In der Regel ist es für viele Arbeitnehmer möglich, im Ausland zu arbeiten. Auslandsjobs sind in vielen Branchen verfügbar, sei es durch das Remote-Arbeiten im Ausland, eine Entsendung durch den Arbeitgeber oder mittels eigenständiger Jobsuche.
Das Arbeiten im Ausland bietet dabei Vor- und Nachteile, die wir Ihnen in diesem Artikel näher vorstellen.
Inhalt
Kompaktwissen: Arbeiten im Ausland
Sie zahlen Steuern in Deutschland, wenn Sie weniger als 183 Tage pro Kalenderjahr im Ausland arbeiten und weiterhin für einen deutschen Arbeitgeber tätig sind und dieser Sie bezahlt. Mehr zur 183-Tage-Regelung finden Sie hier.
Das Arbeiten im Ausland ist für Deutsche möglich. Allerdings müssen Sie dies mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren und verschiedene rechtliche und steuerliche Aspekte beachten. Um welche es sich dabei handelt, erfahren Sie in diesem Abschnitt.
Für kurze Aufenthalte unter 183 Tagen in der EU reicht die europäische Krankenversicherungskarte. Arbeiten Sie länger im Ausland, kann eine Krankenversicherung nötig sein, die Sie zusätzlich abschließen müssen. Dabei ist es egal, ob Sie im Home-Office oder vor Ort arbeiten.
Was muss ich beachten, wenn ich im Ausland arbeiten will? Pro und Contra
Es hat einige Vorteile, im Ausland zu arbeiten:
- Erweiterung des beruflichen und persönlichen Horizonts (neue Fähigkeiten, neue Arbeitsweisen, Problemlöse- und Anpassungsfähigkeiten)
- Verbesserung von Fremdsprachenkenntnissen
- Interkulturelle Erfahrungen sammeln
- Möglicherweise bessere Karrierechancen und eine größere Auswahl an potenziellen Jobs
- Neue Lebensweisen und Kulturen kennenlernen
- Durch Jobs im Ausland können Sie Ihr berufliches Kontaktnetz ausbauen
Das Arbeiten im Ausland bietet Ihnen viele Möglichkeiten, beruflich und persönlich voranzukommen. Zudem machen sich Auslandserfahrungen gut im Lebenslauf.
Bevor Sie sich fragen “Wie kann ich einfach im Ausland arbeiten?”, sollten Sie beachten, dass das Arbeiten vom Ausland aus, auch Schwierigkeiten und Herausforderungen beinhalten kann:
- Mit Auslandsjobs geht oftmals eine Trennung von Familie und Freunden einher
- Kulturelle Anpassungsschwierigkeiten – Sie müssen lernen, in einem neuen politischen und bürokratischen System zu leben
- Mögliche bürokratische Hürden bestehen, wenn Zeugnisse und Zertifikate, die Sie in Deutschland erworben haben, im Ausland nicht gültig sind
- Sie müssen in Ihrem Zielland eine neue Wohnung suchen
- Im Ausland sind die Lebenshaltungskosten eventuell höher
- Sie müssen unter Umständen eine neue Sprache lernen
Je umfassender Sie sich im Voraus über Ihr angestrebtes Zielland und die dortigen Arbeitsmöglichkeiten informieren, desto realistischer können Sie Ihre Erwartungen formulieren. Dies kann Ihnen erheblich dabei helfen, zu entscheiden, ob Sie den Schritt in einen Jobwechsel ins Ausland tatsächlich wagen sollten.
Ist mobiles Arbeiten im Ausland erlaubt?
Das Arbeiten im Ausland, während Ihr Wohnsitz weiterhin in Deutschland liegt, hat in den letzten Jahren stark an Popularität gewonnen. Ganz so einfach gestaltet es sich jedoch nicht: Ein deutscher Arbeitsvertrag setzt beim Arbeiten im Ausland voraus, dass Ihr Arbeitgeber dem zustimmt.
Aspekte wie Zeitzonendifferenzen, stabile Internetverbindungen und die Aufrechterhaltung einer effektiven Kommunikation mit Kollegen und Kunden müssen sorgfältig bedacht werden. Zudem erfordert das Arbeiten im Ausland im Home-Office oft ein hohes Maß an Selbstdisziplin und Organisationsfähigkeit.
Weitere Aspekte, die Sie beachten und gegebenenfalls in einer schriftlichen Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber festhalten sollten, sind:
- Wie lange planen Sie Ihren Auslandsaufenthalt?
- Gibt es spezifische Zeiten, zu denen Ihr Arbeitgeber Ihre Verfügbarkeit erwartet?
- Für welche Länder soll die Remote-Arbeits-Vereinbarung gültig sein?
- Welche besonderen Maßnahmen sind für den Datenschutz erforderlich?
- Wie wird die Arbeitszeit erfasst und dokumentiert?
- Welche Vorkehrungen müssen für den Arbeitsschutz getroffen werden?
- Unter welchen Umständen könnte Ihr Arbeitgeber eine frühzeitige Rückkehr nach Deutschland verlangen?
- Welche versicherungs- und steuerrechtlichen Aspekte müssen berücksichtigt werden?
Wo müssen Sie Steuern zahlen?
Die Frage, wo Sie beim Arbeiten im Ausland Steuern zahlen müssen, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Zunächst ist es wichtig, ob Sie für einen deutschen oder einen ausländischen Arbeitgeber tätig sein werden, da dies unterschiedliche rechtliche und steuerliche Implikationen haben kann. Die Dauer Ihres Auslandsaufenthalts spielt ebenfalls eine entscheidende Rolle. Und behalten Sie Ihren deutschen Wohnsitz beim Arbeiten im Ausland bei?
Darüber hinaus ist es ratsam zu prüfen, ob zwischen Deutschland und dem Zielland ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht. Falls ja, sollten Sie sich über die spezifischen Regelungen dieses Abkommens informieren, da diese festlegen, in welchem Land Sie steuerpflichtig sind und wie Sie eine mögliche Doppelbesteuerung vermeiden können.
Die Steuererklärung ist beim Arbeiten im Ausland oft komplexer als bei einer reinen Inlandstätigkeit. Wenn Sie Ihren steuerlichen Wohnsitz in Deutschland behalten, müssen Sie Ihre im Ausland erzielten Einkünfte in der deutschen Steuererklärung angeben, auch wenn diese möglicherweise steuerfrei sind.
Doch wie viele Tage darf man im Ausland arbeiten, ehe dort Steuern gezahlt werden müssen? Wenn die 183-Tage-Regelung zur Anwendung kommt, ist die Sache weitaus weniger kompliziert: Wenn Sie weniger als 183 Tage im Jahr im Ausland arbeiten, bleiben Sie in der Regel in Deutschland steuerpflichtig.
Dazu müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein:
- Ihr Beschäftigungsverhältnis besteht nach wie vor mit einem deutschen Arbeitgeber, der auch Ihren Lohn zahlt.
- Ihr Auslandsaufenthalt beschränkt sich auf weniger als 183 Tage innerhalb eines Kalenderjahres.
Arbeiten im Ausland: Welche Versicherung müssen Sie zahlen?
Ein wichtiger Aspekt beim Arbeiten im Ausland ist Ihr Schutz durch Versicherungen. Die Regelungen bezüglich der verschiedenen Versicherungen sind komplex und variieren je nach Situation. Entscheidende Faktoren sind die Länge Ihres Auslandsaufenthalts, die Identität Ihres Arbeitgebers und das spezifische Zielland.
- Krankenversicherung:
Beim Arbeiten im Ausland innerhalb der EU ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) für kurze Aufenthalte unter 183 Tagen ausreichend. Bei längeren Auslandsaufenthalten oder Arbeit außerhalb der EU ist eine zusätzliche Versicherung meist ratsam oder sogar erforderlich. Die Art der Beschäftigung spielt ebenfalls eine Rolle: Bei Entsendungen durch deutsche Arbeitgeber bleiben Sie oft in Deutschland versichert, bei Anstellung bei ausländischen Arbeitgebern müssen Sie sich meist im Zielland versichern. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse und prüfen Sie die Anforderungen Ihres Ziellandes für eine ausreichende Absicherung.
- Sozialversicherung:
Wenn Sie von einem deutschen Arbeitgeber innerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz entsandt werden, bleibt die Sozialversicherung beim Arbeiten im Ausland für bis zu zwei Jahre bestehen. Ohne eine solche Entsendung besteht unter bestimmten Umständen die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zu vereinbaren, um weiterhin in Deutschland versichert zu bleiben. Ist dies nicht der Fall, kommen in der Regel die Versicherungsvorschriften des Arbeitslandes zur Anwendung. Bei einer Beschäftigung außerhalb der EU sollten Sie prüfen, ob ein Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und dem jeweiligen Zielland existiert, da dies die Versicherungspflicht regelt und mögliche Doppelversicherungen vermeiden kann.
Die A1-Bescheinigung ist innerhalb Europas wichtig, um den Sozialversicherungsstatus nachzuweisen. Dabei handelt es sich um ein offizielles Dokument, das nachweist, dass ein Arbeitnehmer oder Selbstständiger bei vorübergehender Tätigkeit im EU-Ausland, EWR-Staaten oder der Schweiz weiterhin dem deutschen Sozialversicherungssystem unterliegt. Für Aufenthalte außerhalb der EU können Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen erforderlich sein, um beim Arbeiten im Ausland eine Sozialversicherung zu besitzen.
Arbeiten Sie im EU-Ausland, bleibt Ihre Rente in Deutschland in der Regel gleich, da die Arbeitszeiten für die Rente angerechnet werden. Bei einer Arbeit außerhalb der EU hängt es von bilateralen Abkommen ab.