Im Grunde kann sich jeder Job auf Ihre Gesundheit auswirken, der eine mehr, der andere weniger. Um den Arbeitsplatz so sicher wie möglich zu gestalten, wurde 1996 das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) erlassen, um den Arbeitsschutz in Deutschland zu definieren und eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen herbeizuführen. Dies verpflichtet alle Arbeitgeber, nach Gefahrenquellen am Arbeitsplatz Ausschau zu halten und entsprechende Schutzmaßnahmen für die Mitarbeiter zu erstellen.
Um der Vielfalt der unterschiedlichen beruflichen Tätigkeiten und ihrer Arbeitsplätze gerecht zu werden, ist das Arbeitsschutzgesetz absichtlich relativ weit gefasst. Im Folgenden wollen wir auf einige seiner wichtigsten Inhalte eingehen und genauer klären, was unter dem Begriff Arbeitsschutz zu verstehen ist.
Kompaktwissen: Arbeitsschutzgesetz
Der Gesetzgeber stellt Arbeitnehmer unter besonderen Schutz, indem er sie mithilfe des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) vor Gefährdungen schützen will, die bei Ausübung des Berufs auftreten können.
Ein ganz einfaches Beispiel: Der Arbeitgeber muss ausreichend Ersthelfer in seinem Betrieb einsetzen, Verbandskästen bereitstellen und alle Arbeitnehmer unterweisen. Das ArbSchG schreibt aber noch viel mehr Maßnahmen vor, um Arbeitnehmer vor Arbeitunfällen zu schützen. Mehr zu den Pflichten des Arbeitgebers lesen Sie hier.
Der Arbeitsschutz ist vor allem eine Grundpflicht des Arbeitgebers. Das besagt schon § 3 ArbSchG. Er kann zwar sachkundige Personen damit beauftragen, die notwendigen arbeitsschutzrechtlichen Maßnahmen zu treffen und zu überwachen, aber er kann seine Verantwortung nie ganz abgeben.
Ja. Er muss den arbeitsschutzrechtlichen Weisungen und Unterweisungen Folge leisten und seine persönliche Schutzausrüstung tragen, wenn dies erforderlich ist.
Sie dürfen dem Arbeitgeber Vorschläge zum Arbeits- und Gesundheitsschutz unterbreiten und sich bei ihm beschweren, wenn die Maßnahmen zum Arbeitsschutz nicht ausreichen. Hilft der Arbeitgeber dem nicht ab, können sie sich bei der zuständigen Behörde beschweren, ohne dass ihnen daraus ein Nachteil entstehen darf.
Weitere Informationen zum Arbeitsschutz:
Was ist Arbeitsschutz und was genau regelt das Arbeitsschutzgesetz?
Hinter dem Begriff versammeln sich sämtliche Maßnahmen, Methoden und Mittel, die für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sorgen sollen. Ziel ist dabei vor allem, Unfallverhütung zu betreiben und Gesundheitsschädigungen bei Beschäftigten zu vermeiden. Jedoch zählt dazu auch die menschengerechte Gestaltung der Arbeit – dazu gehört z. B. auch die Arbeitszeit.
Das Arbeitsschutzgesetz wird durch mehrere Verordnungen präzisiert. Somit werden entsprechende EU-Richtlinien umgesetzt. Diese werden bspw. durch ein ähnliches Arbeitsschutzgesetz in Österreich realisiert – da heißt es jedoch ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG). Auch hier gibt es konkretisierende Verordnungen wie die Arbeitsstättenverordnung.
Allerdings werden in Deutschland die EU-Richtlinien auch durch das Arbeitssicherheitsgesetz in das nationale Arbeitsrecht umgewandelt. Mehr darüber lesen Sie unter dem letzten Punkt „Das Arbeitssicherheitsgesetz – Was sagt es aus, wo liegt der Unterschied?“
Solche erwähnten Methoden können bspw. Notfallmaßnahmen wie Erste Hilfe sein. Zu den Mitteln gehört bspw. auch die angemessene Arbeitsschutzkleidung. Das Arbeitsschutzgesetz listet jedoch auch Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und den Beschäftigten auf.
Allein das Wort Beschäftigte ist im Arbeitsschutzgesetz so weit gefasst, dass es möglichst alle Personen umfasst, für die entsprechende Arbeitsschutzvorschriften gelten sollten.
Dazu gehören:
- Arbeitnehmer und arbeitnehmerähnliche Personen
- Beamten
- Richter
- Soldaten
- Azubis, Volontäre, Praktikanten
- Helfer bspw. im Rahmen eines FSJ
- Schüler und Studenten
- Kirchenbedienstete wie Nonnen und Mönchen
- Mitarbeiter mit einem Ehrenamtsvertrag
Pflichten des Arbeitgebers für die Arbeitssicherheit
Der Arbeitgeber muss eine Reihe von Pflichten erfüllen, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Diese stehen im Zweiten Abschnitt vom Arbeitsschutzgesetz (§3 bis §14) niedergeschrieben. Wir wollen im Folgenden auf einige dieser Pflichten näher eingehen.
So sind im Arbeitsschutzgesetz §3 die Grundpflichten des Arbeitgebers festgehalten. Zunächst ist darin die grundsätzliche Pflicht verankert, die eingangs bereits beschrieben wurde: Der Arbeitgeber muss den Arbeitsplatz beurteilen und entsprechende Maßnahmen entwickeln sowie diese auf ihre Wirksamkeit überprüfen.
Darüber hinaus hat er dafür zu sorgen, dass es – unter Berücksichtigung der Natur der beruflichen Arbeit und der Zahl der Mitarbeiter im Betrieb – eine Arbeitsschutzorganisation in der Firma gibt. Diese soll als Arbeitschutzmanagement mithilfe von entsprechenden Arbeitsschutzmanagementsystemen (AMS) gewährleisten, dass der Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb in allen Tätigkeiten eingebunden werden sowie generell in die Strukturen der Firma.
Geht es um die Mittel zum Arbeitsschutz, kann ein Katalog hilfreich sein. Entsprechende Unternehmen veröffentlichen solche Kataloge und stellen somit nicht nur die Möglichkeit bereit, bspw. Arbeitsschutzbekleidung zu kaufen, sondern bieten Arbeitgebern auch eine Orientierung, was als Schutzmittel am Arbeitsplatz als Hilfe herangezogen werden könnte. Darin sind manchmal auch die entsprechenden Richtlinen, Normen und Pflichten festgehalten, die möglicherweise eine bestimmte Wahl an Arbeitskleidung rechtfertigen.
Wichtig ist zudem, dass der Arbeitgeber seine Mitarbeiter angemessen über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Arbeit unterrichten muss (§12 im Arbeitsschutzgesetz).
Die Unterweisung zur Arbeitssicherheit sollte so stattfinden, dass die Mitarbeiter im Anschluss in der Lage sind, die Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz zu erkennen und mit ihnen sachgerecht umgehen zu können. Daher sollte keine Unterweisung zum Arbeitsschutz anhand einer Vorlage (z. B. aus dem Internet) geschehen. Viel mehr ist es wichtig, dass die Belehrung genau auf den jeweiligen Arbeitsplatz bzw. die jeweilige Arbeitssituation zugeschnitten ist.
Ein extrem wichtiger Bestandteil für den Arbeitsschutz und die Arbeitssicherheit ist die sogenannte Gefährdungsbeurteilung.
Gefährdungsbeurteilung – was passiert dabei, wie wird vorgegangen?
Gemäß Arbeitsschutzgesetz ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, eine Gefährundgsbeurteilung vorzunehmen. Sie wurde richtig gemacht, wenn alle im Arbeitsschutzgesetz aufgeführten Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern dabei berücksichtigt wurden.
Einfließen müssen in diesen Prozess alle Gefährdungsrisiken. Diese können bspw. resultieren aus:
- dem jeweiligen Arbeitsplatz bzw. der Arbeitsstätte des Unternehmens
- der beruflichen Tätigkeit an sich
- den bei der Tätigkeit genutzten Arbeitsmitteln
Allerdings sollten gemäß Arbeitsschutzrecht nicht ausschließlich Gefahrenquellen für die physische Gesundheit untersucht werden. Teil des Prozesses ist es nämlich auch, eine psychische Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.
Der Arbeitgeber muss die evtl. vorhandene Belastung für die Mitarbeiter ausmachen, ihre Bedeutung bestimmen und diesen Faktor berücksichtigen, wenn die Arbeitsschutzmittel und -maßnahmen bestimmt werden.
Jedes Land hat auch eine eigene Arbeitsschutzbehörde, die ein solches Vorhaben durch die Bereitstellung von Anleitungen erleichtern will. Auch kann sich ein Hilfesuchender in dieser Hinsicht an die Berufsgenossenschaft bzgl. Arbeitsschutz wenden.
Wir wollen noch einmal genauer auf die Vorgehensweise eines solchen Prozesses eingehen.
Wie wird eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt?
Im Arbeitsschutzgesetz sind keine Details zu solch einer Beurteilung verankert, stattdessen sind einige wichtige Grundsätze festgehalten. Demnach gibt es für die Durchführung dieses Prozesses nicht den einen richtigen Weg. Gemessen nach dem jeweiligen Arbeitsplatz bzw. Art der Tätigkeit sind verschiedene Vorgehensweisen möglich.
- Es ist essentiell, dass alle Gefahrenquellen erkannt werden, bevor etwas passiert. Dazu sollten Sie den Prozess der Beurteilung so strukturieren, dass jedes Element bei einer beruflichen Tätigkeit auf sein Risiko für die Gesundheit hin untersucht wird. Im Arbeitsschutzgesetz sind – als Beispiel – Untersuchungselemente wie folgende genannt: Arbeitsabläufe, Arbeitszeiten, Arbeitsverfahren, Unterweisung der Mitarbeiter und unzureichende Qualifikationen der Arbeitnehmer.
- Sobald Sie eine Gefährdung entdecken, sollten Sie sofort klären, wie auf diese zu reagieren ist und welche Präventivmaßnahmen dafür eingeführt werden können.
- Zwar ist eine eigene Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitsplatz und jede Tätigkeit erforderlich, gibt es jedoch gleichartige Arbeitsstätten und Abläufe, ist jeweils eine Beurteilung pro Art ausreichend.
- Sollte es sich um einen Beruf handeln, bei dem die Beschäftigten nicht an einem festen Arbeitsplatz tätig sind, können trotzdem Gefahrenquellen aus den örtlichen Verhältnissen resultieren. Auch diese sollten untersucht werden.
- Sie sollten sich zudem merken, dass bei diesem Prozess alle vorhersehbaren Abläufe eingebunden werden sollten. Dazu gehört bspw. auch die Gefährdungsbeurteilung von Tätigkeiten, die nicht zu den tagtäglichen Abläufen gehören wie Reinigungsarbeiten und Abfallbeseitigung, die Instandhaltung der Geräte oder das Vorgehen bei Betriebsstörungen.
Der Umfang der Beurteilung kann sich schlussendlich an den betrieblichen Anforderungen orientieren.
Wichtig ist zudem, dass Sie den Prozess gemäß Arbeitsschutzgesetz (§ 6) dokumentieren. Dies sorgt nicht nur für Transparenz im Unternehmen und als Nachweis für die zuständigen Behörden, dass Sie die Arbeitsschutzrichtlinien einhalten, sondern hat auch praktische Vorteile: So wird damit insgesamt die Umsetzung der erdachten Maßnahmen erleichtert, vereinfacht deren Kontrolle und kann als Hilfe herangezogen werden, wenn Überarbeitungsbedarf besteht.
Wann sollte eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden?
Wie aus den obigen Absätzen hervorgeht, sollte dieser Prozess das erste Mal möglichst vor der ersten Arbeitsaufnahme durchgeführt werden. Dennoch ist eine Gefährdungsbeurteilung etwas, das in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden sollte, um die Betriebssicherheit zu gewährleisten.
Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer
Das Arbeitsschutzgesetz definiert zudem Rechte und auch Pflichten der Mitarbeiter. So hat natürlich ein jeder Mitarbeiter das grundlegende Recht auf einen arbeitsschutzkonformen Arbeitsplatz. In § 17 im Arbeitsschutzgesetz kommt hinzu:
Die Beschäftigten sind berechtigt, dem Arbeitgeber Vorschläge zu allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit zu machen.
Dem gegenüber stehen die Pflichten der Arbeitnehmer. So müssen sie die Hinweise des Arbeitgebers zur Sicherheit am Arbeitsplatz befolgen. Sollten sie dabei Mängel bei den Arbeitsschutzmaßnahmen feststellen, sind sie verpflichtet, diese dem Arbeitgeber umgehend zu melden.
Zudem dürfen die eigenen Tätigkeiten den Beschäftigten selbst sowie seine Mitarbeiter nicht gefährden.
Ergänzende Verordnungen zum Arbeitsschutzgesetz
Neben der Gefährdungsbeurteilung ist das Arbeitsschutzgesetz jedoch noch durch einige Verordnungen präzisiert. In § 18 und 19 werden Grundlagen für Rechtsverordnungen gebildet. Die resultierenden Verordnungen bestimmen Vorschriften für den Arbeitsschutz im Betrieb zu unterschiedlichen Arbeitsplätzen.
Dazu gehören z. B.:
- Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Sie enthält Richtlinien für das Betreiben und arbeitsschutzrechtskonforme Gestalten einer Arbeitsstätte. Zur Gestaltung gehören dabei unter anderem das Einrichten von Fluchtwegen, Sanitärräumen, sowie Pausen- und Bereitschaftszimmern.
- Die Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV): Diese zählt seit Dezember 2016 zur ArbStättV. Sie betrifft bspw. auch die Arbeitssicherheit im Büro. Darin gibt es technische Anforderungen zu den bereitgestellten Geräten, den Bildschirmarbeitsplatz sowie seine Umgebung. Der Arbeitgeber ist jedoch gemäß Arbeitsschutzgesetz und mit der ArbStättV dazu verpflichtet, die Software und die gesamte Organisation der Bildschirmarbeit so zu gestalten, dass einseitige bzw. zu monotone Beschäftigungen keine kognitive Belastungen auslösen können.
- Die Baustellenverordnung (BaustellV): Hier sollen speziell Personen geschützt werden, die auf einer Baustelle tätig sind. Zudem gibt es Sicherheitsvorschriften für Bauvorhaben. So sollen Planung, Koordinierung und Ausführung dieser Vorhaben gemäß dieser Verordnung und gemäß dem Arbeitsschutzgesetz umgesetzt werden.
- Die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV):Sie wird manchmal auch Lärmschutzverordnung für den Arbeitsplatz genannt und beinhaltet Grundsätze zu Gefährdungen durch Lärm oder Vibrationen während einer beruflichen Tätigkeit. Dazu gehört bspw. auch eine Lärmgrenze und die sichere Unterbindung von gefährlichen Vibrationen.
Wer kontrolliert, ob die von Ihnen erdachten Arbeitsschutzmaßnahmen rechtskonform sind?
Um sicherzugehen, dass der Arbeitsschutz und die Sicherheit am Arbeitsplatz dem Arbeitsschutzgesetz gerecht werden, wird die Gefährdungsbeurteilung und deren Umsetzung kontrolliert. Dies ist Aufgabe des Landes. Dabei beauftragen die obersten Landesbehörden in der Regel untergeordnete Behörden wie z. B. das Amt bzw. Landesamt für Arbeitsschutz oder das Gewerbeaufsichtsamt.
Sollten diese feststellen, dass in einem Unternehmen nicht für Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz gemäß dem Arbeitsschutzgesetz gesorgt wurde, haben diese die Befugnis, die Mindestanforderungen mit hoheitlicher Macht durchzusetzen. Dies schließt auch ein, dass sie, sollten sie besonders dringende Gefahrenquellen ausmachen, sofort wirksame Anordnungen (auch Sanktionen oder verpflichtende Bescheide) treffen. Im Ernstfall kann es sogar zu einer kompletten Stilllegung der betroffenen Arbeitsmittel oder Anlagen kommen.
Neben den staatlichen Behörden haben aber auch die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (meist Berufsgenossenschaften) die Kompetenz und die Zuständigkeit, den Arbeitsschutz in ihren Mitgliedsbetrieben zu prüfen und sicherzustellen. Sollten diese den Unternehmer dazu auffordern, hat dieser alle gewünschten Informationen über die im Betrieb getroffenen Maßnahmen zu Arbeitsschutz und -sicherheit offenzulegen. Somit können die Berufsgenossenschaften prüfen, ob die geltenden Bestimmungen mit dem Arbeitsschutzgesetz konform sind. Darüber hinaus gibt es für den Arbeitgeber (auch für jeden Versicherten) unbedingt einzuhaltende Unfallverhütungsvorschriften, welche die gesetzliche Unfallversicherung diesen als Pflicht auferlegt.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hat die Aufgabe, den Arbeitgeber bei der Einhaltung und Überwachung der Arbeitsschutzvorschriften und des Arbeitsschutzes allgemein zu unterstützen.
Das Arbeitssicherheitsgesetz – Was sagt es aus, wo liegt der Unterschied?
Das Arbeitssicherheitsgesetz beinhaltet weniger Vorschriften zum allgemeinen Arbeitsschutz, sondern verpflichtet vielmehr mit dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit den Arbeitgeber dazu, die genannten Personengruppen einzustellen. Der Betriebsarzt hat dabei eng mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit zusammenzuarbeiten. Zu den Aufgaben in diesem Arbeitsverhältnis gehört es, den Arbeitgeber bei der Umsetzung der Bestimmungen im Arbeitsschutzgesetz zu beraten und zu unterstützen.
Dabei sind sie weisungsfrei. Dennoch müssen sie sich nach den Unfallverhütungsvorschriften der gesetzlichen Unfallversicherungen richten, welche die Grundsätze des Arbeitssicherheitsgesetzes präzisieren.
Sehr gut über das Arbeitsschutzgesetz erklärt. Dies ist ein wichtiges Thema, besonders für Industrien, die Arbeitsschutzkleidung benötigen. Ich fand den Teil des Artikels über Kompaktwissen: Arbeitsschutzgesetz sehr hilfreich.