Im Jahresdurchschnitt ist die Zahl der Menschen, die in Deutschland leben und als arbeitslos gelten, seit 2005 gesunken. Dennoch sind auch im Jahr 2021 noch viele Menschen von Arbeitslosigkeit betroffen.
Die Folgen von Arbeitslosigkeit liegen auf der Hand: Die Betroffenen können den Lebensunterhalt häufig nicht mehr aus der eignen Tasche finanzieren. Für diesen Fall gibt es die Arbeitslosenversicherung.
Doch wann haben Arbeitslose Anspruch auf entsprechende Leistungen für Arbeitslosengeld 1 oder Hartz 4? Wann müssen Sie sich arbeitslos melden? Was sind die Folgen der Arbeitslosigkeit für Krankenversicherung und Co.? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend.
Inhalt
Kompaktwissen: Arbeitslosigkeit
Ab dem Zeitpunkt, in dem Sie sich arbeitslos melden und aus Ihrem aktuellen Job ausscheiden, gelten Sie als arbeitslos. Dieser Zustand hält so lange an, bis Sie einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben haben und sich daraufhin in einem neuen Arbeitsverhältnis befinden.
Die Arbeitslosigkeit kann per Definition viele Arten aufweisen. So gibt es zum Beispiel die technologische Arbeitslosigkeit. Das bedeutet, dass Menschen arbeitslos werden, weil Maschinen ihre Tätigkeiten übernehmen und die Arbeitskraft in diesem Bereich nicht mehr gebraucht wird. Hier finden Sie weitere Formen der Arbeitslosigkeit.
Je nachdem, welche Art der Arbeitslosigkeit vorliegt, variieren auch die Gründe, welche dazu geführt haben. Neben den äußeren Umständen können natürlich auch immer persönliche Gründe dazu führen, dass ein Mensch arbeitslos wird. So kann ein Krankheitsfall oder eine Schließung des Betriebs dazu führen, dass jemand seinen Job verliert.
Weiterführende Informationen zur Arbeitslosigkeit:
Wie bestreiten Menschen, die arbeitslos sind, ihren Lebensunterhalt?
In Deutschland sind Menschen, die von Arbeitslosigkeit betroffen sind, sozial abgesichert. Wer seinen Job verliert, kann in aller Regel zunächst einmal Arbeitslosengeld 1 beziehen. Findet der Betroffene auch nach Ablauf der Bezugsdauer keine neue Arbeit, kann er Hartz-4-Leistungen beim zuständigen Jobcenter beantragen.
Verschiedene Arten der Arbeitslosigkeit
Arbeitslosigkeit entsteht, entgegen dem weit verbreiteten Vorurteil, nicht immer daraus, dass Menschen einfach keine Lust haben einer Arbeit nachzugehen. Es gibt unterschiedliche Gründe, weshalb Betroffene ihren Job verlieren.
Zudem gibt es Entwicklungen in der Gesellschaft bzw. auf dem Arbeitsmarkt, die dazu führen können, dass weniger Menschen einer Arbeit nachgehen. Nachfolgend erklären wir Ihnen einige Formen der Arbeitslosigkeit, welche in der Volkswirtschaftslehre unterschieden werden:
- Strukturelle Arbeitslosigkeit/ Sektorale Arbeitslosigkeit: Eine strukturelle Arbeitslosigkeit tritt auf, wenn viele Menschen ihren Arbeitsplatz verlieren, weil ein primärer Wirtschaftssektor ausfällt bzw. dort die Produktion stoppt. Wenn der Abnehmer nicht mehr in der üblichen Stückzahl produzieren kann, sind davon auch die Zulieferer betroffen. So entsteht eine Art Dominoeffekt, der viele Arbeitsplätze kosten kann.
- Fiktionelle Arbeitslosigkeit: Dieser Begriff beschreibt den Zeitraum, welcher entsteht, wenn ein Arbeitnehmer seinen Job kündigt und die neue Stelle erst etwas später angetreten wird. Es handelt sich also um eine kurzfristige Arbeitslosigkeit.
- Konjunkturelle Arbeitslosigkeit: In diesem Fall hängt die Zahl der Beschäftigten in einem Land stark mit der wirtschaftlichen Entwicklung zusammen. Eine Weltwirtschaftskrise führt beispielsweise vorübergehend zu einem großen Verlust von Arbeitsplätzen.
- Technologische Arbeitslosigkeit: In diesem Fall sind Maschinen dafür verantwortlich, dass es zu einer Arbeitslosigkeit kommt. Viele Technologien können Arbeitnehmer ersetzen, die damit obsolet werden und vom Arbeitgeber die Kündigung erhalten.
- Institutionelle Arbeitslosigkeit: Diese Form der Arbeitslosigkeit entsteht, wenn beispielsweise Mindestlöhne einen Strukturwandel erschweren und Angebot und Nachfrage aus dem Gleichgewicht geraten.
- Saisonale Arbeitslosigkeit: In einigen Berufen gibt es saisonale Schwankungen, weil diese nur zu bestimmten Jahreszeiten ausgeübt werden können. Das führt dann zu einer Arbeitslosigkeit in den Monaten, in denen es nicht möglich ist, der jeweiligen Tätigkeit nachzugehen.
Leistungen für Arbeitslose in Deutschland
Wie bereits beschrieben, können unterschiedliche Gründe eine Arbeitslosigkeit hervorrufen. Häufig ist diese unverschuldet. Damit Betroffene trotzdem ihren Lebensunterhalt bestreiten können, gibt es verschiedene Leistungen. So zahlen Arbeitnehmer zum Beispiel monatlich einen Teil des Gehalts in die Arbeitslosenversicherung ein. Genau diese kommt zum Tragen, wenn der Arbeitende plötzlich arbeitslos wird. Die nachfolgenden Textabschnitte liefern Ihnen einen Überblick der Sozialleistungen, welche Menschen die von Arbeitslosigkeit betroffen sind, in Anspruch nehmen können, um den Lebensunterhalt zu gewährleisten.
Arbeitslosengeld 1 nach einem Jobverlust
Wenn es sich nicht gerade um eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber handelt, kommt die Arbeitslosigkeit in aller Regel nicht aus heiterem Himmel. Der Betroffene hat also eine gewisse Zeit, sich darauf vorzubereiten und eine neue Stelle zu suchen.
Damit Sie Arbeitslosengeld 1 direkt mit Beginn der Arbeitslosigkeit beziehen können, müssen Sie sich rechtzeitig bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitsuchend melden. Dieser Schritt muss spätestens drei Monate vor Beginn der Arbeitslosigkeit erfolgen.
Ist das nicht möglich, weil Sie „spontan“ gekündigt werden, müssen Sie sich umgehend, nachdem Sie davon Kenntnis erhalten, an die Arbeitsagentur wenden. Damit Sie Anspruch auf das Arbeitslosengeld 1 haben, müssen Sie zudem die Anwartschaftszeit erfüllen.
In § 142 Absatz 3 Sozialgesetzbuch 3 (SGB III) ist diesbezüglich Folgendes definiert:
Die Anwartschaftszeit hat erfüllt, wer in der Rahmenfrist (§ 143) mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden hat. Zeiten, die vor dem Tag liegen, an dem der Anspruch auf Arbeitslosengeld wegen des Eintritts einer Sperrzeit erloschen ist, dienen nicht zur Erfüllung der Anwartschaftszeit.“
Das bedeutet also, dass Sie mindestens 12 Monate in den zwei Jahren vor Eintritt der Arbeitslosigkeit sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben müssen, damit Sie einen Anspruch auf ALG-1-Leistungen haben.
Wie hoch fällt das ALG 1 aus?
Anders als bei Hartz-4-Leistungen, die Arbeitslose beziehen können, wird die Höhe vom Arbeitslosengeld 1 für jeden Leistungsempfänger individuell festgelegt. Grundsätzlich haben Sie einen Anspruch auf eine Zahlung in Höhe von 60 Prozent Ihres durchschnittlichen Netto-Entgelts pro Tag der letzten zwölf Monate. Der Anspruch kann auf 67 Prozent steigen, wenn Sie oder Ihr Lebenspartner eines oder mehrere Kinder haben.
Wie lange wird Arbeitslosengeld 1 gezahlt?
Wie lange Sie im Falle einer eintretenden Arbeitslosigkeit Anspruch auf das Arbeitslosengeld 1 haben, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab.
So spielen Ihre Tätigkeiten in den letzten fünf Jahren, bevor Sie arbeitslos geworden sind, eine Rolle. Zudem ist das Alter ein entscheidendes Kriterium.
Der nachfolgenden Tabelle können Sie entnehmen, wie lange Sie jeweils Anspruch auf ALG I haben:
Monate, in denen Sie in den letzten fünf Jahren versicherungspflichtig gearbeitet haben | Beschränkung | Anspruch auf ALG 1 (in Monaten) |
---|---|---|
12 | 6 | |
16 | 8 | |
20 | 10 | |
24 | 12 | |
30 | nur nach Vollendung des 50. Lebensjahres | 15 |
36 | nur nach Vollendung des 55. Lebensjahres | 18 |
48 | nur nach Vollendung des 58. Lebensjahres | 24 |
Die maximale Bezugsdauer vom Arbeitslosengeld 1 liegt also bei zwei Jahren. Haben Sie nach Ablauf des maximalen Zeitraums noch keine neue Arbeit gefunden, besteht unter Umständen ein Anspruch auf Hartz-4-Leistungen vom Jobcenter.
Nach dem Bezug von ALG 1 Hartz 4 beantragen
Damit Sie Hartz-4-Leistungen vom Jobcenter bei einer vorliegenden Arbeitslosigkeit erhalten können, müssen Sie die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie sind hilfebedürftig (das bedeutet, dass Sie Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bzw. finanziellen Rücklagen bestreiten können)
- Sie sind mindestens 15 Jahre alt und haben die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht
- Ihr gewöhnlicher Aufenthalt befindet sich in Deutschland
- Sie sind erwerbsfähig (das bedeutet, dass Sie geistig und körperlich in der Lage sind, mindestens drei Stunden am Tag zu arbeiten)
Erfüllen Sie diese Voraussetzungen, können Sie beim zuständigen Jobcenter einen Antrag auf Hartz-4-Leistungen stellen. Um die Hilfebedürftigkeit ermitteln zu können, sind Sie verpflichtet, Ihre Vermögenswerte offenzulegen.
Gut zu wissen: Leben Sie mit Ihrem Lebenspartner zusammen, gelten Sie als Bedarfsgemeinschaft. Das bedeutet, dass auch vorhandenes Einkommen und Vermögen Ihres Partners mit in die Berechnung einfließt. Wenn Ihr Partner gut verdient, kann es so passieren, dass Sie keinen Anspruch auf Hartz 4 trotz Arbeitslosigkeit haben.
Wie hoch fallen die Leistungen vom Jobcenter aus?
Anders als beim Bezug von Arbeitslosengeld 1 gibt es für den monatlichen Hartz-4-Regelsatz feste Summen, die jedem Leistungsempfänger zustehen. Die nachfolgende Tabelle zeigt Ihnen, wie hoch die Regelsätze für die einzelnen Bedarfsgruppen aktuell ausfallen:
Bedarfsgruppe | Regelsatz in Euro |
---|---|
Alleinstehende / Alleinerziehende | 446 |
Bedarfsgemeinschaft (pro Partner) | 401 |
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren | 373 |
Kinder von 6 bis 13 Jahren | 309 |
Kinder von 0 bis 5 Jahren | 283 |
Es handelt sich dabei um den monatlichen Betrag, welchen Sie bekommen, wenn kein zusätzliches Einkommen vorliegt. Haben Sie beispielsweise Einkünfte aus einem Minijob, welche den Freibetrag von 100 Euro übersteigen, werden diese auf die Leistungen angerechnet und mindern sie entsprechend.
Weitere Leistungen neben dem Regelsatz
Der Hartz-4-Regelsatz soll die täglichen Bedarfe decken. Darin enthalten ist beispielsweise Geld für Lebensmittel, Kleidung, die Fortbewegung in öffentlichen Verkehrsmitteln oder die Freizeitgestaltung. Auch die Stromkosten müssen aus dem Regelsatz bezahlt werden.
Die Miete ist im Regelsatz allerdings nicht inbegriffen. Liegt eine Arbeitslosigkeit vor und Sie beziehen Hartz 4, werden die Kosten der Unterkunft separat übernommen. Dies ist in § 22 Absatz 1 Sozialgesetzbuch II (SGB II) definiert:
Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind. Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, wird nur der bisherige Bedarf anerkannt. Soweit die Aufwendungen für die Unterkunft und Heizung den der Besonderheit des Einzelfalles angemessenen Umfang übersteigen, sind sie als Bedarf so lange anzuerkennen, wie es der oder dem alleinstehenden Leistungsberechtigten oder der Bedarfsgemeinschaft nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken, in der Regel jedoch längstens für sechs Monate. […]“
Von Bedeutung ist in diesem Zusammenhang, dass die Kosten für Unterkunft und Heizung angemessen sein müssen. Die Angemessenheit richtet sich nach dem örtlichen Mietspiegel und der Anzahl der Personen, die im Haushalt leben. Deutschlandweit kann es daher zu großen Unterschieden bezüglich der angemessenen Kosten der Unterkunft kommen.
Wichtig: Beziehen Sie Leistungen aufgrund von Arbeitslosigkeit, folgen diese dem Grundsatz „Fordern und Fördern“. Das bedeutet, dass Sie sich um eine neue Arbeit bemühen müssen und die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter Sie dabei unterstützt. Kommen Sie der Pflicht zur Suche nach einem neuen Arbeitsplatz nicht nach, drohen Hartz-4-Sanktionen.