Arbeitnehmer, die an einer Krankheit leiden und entsprechend arbeitsunfähig sind, müssen in Deutschland normalerweise keine Gehaltseinbußen befürchten. Dies stellt das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) sicher.
Wer erkrankt ist und eine sogenannte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) einreicht, erhält gemäß § 3 dieses Gesetzes bis zu sechs Wochen lang weiterhin seinen Lohn vom Arbeitgeber.
Dennoch gibt es immer wieder Beschäftigte, die krankgeschrieben sind und trotzdem arbeiten gehen. In diesem Ratgeber erklären wir, ob das Arbeiten trotz Krankschreibung überhaupt zulässig ist, welche Auswirkungen das auf den Versicherungsschutz hat und welche Rechte der Arbeitgeber hat, wenn Mitarbeiter trotz AU arbeiten gehen.
Inhalt
Kompaktwissen: Arbeiten trotz Krankschreibung
Ja, grundsätzlich dürfen Beschäftigte mit einer Krankmeldung trotzdem arbeiten gehen. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung geht schließlich nicht automatisch mit einem Beschäftigungsverbot einher.
Nein, das Arbeiten trotz Krankschreibung wirkt sich nicht auf den Versicherungsschutz aus. Weder die Krankenversicherung noch die gesetzliche Unfallversicherung sind davon betroffen, wenn Sie sich für das Arbeiten mit einer Krankmeldung entscheiden.
Ja, diese Option besteht. Mehr darüber erfahren Sie hier.
Wie ist das Arbeiten trotz Krankmeldung gesetzlich geregelt?
Das Wichtigste vorweg: Auch wenn Ihr behandelnder Arzt Ihnen eine AU ausgestellt hat, bedeutet das nicht automatisch, dass es Ihnen verboten ist, auf der Arbeit zu erscheinen. Das Arbeiten trotz Krankschreibung ist demzufolge erlaubt. Allgemein hat ein Krankenschein zwei Aufgaben:
- Er gibt Auskunft darüber, dass der betroffene Arbeitnehmer erkrankt ist und daher nicht in der Lage ist, seiner beruflichen Tätigkeit nachzugehen.
- Weiterhin kann ihm entnommen werden, wie lange die Krankheit vermeintlich noch andauern wird.
Es ist durchaus möglich, dass Sie sich als Beschäftigter beispielsweise bereits nach drei Tagen besser fühlen, obwohl der Arzt Sie für fünf Tage krankgeschrieben hat. Gehen Sie in einem solchen Fall trotz vorhandener Krankschreibung zur Arbeit, tun Sie also nichts Verbotenes. Eine sogenannte „Gesundschreibung“ ist ebenfalls nicht notwendig; einmal davon abgesehen, dass es so etwas im Gesundheitswesen in Deutschland gar nicht gibt.
Darüber hinaus fragen sich einige Arbeitnehmer, ob sie beim Arbeiten trotz Krankschreibung überhaupt versichert sind. Bei der Annahme, es würde den Versicherungsschutz beeinträchtigen, wenn Sie trotz Krankenschein arbeiten gehen, handelt es sich jedoch um einen Irrglauben. Es hat weder Auswirkungen auf die gesetzliche Unfallversicherung noch auf die Krankenversicherung, wenn Sie trotz Krankmeldung arbeiten gehen.
Dies gilt auch für den Weg zur Arbeit bzw. von dort wieder nach Hause. Fahren Sie trotz Krankmeldung zur Arbeit, profitieren Sie dennoch vom regulären Versicherungsschutz und müssen sich keine Gedanken darüber machen, sollte sich ein Wegeunfall ereignen.
Welche Rechte hat der Chef, wenn Sie krankgeschrieben arbeiten gehen?
Zwar ist das Arbeiten trotz Krankschreibung nicht verboten, allerdings muss der Arbeitgeber es nicht einfach so hinnehmen, wenn Mitarbeiter mit vorhandener Krankmeldung arbeiten kommen.
Dies ist vor allem dann der Fall, wenn der betroffene Arbeitnehmer offensichtlich noch nicht wieder vollkommen genesen ist. Schließlich hat der Chef gegenüber all seinen Beschäftigten eine Fürsorgepflicht.
Arbeiten Mitarbeiter trotz Krankenschein, könnten sie schließlich andere Angestellte anstecken oder in Gefahr bringen. Daher ist stets im Einzelfall abzuwägen, ob der Arbeitgeber dem Arbeiten trotz AU zustimmen sollte oder er auf der sicheren Seite ist, indem er den Betroffenen wieder nach Hause schickt, um sich komplett auszukurieren.
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Wenn ich trotz Krankmeldung einen Tag arbeiten gehe und merke ich kann doch noch nicht.
Gilt dann die alte Krankmeldung noch oder brauche ich dann eine neue?
Dann kann mich der Arzt bis Jahresende krankschreiben und gehe arbeiten, wenn mir so ist und den nächsten Tag fühle ich mich nicht?
Wozu dann überhaupt eine AU?
Sind das dann überstunden wenn ich krankgeschrieben arbeiten gehe.