75 std wöchentlich..an meinem freien Tag bin ich nur am waschen der gestellten schürzen.die wir tragen müssen…im Vertrag ist nichts geregelt…bin ich dazu verpflichtet die schürzen selbst zu reinigen?
Hallo Lydia,
unserer Kenntnis nach, gibt es keine gesonderte Regelung, die besagt, dass das Waschen der Arbeitskleidung als Arbeitszeit zu werten ist. Je nach Art der Arbeitskleidung (z. B Schutzkleidung) muss der Arbeitgeber diese reinigen lassen und die Kosten für die Reinigung tragen. Weiterhin gibt es unter Umständen die Möglichkeit, Reinigungskosten für Arbeitskleidung steuerlich als Werbungskosten geltend zu machen. Erkundigen Sie sich bei einem Anwalt für Arbeitsrecht oder einem Steuerberater.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo…laut meinem Arbeitsvertrag arbeite ich 40Stunden in der Woche.Nun möchte mein Chef,dass ich,wenn ich auf 38Stunden gesetzt werde,eine Woche z.Bsp.30Stunden und die nächste Woche dann 40oder 41 Stunden arbeite.Darf er das ? Ich bin dagegen,denn mein Vertrag sagt ja was anderes,nämlich 40Stunden in der Woche.Darf ich hier mein Recht einfordern?
Hallo DOCA,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen. Nur ein Anwalt kann Ihnen verbindlich sagen, ob Ihr Chef sich mit seiner Weisung hier noch im Rahmen seines Weisungsrechts befindet, oder ob er die Änderung nur mit einem Änderungsvertrag erwirken kann.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
Ich habe eine Festgehalt und arbeite in Schichten (normalerweisse arbeite ich entweder 36 Stunden oder 40 Stunden por Woche). Im meine Arbeitsvertrag steht der folgende Satz: „über die Arbeitszeit wird ein Arbeitszeitkonto geführt“. Und das ist alles. Gibt es keine Information mehr über die Minusstunden (über die Überstunden gibt es trotzdem mehr Information im Arbeitsvertrag).
Deswegen habe ich jeder Monat circa 10 Minusstuden (manchmal mehr) dass ich nicht arbeiten habe weil die Arbeitsschichten nicht genug lange waren (die Arbeitsschichten werden von der Chef entschieden).
Mein Chef sagt dass ich diese Minusstuden machen muss. Und außerdem, die Minusstuden laufen nächstes Jahr im März ab (wie die Urlaubstage…)
z.B.: Ich habe -10 Stunden im Januar und -5 Studen im Februar. Dann muss ich 15 Stunden extra (unbezahlt) im Juli (z.B) arbeiten.
Hat er Recht? Ist es das normal? Ganz herzlichen Dank!
Hallo Tatjana,
normalerweise muss der Arbeitgeber, sollte er die Minusstunden selbst angerechnet haben, diese voll bezahlen, ohne dass Sie verpflichtet sind, diese nachzuarbeiten. So ist es im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) § 615 festgehalten. Im Zweifel können Sie überlegen, ob Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden möchten.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
Laut Arbeitsvertrag soll meine wöchentliche Arbeitszeit 40 Stunden betragen. Zusätzlich musste ich mich im jedoch zu Bereitschaftsdiensten bereiterklären. Diese werden nun allerdings an die 40 Stunden angehängt, sodass ich effektiv (ohne Überstunden) eine 48 Stunde Woche habe, was ich eigentlich als nicht vereinbart ansehe.
Kann ich auf die 40 stunden des Vertrages bestehen oder ist das so zulässig mit dem Bereitschaftsdienst?
Hallo Sophie,
Das kommt auf die Regelung der Überstunden in Ihrem Arbeitsvertrag ab. Unter bestimmten Umständen ist Bereitschaftsdienst zulässig. Dieser kann als Arbeitszeit gelten. Beachten Sie aber die Unterscheidung zwischen Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
In meinem Arbeitsvertrag steht „ca. 120 Std. im Monat. Ich hatte schon Monate mit 60 Std. und einen Monat mit 123 Std. Meist aber viel weniger als die 120 Stunden. Ist das zulässig?
Zudem bekommen wir unseren Lohn immer zwischen dem 5. und dem 9. , die Lohnabrechnungen gesammelt alle paar Monate. Gibt es da eine gesetzliche Regelung?
Hallo Daniela,
die Rechtmäßigkeit Ihres Arbeitsverhältnisses kann ein Anwalt für Arbeitsrecht beurteilen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
ich bin Teilzeitbeschäftigt und habe eine 3 Tage Woche. Ich muss 6,75 Std. inklusive Pause am Tag arbeiten. Das heißt, ich habe eine Arbeitszeit 6 Std. und 15 Min. Meine Arbeitszeit ist von 8 h – 14.45 h. Da ich ein Kind habe, haben wir mündlich vereinbart, dass ich morgen zwischen 8 h – 8.30 h anfangen kann, dafür durcharbeite und keine Pause machen muss. Hat auch bisher 14 Jahre lang super geklappt.
Nun haben wir seit setzter Woche eine Stempeluhr. Nun besteht der Chef darauf, dass ich wieder um 8 h meine Arbeit antreten und auch meine Pause einhalten muss, da die Stempeluhr automatisch mit den 30 Minuten Pausenzeit eingestellt ist und nicht geändert werden kann.
Nun erfahre ich von zwei Mitarbeiterinnen, dass diese keine Pause machen müssen, da es in ihren Verträgen nicht vermerkt wurde. Eine der Kollegin hat eine Arbeitszeit von 6,5 Stunden und die andere von 7 Stunden. Also kann man die Stempeluhr doch manuell einstellen.
Unser Chef behauptet nun nach meiner Anfrage, meine Arbeitszeit auf 8.30 h zu ändern, dass ich trotzdem eine Pause machen muss, da ich weiterhin über 6 Stunden arbeite.
Auch behauptet er, dass beide Kolleginnen eine Pause machen, obwohl dies definitiv nicht stimmt. Beide haben es mir bestätigt und auch die 30 Minuten eigentliche Pausenzeit wird nicht abgezogen.
Wie soll ich mich jetzt verhalten. Ich kann Ungerechtigkeit absolut nicht leiden und möchte es auch so nicht stehen lassen. Mein Chef hat mir vorgelesen, dass es zwingend nötig ist, eine Pause nach 6 Stunden zu machen, aber warum hält er sich nicht bei jedem an diese Regel? Ich hatte ihm auch vorgeschlagen meine Arbeitszeit von 8.30 bis 14.30 h zu ändern, damit ich nicht für 15 Minuten zusätzlich 30 Minuten Pause machen muss. Ich finde es nur noch als Schikane vom Chef.
Was kann ich tun?
Hallo Heike,
das Arbeitszeitgesetz legt fest, dass bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden mindestens 30 Minuten Pause einzuhalten sind. Hält sich Ihr Arbeitgeber nicht an diese Regelung, sollten Sie einen Anwalt einschalten.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Moin
Ich arbeite im Schichtdienst, ich habe laut Vertrag eine wöchentliche Stundenanzahl von 35 Stunden bzw ein monatsdurchschnitt von 152 Stunden.
Durch unseren Schichtplan kommen wir aber nur im Schnitt auf 144 Stunden. Worauf wir die Stunden immer nacharbeiten sollen.
Nun meine Frage, muss ich mir jeden Monat diese 152 Stunden ausbezahlen lassen oder muss mein Arbeitgeber auch darauf eingehen, das ich sage, ich will nur meine tatsächlich erbrachten Stunden ausbezahlt haben.
Genauso wurden unsere 30 Tage Urlaub gekürzt mit der Aussage, ihr arbeitet ja keine 35 Stunden die Woche, da euer Schichtplan ja 6 Tage arbeiten 4 Tage frei heißt, bzw 3 Tage da der letzte Tag von den sechs immer eine Nachtschicht ist. Obwohl er im gleichen Atemzug verlangt das wir jene Stunden nachholen.
Mit besten Dank
Hallo Schotte,
wir empfehlen Ihnen, sich an einen Anwalt zu wenden. Dieser sollte prüfen, ob Ihr Arbeitgeber sich hier richtig verhält.
Das Team von arbeitsvertrag.org
Guten Tag , ich habe einen neuen Job angefangen, wo Vertraglich geregelt wurde dass ich eine Arbeitszeit von 40h pro Woche habe. Es wurde mir gesagt, dass ich meine Arbeitszeit flexibel gestalten kann. (Überstunden werden nicht bezahlt und gelten auch erst ab 15h/ wegen den Dienstreisen die ab und zu anstehen ).
Nachdem ich jetzt aber angefangen habe zu arbeiten ist mir aufgefallen, dass die Kollegen mehr als 40h arbeiten und sagen dass es eine „Kernarbeitszeit“ gibt, da ich aber neu bin und natürlich noch in der Probezeit bin, traue ich mich nicht nach einer 40h Woche nach Hause zu gehen. In meinem Vertrag steht aber nichts von einer Kernarbeitszeit. Meine Frage ist, wie habe ich mich zu verhalten ? Muss generell im Vertrag notiert werden, dass es eine Kernarbeitszeit gibt ? oder kann ich nachdem ich 40h gearbeitet habe nach Hause gehen ? Zur Zeit ist meine Arbeitszeit von 8:00-17 Uhr, 30 min Pause. Vielen Dank für Ihren Rat .
Hallo Ilona,
Kernarbeitszeit ist eigentlich ein Begriff, der bei gleitender Arbeitszeit verwendet wird. Manche Arbeitgeber erlauben es, dass die Angestellten früher oder später zur Arbeit erscheinen, sofern die Kernarbeitszeit von z.B. 8 Stunden am Tag eingehalten wird. In der Regel sollten auch nur solche Arbeitsstunden geleistet werden, die im Arbeitsvertrag vereinbart wurden, es sei denn es gibt eine Regelung für Überstunden. Wenn Sie unsicher sind, legen Sie einem Anwalt Ihren Arbeitsvertrag vor.
Das Team von arbeitsvertrag.org
Meine Frage bezieht sich auf die errechnete Minatsarbeitszeit nach dem LStR (Faktor 4,35). Muss ich nun die im Arbeitsvertrag geregelten 8 Stunden pro Tag arbeiten (40 Stunden bei 5 Tage pro Woche) oder die nach LStR errechneten 173,33 Stunden pro Monat.
Im Jahr 2018 müsste ich bei einer Monatsarbeitszeit von 173,33 Stunden nämlich 8,39 Stunden pro Tag arbeiten, was mehr ist, als im Arbeitsvertrag festgehalten. Außerdem würde ich erhebliche Überstunden nicht erhalten. Vielen Dank!
Hallo SI,
Die Arbeitsparteien müssen sich in der Regel an die Vorgaben des Arbeitsvertrages halten. Überstunden müssen vergütet werden, wenn keine vertraglichen Regeln dagegen sprechen. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann entsprechende Klauseln auf Rechtmäßigkeit prüfen.
Das Team von arbeitsvertrag.org
Hallo,
leider werde ich nicht fündig zu antworten auf meine Frage. Vielleicht können Sie mir behilflich sein?!
Ich arbeite Teilzeit (21,5Std.in der Woche) an einem Empfang, d.h. 5 Tage im Wechsel a 10 Stunden. Da ich von weiter her komme, (ca. 1.5 Std. Fahrzeit pro Strecke) habe ich eine längere Anfahrt, was natürlich mein Ding ist und nicht die, des Arbeitgebers.
Seit Januar habe ich einen Nebenjob, den ich von Zuhause aus ausüben würde.
Meine Kollegin die die anderen Tage arbeitet, hat das Unternehmen verlassen. Da die Stelle besetzt sein muss, musste ich kurzfristig einspringen und den Start des Nebenjob auf Februar verlegen. Da es noch keine neue Kollegin gibt, erwartet die Firma, das ich nach wie vor zur Verfügung stehe, da sie den Anspruch vor dem Nebenjob haben. So arbeite ich z.Z. 10 Stunden täglich an 5 Tagen, den ganzen Monat. Ist es richtig, das ich auf meinen Nebenjob verzichten muss, und der Firma für beide Schichten zur Verfügung stehen muss?
Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Karin M.
Hallo Karin,
leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten. Ob Ihr Arbeitgeber sich hier richtig verhält, kann Ihnen nur ein Anwalt sagen.
Das Team von arbeitsvertrag.org
Hallo,
in unserem Betrieb ist laut Vertrag eine 5-Tage Woche vereinbart. Teilzeitkräfte dürfen aber auch ihre Wochenarbeitszeit an weniger als 5 Tagen leisten (mündliche Vereinbarung mit den jeweiligen Projektleitern). Nun wird bei Krankheitstagen aber nur die durchschnittliche Wochenarbeitszeit aufgeschrieben, d.h. wenn jemand nur 1 Tage krank ist, entstehen ihm Minusstunden (bei 19,5 h ist die Durchschnittsarbeitszeit 3,9 h, tatsächlich wurden aber 7,5 h gearbeitet). Der Arbeitgeber beruft sich darauf, dass ja in den Verträgen eine 5-Tage -Woche vereinbart sei und das die Aufteilung auf weniger Tage nur Kulanz seinerseits sei. Ist dies so rechtens?
Ebenso gilt die Durchschnittsarbeitszeit bei Fortbildungen, was meistens auch zum Nachteil der Teilzeitkräfte gereicht (auch wenn sie 5 Tage in der Woche arbeiten), da diese häufig mindestens 8 h angesetzt sind. Auch hier meine Frage, ob dies rechtens ist.
Vielen Dank
Hallo Kathrin,
es ist in der Regel nicht zulässig Krankheitstage als Minusstunden zu verrechnen. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um zu prüfen, ob Ihr Arbeitgeber sich richtig verhält.
Das Team von arbeitsvertrag.org
Hallo
Ich habe da eine Frage…
Ich bin Vollzeit bei einem Wachdienst Unternehmen eingestellt und in meinem Arbeitsvertrag steht auch was von einer 40 std/woche mit mal mehr und mal weniger arbeit. Lange zeit war es so, dass ich so auf meine 170-180 std im Monat kam. Nun hat man aber einen neuen Mitarbeiter eingestellt und muss mir mit ihm quasi die stunden teilen. D.h ich komme im Monat nur noch auf ca 135 std was für mich eindeutig zu wenig ist.
Muss mein Arbeitgeber dafür Sorgen, dass ich die Stundenanzahl wie bisher erhalte?
Oder muss er mir dennoch die mindestens40 std/woche zahlen?
Mit meinem Arbeitgeber ist so ja auch nicht zu reden.
Hallo S.,
in der Regel dürfen nicht-selbstverschuldete Minusstunden nicht dem Arbeitnehmer angelastet werden. Ob Ihr Arbeitgeber trotzdem die vollen 40 Stunden ausbezahlen muss, kann Ihnen jedoch nur ein Anwalt sagen.
Das Team von arbeitsvertrag.org
Hallo nochmal,
ich habe gerade festgestellt, dass ich in meiner Anfrage vergessen habe zu erwähnen, dass ich in die andere Filiale ab Februar umgesetzt werde und deswegen auf weniger Arbeitsstunden komme . Als Arbeitsort ist in meinem Arbeitsvertrag auch der Laden angegeben indem ich bisher beschäftigt war. Muss ich der Umsetzung überhaupt zustimmen? Dankw nochmals. Mfg Birgit
Hallo B.Strehlow,
auch hier würden wir Ihnen raten, sich bei einem Anwalt zu erkundigen. Dieser kann sich Ihren individuellen Fall ansehen und Sie dahingehend beraten, dass Sie keine Nachteile aus einer Versetzung ziehen.
Das Team von arbeitsvertrag.org
Guten Tag liebes Arbeitsvertrag.org Team.
Ich habe eine kleine Frage.
Ich bin Vollzeit, unbefristet angestellt.
In meinem Arbeitsvertrag steht, das ich 169h/Monat, 39h/Woche arbeite.
Nun hat mein Chef (er ist neu bei uns im Laden) den Dienstplan für Februar 2018 ausgehangen. Laut diesem Dienstplan habe ich im Februar nur 138h. Das sind gute 30h weniger als im Vertrag vereinbart. Kann ich von meinem Chef mehr Stunden verlangen? Wir werden bei uns nach geleisteter Arbeitszeit bezahlt. Ich weis dass die Zeit auch während eines Kalenderjahres in einem oder mehreren Monaten ausgeglichen werden kann, aber da wir bei uns sogar im Sommer zur Hochsaison damit zu kämpfen haben auf unsere Stinden zu kommen, weil im Sommer so viele Leiharbeiter dort sind, wage ich dies zu bezweifeln.
Vielen Dank für eure Antwort.
Hallo Michelle,
das hängt ganz davon ab, welche Vereinbarung in Ihrem Arbeitsvertrag getroffen wurde. Prüfen Sie, ob in Ihrem Arbeitsvertrag eine Mindestarbeitszeit angegeben ist. Bei Zweifeln legen Sie den Arbeitsvertrag einem Anwalt vor.
Das Team von arbeitsvertrag.org
Hallo,
ich arbeite in einem Hotel als Reinigungkraft ( Houskeeping). Meine Arbeitszeit beträgt tägl.
4 Stunden bei einer 5 Tage Woche ( 20) Std.
Nun bekomme ich ständig Frei obwohl ich dies nicht möchte, da nichts zu tun ist oder zuviel Personal eingestzt wird. Die Firma zahlt aber auch nur die Arbeitsstunden aus, die geleistet sind. Jeden Monat erhalte ich ein anderes Gehalt und dies nun seit einem Jahr. Eine Kurzarbeit wurde nicht angemeldet.
Wie kann ich da vor gehen und ist dies rechtens?
Lg Su
Hallo Suzann,
das hängt einerseits von Ihrem Arbeitsvertrag ab (wurde eine feste Arbeitszeit oder Stundenlohn vereinbart?). Andererseits spielt es eine Rolle, ob ein Arbeitszeitkonto vorhanden ist. Ob sich Ihr Arbeitgeber hier richtig verhält, kann Ihnen nur ein Anwalt sagen, da wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen.
Das Team von arbeitsvertrag.org
Guten Tag ,
ich habe vor fünf Jahren angefangenin einem großen, weltweit tätigen Betrieb zu arbeiten. Ich habe einen Teilzeitvertrag mit 19,3 Stunden unterschrieben. Beim Bewerbungs und Einstellungsgespräch wurde eine Arbeitszeit von Mo-Do auf knapp 5 Stunden vormittags vereinbart. Dazu gibt es eine Kollegin als Zeugin. Also Halbtags da meine familiäre Situation dies nicht anders zuließ. So stehen die Zeiten auch seit 5 Jahren unserer Disposition zur Verfügung um mich einzuplanen. Mein Chef will mich nun auf mindestens einen Ganztag zwingen , was mir zeitlich nicht möglich ist. Wie kann ich mich dagegen wehren? Betriebsrat ist eingeschaltet , mein Chef hält aber an der Ganztags-Forderung fest.
Vielen Dank für Ihre Mühe.
Hallo Maren,
Wenden Sie sich an einen Anwalt, um Ihre nächsten Schritte zu besprechen. Weil es sich hier um Rechtsberatung handelt, können wir Ihr Anliegen nicht bearbeiten.
Das Team von arbeitsvertrag.org
Hallo erstmal,
Ich habe einen Vertrag bei einem Gebäudereinigungsunternehmen unterschrieben,was mir keine Stunden vorgibt,ich aber ein monatliches Gehalt bekomme, gilt für mich auch das Arbeitszeit Gesetz?
Wenn das Unternehmen nach Tarif bezahlt gelten dann auch Automatisch alle Tarifbestimmungen?
Mit freundlichem Gruß
Marco
Hallo Marco,
aus Ihrem Arbeitsvertrag sollte hervorgehen, ob es sich um einen Tarifvertrag handelt. Gesetzliche Bestimmungen greifen immer dann, wenn im Arbeitsvertrag nichts anderes vereinbart wurde.
Das Team von arbeitsvertrag.org
Hallo,
ich arbeite zur Zeit Vollzeit 39 Stunden pro Woche und möchte mir gerne etwas dazu verdienen um mir evt. auch mal einen Urlaub leisten zu können. Habe ein Minijobangebot zwei mal die Woche Dienstag und Donnerstag je 4,5 Stunden zu arbeiten für 8,84€ was ich auch sehr gerne machen würde. ( also 9 Stunden pro Woche). Ich arbeite Montag bis Donnerstag je 8 Stunden und Freitag 7 im Hauptjob.
Das würde jetzt bedeuten dass ich Dienstag und Donnerstag 12,5 Stunden arbeite und würde mich somit über die 10 Stunden bringen die erlaubt sein sollen so wie ich das verstanden habe.
1. Wäre es nicht meine eigene Sache wie viel ich arbeiten will?
2. Kann man diese 10 Stunden irgendwie „aushebeln“
3. Ich werde wohl kaum einen Minijob finden für täglich 2 Stunden zumal das auch wenig Sinn macht
Hallo Robert,
in der Regel darf die Ausdehnung der täglich erlaubten 8 Arbeitsstunden auf 10 Arbeitsstunden auch nur unter bestimmten Voraussetzung geschehen. Wenden Sie sich deshalb an einen Anwalt.
Das Team von arbeitsvertrag.org
Hallo Arbeitsvertrag.org Team,
ich habe mal eine Frage:
Ich habe zum Ende November meinen Arbeitsvertrag gekündigt, nun ist mir aufgefallen das ich jeden Tag
30 Minuten mehr gearbeitet habe als in meinem Vertrag drinnen stand und ich also in der Zeit insgesamt 155.11 Stunden mehr gearbeitet habe. Ich habe in meinem Arbeitsvertrag 38 Std. pro Woche stehen gehabt und habe jede Woche 40,5 Std. gearbeitet, bei den 40.5 Std. sind auch schon die Pausen raus gerechnet, kann ich von meinem alten Chef dafür nachträglich Überstunden Ausgleich verlangen?
Mit freundlichen Gruß
Jürgen
Hallo Jürgen,
leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten. Wir empfehlen Ihnen deshalb, sich zunächst von einem Anwalt beraten zu lassen.
Das Arbeitsvertrag.org-Team