Lohnfortzahlung bei einem Arbeitsunfall erhalten: Das müssen Sie beachten!

Artikel verfasst von Jörg K.

Letzte Aktualisierung am: 11. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Gibt es eine Lohnfortzahlung bei einem Arbeitsunfall?
Gibt es eine Lohnfortzahlung bei einem Arbeitsunfall?

Weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer wünschen sich für gewöhnlich, dass ein Arbeitsunfall geschieht. Sicherheitsregeln im Unternehmen sollen daher dafür sorgen, dass sicheres Arbeiten möglich ist.

Doch eine absolute Sicherheit gibt es nicht. Kommt es dann erst einmal zum Arbeitsunfall, ist Lohnfortzahlung ein wichtiges Thema.

Dann stehen die Fragen im Raum: Wer zahlt bei einem Arbeitsunfall Verletztengeld? Worin besteht der Unterschied zum Krankengeld? Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit es zur Lohnfortzahlung bei einem Arbeitsunfall kommt? Der vorliegende Ratgeber beantwortet diese Fragen umfangreich. Hier erfahren Sie genau, worauf Sie bei der Entgeltfortzahlung bei einem Arbeitsunfall achten müssen.

Kompaktwissen: Lohnfortzahlung nach einem Arbeitsunfall

Was ist ein Arbeitsunfall?

Ein Arbeitsunfall ist ein Unfall, den der Arbeitnehmer während bzw. bei seiner beruflichen Tätigkeit erleidet.

Bekommen Beschäftigte nach einem Arbeitsunfall trotz Arbeitsunfähigkeit weiterhin Gehalt?

Ja. Erleidet ein Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall, erhält er Lohnfortzahlung, wenn er infolge des Unfalls arbeitsunfähig ist und sofern das Arbeitsverhältnis seit mindestens vier Wochen besteht. Er muss hierfür aber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen.

Wer springt nach der Lohnfortzahlung zum Arbeitsunfall ein?

Wie soeben erwähnt, zahlt der Arbeitgeber dem Verunglückten vorerst zwar weiterhin Gehalt, jedoch nur für sechs Wochen. Anschließend zahlt die Krankenkasse Verletztengeld aus. Hierfür kommt die Berufsgenossenschaft auf.

Ohne Anerkennung vom Arbeitsunfall kommt keine Lohnfortzahlung zustande

Bei der Lohnfortzahlung nach einem Arbeitsunfall ist die Berufsgenossenschaft (BG), welche für die zum Unternehmen gehörige Branche zuständig ist, zu benachrichtigen. Das ist die Aufgabe des Arbeitgebers. Zwar übernimmt dieser zunächst die Lohnfortzahlung bei einem Arbeitsunfall, allerdings nur für die ersten sechs Wochen. Danach zahlt die zuständige Berufsgenossenschaft Verletztengeld, aber unter der Bedingung, dass der Unfall als Arbeitsunfall anerkannt wird.

Anders sieht es aus, wenn Arbeitnehmer einer Berufskrankheit unterlegen. Dann springt ab der siebten Woche die Krankenkasse ein und zahlt Krankengeld. Wie auch beim Verletztengeld, welches durch die BG gezahlt wird, entsprechen die Ersatzzahlungen der Krankenkasse nicht mehr dem vollen Gehalt bzw. Lohn. Etwa 70 bis 80 Prozent des Durchschnittsgehalts sind hier üblich.
Arbeitsunfall: Wer zahlt?
Arbeitsunfall: Wer zahlt?

Beschäftigte sollten in jedem Fall darauf achten, dass der Arbeitgeber auch seiner Meldepflicht nachkommt. Denn die „Beweiskraft“ nimmt mit jedem Tag, der ohne Meldung verstreicht, ab. Im schlimmsten Fall bleibt die gewünschte Lohnfortzahlung bei einem Arbeitsunfall völlig aus, weil dieser nicht von der Genossenschaft anerkannt oder überhaupt erst nach einigen Wochen gemeldet wurde.

Das definiert einen Arbeitsunfall und legitimiert Lohnfortzahlung

Damit die Lohnfortzahlung bei einem Unfall nach sieben Wochen der Verletzung genehmigt wird, muss auch die Definition des Arbeitsunfalls erfüllt sein. Der Versicherungskreis hat sich dabei in den letzten Jahren stark geweitet. Heute sind alle Unfälle, die infolge einer versicherten Tätigkeit passieren, durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. Das betrifft mitunter:

  • Beschäftigte im Betrieb
  • Kinder im Kindergarten
  • Schüler auf dem Schulgelände
  • alle oben genannten auf dem Weg zur Arbeit, Schule oder Kindergarten.

So erfolgt bei einem Wegeunfall die Lohnfortzahlung wie bei einem regulären Arbeitsunfall. Wichtig ist nur, dass verantwortliche Personen wie Arbeitgeber nicht ihre Meldepflicht vernachlässigen. Im Zweifelsfall können sich Betroffene aber auch selbst an die zuständige Berufsgenossenschaft oder Krankenkasse wenden, um den Unfall oder die Berufskrankheit zu melden.

Kommt es zu ernsthaften Problemen in Bezug auf die Lohnfortzahlung bei einem Arbeitsunfall, lohnt es sich immer, Kontakt zu einem Anwalt für Arbeitsrecht aufzunehmen. Dieser kann eventuell einen Widerspruch einlegen und dafür sorgen, dass die zuständige Berufsgenossenschaft einen Fall erneut bewertet. Stehen Betroffene nach dem Arbeitsunfall ohne Lohnfortzahlung in Form von Verletztengeld da, kann dies nämlich innerhalb weniger Wochen zu finanziellen Problemen führen.

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Über den Autor

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Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

13 Gedanken zu „Lohnfortzahlung bei einem Arbeitsunfall erhalten: Das müssen Sie beachten!

  1. Hamdi

    Ich hatte ein arbeitsunfall strecksehne geschnitten 60% meine frage wäre bekomm ich nach der 7 woche Verletzungsgeld 80% und mein normale gehalt ? oder wie läuft das was kriege ich nach 7 woche ?

  2. Katrin

    Firma hat Wegeunfall nicht gemeldet. Muss die Firma trotz dem zahlen?

  3. Jasmin

    In welchem Gesetz steht, dass das Arbeitsverhältnis mindestens vier Wochen bestehen muss, bevor ein Arbeitnehmer nach einem Arbeitsunfall eine Lohnfortzahlung erhält?

  4. Mathias

    Hallo, ich bin im Baugewerbe und hatte zur Wintergeld Bezahlungszeit einen Arbeitsunfall! Bekomme ich in den ersten 6 Wochen 100 Prozent von meinem Gehalt oder nur 69 Prozent, wie beim Wintergeld ??? Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen!
    Mit freundlichen Grüssen Mathias

  5. Ilona

    Hallo,
    Ich habe bereits am 2.Tag einer Neuanstellung einen Arbeitsunfall erlitten.
    Ich bin Behindert mit Gleichstellung und wurde am Folgetag gekündigt. Ist das Rechtens und wer leistet Lohnfortzahlung?

  6. Sabine

    Gibt es eine gesetzliche Grundlage dafür, dass der Arbeitgeber am Tag des Arbeitsunfalls Lohnfortzahlung leistet, auch wenn die 28 Tag noch nicht abgelaufen sind?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sabine,

      gemäß § 3 des Entgeltfortzahlungsgesetzes entsteht der Anspruch auf Entgeltfortzahlung erst nach vierwöchiger Beschäftigung. Bis dahin springt die Krankenkasse ein.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  7. Aynur

    Mein man Hatte am 02.08.2017 einen schweren Arbeitsunfall und bis auf weiteres krankgeschrieben. Wie hoch ist die Lohnfortzahlung bei längerem Arbeits Unfähigkeit und wer zahlt dies die gesetzliche Krankenversicherung oder die Berufsgenossenschaft. Weil uns Letzt endlich aufgefallen ist dass es mit der Zahlung weniger wird.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Aynur,
      nach § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntFG) hat der Arbeitnehmer für sechs Wochen Anspruch auf eine Lohnfortzahlung, also auf den üblichen Lohn. Nach sechs Wochen zahlt die zuständige Berufsgenossenschaft Verletztengeld, wenn der Unfall als Arbeitsunfall anerkannt wurde. Bei Fragen hierzu sprechen Sie bitte die für Sie zuständige Berufsgenossenschaft an. Diese kann Ihnen genauere Auskunft zur Höhe Ihrer Zahlungen geben. Bei Streitigkeiten und Unklarheiten können Sie auch einen Anwalt konsultieren. Für dürfen Sie hingegen nicht beraten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  8. Monika L.

    Mein Arbeitnehmer weigert sich im Kranheitsfall kein Lohn zu bezahlen. Meine Kollegin hat ihr Baby verlohren und musste Urlaub nehmen. Wie sieht das gesetz die Sache.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Monika,

      eine rechtliche Bewertung zu Ihrem Fall kann ein Anwalt für Arbeitsrecht vornehmen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  9. Habicht

    Moin zusammen,
    habe 9 Tage vor Beendigung meines befristeten Arbeitsvertrages einen Arbeitsunfall erlitten. Unfallmeldung erfolgte an die Berufsgenossenschaft. Meine Frage geht dahin, an wem muss ich mich wenden für die
    Lohnfortzahlung vom 10 Tag bis zur 6 Woche.
    Über eine Info würde ich mich freuen.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Habicht,

      erkundigen Sie sich am besten direkt bei der Berufsgenossenschaft wer nach Ablauf des Arbeitsvertrages für Sie zuständig ist. Sie können auch bei der Versicherung oder der Krankenkasse nachfragen.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

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