Wann bekomme ich ALG 1 nach einer Kündigung?

Arbeitslosengeld nach Kündigung: Wann gibt es eine Sperre?

Artikel verfasst von Sarah B.

Letzte Aktualisierung am: 5. November 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Wann bekomme ich ALG 1 nach einer Kündigung?
Wann bekomme ich ALG 1 nach einer Kündigung?

Eine Kündigung bedeutet nicht selten einen Einschnitt im Leben. Neben der Frage nach der beruflichen Zukunft stellen sich in den meisten Fällen auch dringende finanzielle Fragen. Für eine vorübergehende finanzielle Absicherung soll in Deutschland das Arbeitslosengeld 1, abgekürzt auch ALG 1, sorgen. Welche Voraussetzungen Sie hierfür erfüllen müssen und in welchen Fällen ein Anspruch besteht, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Kompaktwissen: ALG nach einer Kündigung

Kann ich kündigen und trotzdem Arbeitslosengeld bekommen?

Sie können das Arbeitslosengeld 1, wenn Sie selbst gekündigt haben, in einigen Fällen ohne vorherige Sperrzeit erhalten; nämlich immer dann, wenn ein wichtiger Grund, der nicht in Ihrer Verantwortung liegt, ausschlaggebend für Ihre Kündigung ist. Das können zum Beispiel Mängel in der Arbeitssicherheit oder ausbleibende Lohnzahlungen sein. Hier können Sie weitere Beispiele nachlesen.

Wie viel Arbeitslosengeld bekomme ich nach der Kündigung?

Die Höhe des Arbeitslosengelds beträgt 60 % des ursprünglichen durchschnittlichen Nettogehalts. Sind Sie als Arbeitnehmer für mindestens ein Kind unterhaltspflichtig, erhöht sich die Summe auf 67%.

Wann bekommt man Arbeitslosengeld nach der Kündigung?

Wenn Ihnen gekündigt wurde, erhalten Sie Arbeitslosengeld ab dem ersten Tag, an dem Sie sich arbeitssuchend melden. Falls Sie eine verhaltensbedingte Kündigung erhalten oder ohne dringenden Grund selbst kündigen, kann die Arbeitsagentur allerdings eine Sperrzeit anordnen. Während dieser 12-wöchigen Phase haben Sie dann unter Umständen keinen Anspruch auf Zahlung des ALG 1.

Was ist eine Sperrzeit?

Die Sperrzeit bezeichnet einen Zeitraum, in dem die Agentur für Arbeit dem Arbeitnehmer kein Arbeitslosengeld auszahlt. In der Regel ist sie 12 Wochen lang. Für das ALG 1 gilt eine Sperre nach einer Kündigung in der Regel, wenn der Arbeitnehmer das Ende des Arbeitsverhältnisses mit verantwortlich ist.

Wann habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld nach einer Kündigung?

Kann ich nach meiner Elternzeit selber kündigen und Arbeitslosengeld ohne Sperre erhalten?
Kann ich nach meiner Elternzeit selber kündigen und Arbeitslosengeld ohne Sperre erhalten?

Unabhängig davon, unter welchen Umständen Sie Ihre Kündigung erhalten oder selber einreichen, gilt Eines in jedem Fall: Arbeitslosengeld erhalten Sie nicht automatisch. Sie müssen sich bei der Arbeitsagentur arbeitslos melden. Erst dann können Sie Arbeitslosengeld beantragen. Damit Ihr Antrag schließlich auch genehmigt wird, ist es wichtig, dass Sie die notwendigen Grundvoraussetzungen erfüllen.

Folgende Kriterien gelten:

  • Sie sind ohne Beschäftigung und können mindestens 15 Stunden in der Woche arbeiten.
  • Sie haben sich arbeitslos gemeldet.
  • Sie waren in den 30 Monaten vor Ihrer Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate in der Arbeitslosenversicherung versichert.

Ob Sie sich arbeitssuchend oder arbeitslos melden, macht einen großen Unterschied: Auch, wenn beide Begriffe sehr ähnlich klingen, meinen sie nicht Dasselbe. Arbeitssuchend können Sie sich melden, wenn Ihr Arbeitsverhältnis in absehbarer Zeit endet, Sie beispielsweise fristgemäß gekündigt haben oder aber Ihnen gekündigt wurde. Sie sollten die Meldung vornehmen, sobald Sie vom Ende Ihres Arbeitsverhältnisses wissen, mindestens jedoch drei Monate vor Ihrem Ausscheiden aus dem Unternehmen. Arbeitslos wiederum können Sie sich melden, wenn Sie tatsächlich ohne Beschäftigung sind. Die gemeldete Arbeitslosigkeit ist für einen erfolgreichen Antrag auf Arbeitslosengeld unerlässlich.

Die Mindest-Versicherungszeit in der Arbeitslosenversicherung von 12 Monaten wird auch Anwartschaftszeit genannt. Bei befristeten Beschäftigungen kann Sie unter Umständen kürzer sein.

Von diesen Grundpfeilern abgesehen hängt es immer auch von den Umständen der Kündigung ab, ob und wann Sie einen Anspruch auf ALG 1 haben. Im Folgenden haben wir die häufigsten Szenarien für Sie zusammengefasst.

Arbeitslosengeld nach Kündigung durch den Arbeitgeber

ALG 1 nach einer Kündigung in der Probezeit kann in manchen Fällen ohne Sperrzeit bezogen werden.
ALG 1 nach einer Kündigung in der Probezeit kann in manchen Fällen ohne Sperrzeit bezogen werden.

Sie erhalten Arbeitslosengeld nach einer Kündigung vom Arbeitgeber in der Regel ab dem ersten Tag, an dem Sie sich arbeitslos melden. Eine Ausnahme gibt es allerdings bei verhaltensbedingten Kündigungen und Aufhebungsverträgen: Hier kann es durchaus vorkommen, dass die Arbeitsagentur eine Sperrzeit für Ihren Arbeitslosengeldbezug anordnet. Maßgeblich hierfür ist die Frage, ob der Arbeitnehmer eine „Mitschuld“ am Ende des Arbeitsverhältnisses trägt. Dies ist bei verhaltensbedingten Kündigungen in der Regel der Fall, da der Arbeitnehmer eine solche Kündigung durch eigenes Fehlverhalten versursacht. Auch bei Aufhebungsverträgen kann im Einzelfall eine solche Dynamik vermutet werden. Es kommt jedoch immer auf die genauen Umstände an. Diese werden beim Antrag auf Arbeitslosengeld individuell von der Arbeitsagentur geprüft. Diese Regelungen gelten ebenfalls für Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn Sie nach Ihrer Elternzeit selbst gekündigt haben.

ALG 1 nach Kündigung durch den Arbeitnehmer

Der ALG 1-Anspruch nach eigener Kündigung kann unter Umständen erst nach Ablauf der Sperrfrist bestehen. Ausnahmen gibt es in der Regel, wenn Sie die Umstände, die Sie zu Ihrer Kündigung bewogen haben, nachweislich nicht selbst verursacht haben. Das können beispielsweise Lohnausfälle oder mangelnder Arbeitsschutz oder aber eine schlechte Behandlung (Mobbing oder Belästigung) sein. Eine Ausnahme kann außerdem auch für den Arbeitslosengeld-Antrag nach einer Kündigung aus gesundheitlichen Gründen gelten. Um zu verhindern, dass Sie die ersten 12 Wochen nach Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses kein Arbeitslosengeld bekommen, müssen Sie die Gründe für Ihre Eigenkündigung nachvollziehbar darlegen. Dies können Sie beispielsweise durch ärztliche Atteste tun.

Arbeitslosengeld: Auch nach der Kündigung in der Probezeit?

Kündigung und Sperrung beim Arbeitslosengeld: Wenn der Arbeitnehmer eine Mitschuld an der Kündigung trägt, kann eine Sperre die Folge sein.
Kündigung und Sperrung beim Arbeitslosengeld: Wenn der Arbeitnehmer eine Mitschuld an der Kündigung trägt, kann eine Sperre die Folge sein.

Ob Sie ALG 1 nach einer Kündigung in der Probezeit erhalten, hängt davon ab, wer kündigt: Wenn der Arbeitgeber kündigt, wird Ihnen ALG 1 ab dem Tag gezahlt, an dem Sie sich arbeitslos melden (auch hier gilt der Ausnahmefall der verhaltensbedingten Kündigung). Sollten Sie selbst als Arbeitnehmer kündigen, kommt es auf die Umstände an, die Sie zu Ihrem Entschluss bewogen haben. Wenn es keine relevanten Faktoren gibt, die außerhalb Ihres Einflussbereiches lagen und eine Kündigung unumgänglich gemacht haben, sollten Sie sich darauf einstellen, dass die Arbeitsagentur eine Sperrfrist verhängt.

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Über den Autor

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Sarah B.

Sarah B. schreibt seit 2024 als Volontärin für die Redaktion von arbeitsvertrag.org. Nach ihrem Studium und verschiedenen Praktika befasst sie sich nun schwerpunktmäßig mit allen grundlegenden Themen rund um Arbeitsvertrag, Kündigung und Betriebsratsarbeit.

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