Wie viel Zeit ein Arbeitnehmer in der Woche für Arbeit aufbringt, ist einer der Kernpunkte im Arbeitsvertrag. Hier sind die Regelungen, die das Arbeitsverhältnis betreffen in der Regel schriftlich festgehalten.
Die getroffenen Vereinbarungen lassen sich anhand eines solchen Dokumentes viel leichter nachweisen als bei einem mündlichen Vertrag, sollte ein Partner einen Arbeitsgerichtsprozess anstrengen.
Inhalt
Kompaktwissen: Arbeitszeit
Die Vorschriften zur Arbeitszeit in Deutschland befinden sich im Arbeitszeitgesetz.
Die maximal erlaubte Arbeitszeit liegt in der Regel bei acht Stunden täglich. Ausnahmsweise kann sie auf zehn Stunden erhöht werden, wenn es innerhalb von sechs Monaten zu einem Ausgleich kommt. Diese festgelegten Grenzen dienen dem Arbeitsschutz.
Nein, Pausen gehören nicht zur täglichen Arbeitszeit. Legen Sie Mittags- oder Raucherpausen ein, müssen Sie die entsprechenden Zeiten nacharbeiten.
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Spezifische Informationen zur Arbeitszeit
Was ist Arbeitszeit?
Wann ein Mitarbeiter arbeitet und wann nicht, ist im Allgemeinen wie folgt definiert:
Hierzu zählen ebenfalls solche Zeiten, in denen der Arbeitnehmer sich zur Verfügung hält, um bei Bedarf und auf Zuruf schnell mit seiner Arbeit zu beginnen.
Wie lang dieser Zeitraum pro Tag höchstens dauern darf, ist im Arbeitszeitgesetz definiert. Es dient dem Arbeitnehmerschutz und gibt ganz klar vor, wie viele Stunden am Tag gearbeitet werden darf.
Das Arbeitsrecht sagt zur Arbeitszeit – im Arbeitszeitgesetz – Folgendes:
„Arbeitszeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen; Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern sind zusammenzurechnen. Im Bergbau unter Tage zählen die Ruhepausen zur Arbeitszeit.“ § 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
Das Gesetz schreibt Arbeitgebern und Arbeitnehmern vor, dass die regelmäßige Arbeitszeit pro Werktag nicht länger als acht Stunden sein darf. Ausnahmsweise kann von dieser Vorgabe abgewichen werden und die maximale Arbeitszeit pro Tag auf bis zu zehn Stunden ausgedehnt werden, wenn …
- im Laufe der kommenden sechs Monate im Durchschnitt wieder acht Stunden erreicht werden
- bzw. die Achtstundenregelung innerhalb der nächsten 24 Wochen durchschnittlich eingehalten wird.
Nach sechs Stunden Arbeitstätigkeit ist spätestens eine Pause einzulegen, wenn die Arbeitszeit pro Tag bis zu neun Stunden beträgt. Diese muss mindestens 30 Minuten dauern. Arbeiten Arbeitnehmer länger, muss die Pause mindestens 45 Minuten umfassen. Sie darf gestückelt werden in Blöcke, die mindestens 15 Minuten lang sind.
Wie lang die tägliche Arbeitszeit ausfallen darf, ist jedoch nicht nur im Arbeitszeitgesetz, sondern auch noch in anderen Gesetzen festgehalten, wie zum Beispiel den Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Es bezieht sich auf solche Arbeitnehmer, die in der Regel noch keine 18 Jahre alt sind und sich häufig in einer Ausbildung oder einem vergleichbaren Beschäftigungsverhältnis befinden. Der Gesetzgeber hält hier fest:
Bei Jugendlichen muss eine tägliche Höchstarbeitszeit von acht Stunden eingehalten werden. Die wöchentliche Arbeitszeit darf die Grenze von 40 Stunden nicht sprengen. Ist ein Jugendlicher an manchen Tagen weniger als acht Stunden beschäftigt, ist es erlaubt, ihn an anderen Tagen der Woche zum Ausgleich für achteinhalb arbeiten zu lassen.
In der Ausbildung ist der regelmäßige Gang zur Berufsschule Pflicht. Doch was gehört hiervon zur Arbeitszeit? Was zu Pausen? Das Gesetz sagt hierzu Folgendes:
Auf die Arbeitszeit anzurechnen sind …
- Berufsschultage, die acht Stunden dauern, mehr als fünf Unterrichtsstunden beinhalten, wovon eine Stunde im Minimum 45 Minuten dauert. Die Anrechenbarkeit ist begrenzt auf einen Tag pro Woche.
- Berufsschulwochen, die durch Blockunterricht gekennzeichnet sind und Ausbildungsinhalte im Minimum innerhalb von 40 Stunden an fünf Tagen oder mehr vermitteln
- die Unterrichtszeit plus Pausen
Gilt im Arbeitsrecht die Fortbildung als Arbeitszeit?
Nicht nur angesichts des rasanten technologischen Fortschritts sinkt die Halbwertzeit von Wissen dramatisch. Scheinbar sicher gewähntes Know-how wird durch neue Erkenntnisse schnell überholt, weshalb das Konzept des lebenslangen Lernens eingeführt wurde. Im Laufe des immer länger währenden Arbeitslebens sind Fort- und Weiterbildungen der Mitarbeiter deshalb nahezu unumgänglich, um als Unternehmen im Wettbewerb bestehen und nicht von anderen Konkurrenten abgehängt zu werden.
Was Arbeitnehmer in diesem Zusammenhang interessiert: Zählt die Zeit, die für derlei Bildungsmaßnahmen aufgewendet wird zur Arbeitszeit? In den allermeisten Fällen, ja. Das gilt nicht nur, wenn die Fortbildung in den üblichen Räumlichkeiten am vereinbarten Arbeitsort erfolgt. Müssen Arbeitnehmer erst zum Veranstaltungsort reisen, gilt in der Regel: Sobald Sie sich auf den Weg dorthin machen und währenddessen ausschließlich dienstliche Interessen verfolgen, handelt es sich um Arbeitszeit. Denkbar sind hier beispielsweise das Beantworten von Arbeits-E-Mails oder Erledigen von dienstlichen Telefonaten. Gleiches gilt für die Rückfahrt. Sogar Wartezeiten sind häufig inkludiert.
Verschiedene Arbeitszeitmodelle:
Welche Funktionen hat die Arbeitszeit?
Die konkreten Arbeitszeiten sind in Deutschland streng reguliert, um Arbeitnehmer vor Überlastung zu schützen. Es handelt sich demnach um eine Arbeitsschutzmaßnahme, die dazu dient:
- die Sicherheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten
- die Gesundheit der Mitarbeiter zu erhalten
Muss die Arbeitszeit vom Arbeitgeber erfasst werden?
Insbesondere durch die Einführung des Mindestlohns bekam die Einhaltung der Arbeitszeit eine noch größere Bedeutung. Schließlich wäre es für Arbeitgeber nur allzu leicht, den vorgeschriebenen geringsten Lohn pro Stunde dadurch aufzuweichen, dass Angestellte einfach „unbezahlt“ länger arbeiten müssen.
Aus diesem Grund gibt es für bestimmte Arbeitnehmer die Pflicht, die Arbeitszeit zu dokumentieren. Dies gilt unter anderem für ebenjene bzw. Angehörige folgender Branchen:
- geringfügig Beschäftigte (nicht für Minijobber, die in der Privatwirtschaft arbeiten)
- Baugewerbe
- Gastronomie
- Speditionen
- Transport- und Logistikbereich
- Forstwirtschaft
- Gebäudereinigung
- Fleischwirtschaft
- Zeitungszusteller
- Paketboten
Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, für alle Mitarbeiter der genannten Bereiche festzuhalten,
- wann die tägliche Arbeitszeit begonnen hat
- wann die tägliche Arbeitszeit beendet ist
- wie lang die tägliche Arbeitszeit gedauert hat (Zeit in Stunden)
Die Dokumentation muss nicht handschriftlich erfolgen. Es kann hierbei auch eine Zeiterfassung zur Ermittlung der Arbeitszeit eingesetzt werden, deren Protokoll auf Anfrage bei einer Kontrolle durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit vorgelegt werden muss.
Was besagt das Arbeitsrecht zu den Überstunden?
Bei Überstunden handelt es sich um über die regelmäßige Arbeitszeit geleistete Mehrarbeit, die unter Umständen bereits bei Eintritt in das Unternehmen vereinbart wurde. Überstunden sind im Arbeitsvertrag in der Regel in der sogenannten „Überstundenklausel“ zu finden. Sie hält fest, wie viel mehr Zeit Sie im Monat mit zusätzlichen Arbeitsstunden rechnen müssen und wie diese vergütet werden.
Nicht nur im Arbeitsvertrag können Regelungen zu Arbeitszeit und Überstunden niedergeschrieben sein. Andere Orte, an denen Sie bei Informationsbedarf suchen sollten, sind:
- ein gültiger Tarifvertrag, den Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter für Ihre Branche abgeschlossen haben
- eine Betriebsvereinbarung, welche die Arbeitszeit bzw. die Überstunden und den Umgang damit definiert. Sie wird vereinbart zwischen dem Betriebsrat eines Unternehmens und dem jeweiligen Arbeitgeber.
Sind weder im Tarifvertrag, der Betriebsvereinbarung oder dem Arbeitsvertrag Vereinbarungen zu Überstunden und ihrer Vergütung zu finden, können Sie von Ihrem Chef trotzdem verlangen, dass er Ihre geleistete Mehrarbeit entlohnt. Die Höhe des Entgelts bemisst sich an den im Betrieb oder der Branche üblicherweise gezahlten Preisen (§ 612 Bürgerliches Gesetzbuch – BGB).
Arbeitsvertrag in Teilzeit oder Vollzeit abschließen?
Wie hoch Ihre Arbeitszeit ausfällt, ist davon abhängig was Sie mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren. Gerade Eltern wollen häufig nicht in Vollzeit arbeiten, um noch ausreichend Zeit zu haben, ihr Kind beim Aufwachsen zu begleiten. Andere können eine Vierzigstundenwoche nicht stemmen, da sie sich angesichts enormer Kitakosten die Betreuung ihrer Kleinen schlichtweg nicht leisten können.
Für sie kommt daher nur ein Teilzeitarbeitsvertrag in Frage.
Wann Arbeitsverträge als Teilzeit-Jobs gelten, darüber gibt das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) Auskunft:
T eilzeitbeschäftigt ist ein Arbeitnehmer, dessen regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers. Ist eine regelmäßige Wochenarbeitszeit nicht vereinbart, so ist ein Arbeitnehmer teilzeitbeschäftigt, wenn seine regelmäßige Arbeitszeit im Durchschnitt eines bis zu einem Jahr reichenden Beschäftigungszeitraums unter der eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers liegt. […]“ (§ 2 TzBfG)
Das Gesetz weist zudem darauf hin, dass auch geringfügig Beschäftigte als Teilzeitarbeitskraft arbeiten können.
Auf die Frage, wie viel Stunden regulär in Vollzeit gearbeitet wird und wie viel in Teilzeit ist daher zu antworten: Es kommt darauf an. Entscheidend ist, was im Betrieb üblich ist. Nicht zwingend muss die Arbeitszeit bei allen Mitarbeitern deshalb 40 Stunden oder mehr betragen, damit es sich um Vollzeit handelt. Genauso gut kann eine geringere Stundenanzahl als ebenjene bezeichnet werden.
Ist es erlaubt, einen Arbeitsvertrag ohne Arbeitszeit abzuschließen?
Prinzipiell steht es Arbeitnehmern und Arbeitnehmern frei, ob Sie einen Vertrag mündlich oder schriftlich abschließen.
Wird kein Schreiben aufgesetzt und von beiden Seiten unterschrieben, ist der Arbeitgeber dennoch dazu verpflichtet, die wichtigsten Parameter der vertraglichen Beziehung schriftlich festzuhalten und dem Arbeitnehmer unterschrieben zu übergeben. Das hat allerspätestens vier Wochen nach Antritt der Beschäftigung zu erfolgen.
Diese Elemente gelten als wesentlich im Arbeitsverhältnis:
- Name und Adresse der Vertragspartner
- Datum des Eintritts
- ggf. die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses (wenn die Zusammenarbeit befristet ist)
- Arbeitsort
- Beschreibung der Arbeitsaufgaben
- Höhe der Vergütung inkl. Zusammensetzung
- Arbeitszeit
- Anzahl der Urlaubstage
- Kündigungsfristen
- Hinweis, welche Tarifverträge, Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen gelten
Dieser Nachweis darf nicht in elektronischer Form erfolgen.
Die meisten Arbeitgeber halten sich an diese gesetzlichen Vorgaben und machen eine Klausel zur Arbeitszeit zum Bestandteil eines Arbeitsvertrages. Fehlt in einem Arbeitsvertrag die Angabe zur Arbeitszeit, dann sieht es das Arbeitsrecht so: In diesem Fall darf der Arbeitnehmer davon ausgehen, dass für ihn die im Betrieb üblichen Arbeitszeiten gelten.
Kann ein Arbeitsvertrag auch eine flexible Arbeitszeit beinhalten?
Je nachdem in welcher Branche Unternehmer tätig sind, besteht eine mehr oder wenige große Abhängigkeit von Aufträgen, die er erhält. Hieran bemisst sich in der Regel auch, wie viele Arbeitnehmer er beschäftigt, schließlich treiben Personalkosten die Ausgaben ganz wesentlich in die Höhe. Viele Arbeitgeber haben deshalb ein Interesse daran, mit Mitarbeitern flexible Arbeitszeiten zu vereinbaren. Doch ist das überhaupt erlaubt?
Ja, das ist es. Laut Arbeitsrecht ist zur Arbeitszeit in diesem Fall vertraglich festzuhalten, dass sich die Dauer des Arbeitseinsatzes nach betrieblichen Erfordernissen richtet.
Hallo,
Wie ist es geregelt in der Gastronomie? Wenn ein Monat wie April 18 Arbeitstag hat ist es in der Gastronomie auch so oder muss man sein 21 Tage voll arbeiten damit man seine 174 Stunden voll bekommt? Danke
Hallo,
Mein Mann hat einen Arbeitsvertrag mit einer Wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden .
Die Verteilung der Arbeitszeit richtet sich Dach den jeweiligen Vorgaben der Firma, sie verteilt sich auf Montag bis Freitag.
Frage: wenn die 40 Stunden nicht geleistet werden, da die Firma keine Arbeit hat, müssen die Stunden dann nachgeholt werden?
Er hat ein Festgehalt
Vielen Dank im Voraus
Moin,
ich arbeite als Kurierfahrer im Minijob (€520) und in meinem Arbeitsvertrag steht, dass die Arbeitszeit ca. 35 Stunden im Monat beträgt. Ich gehe davon aus dass es sich um Arbeit auf Abruf nach §12 TzBFG handelt, auch wenn das im Vertrag nicht so benannt ist. Es sind keine Mindest- oder Höchstarbeitszeiten vereinbart, nur eben jene circa 35 Std. Habe ich Anspruch auf Schichten in etwa dieser Höhe oder beispielsweise 80% dieser Zeit? Letzten Monat habe ich nur 3,5 Stunden Arbeit angeboten bekommen. Ich habe mir dann von Kollegen noch 7 weitere Arbeitsstunden organisiert, die diese mir abgetreten haben. So kann ich doch nicht planbar meine Miete zahlen.
Vielen Dank schonmal für die Einschätzung!
Hallo,
mein AG hat mich einen Vertrag unterschreiben lassen, dass 45 Stunden in der Woche, also 9h am Tag beträgt mit eine Stunde Pause, 5 Tage die Woche. Als ich ihm sagte, dass das so gesetzlich nicht möglich wäre sagte er, dass die es bisher schon immer so machen. Außerdem steht in dem Vertrag, dass Überstunden bis 4,5 Stunden unbezahlt bleiben somit arbeite ich, nicht selten, bis zu 50 Stunden in der Woche an 5 Tagen. Ist das so erlaubt ?
Schön Guten Abend,
wollte mich erkundigen,wenn ich einen unbefristeten Arbeitsvertrag habe mit 30 Stunden die Woche und mein Arbeitgeber mir auf einmal wegen des Mindestlohn sagt dein Brutto Gehalt bleibt gleich aber ändern die Stunden auf 25 die woche und ich möchte das nicht. Was darf ich/ kann ich dagegen machen wenn ich das nicht möchte? Habe noch nicht den 25 Stunden Vertrag unterschrieben
Liebes Team,
ich habe folgenden Fall: Laut meines Arbeitsvertrages habe 40 Wochenstunden und max. 172 Stunden pro Monat zu erbringen. Laut der Rechnung wäre das 40 Wochenstunden mal Faktor: 4,3 ergeben sich 172 Arbeitsstunden. Soweit alles klar. Jetzt scheide ich aus dem Unternehmen aus und wollte alle meine entstandenen Überstanden auf Einmal abfeiern. Da kommt mein Arbeitgeber und sagt: Lt. Vertrag sind 12 Überstunden pro Monat mit drin, d.h. Deine Überstunden – 12 Stunden ergeben die realen Überstunden und damit sind alle meine Überstunden, die über die Marke von 172 Stunden gehen auch wirklich als Überstunden zu sehen und wenn es weniger sind, wie 172 Arbeitsstunden pro Monat dürfen das nicht als Überstunden zu sehen.
Es gibt Monate mit 28 Tage bis 31 Tage. Wie z.B. Februar 2022 nur 20 Arbeitstage daraus ergibt sich 8×20= 160 Arbeitsstunden entstanden, habe ich dann in den Monat Februar 12 Stunden miese gemacht?
Dann haben wir Monat Mai 2022 da sind 22 Arbeitstage daraus ergibt sich 8×22= 176 Arbeitsstunden und ich habe allein in diesen Monat 185 Arbeitsstunden gearbeitet und 13 Stunden als Überstunden beantragt. Stimmt das denn überhaupt?
Ich möchte echt nicht wegen ein paar Überstunden vor Sozialgericht bzw. Arbeitsgericht gehen.
Kann mir jemand ein Paragraf (Gesetzes Passage) sagen auf was ich meinen Arbeitgeber aufmerksam machen kann?
Danke im Voraus.
Gruß
Dany