Während der Arbeitszeit kann eine Pause durchaus dafür sorgen, einen freien Kopf zu bekommen und sich anschließend wieder voller Elan in die Arbeit zu stürzen. So können auch kleinere Pausen während der Arbeitszeit Sinn machen, um beispielsweise nicht permanent am Arbeitsplatz vor dem Bildschirm sitzen zu müssen.
So kann auch die eine oder andere kleine Raucherpause für die nötige Energie sorgen und zudem das kleine Suchtgefühl stillen. An der frischen Luft können Sie sich außerdem einen Rat von Kollegen einholen, bevor der Schreibtisch wieder aufgesucht wird.
Aber wie verhält es sich rechtlich, wenn Sie einen Arbeitsunfall während der Raucherpause haben? Sind Sie gesetzlich unfallversichert, wenn Sie stolpern, sich an Ihrer Zigarette verschlucken oder vom Hund angefallen werden? Mehr dazu lesen Sie im folgenden Ratgeber.
Inhalt
Kompaktwissen: Arbeitsunfall in der Raucherpause
Wenn Sie sich in der Raucherpause eine Verletzung zuziehen, wird dies nicht als Arbeitsunfall angesehen. Schließlich handelt es sich beim Rauchen um Ihre persönliche Angelegenheit, die nicht mit Ihrer Tätigkeit zusammenhängt.
Bei einem Unfall in der Raucherpause übernimmt in der Regel die Krankenkasse des betroffenen Arbeitnehmers die Behandlungskosten.
Hatten Sie einen Unfall in der Raucherpause, sollten Sie Ihren Hausarzt aufsuchen, keinen Durchgangsarzt.
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Arbeitsunfall in der Raucherpause ist nicht versichert
Stürzen Sie in der Raucherpause auf der Treppe oder fallen Sie über eine Unebenheit im Boden, kann dies Brüche, Prellungen, Verstauchungen oder Schürfwunden zur Folge haben. In diesem Fall denken viele Arbeitnehmer, dass Sie durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt sind. Dies ist allerdings ein Irrglaube. Ein Arbeitsunfall in der Raucherpause wird nämlich nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. Das liegt daran, dass es sich beim Rauchen um eine persönliche Angelegenheit handelt und diese keinen sachlichen Bezug zur Berufstätigkeit hat.
Verbrennen Sie sich also an Ihrer Kippe oder rutschen auf nassem Boden während der Raucherpause aus, kommt die gesetzliche Unfallversicherung für den Schaden nicht auf. In diesem Fall wird nicht der Durchgangsarzt, sondern zunächst der normale Hausarzt aufgesucht. Die übliche Behandlung übernimmt die Krankenkasse. Alles weitere müssen Sie privat bezahlen, sofern Sie es benötigen.
Eine Pflegehelferin erlitt einen Arbeitsunfall in ihrer Raucherpause und klagte. Am 12. Januar 2012 ist die Frau auf dem Weg zurück ins Seniorenheim mit einem Handwerker zusammengestoßen. Dieser verschüttete daraufhin einen Eimer mit Wasser. Die Klägerin rutschte aus und brach sich dabei den Arm. Am 23. Januar 2013 entschied das Sozialgericht Berlin in einem Urteil [Az. S 68 U 577/12], dass der Arbeitsunfall nicht auf eine unfallversicherungsrechtliche Tätigkeit zurückzuführen ist. Dementsprechend handelt es sich beim Rauchen um eine private Angelegenheit.
Wann ist ein Arbeitsunfall versichert?
Grundsätzlich handelt es sich bei einem Arbeitsunfall in der Raucherpause nicht um eine Tätigkeit, die von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt wird. Grundsätzlich ist ein Arbeitsunfall versichert, wenn Ihnen auf dem Weg zur Arbeit oder von dort nach Hause etwas passiert. Dies gilt allerdings nur, sofern es sich dabei um den direkten Arbeitsweg handelt.