Muss ein Arbeitsvertrag schriftlich abgeschlossen werden?

Artikel verfasst von Jörg K.

Letzte Aktualisierung am: 11. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Ein Arbeitsvertrag muss nicht zwingend schriftlich vereinbart werden.
Ein Arbeitsvertrag muss nicht zwingend schriftlich vereinbart werden.

Welche Konditionen im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses gelten, schreibt in der Regel ein Arbeitsvertrag, der schriftlich ausgehändigt wird, vor.

In diesem ist festgehalten, dass sich der Arbeitnehmer zur Ableistung einer bestimmten Tätigkeit verpflichtet und der Arbeitgeber im Gegenzug dafür ein Arbeitsentgelt zahlt.

Eine Beschäftigung fußt damit auf den in ihm festgehaltenen Vereinbarungen, die sowohl die Rechte als auch Pflichten beider Vertragspartner umfassen. Kommt es zu Streitigkeiten, womöglich vor Gericht, kann ein Arbeitsvertrag, der schriftlich geschlossen wurde, als Nachweis herangezogen werden.

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Kompaktwissen: Schriftlicher Arbeitsvertrag

Muss ein Arbeitsvertrag schriftlich abgeschlossen werden?

Nein, Arbeitgeber und Arbeitnehmer können sich normalerweise auch mündlich über das Arbeitsverhältnis einigen. Empfehlenswert ist das allerdings nicht.

Warum? Welche Gefahren birgt ein mündlicher Arbeitsvertrag?

Kommt es zum Streit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sind Beweisschwierigkeiten vorprogrammiert, etwa wenn es um die Höhe des vereinbarten Gehalts geht.

Wann gilt ausnahmsweise doch ein Schriftformerfordernis?

§ 14 Abs. 4 Teilzeit- und Befristungsgesetz legt fest, dass ein befristeter Arbeitsvertrag nur wirksam ist, wenn er schriftlich abgeschlossen wurde.

Kann der Arbeitnehmer einen schriftlichen Arbeitsvertrag verlangen?

Der Arbeitnehmer kann laut § 2 Nachweisgesetz eine schriftliche, vom Arbeitgeber unterzeichnete Niederschrift über die wesentlichen Vertragsbedingungen verlangen. Welchen Inhalt diese Niederschrift mindestens haben muss, lesen Sie hier.

Diese Inhalte muss ein schriftlicher Arbeitsvertrag vorweisen

In der Bundesrepublik Deutschland gelten verschiedene Freiheiten bezüglich des Abschlusses eines Arbeitsvertrages. Dazu gehören:

  • Vertragsfreiheit
  • Formfreiheit
  • Abschlussfreiheit
  • Gestaltungsfreiheit

Der Arbeitgeber kann demnach frei auswählen, wen er einstellt. Dabei wird er jedoch begrenzt durch bestimmte rechtliche Ausschlussverbote wie den Regelungen im Jugendarbeitsschutzgesetz, dem Mutterschutzgesetz und einer nicht vorhandenen Arbeitserlaubnis bei ausländischen Arbeitnehmern (Abschlussfreiheit).

Darüber hinaus ist notwendig, dass die Willensbekundungen beider Vertragspartner übereinstimmen und sie sich darüber einig sind, einen Vertrag abschließen zu wollen (Formfreiheit).

Auch wenn kein schriftlicher Arbeitsvertrag abgeschlossen wurde, muss in den meisten Fällen nach spätestens vier Wochen eine Niederschrift zu den wichtigsten Vereinbarungen ausgehändigt werden.
Auch wenn kein schriftlicher Arbeitsvertrag abgeschlossen wurde, muss in den meisten Fällen nach spätestens vier Wochen eine Niederschrift zu den wichtigsten Vereinbarungen ausgehändigt werden.

Wie umfangreich ein schriftlicher Vertrag im Arbeitsrecht ausfällt, kann dank geltender Gestaltungsfreiheit nicht pauschal beantwortet werden. Bestimmte Inhalte müssen Arbeitsverträge jedoch vorweisen. Der Gesetzgeber hat diese eingeführt, um die Arbeitnehmer zu schützen.

Laut Nachweisgesetz ist der Arbeitgeber deshalb dazu verpflichtet, dem Arbeitnehmer unabhängig von einer etwaigen Befristung spätestens einen Monat nach Beginn der Arbeitstätigkeit die wesentlichen Vertragsbedingungen in einer Art „Arbeitsvertrag“ schriftlich vorzulegen.

Darauf haben seine Mitarbeiter einen gesetzlich verbrieften Anspruch, auch wenn der Arbeitsvertrag zunächst nur mündlich vereinbart wurde.

Diese Regelung trifft nicht auf nur vorübergehend, maximal einen Monat lang Angestellte zu.

Laut Nachweisgesetz muss ein Arbeitsvertrag, der schriftlich abgeschlossen wird, mindestens die folgenden Punkte enthalten:

  • Name und Adresse von Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  • Art und Umfang der zu leistenden Tätigkeit
  • wann das Beschäftigungsverhältnis beginnt (Datum) und ggf. endet
  • Arbeitsort der zu verrichtenden Tätigkeit
  • Umfang der Arbeitszeit (regelmäßige Wochenarbeitszeit)
  • welche Vergütung der Arbeitnehmer erhält
  • Umfang des zustehenden Jahresurlaubs
  • wie sehen die Kündigungsfristen aus
  • Verweis auf eventuell geltende Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen

Arbeiten Sie ohne schriftlichen Arbeitsvertrag, achten Sie darauf, dass Ihnen eine solche Niederschrift vom Arbeitgeber auch unterschrieben wurde und ihnen als Schriftdokument ausgehändigt wird. Die Übermittlung in elektronischer Form ist laut Arbeitsrecht ausdrücklich nicht zulässig. Sie selbst müssen den Nachweis nicht zwingend unterzeichnen. Ihr Chef kann hingegen von ihnen verlangen, dass Sie die Zustellung mit Ihrer Unterschrift bestätigen.

Entspricht der schriftliche Nachweis nicht den mündlich vereinbarten Konditionen, ist es möglich, den Änderungen im Arbeitsvertrag schriftlich zu widersprechen. Kommt der Arbeitgeber diesem Wunsch nicht nach, kann eine arbeitsgerichtliche Klage eingereicht werden. Dies gilt ebenso für Minijobber, auch unter dem Namen geringfügig Beschäftigte bekannt.

Und was ist, wenn kein schriftlicher Arbeitsvertrag vorliegt?

Liegt kein schriftlicher Vertrag vor, helfen meist nur Zeugen, die strittige Absprachen bestätigen oder widerlegen.
Liegt kein schriftlicher Vertrag vor, helfen meist nur Zeugen, die strittige Absprachen bestätigen oder widerlegen.

Auch, wenn es im Arbeitsalltag nicht allzu häufig vorkommt, fragt sich so mancher Arbeitnehmer, bevor er in ein Arbeitsverhältnis einsteigt: Ist ein schriftlicher Arbeitsvertrag Pflicht? Muss ein Arbeitsvertrag schriftlich sein, um zu gelten?

Nein! Für den Vertragsschluss in Deutschland gilt die Formfreiheit. Das bedeutet: Auch ein mündlich geschlossener Vertrag ist grundsätzlich gültig und wirksam.

Der Arbeitsvertrag muss nicht schriftlich laut Gesetz vorliegen. Auf einen Nachweis der Vertragsbedingungen haben Sie in der Regel jedoch Anspruch.

Die Frage, ob ein Arbeitsvertrag mündlich oder schriftlich vereinbart wird, stellt sich bei befristeten Arbeitsverträgen nicht. Denn: Das Eingehen einer befristeten Beschäftigung bedarf eines Arbeitsvertrages in Schriftform. So ist es im Teilzeit- und Befristungsgesetz § 14 niedergeschrieben. Hierbei handelt es sich um die sogenannte Wirksamkeitsvoraussetzung. Hält sich der Arbeitgeber hieran nicht, ist der Arbeitnehmer unbefristet eingestellt, so hat es das Bundesarbeitsgericht bereits in verschiedenen Urteilen festgehalten (Aktenzeichen 7 AZR 514/05 und Aktenzeichen 7 AZR 198/04).

Problematisch bei der Frage, ob ein Arbeitsvertrag schriftlich oder mündlich vereinbart wird, ist immer der Nachweis in strittigen Fällen. Gerade bei letzterem fehlt Arbeitnehmern häufig die Durchsetzungskraft vor Gericht, wenn keine Zeugen für die jeweilige Absprache benannt werden können. Auch durch eine Niederschrift können hierbei nicht immer alle Unklarheiten aus dem Weg geräumt werden, wie ein vor dem Sozialgericht in Heilbronn verhandelter Fall zeigt (Az.: S 7 AL 4100/08).

Alles drehte sich hierbei um die im schriftlichen Arbeitsvertrag vom Arbeitgeber verlangten Überstunden sowie etwaig zu erledigende Nacht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit. Von dieser war in dem vorherigen verbal abgeschlossenen Vertrag keine Rede gewesen, weshalb der Arbeitnehmer von einer Unterzeichnung absah.

Er erhielt infolgedessen die Kündigung. Die Bundesagentur für Arbeit nahm dies zum Anlass, gegen ihn eine Sperre zu verhängen und zahlte für 12 Wochen kein Arbeitslosengeld angesichts seines grob schuldhaften Verhaltens. Der Kläger entschied sich gerichtlich hiergegen vorzugehen und gewann. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Betroffene unter den vorliegenden Umständen zu einer Unterzeichnung des abweichenden Vertrages nicht verpflichtet war, da hierdurch seine Vertragsfreiheit verletzt würde.

Arbeitsvertrag schriftlich vereinbaren – unser Muster zeigt, wie ein solches Dokument aussehen kann

vorschau-muster-arbeitsvertrag-schriftlich

Um eine Orientierung zu bekommen, erhalten Sie im Folgenden unsere kostenlose Vorlage.

Sie steht als Doc- und PDF-Datei zur Verfügung und zum Download bereit.

Übernehmen Sie das Muster nicht ungesehen, es sind noch individuelle Anpassungen nötig.

Download: Arbeitsvertrags-Muster (.doc)

Download: Arbeitsvertrags-Muster (.pdf)

Achtung: Arbeiten Arbeitnehmer in einer Branche, in der Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter sich auf bestimmte Regelungen geeinigt und in einem Tarifvertrag niedergeschrieben haben, dann hat dieser Vorrang. Wenn Arbeitsverträge bzw. bestimmte Klauseln in ihnen einem Gesetz oder Tarifvertrag wiedersprechen, bewirkt dies nicht eine komplette Unwirksamkeit des schriftlichen Arbeitsvertrages.

Nur die jeweilige Formulierung ist in diesem Fall betroffen – es ist das höherwertige Recht gültig. Und was ist, wenn der Arbeitsvertrag vorteilhaftere Bedingungen für den Arbeitnehmer definiert als im entsprechenden Tarifvertrag festgehalten ist? Dann gilt das Günstigkeitsprinzip. Das bedeutet: die Regelungen des Arbeitsvertrages haben Vorrang.

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Über den Autor

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Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

35 Gedanken zu „Muss ein Arbeitsvertrag schriftlich abgeschlossen werden?

  1. Patrick

    Hallo, wie verträgt sich die Aussage: „Muss ein Arbeitsvertrag schriftlich abgeschlossen werden?
    Nein, Arbeitgeber und Arbeitnehmer können sich normalerweise auch mündlich über das Arbeitsverhältnis einigen. Empfehlenswert ist das allerdings nicht. “ mit dem Nachweisgesetz (NachwG), nach dem seit dem 1. August 2022 Beschäftigte ihre Arbeitsbedingungen zwingend in Schriftform erhalten müssen?

  2. Frank

    Sehr geehrtes Team von Arbeitsvertrag.org
    Ich möchte als Arbeitnehmer kündigen und habe die gesetzliche Kündigungsfrist 4 Wochen zum 15 des Monats oder zum Monatsende . Nun habe ich im Internet gelesen das eine Kündigung nicht am selben Tag in Kraft tritt an der man sie abgibt sondern erst am darauf folgenden Tag . Wenn ich meine Kündigung am 14 des Monats abgebe ( persönliche Übergabe an die Personalabteilung ) würde sie dann am 15 in Kraft treten . Meine Frage , reicht das lt. der gesetzlichen Kündigungsfrist noch aus wenn die Kündigung am 15 des Monats wirksam wird oder würde ich von der Frist her in die Kündigungsfrist zum Monatsende rutschen ? Ist also der 15 als zählenden Tag noch mit eingegriffen ?

  3. Chris..

    Okay,meine Frage ist dran.😏
    Ein wenig kompliziert.😁
    Beispiel: Arbeitnehmer , verlangt ständig frei wegen irgendwelche „plötzliche“ Termine.
    Kann und darf der Arbeitgeber, darauf bestehen ,sich die Termine vom Arbeitnehmer schriftlich mit Stempel und Unterschrift zeigen zulassen?

    Danke im vorraus.

  4. Josef

    Guten Tag,

    ich bin seit 1.September 2020 angestellt. Alles schien in Ordnung zu sein, ich bekomme seit September regelmässig Geld auf das Konto, ich habe auch Lohbescheinigung bekommen.
    Heute, nach fünf Monaten habe ich eine Information bekommen, dass mein Arbeitsvertag, den ich bis heute nicht in der Hand habe, nicht genehmigt wurde. (Erzdiözese Köln)

    Ist so ein Zustand möglich und legal?

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort

  5. Monika F.

    Ich habe 1 Minijob seit 1. Mai.
    1 Vertrag habe ich bisher nicht gesehen.
    Ich habe fast 2,5 Monate wöchentlich mehr als 20 Stunden gearbeitet.
    Auf einmal meinte mein Chef, ich habe zu viele Stunden und wir haben uns auf 2 tage die Woche geeinigt.
    Ich habekeine Ahnung, wie viele Urlaubstage ich habe noch wie viele Stunden ich eigentlich beschäftigt bin.
    Gezahlt bekomme ich noch nicht mal annähernd die Hälfte der geleisteten Stunden.
    Eine Abrechnung liegt mir auch nur für Mai vor – nach Rückfrage.
    Nun habe ich meinen Chef gebeten, mir den Vertrag und die Abrechnung für Juni zukommen zu lassen, das erste Mal vor 2 Wochen. Dies hat er mir schon 2x versprochen. Eine Mail dazu hat er nicht beantwortet. Allerdings liegt mir beides immer noch nicht vor.

    Ist das rechtens oder kann ich ich ihm irgendein Gesetz nennen?

  6. R., Julian

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Ich arbeite seit zwei Jahren bei einer Firma.
    Meinen Arbeitsvertrag habe ich schriftlich abgeschlossen. (Kündigungsfrist 3 Monate)
    Zum 01.06.2020 wurde die Firma umfirmiert, d.h. die alte Firma existiert nicht mehr und die neue Firma wurde zu einer GmbH, der Inhaber blieb der selbe.
    Von der neuen Firma liegt mir bis heute noch kein Arbeitsvertrag vor.

    Meine Frage :
    Ist der alte Arbeitsvertrag bei der neuen Firma noch gültig oder stehe ich momentan ohne Arbeitsvertrag da und könnte meine Kündigung mit der gesetzlichen Kündigungsfrist einreichen?

  7. Andreas

    Habe einen Arbeitsvertrag zum 1.April unterschrieben.( Gastronomie) Nun kommt die Corona Krise und ich habe Angst , das der Vertrag seitens des Arbeitgebers nicht mehr eingehalten wird. Kann er ohne weiteres vom Vertrag zurücktreten ??

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Andreas,

      ein Rücktritt von einem unterschriebenen Arbeitsvertrag ist in der Regel nicht möglich, der Arbeitgeber kann aber unter Umständen bereits eine Kündigung aussprechen, bevor das Arbeitsverhältnis überhaupt beginnt. Hier gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei einer normalen Kündigung durch den Arbeitgeber: Die Frist muss eingehalten werden und es müssen triftige Gründe vorliegen. Ob in der derzeitigen Situation eine betriebsbedingte Kündigung zulässig ist, kann ein Anwalt beurteilen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  8. Thomas

    Hallo,
    ich hab ein Arbeitsvertrag schon vorab zugesendet bekommen und soll ihn unterschrieben zurückschicken. Allerdings unterschreibt der AG erst nach Zusendung. Ist der Arbeitsvertrag auch ohne Unterschrift des AG rechtskräftig oder kann er noch vor Anstellungsbeginn zurücktreten?

  9. S.R.

    Hallo,
    mein Sohn 19 Jahre hat einen Arbeitsvertrag Ende Okt.2018 unterschrieben und ab Nov.angefangen zu arbeiten,der Vertag sollte in die Zentrale zur Unterschrift geschickt werden und dann sollte er seinen Vertrag erhalten.nun hat er 5 Monate später immer noch keinen Vertrag,trotz mehrfacher Nachfragen
    Ist das rechtens?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo S.R.,
      in solchen Fällen ist es ratsam, einen Rechtsanwalt zu konsultieren. Wir hingegen bieten keine Rechtsberatung an.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  10. Schwenn

    Hallo zusammen

    Ober habe ich gelesen, das spätestens 4 Wochen nach Arbeitsantritt eine Art schriftlicher AV mit den Vertragsbedingungen ausgehändigt werden muss.
    Wie kann man sich als AN dagegen wehren, wenn dies nach 4 Wochen und mehreren Nachfragen noch nicht passiert ist. Gilt das dann vielleicht sogar als Schwarzarbeit und man sollte den Zoll einschalten?
    Welche Druckmittel habe ich.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Schwenn,
      bitte wenden Sie sich mit Ihrer Frage an einen Anwalt. Dieser kann Sie umfassend zu Ihrem Anliegen beraten. Wir hingegen dürfen dies nicht, da wir keine Rechtsberatung anbieten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  11. jaz

    Hallo ich habe eine Frage zum Arbeitsvertrag,
    wenn der arbeitsvetrag keine zeitangabe hat ,ist das bedeuted unbefrestet ???
    danke.

  12. Cornelia

    Hallo ich habe eine Frage zum Arbeitsvertrag,
    wenn in meinem Arbeitsvertrag steht, dass ich eine 40 Stunden Woche habe von Mo-Fr sind das ja 8 Stunden am Tag. Darf der AG einfach hingehen und mir von Mo-Fr jeden Tag eine Stunde wegnehmen und mich einfach Samstags einsetzen? Und darf er trotz, dass beim Vorstellungsgespräch vereinbart wurde, dass ich nicht schichtbereit bin und im Vertrag auch keine Schichtbereitschaft eingetragen wurde für Spätschichten eingeteilt werden?

    LG Cornelia

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Cornelia,

      wenn im Arbeitsvertrag eindeutig festgelegt ist, dass Sie nur Montag bis Freitag arbeiten, darf der Arbeitgeber Sie nicht ohne ausdrückliche Zustimmung Ihrerseits an einem anderen Tag einsetzen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  13. Connie

    Hallo liebe Mitglieder,
    Brauche dringend Hilfe ich habe bei meinen alten Arbeitgeber gekündigt mit einer frist von 4 Wochen die kündigung erhielt der arbeitgeber Persönlich von mir am31.08.2018 also ist der vertrag zum 30.9.2018 fristgerecht beendet, richtig ? So nun hatte ich jetzt noch 11 Tage Urlaub und 102,1 Überstunden somit kann ich also die4 wöchige Frist zuhause bleiben. Als ich heute gesehen habe das mir 100 Euro von meinen festen Lohn fehlen und keinerleih Überstunden gezahlt worden bin ich ins Geschäft und fragte was los sei , mit der Antwort das er mir einfach zum 13.09.2018 gekündigt hat und das ohne schriftliche Kündigung und keinerleih Informationen war ich also seit 13.09.2018 weder arbeitslos gemeldet noch krankenversichert.. Ich weiß nicht was ich am besten tun soll bitte helft mir

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Connie,

      eine solche Kündigung ohne schriftliche oder gar mündliche Benachrichtigung ist in der Regel nicht wirksam. Wir raten Ihnen dringend, sich mit diesem Anliegen an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden, der sich für Ihre Ansprüche für ein volles Gehalt durchsetzen kann.

      Mittellose Menschen, die sich keinen Rechtsanwalt leisten können, haben die Möglichkeit, beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein zu beantragen. Dieser kostet 15 Euro. Dafür fallen dann für Sie keine Anwaltskosten an. Manchmal bieten auch Wohlfahrtsverbände oder gemeinnützige Einrichtungen eine kostenlose Beratung an.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  14. Zander

    Mein Arbeitsverhältnis begann am 14.05.2018. Trotz mehrfacher Aufforderung habe ich bis heute keinen schriftlichen Arbeitsvertrag seitens meines Arbeitgebers erhalten. Abgesprochen wurden lediglich Stundenlohn und die gesamte Wochenarbeitszeit, nicht jedoch, an welchen Tagen in der Woche zu arbeiten ist. Ich möchte jetzt so schnell wie möglich das Arbeitsverhälnis beenden. Welche Kündigungsfrist habe ich einzuhalten und welche Form muss ich wahren?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Zander,

      da kein Arbeitsvertrag vorhanden ist bzw. die Vereinbarungen zur Kündigungsfrist nicht schriftlich festgehalten wurden, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Demnach haben Sie eine Kündigungsfrist von vier Wochen. Die Kündigung muss schriftlich geschehen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  15. Rudi R.

    Hallo
    eine Frage
    ist eine kündigung OHNE anschrift des Arbeitnehmers, also nur Vor und Nachnahme und nur mit Unterschrift der Prokuristin gültig? Keine unterschrift des Geschäftsführers.
    Weiter steht persönliche Übergabe und Unterschrift der Prokuristin und der Ort der Firma. Der ist aber erstens 100km weiter weg, zweitens nicht durch die Prokuristin übergeben, drittens in fremden betriebsräumen einer anderen Firma.

    Ich weiß dubios und nach meiner auffassung unwirksam.
    Ich kann leider die firma nicht nennen, da ich hier versuchen will soetwas wie […] und […] zu informieren. Da ist so viel illegales und und und.

    mir gehts nur um die rechtswirksamkeit der kündigung. habe klage eingereicht und vertrete mich selber—kein geld bekommen……

    [Beitrag von der Redaktion editiert]

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Rudi R.,

      in der Regel sollte die fehlende Anschrift des Arbeitnehmers nicht ausschlaggebend für die Wirksamkeit einer Kündigung sein, wenn das Dokument persönlich übergeben wurde und die Entgegennahme schriftlich bestätigt wurde. Der Unterzeichner einer Kündigung muss kündigungsberechtigt werden. Das ist in der Regel der Geschäftsführer selbst und auch der Prokurist.

      Bei der individuellen Beurteilung, ob das Kündigungsschreiben wirksam ist oder nicht, können wir leider nicht aushelfen, da wir nicht befugt sind, eine Rechtsberatung zu geben. Hier kann Ihnen ein Anwalt für Arbeitsrecht kompetent zur Seite stehen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  16. Lena

    Hallo,
    eine Frage zur Form eines befristeten Arbeitsvertrages. Müssen beide Parteien im Original auf einem Dokument unterschrieben haben, damit dieses gültig ist? Oder ist es zulässig, dass eine Partei unterschreibt und den Vertrag dann der anderen Partei z.B. mailt, so dass die eine Unterschrift ja nicht mehr original ist.
    Gruß
    Lena

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Lena,

      der befristete Arbeitsvertrag bedarf ausdrücklich per Gesetz der Schriftform (§ 14 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes), die elektronische Form ist in der Regel ausgeschlossen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

      1. Peggy

        Hallo,

        ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag per Mail zugeschickt bekommen. Diesen musste ich ausdrucken, unterschreiben und per Post zurücksenden. Allerdings habe ich bis heute keinen Scan oder ähnliches zurückbekommen, auf dem die Unterschrift des Arbeitgebers ersichtlich ist. Ist dann der Vertrag rechtlich gesehen binden, auch wenn die Unterschrift vom Arbeitgeber fehlt? Hinzu kommt die Frage, ist es rechtlich bindend, dass ich einen Scan mit beiderseitiger Unterschrift zugeschickt bekomme? Oder muss dies immer auf dem Originalvertrag passieren und mir als solches auch vorliegen?
        Viele Grüße

  17. bernd

    kann ich einen arbeitnehmer z. b. 10 std im monat a 10 euro beschäftigen ?
    wo er unregelmäßig arbeiten soll mal 2 std am tag und 3 std. er erhält 4 tage vorher seinen einsatzplan.

    gruss
    bernd

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Bernd,

      Minijobber können in Deutschland in der Regel flexibel eingesetzt werden. Eine Mindestarbeitszeit kann vereinbart werden. Geschieht dies nicht, gelten hier die gesetzlichen Bestimmungen für eine Mindestarbeitszeit pro Woche.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  18. bohnen

    Ich habe eine frage bin ohne arbeitsvertrag. Krank geschrieben. Gemeldet und gekündigt worden…. darf der mich kündigen .habe nur ein Schriftstück. Unbefristet

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo bohnen,

      in der Regel gelten bei einem mündlichen Arbeitsvertrag die gesetzlichen Kündigungsfristen nach § 622 BGB (vier Wochen oder länger, je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit). Werden andere Kündigungsfristen vereinbart, ist es unter Umständen schwer diese nachzuweisen, solange kein schriftlicher Vertrag vorliegt. Im Einzelfall wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

      1. wiedumir

        Die Frage war wohl eher OB er/sie gekündigt werden darf, da er/sie krank ist. Ja, es darf auch während der Arbeitsunfähigkeit / Krankheit gekündigt werden (in der Regel!). Da der Mitarbeiter angemeldet wurde, wird vom Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis generell wohl nicht bestritten. Somit könnte man als Beweis für das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses die SV-Anmeldung des Mitarbeiters durch den Arbeitgeber heranziehen. Ggf. wirkt die SV-Anmeldung als Vertrags-Zustimmung durch schlüssiges Handeln.

  19. Maria

    Sehr geehrtes Team von Arbeitsvertrag, org,

    meine Frage: Ist es unbedingt erforderlich dass ich persönlich bei meinem Arbeitgeber vorbei schauen muss, um einen geänderten Vertrag, der weniger Stunden, weniger Gehalt, auf Basis eines Mini, Mini,Mini Jobs ausgeht persönlich unterzeichnen muss? Oder wäre es auch dem Arbeitgeber zumutbar, die Unterlagen mir zu übersenden und ich schicke dieselben unterzeichnet wieder zurück. Zumal ich für die Unterzeichnung des geänderten Vertrages eine Entfernung in Kauf nehmen muss, und hierfür mir dieser Arbeitgeber die Kosten nicht erstattet. Würde mich sehr freuen, hier schnellstmöglich von Ihnen einen Antwort zu bekommen. Herzlichen Dank

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Maria,
      für eine Vertragsänderung müssen Sie nicht persönlich zu Ihrem Arbeitgeber, diese kann auch postalisch passieren. Jedoch existiert kein Recht darauf.

      Das Team von Arbeitsvertrag.org

  20. Dieter

    Hallo zusammen,
    habe eine Frage zur Kündigung Arbeitnehmer.
    Im Anstellungsvertrag steht Kündigungsfristen entsprechen den gesetzlichen Kündigungsfristen und diese
    sind für beide Vertragsschliesende gleich.
    Wenn mann 10 Jahre im Betrieb ist bzw 9 Jahre 7 Monate muss der Arbeitnehmer auch die 4 Monate einhalten??

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Dieter,

      die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

      1. wiedumir

        Nein muss er nicht. Die Antwort vom Team Arbeitsvertrag.ogr stimmt zwar, ABER: Der Fragesteller wollte was anderes wissen. Die verlängerten Kündigungsfristen gelten nur für den Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer kann ganz normal kündigen – in der Regel 4 Wochen-Frist.

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