Haben sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer dazu entschlossen, einen Vertrag miteinander einzugehen, wird das entsprechende Dokument in der Regel schnell unterschrieben, sind die meisten Arbeitnehmer doch froh, endlich einen neuen Job gefunden zu haben. Nun gilt es, die neuen Herausforderungen zu bewältigen.
Sodann steht dem Beginn des Arbeitsverhältnisses nichts mehr im Weg. Eigentlich.
Manchmal kommt es jedoch zur Nichtigkeit bzw. Anfechtung des Arbeitsvertrages aus den unterschiedlichsten Gründen. Wie sich diese unterscheiden und wobei es sich um Fehler im Arbeitsvertrag handelt, erklären wir im Folgenden.
Inhalt
Kompaktwissen: Nichtiger Arbeitsvertrag
Ein Arbeitsvertrag ist z. B. nichtig, wenn der Arbeitnehmer nicht geschäftsfähig ist, insbesondere wenn Kinder angestellt werden. Auch ein sittenwidriger Vertrag ist ungültig, etwa wenn das Gehalt den üblichen Rahmen extrem übersteigt (Lohnwucher). Welche Folgen die Nichtigkeit des gesamten Vertrags hat, lesen Sie hier.
Normalerweise führt die Nichtigkeit einzelner Klauseln im Arbeitsrecht nicht zwangsläufig zur Nichtigkeit des gesamten Vertrags. Die rechtmäßigen Bestandteile des Vertrags gelten gewöhnlich weiterhin – auch zum Schutze des Arbeitnehmers.
Viele Arbeitgeber nehmen eine sogenannte salvatorische Klausel in den Vertrag mit auf. Diese sind allerdings eher überflüssig, weil ohnehin die gesetzlichen Regeln an die Stelle unwirksamer Klauseln treten.
Wann ist ein Arbeitsvertrag ungültig?
Unter bestimmten Umständen kann ein Arbeitsvertrag nichtig werden, das bedeutet: er weist Rechtsmängel auf und ist damit schon bei der Unterzeichnung unwirksam. Es kam also nie wirklich zum Abschluss eines echten Arbeitsverhältnisses.
Wann ein Arbeitsvertrag nichtig ist, ergibt sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), in dem zahlreiche Gründe aufgeführt sind. Sie werden hier deshalb nur auszugsweise aufgeführt:
- Nichtigkeit der Willenserklärung (§ 105 BGB)
- Formmängel (§ 125 – 127 BGB)
- Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot (§ 134 BGB)
- Verstoß gegen die guten Sitten (§ 138 BGB)
Ein Arbeitsvertrag ist nichtig, wenn einer der Vertragspartner geschäftsunfähig ist. Das gilt auch, wenn er zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bewusstlos oder vorrübergehend geistig verwirrt war. Darüber hinaus können auch Formmängel dazu beitragen, dass ein unwirksamer Vertrag zustande kommt. Haben sich beide also auf die Schriftform geeinigt (zum Beispiel in einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag), sind mündliche Vereinbarungen ungültig.
Ein Arbeitsvertrag ist nichtig, wenn er nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht bzw. gesetzliche Verbote missachtet. Das trifft zum Beispiel auf die Beschäftigung von Kindern zu. Und schließlich macht auch ein sittenwidriges Rechtsgeschäft bzw. Wucher einen Arbeitsvertrag nichtig.
Das bedeutet: Ein Arbeitgeber darf mit Arbeitnehmern keine Arbeitsentgelte vereinbaren, die deutlich unter den branchenüblichen Beträgen liegen. Das Recht schützt durch § 138 BGB Personen, die sich in einer Notlage befinden, davor, dass sie von anderen ausgebeutet werden.
Die Anfechtung des Arbeitsvertrages
Grundsätzlich gilt: Beide Vertragspartner können nach der Unterzeichnung den Arbeitsvertrag auch anfechten. Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht als Begründung folgende Möglichkeiten vor:
- arglistiger Täuschung (§ 123 BGB)
- Abschluss des Arbeitsvertrages aufgrund von Bedrohung (§ 123 BGB)
- es lag ein Irrtum vor (§ 119 BGB)
- falsche Übermittlung (§ 120 BGB)
Arglistige Täuschung und Bedrohung
Welche Rechte beim Vertragsabschluss bestehen, ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) niedergeschrieben. Es hält unter anderem fest, welche Voraussetzungen vorhanden sein müssen, damit es zur Anfechtung kommen kann:
Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten.“
Getäuscht wird ein Vertragspartner, indem von der anderen Seite zum Beispiel falsche Tatsachenbehauptungen aufgestellt bzw. wahre Tatsachen verschwiegen werden.
Darum kann es sich zum Beispiel handeln, wenn Prüfungsergebnisse gefälscht werden. Gleiches gilt für erdachte akademische Titel.
Ein Arbeitsvertrag ist anfechtbar, wenn diese Informationen die Entscheidung zur Zusage beeinflusst haben.
Das ist auch dann noch möglich, wenn die Täuschung erst Jahre später zu Tage tritt (Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg Az. 5 Sa 25/ 06).
Die Anfechtungsfrist beträgt in diesem Fall ein Jahr. Sie beginnt ab dem Zeitpunkt zu laufen, an dem der Betroffene die Täuschung erkennt.
Falsche Übermittlung
Ein Arbeitsvertrag kann angefochten werden, wenn die Willenserklärung durch eine Person oder Einrichtung nicht korrekt übermittelt wurde.
Irrtum
Die Anfechtung vom Arbeitsvertrag ist gemäß geltendem Arbeitsrecht auch wegen eines vorliegenden Irrtums möglich.
Das BGB besagt: Wer seinen Willen aufgrund falsch verstandener Inhalte erklärt, oder eigentlich eine inhaltlich abweichende Erklärung abgeben wollte, kann diese grundsätzlich anfechten, wenn sie bei vollständiger Information sich hierzu nicht entschlossen hätten (§ 119 BGB). Der Gesetzgeber sieht hierfür eine eng bemessene Frist vor.
Die Anfechtung muss in den Fällen der §§ 119, 120 ohne schuldhaftes Zögern (unverzüglich) erfolgen, nachdem der Anfechtungsberechtigte von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat. Die einem Abwesenden gegenüber erfolgte Anfechtung gilt als rechtzeitig erfolgt, wenn die Anfechtungserklärung unverzüglich abgesendet worden ist. Die Anfechtung ist ausgeschlossen, wenn seit der Abgabe der Willenserklärung zehn Jahre verstrichen sind.“
Das Bundesarbeitsgericht spricht in einem seiner Urteile von einer Zweiwochenfrist (BAG Az. 2 AZR 449/90) und führt dabei § 626 Abs. 2 BGB an.
Welche Folgen hat ein ungültiger Arbeitsvertrag?
Entschließt sich der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer dazu, den Vertrag anzufechten oder den Arbeitsvertrag als nichtig erklären zu lassen, obwohl die Tätigkeit bereits aufgenommen hat, tritt ein faktisches Arbeitsverhältnis ein. In diesem sind die vertraglichen Ansprüche trotzdem zu gewähren. Ein Arbeitsvertrag, der nichtig ist, wird rückwirkend ungültig (ex tunc). Wird ein Vertrag angefochten, wirkt sich dies ausschließlich auf die Zukunft aus (ex nunc).
Ist die Rechtswirksamkeit eines Vertrages fragwürdig, gilt unter bestimmten Umständen ein faktischer Arbeitsvertrag. Dies ergibt sich aus der Rechtssprechung, die in der Rückabwicklung der bereits gewährten Leistungen zu große Schwierigkeiten sieht. Der Einfachheit halber wird bis zur Klärung deshalb von einem regulären Arbeitsverhältnis ausgegangen – mit einem Unterschied: der allgemeine Kündigungsschutz kommt hier nicht zum Tragen.
Hallo,
kann man einen Arbeitsvertrag für nichtig erklären. Wenn der Arbeitgeber seinen Vornamen (Sebaszian anstatt Sebastian) falsch schreibt?
Gruß Alex
Hallo ich habe einen Arbeitsvertrag zum 1 Januar unterschrieben aber jetzt hat mein jetziger Arbeitgeber mir besseren Angebot gemacht, und Ich möchte deswegen bei meinem alten Arbeitgeber bleiben. Was ist jetzt mit dem neuen Vertrag denn ich schon unterschrieben habe? Kann er nichtig gemacht werden? Oder muss ich es kundigen wenn ja kann ich jetzt schon denn kundigen?
Schönen Tag ..
Ich habe ein kleines Problem und eine große Frage.
Meine Frau arbeitet seit dreieinhalb Jahren im Krankenhaus, hat einen unbefristeten Arbeitsvertrag und arbeitet zu 65 Prozent.
Und jetzt, vor sechs Monaten, haben sie den Vertrag um 80 Prozent erweitert, aber sie haben bedingt, dass zwei Verlängerungen vorgenommen werden müssen, dass es sich um eine gesetzliche Regelung handelt. Und die Antwort war, dass sie noch jung ist und schwanger bleiben kann und dass das Krankenhaus Sie müssen die ganze Zeit zu 80 Prozent weinen, wenn dies der Fall ist und wie vorgegangen werden muss, um etwas zu tun … Danke
Hallo,
Das BAG hat neulich (Jul 2020) eine Betriebsvereinbarung vom 2007 für anfänglich Unwirksam erklärt.
Diese BV sollte die variable Vergütung regel.
Genau diese Betriebsvereinbarung vom 2007 ist, als Vertragsänderung, Teil meines Arbeitsvertrages geworden, also diese BV – Regelungen über die variable Vergütung sind sodann individual rechtlich teil des Arbeitsvertrages ab 2007 geworden
Nun das BAG hat kollektiv rechtlich diese BV für Unwirksam erklärt.
Welche Folgen hat es für mich, muss der AG die Vergütungsreglungen vor 2007 nun zu Grunde legen?
Danke im Voraus
Franz
Hallo, ich habe mal eine Frage und zwar habe ich einen Arbeitsvertrag nicht wirklich freiwillig unterschrieben. Haben allerdings jetzt erst gesehen das mein Neuer Arbeitsvertrag auf einem alten Arbeitsvertrag vom 16.1.2017 aufgebaut ist. Ich habe aber am 1.10.2017 einen neuen Arbeitsvertrag auf 20std unterschrieben.
Den neuen Arbeitsvertrag habe ich am 29.6.2020 unterschrieben bin von 20 auf 10std runter gestuft nach Elternzeit.
Ist der Neue Vertrag dann eigentlich rechtskräftig wenn der auf dem alten vom 16.1.2017 aufgebaut ist?
Hallo , ich habe eine frage , habe in den letzten 4 Monaten 195 Überstunden aufgebaut , arbeite normal 40 h Woche aber leider wegen Personal Mangel muss ich mehr machen , deswegen habe ich gekundigt , jetzt heißt es plötzlich ehr kann und wird mir 5 h in der Woche darvon abziehen als Verfügbarkeit , also 20 h im Monat zusammen 80 h möchte ehr mir weg nehmen , ist das legal ?
Hallo
Ist Arbeitsvertrag ohne Eintrittsdatum gültig?
Ich bin darauf gestoßen das mein Arbeitsvertrag ein völlig falsches Datum trägt. Ich habe direkt nach meiner Ausbildung unterzeichnet. Das war 2010, im Vertrag steht 2012…..
Kann ich diesen Formfehler nutzen um mit einer zwei Wochen Frist zu gehen?
Ich habe ein neues Jobangebot und würde diesen Formfehler gerne dazu nutzen.
Ich habe am 1.6.2018 in einem Omnibusbetrieb als Fahrer in Vollzeit eine Anstellung angetreten. Im Dez. wurde mir in letzter Minute (Abfahrt nach Österreich) ein Arbeitsvertrag im Bus in die Hand gedrückt den ich noch unterschreiben müsste ( muss ich mitführen wegen Entsendegesetz). Ich hab Ihn dann in der Pause mal kurz überflogen und festgestellt das eine Befristung bis 31.12.2019 festgehalten wurde. Ich habe bis Heute nicht unterschrieben. Ist mein Arbeitsverhältnis nun befristet oder nicht?
Hallo Guten Abend
Ich habe 2016 eine stelle bei einer Firma auf 480€ angenommen ,
allerdings Exsitiert diese Firma nicht und es wurde eine andere Firma gegründet in der ich jetzt arbeite.
Der Arbeitsvertrag wurde aber nicht auf diese Firma umgändert.
Jetzt möchte ich Kündigen habe ich dann trotzdem eine Kündigunsfrist von 4 Wochen ?