Arbeitsverhältnis: Arten, Befristung und Kündigung

Artikel verfasst von Jörg K.

Letzte Aktualisierung am: 11. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 8 Minuten

Im Arbeitsverhältnis zu stehen, bedeutet, dass zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein Dauerschuldverhältnis besteht.
Im Arbeitsverhältnis zu stehen, bedeutet, dass zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein Dauerschuldverhältnis besteht.

Ist eine Person in einem Unternehmen egal in welcher Form angestellt, besteht zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis. Es gibt jedoch verschiedene Formen von Arbeitsverhältnissen.

Doch wie wird der Begriff Arbeitsverhältnis eigentlich definiert? Gibt es einen Unterschied zwischen Arbeitsverhältnis und Beschäftigungsverhältnis? Ist für ein befristetes Arbeitsverhältnis eine Verlängerung denkbar? Wie kann ein Arbeitsverhältnis beendet werden?

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Kompaktwissen: Arbeitsverhältnis

Was ist ein Arbeitsverhältnis?

Ein Arbeitsverhältnis besteht immer zwischen einen Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer und wird meistens durch einen Arbeitsvertrag begründet. Es besteht ein dauerhaftes Leistungs- und Gegenleistungsverhältnis.

Welche Arten von Arbeitsverhältnissen gibt es?

Ein Arbeitsverhältnis kann befristet oder unbefristet sein. Es kann sich um eine Vollzeitbeschäftigung oder Teilzeitbeschäftigung handeln. Eine Übersicht finden Sie hier.

Wann endet ein Arbeitsverhältnis?

Ein Arbeitsverhältnis wird am häufigsten durch eine Kündigung (seitens Arbeitnehmer oder Arbeitgeber) oder durch das Ende der Befristungsdauer beendet. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Definition des Begriffs „Arbeitsverhältnis“: Was ist ein Arbeitsverhältnis?

Ist eine Beendigung vom Arbeitsverhältnis auch ohne Kündigung möglich?
Ist eine Beendigung vom Arbeitsverhältnis auch ohne Kündigung möglich?

Ein Arbeitsverhältnis besteht grundsätzlich zwischen einem Arbeitnehmer und einem Arbeitgeber. Unterschreibt der Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag, wird das Arbeitsverhältnis rechtskräftig. Bei einem Arbeitsverhältnis geht es vor allem darum, dass ein dauerhaftes Leistungs- und Gegenleistungsverhältnis besteht.

Das heißt, der Arbeitnehmer erbringt Leistungen für einen Arbeitgeber und erhält im Gegenzug eine Vergütung und das auf sich wiederholender Basis.

Arbeitsverhältnis ohne Vertrag: Geht das?

Ein Arbeitsverhältnis kann auch ohne einen Arbeitsvertrag bestehen. Grundsätzlich gilt: Führt ein Arbeitnehmer eine Tätigkeit für einen Arbeitgeber aus, besteht bereits ein Arbeitsverhältnis. Auf Dauer kann ein solches aber nicht ohne Vertrag bestehen. Ein mündlicher Vertrag muss aber in jedem Fall geschlossen werden.

Unterschied zwischen Arbeitsverhältnis und Beschäftigungsverhältnis

Die beiden Begriffe Beschäftigungsverhältnis und Arbeitsverhältnis werden im Volksmund häufig synonym verwendet. Beim Beschäftigungsverhältnis ist die Definition allerdings anders formuliert als beim Arbeitsverhältnis.

Unter Beschäftigung wird die nicht selbstständige Arbeit verstanden. Hierbei wird vorausgesetzt, dass eine gewisse Abhängigkeit gegeben ist. Bei einem Beschäftigungsverhältnis besteht außerdem die Versicherungspflicht.

Aber Achtung: Für geringfügig Beschäftigte besteht in der Regel keine Versicherungspflicht, da deren monatliches Arbeitsentgelt nämlich nicht die Geringfügigkeitsgrenze übersteigt. Die Geringfügigkeitsgrenze liegt in Deutschland derzeit bei 520 Euro (Stand: Oktober 2022), also so viel wie Arbeitnehmer beispielsweise bei einem Minijob verdienen, der zum Beispiel von Aushilfskräften, Praktikanten oder auch Werkstudenten ausgeübt wird.

Unterschiedliche Arbeitsverhältnisse: Welche Arten gibt es?

Die Bestätigung für ein unbefristetes Arbeitsverhältnis lässt viele Arbeitnehmer aufatmen.
Die Bestätigung für ein unbefristetes Arbeitsverhältnis lässt viele Arbeitnehmer aufatmen.

Ein normales Arbeitsverhältnis wie es in den meisten Fällen besteht, zeichnet sich durch verschiedene Eigenschaften aus.

Die Begründung von einem Arbeitsverhältnis erfolgt in jedem Fall durch einen entsprechenden Arbeitsvertrag, unabhängig von der Art des Arbeitsverhältnisses. Der Arbeitsvertrag ist beim Arbeitsverhältnis sozusagen die Bescheinigung, dass dieses besteht.

Grundsätzlich kann ein Arbeitsverhältnis durch folgende Merkmale gekennzeichnet sein:

  • Befristet oder Unbefristet: Der Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann entweder festgelegt oder unbekannt sein.
  • Vollzeitbeschäftigung oder Teilzeitbeschäftigung: Eine Vollzeitbeschäftigung umfasst in Deutschland eine 40-Stunden-Woche. Das heißt, pro Tag werden acht Stunden gearbeitet. Bei einer Teilzeitbeschäftigung ist die Anzahl der Arbeitsstunden deutlich niedriger.

Die gängigsten Formen von Arbeitsverhältnissen in Deutschland sollen anhand der folgenden Tabelle vorgestellt und kurz erläutert werden.

ArbeitsverhältnisErläuterung
Freie MitarbeitFreiberufler zeichnen sich dadurch aus, dass diese bei Unternehmen, für die sie arbeiten, nicht angestellt sind. Sie können entweder größtenteils oder ausschließlich für einen oder für mehrere Arbeitgeber tätig sein. Für die Entlohnung eines freien Mitarbeiters kommen entweder eine Pauschalvergütung, die Auszahlung eines festen Preises oder eine Aufwandsvergütung infrage.
Leiharbeit/ZeitarbeitBei der Zeitarbeit bzw. Leiharbeit verleihen Zeitarbeitsfirmen Arbeitnehmer, die bei ihnen angestellt sind an Firmen. Die Angestellten werden hier in der Regel nur für eine bestimmte Dauer beschäftigt, üblicherweise so lange, wie ein Bedarf an Arbeitskräften besteht. Endet die Beschäftigung, wird der Abreitnehmer im Anschluss wieder an eine andere Firma vermittelt. So kann es dazu kommen, dass in kurzen Zeitabständen häufig die Arbeitsstelle gewechselt wird.
Heimarbeit Bei der Heimarbeit wird ein Nebenjob von zu Hause ausgeführt. Der Nebenjob kann hierbei dauerhaft oder auch nur zeitweise von zu Hause ausgeübt werden.
Minijob/Aushilfsjob (geringfügige Beschäftigung)Ein Minijob oder auch Aushilfstätigkeit genannt, zeichnet sich dadurch aus, dass eine monatliche Vergütung von 450 Euro nicht überschritten wird. Die wöchentlichen Arbeitsstunden spielen hierbei keine Rolle. Eine geringfügige Beschäftigung liegt außerdem vor, wenn die Beschäftigung im Kalenderjahr auf maximal zwei Monate oder 50 Arbeitstage begrenzt ist.
MidijobAls Midijob gilt eine Beschäftigung, bei der ein Arbeitnehmer mehr als 450 und weniger als 850 Euro verdient. Im Gegensatz zum Minijob müssen hier Abgaben zur Sozialversicherung vom Arbeitgeber gezahlt werden.
NebenjobEin Nebenjob wird meist neben dem Hauptberuf ausgeführt und ist meist gleichzeitig ein Minijob auf 450-Euro-Basis. Arbeiten Sie in Ihrem Hauptberuf acht Stunden am Tag, dürfen Sie im Nebenjob maximal nur noch zwei Stunden arbeiten, damit die gesetzliche Höchstarbeitszeit von 10 Stunden nicht überschritten wird.
SaisonjobDie Dauer des Arbeitsverhältnisses bei einem Saisonjob ist auf einen bestimmten Zeitraum des Jahres begrenzt. In der Sommer- oder Wintersaison besteht in einigen Branchen wie der Gastronomie, der Hotellerie, dem Tourismus und der Landwirtschaft ein höherer Bedarf an Arbeitskräften als in der restlichen Zeit des Jahres. Für Saisonarbeiter gelten in der Regel dieselben Vorschriften wie für andere Arbeitnehmer auch.
WerkstudententätigkeitBei einem Werkstudentenjob darf die Arbeitszeit grundsätzlich nicht mehr als 20 Stunden pro Woche betragen. Während der vorlesungsfreien Zeit dürfen Werkstudenten auch 40 Stunden pro Woche arbeiten. Die Voraussetzung für die Ausübung einer Werkstudententätigkeit ist, dass der Arbeitnehmer hierbei an einer Hochschule oder Universität immatrikuliert ist. Das heißt, der Arbeitnehmer kann für die gesamte Zeit seines Studiums als Werkstudent beschäftigt werden. Beendet er hingegen sein Studium, ist eine weitere Beschäftigung als Werkstudent ausgeschlossen.
PraktikumBei einem Praktikum kann es sich entweder um ein freiwilliges Praktikum zur Berufsorientierung oder um ein Pflichtpraktikum, dass im Rahmen eines Studiums absolviert werden muss, handeln. Praktikanten zählen nicht als Arbeitnehmer. Ein Praktikumsverhältnis kann also nicht mit einem regulären Arbeitsverhältnis gleichgesetzt werden. Praktikanten haben generell einen Anspruch auf Mindestlohn.
SchülerjobBei einem Schülerjob können Schüler ab 13 Jahren ihr Taschengeld aufbessern. Dabei gilt, dass Kinder im Alter von 13 und 14 Jahren nur leichte Tätigkeiten ausführen sollten und nicht mehr als zwei Stunden täglich und nur von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr arbeiten dürfen. Jugendliche ab 15 Jahren können hingegen schon in einem richtigen Nebenjob arbeiten. Schüler in diesem Alter dürfen in den Ferien für höchstens vier Wochen im Kalenderjahr an höchstens fünf Tagen in der Woche zwischen 6.00 Uhr und 20.00 Uhr arbeiten. Am Wochenende darf in der Regel nicht gearbeitet werden. Während der Schulzeit gelten für sie allerdings dieselben Regelungen wie für unter 15-Jährige.
FerienjobSchüler und Studenten können in den Ferien eine Tätigkeit ausüben. Dabei gelten für verschiedene Altersgruppen unterschiedliche Regelungen. Für Schüler von 13 bis 17 Jahren gelten dabei dieselben Vorschriften wie beim Schülerjob. Ab 18 Jahren dürfen Schüler oder Studenten in den Ferien 50 Tage über das Jahr verteilt oder zwei Monate am Stück arbeiten. Werden diese Zeiten überschritten, handelt es sich nicht mehr um einen Ferienjob.
WachgewerbsjobBeim Wachgewerbe sind Arbeitnehmer für den Objekt-, Personen- und Veranstaltungsschutz zuständig.

Befristetes Arbeitsverhältnis: Was ist bei der Befristung von Arbeitsverhältnissen zu beachten?

Verlängerung/Beendigung: Ein befristetes Arbeitsverhältnis endet entweder nach einer Frist oder wird verlängert.
Verlängerung/Beendigung: Ein befristetes Arbeitsverhältnis endet entweder nach einer Frist oder wird verlängert.

Bei einem befristeten Arbeitsverhältnis wird ein Arbeitnehmer nur bis zu einem bestimmten, festgelegten Zeitpunkt oder bis zur Erfüllung eines bestimmten Zwecks beschäftigt. Ist dieser Zeitpunkt erreicht, endet das Arbeitsverhältnis. Arbeitgeber können ein befristetes Arbeitsverhältnis aber auch verlängern oder entfristen.

Eine Befristung muss schriftlich festgelegt werden, damit sie wirksam ist. Wird ein befristetes Arbeitsverhältnis immer wieder verlängert, wird das Kettenbefristung genannt und es besteht ein Kettenarbeitsverhältnis.

Wird ein Arbeitnehmer neu angestellt, kann dessen Vertrag mit einer Laufzeit von bis zu zwei Jahren ohne die Angabe eines Grundes befristet sein. Dies gilt aber nicht, wenn vorher bereits ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber bestanden hat. Hierbei gilt, dass das Arbeitsverhältnis insgesamt nur dreimal verlängert werden kann. Die Anzahl der Verlängerungen kann jedoch auch vertraglich festgelegt werden.

Wurde ein Unternehmen neu gegründet, kann das Arbeitsverhältnis sogar für vier Jahre ohne Grund befristet werden und die Befristung außerdem mehrmals verlängert werden.

Achtung: Hat ein Arbeitnehmer das 52. Lebensjahr vollendet oder war ein Arbeitnehmer vor Beginn des Arbeitsverhältnisses vier Monate beschäftigungslos, ist eine Befristung bis zu einer Dauer von 5 Jahren möglich.

Befristetes Arbeitsverhältnis mit Sachgrund

Andernfalls darf laut Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) ein Arbeitsverhältnis nur befristet sein, wenn die Befristung durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist.

Was können sachliche Gründe für ein befristetes Arbeitsverhältnis sein? Ein sachlicher Grund für eine Befristung liegt nach § 14 des TzBfG zum Beispiel dann vor, wenn

  • der Bedarf an einer Arbeitsleistung, die ein Arbeitnehmer in einem Unternehmen erfüllen würde, nur vorübergehend besteht,
  • der Arbeitnehmer nur als Vertretung für den eigentlichen Inhaber der Position eingestellt wird,
  • die Befristung nach einer Ausbildung oder nach dem Studium erfolgt (Zweck ist hierbei, den Übergang eines Arbeitnehmers in eine Anschlussbeschäftigung leichter zu machen),
  • die Art der Arbeitsleistung eine Befristung rechtfertigt,
  • die Befristung vom Arbeitsverhältnis auf Probe erfolgt.

Unbefristetes Arbeitsverhältnis

Bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis ist der Zeitpunkt der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses nicht definiert. Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis wird in der Regel angestrebt, da es dem Arbeitnehmer Stabilität in beruflicher, finanzieller und auch persönlicher Hinsicht verschafft.

Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zeichnet sich auch dadurch aus, dass es sich um eine Vollzeitbeschäftigung handelt und regelmäßige Arbeitszeiten beinhaltet.

Was ist ein ruhendes Arbeitsverhältnis?

Ruhendes Arbeitsverhältnis: Mutterschutz oder Krankheit können unter anderem Gründe für ein ruhendes Arbeitsverhältnis sein.
Ruhendes Arbeitsverhältnis: Mutterschutz oder Krankheit können unter anderem Gründe für ein ruhendes Arbeitsverhältnis sein.

Ein ruhendes Arbeitsverhältnis beschreibt ein Arbeitsverhältnis in dem Zeitraum, in dem keiner der beiden Parteien, also weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber, seinen Pflichten nachkommt.

Das heißt, der Arbeitnehmer führt in dieser Zeit keine Tätigkeiten für den Arbeitgeber aus und dieser wiederum kommt seiner Hauptpflicht nicht nach, den Angestellten zu bezahlen.

Dennoch gilt, das Nebenpflichten weiter bestehen, auch wenn das Arbeitsverhältnis ruht. Zu diesen Nebenpflichten gehören unter anderem:

  • Verschwiegenheitspflicht: Der Arbeitnehmer muss auch für die Zeit des ruhenden Arbeitsverhältnisses Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse bewahren.
  • Treuepflicht: Ein Arbeitnehmer muss sich auch während eines ruhenden Arbeitsverhältnisses so verhalten, dass er dem Unternehmen nicht schadet.
  • Wettbewerbsverbot: Der Arbeitnehmer darf nicht im Marktbereich des Arbeitgebers selbstständig oder für Konkurrenzunternehmen tätig werden.

Ist von einem laufenden Arbeitsverhältnis die Rede, beschreibt dies in der Regel das Gegenteil eines ruhenden Arbeitsverhältnisses. Während eines ruhenden Arbeitsverhältnisses besteht weiterhin Anspruch auf Urlaub. Die Voraussetzung für ein ruhendes Arbeitsverhältnis ist, dass beide Parteien ein Interesse daran haben, dass das Arbeitsverhältnis aufrecht erhalten wird.

Gründe für das Ruhen des Arbeitsverhältnisses sind unter anderem:

  • Unbezahlter Urlaub
  • Mutterschutz und Elternzeit
  • Suspendierung
  • Krankheit

Ruhendes Arbeitsverhältnis und Sozialversicherung: Bleibe ich weiterhin versichert?

Generell gilt: Wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis ruhen lassen, erhält der Arbeitnehmer kein Entgelt und kann somit auch nicht weiterhin über den Arbeitgeber versichert bleiben. Ob Sie während eines ruhenden Arbeitsverhältnisses weiterhin versichert bleiben, hängt aber auch von der Dauer der Unterbrechung ab.

Dauert das ruhende Arbeitsverhältnis höchstens einen Monat, besteht die Versicherung weiterhin. Dies gilt auch, wenn die genaue Dauer im Vorfeld nicht abzusehen ist. Beträgt die Dauer hingegen länger als einen Monat, besteht für den Arbeitnehmer die Pflicht, sich abzumelden.

Wissen Sie im Vorfeld nicht, wie lange das ruhende Arbeitsverhältnis bestehen bleibt und merken, dass es länger als vier Wochen dauern wird, müssen Sie sich spätestens am letzten Tag dieses Monats abmelden.

Wird die Arbeit nach einem ruhenden Arbeitsverhältnis wieder aufgenommen und Sie erhalten im Zuge dessen wieder ein Arbeitsentgelt, sind Sie erneut bei der Sozialversicherung anzumelden. In der Zwischenzeit sollten Sie sich bei der gesetzlichen Krankenversicherung privat oder freiwillig versichern.

Ruhendes Arbeitsverhältnis und Erwerbsminderungsrente

Können Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit für mehr als sechs Monate nicht mindestens drei Stunden täglich arbeiten, erhalten diese für höchstens drei Jahre Erwerbsminderungsrente. Besteht der Anspruch länger, muss diese nach drei Jahren neu beantragt werden. Wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis ruhend stellen, wird die Erwerbsminderungsrente in der Regel von der Rentenversicherung gezahlt.

Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Wie kann ein Arbeitsverhältnis beendet werden?

Nicht nur durch eine Kündigung, sondern auch durch einen Aufhebungsvertrag kann ein Arbeitsverhältnis beendet werden.
Nicht nur durch eine Kündigung, sondern auch durch einen Aufhebungsvertrag kann ein Arbeitsverhältnis beendet werden.

Um ein Arbeitsverhältnis zu beenden, gibt es für Arbeitnehmer und Arbeitgeber verschiedene Möglichkeiten. Die Kündigung ist tatsächlich nicht der einzige Weg, um ein Arbeitsverhältnis zu beenden.

Aber wodurch kann ein Arbeitsverhältnis noch beendet werden? Infrage kommen dabei folgende Optionen:

  • Aufhebungsvertrag
  • Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch Abfindungszahlung als Gegenleistung
  • Urteil durch das Arbeitsgericht
  • Tod des Arbeitnehmers
  • Ende der Befristungsdauer

Ende des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung

Generell müssen verschiedenen Formen der Kündigung unterschieden werden. Die Kündigung kann einerseits vom Arbeitnehmer und andererseits vom Arbeitgeber ausgehen. Des Weiteren wird zwischen der ordentlichen und der außerordentlichen Kündigung unterschieden.

Ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Beendet eine ordentliche Kündigung das Arbeitsverhältnis, gilt eine gesetzliche Kündigungsfrist. Des Weiteren muss der Arbeitgeber den Kündigungsschutz beachten. Generell gilt, dass eine ordentliche Kündigung sozial gerechtfertigt sein muss.

Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhälnisses

Die außerordentliche Kündigung geschieht in den meisten Fällen fristlos. Dabei gilt, dass für eine fristlose Kündigung ein wichtiger Grund vorliegen muss, der ein Ende vom Arbeitsverhältnis unvermeidbar macht.

Arbeitsverhältnis beenden ohne Kündigung: Wie mach ich das am besten? Wollen Sie ein Arbeitsverhältnis ohne Kündigung beenden, können Sie dies durch einen Aufhebungsvertrag tun. Hierbei erfolgt die Beendigung des Arbeitsverhältnisses einvernehmlich.
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Über den Autor

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Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

5 Gedanken zu „Arbeitsverhältnis: Arten, Befristung und Kündigung

  1. Georg

    Frage wenn ich nach 6 Wochen Lohnfortzahlung wegen Herzinfarkt Krankengeld beziehe
    Wie ist dann der Stand meines Beschäftigungsverhältnises?
    Habe unbefristetenArbeitsvertrag seit 7,5 Jahre.
    Der Arbeitgeber zahlt eine Corona Prämie Voraussetzung das Beschäftigungsverhältnis
    muss am 1. April 2020 als aktives Bestanden haben.
    An diesem Tag bezog Krankengeld. Steht mir die Prämie zu?

    .

  2. Sarah

    Hallo,
    mein befristeter Vertrag läuft am 1.3.20 ab. Und ich habe noch keinen Vertrag erhalten. Ich arbeite in der Reinigung im Krankenhaus. Was passiert wenn ich am 1.3 meine Arbeit antrete und ich meinen Vertrag noch nicht habe. Weil im Monatsplan bin ich noch eingetragen. LG Sarah

  3. Sabine

    Hallo Arbeitsvertrag.org-Team,

    was passiert, wenn ich einen befristeten Vertrag mit Sachgrund „Vertretung Elternzeit“ unterzeichnet habe, die zu vertretenden Kollegin bekommt das Kind jedoch nicht und will die Arbeit wieder aufnehmen?
    Muss der Arbeitgeber mich dann trotzdem beschäftigen, auch wenn ich die Stelle noch gar nicht angetreten habe, da der Beginn in der Zukunft liegt?

  4. Ulrich

    Ich bekomme ab dem 1.5.2019 volle eu rente .leider weiss ich nicht wie ich mich zu meinen arbeitgeber verhalten muss . was soll ich machen danke.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Ulrich,
      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine kostenlose Rechtsberatung anbieten dürfen. Ein Anwalt kann Ihnen bei Ihrem Problem jedoch mit Sicherheit weiterhelfen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

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