Änderung vom Arbeitsvertrag – wann kommt es zur Anpassung?

Artikel verfasst von Jörg K.

Letzte Aktualisierung am: 11. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Die Änderung vom Arbeitsvertrag kann nötig werden, wenn sich die Arbeitsbedingungen verändern.
Die Änderung vom Arbeitsvertrag kann nötig werden, wenn sich die Arbeitsbedingungen verändern.

Verträge werden im Arbeitsrecht dazu abgeschlossen, die Bedingungen des Geschäftsverhältnisses festzuhalten. Hierauf können sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber berufen, verstößt die andere Seite gegen ihre Pflichten.

Da Arbeitsverträge erst durch deckungsgleiche Willensbekundungen zustande kommen, kann ein Vertragspartner maßgebliche Arbeitsbedingungen in der Regel im Nachhinein nicht einfach ändern.

Hier schiebt das Arbeitsrecht allzu freien Auslegungen einen Riegel vor. Doch wann wird eine Arbeitsvertragsänderung fällig? Braucht es einen Änderungsvertrag, wird die Arbeitszeit herauf- oder herabgesetzt? Wir geben Tipps rund um das Arbeitsrecht.

Kompaktwissen: Änderung des Arbeitsvertrags

Welche Gründe gibt es für die Änderung vom Arbeitsvertrag?

Typisch ist eine Vertragsänderung, wenn ein Arbeitnehmer eine höhere Position bekleiden, neue Aufgaben bzw. mehr Verantwortung übernehmen soll und dafür mehr Gehalt bekommt. Auch im Rahmen einer Änderungskündigung sind Vertragsanpassungen möglich.

Muss ich einer Änderung zum Arbeitsvertrag zustimmen?

Nein. Jeder Arbeitnehmer kann frei entscheiden, ob er die Änderung akzeptiert oder nicht. Ist die Änderung mit einer Kündigung verbunden, verliert er jedoch unter Umständen seinen Job.

Wie sieht ein solcher Änderungsvertrag aus?

Unser Muster veranschaulicht, wie solch eine Änderung aussehen kann. Die genaue Vertragsgestaltung hängt jedoch immer von den Umständen des Einzelfalls ab.

Welche Gründe bewirken die Änderung des Arbeitsvertrages?

Ob der Arbeitgeber Ihnen ein Änderungsangebot unterbreitet, hängt in der Regel davon ab, wie weitläufig die vereinbarten Vertragsbedingungen formuliert sind.

Zur Arbeitsvertragsänderung wegen einer veränderten Arbeitszeit kommt es, wenn im Arbeitsvertrag andere Absprachen getroffen wurden.
Zur Arbeitsvertragsänderung wegen einer veränderten Arbeitszeit kommt es, wenn im Arbeitsvertrag andere Absprachen getroffen wurden.

Will der Arbeitgeber den Mitarbeiter während oder nach der Probezeit an einen anderen Arbeitsort versetzen, braucht er demnach nicht zwingend sein Einverständnis dazu.

In der Regel wird der Ort, an dem die geschuldete Arbeitsleistung dauerhaft zu erbringen ist, im schriftlichen Arbeitsvertrag festgehalten. Dies geht auch aus dem Nachweisgesetz (§ 2 Absatz 1 Nachweispflicht) hervor. Dabei muss nicht zwingend nur ein einziger Ort festgehalten werden.

Der Vorgesetzte bzw. die Personalabteilung des Unternehmens kann darüber hinaus Versetzungsklauseln in Arbeitsverträge einfügen, die besagen, dass trotz eines vermeintlich festen Arbeitsortes Änderungen seinerseits vorgenommen werden dürfen. In diesem Fall braucht es keinen Nachtrag zum Arbeitsvertrag.

Achtung: Sollte im Arbeitsvertrag nicht festgehalten sein, wo die Arbeitsleistung regelmäßig zu erbringen ist, kommt das Weisungs- bzw. Direktionsrecht des Arbeitgebers ins Spiel. Es geht aus § 106 der Gewerbeordnung (GewO) hervor und besagt, dass er Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen darf, soweit keine anderweitigen Absprachen im Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung, einem anzuwendenden Tarifvertrag oder gesetzliche Vorgaben gelten. Änderungen dürfen demnach nur unter Einbezug der berechtigten Interessen des Arbeitnehmers und in Abwägung mit den Arbeitgeberinteressen vorgenommen werden.

Muss eine Änderung zum Arbeitsvertrag vorgenommen werden, wenn sich die Arbeitszeit verändert? Obiges gilt für das Arbeitsverhältnis ebenfalls, wenn plötzlich zu anderen Uhrzeiten gearbeitet werden soll: Eine Vertragsänderung vom Arbeitsvertrag ist nicht erforderlich, sind hier keine konkreten Vereinbarungen zu genau diesem Punkt getroffen worden.

Es ist natürlich auch denkbar, dass eine sehr weitreichende Klausel dem Arbeitgeber ermöglicht, die Arbeitszeiten flexibel zu gestalten. Haben sich beide Vertragspartner hingegen auf feste Arbeitszeiten geeinigt, bedarf es einer Anpassung des Arbeitsvertrages.

Wann kann der Arbeitgeber zur Änderungskündigung greifen?
Wann kann der Arbeitgeber zur Änderungskündigung greifen?

Die Änderungskündigung

Nicht immer sind Beschäftigte mit der Veränderung der Arbeitsbedingungen einverstanden, weshalb der Arbeitsvertrag nicht einvernehmlich geändert wird.

In diesem Fall können Unternehmer das Beschäftigungsverhältnis mit einer Änderungskündigung beenden und auf diesem Weg, einen Änderungsvertrag zum Arbeitsvertrag durchsetzen.

Die Änderungskündigung unterscheidet sich von einer regulären Kündigung darin, dass die Beschäftigung zwar zunächst beendet wird, doch perspektivisch weitergeführt werden soll – allerdings nicht mehr unter den gleichen Bedingungen.

Wie kann der Arbeitnehmer auf solchen Änderungen zum Arbeitsvertrag reagieren?

Legt der Arbeitgeber Ihnen eine Änderungskündigung vor, haben Sie drei verschiedene Optionen. Für alle drei Fälle gilt: Sie haben längstens drei Wochen nach der Zustellung Zeit, um zu reagieren.

  1. Sie nehmen die Änderungsvereinbarung zum ursprünglichen Arbeitsvertrag an. Sie arbeiten ab dem Zeitpunkt, der in der Änderungskündigung als letzter Arbeitstag aufgeführt wurde zu den veränderten Konditionen an Ihrem alten oder einem neuen Arbeitsplatz weiter.
  2. Sie nehmen die Änderung im Arbeitsvertrag nur unter einem Vorbehalt an, nämlich dass die vorgenommenen Modifikationen nicht sozial ungerechtfertigt sind. Diese Erklärung muss in der Kündigungsfrist bzw. spätestens jedoch nach den bereits erwähnten drei Wochen folgen (§ 2 Kündigungsschutzgesetz (KSchG)). In diesem Fall erheben Sie Klage und lassen ein Arbeitsgericht prüfen, ob die Änderung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber gerechtfertigt und damit wirksam ist. Geht der Prozess erfolgreich für Sie aus, ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, Sie unter den alten Arbeitsbedingungen weiter zu beschäftigen.
  3. Sie entschließen sich dazu, den Änderungsvertrag nicht zu unterschrieben, sondern stattdessen Kündigungsschutzklage am Arbeitsgericht einzureichen. Lassen Sie die Dreiwochenfrist verstreichen, scheiden Sie zum angegebenen Zeitpunkt aus dem Unternehmen aus.

Entscheiden sich Arbeitnehmer gegen die Änderung von Arbeitsverträgen vorzugehen, sollten sie nicht auf Zeugen verzichten, die im Streitfall den Zugang des Vorbehalts bestätigen können.

Sind Sie mit der Änderung von Arbeitsverträgen nicht einverstanden, können Sie klagen.
Sind Sie mit der Änderung von Arbeitsverträgen nicht einverstanden, können Sie klagen.

Gibt es eigentlich einen Unterschied zwischen einer Änderungskündigung und einem Änderungsvertrag im Arbeitsrecht?

Ja. Der Geschäftsinhaber spricht eine Änderungskündigung aus, wenn der betroffene Arbeitnehmer mit den angestrebten Veränderungen nicht einverstanden ist.

Ein Änderungsvertrag hingegen führt die neuen Arbeitsbedingungen für das Arbeitsverhältnis auf, die von dem Arbeitnehmer auch akzeptiert werden. In einigen Fällen wird als Gegenleistung für das Einverständnis auch eine Prämie gezahlt, die den Mitarbeiter milde stimmen soll.

Wie kann der Änderungsvertrag zum Arbeitsvertrag aussehen? Das Muster zeigt es Ihnen

Soll im Arbeitsvertrag eine Änderung vorgenommen werden, entschließen sich Arbeitgeber regelmäßig einen Änderungsvertrag aufzusetzen. Dieser wird ganz unterschiedlich gestaltet, da auch die Gründe des Aufsetzens variieren. Das folgende Muster soll Ihnen einen Eindruck davon geben, wie ein solches Dokument aussehen kann.

Änderungsvertrag zum Arbeitsvertrag vom [Datum einfügen]
zwischen [Name des Arbeitgebers] und [Name des Arbeitnehmers]Zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer werden die im Arbeitsvertrag vom [Datum angeben] geschlossenen Vereinbarungen mit dem [Datum einfügen] einvernehmlich geändert. Zu diesem Zeitpunkt werden folgende Veränderungen wirksam:

  1. Die regelmäßige Arbeitszeit beginnt um [Uhrzeit einfügen] und endet um [Uhrzeit einfügen].
  2. Das monatliche Gehalt des Arbeitnehmers beläuft sich nunmehr auf [Betrag angeben].

Alle weiteren im Arbeitsvertrag aufgeführten Vereinbarungen haben weiter Bestand.

_______________________________
Ort, Datum und Unterschrift des Arbeitnehmers

_______________________________
Ort, Datum und Unterschrift des Arbeitgebers

Übrigens: Auch Arbeitnehmer selbst haben das Recht, ihrem Chef eine Änderungskündigung zu übergeben, um bessere Konditionen auszuhandeln. Das ist jedoch ziemlich mutig, risikieren sie damit unter Umständen ihren Arbeitsplatz und auch die eigene Karriere. Schließlich ist der Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet, auf das Angebot einzugehen.

Schlimmstenfalls haben sie zu hoch gepokert und stehen am Ende deshalb ohne Arbeit dar. Ein solcher Schritt ist deshalb genauestens zu durchdenken, um das Risiko zu minimieren. Erfolgreicher sind Sie in der Regel damit, Ihren Arbeitsvertrag durch einen Änderungsvertrag anpassen zu lassen. Hierzu ist es jedoch nötig, mit dem Vorgesetzten zu verhandeln.

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Über den Autor

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Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

354 Gedanken zu „Änderung vom Arbeitsvertrag – wann kommt es zur Anpassung?

  1. Melissa B.

    Hallo,
    mein Chef zahlt mir bisher einen Stundenlohn, ich arbeite an drei Tagen pro Woche jeweils acht Stunden. Bisher habe ich Feiertage bezahlt bekommen. Nun soll der Arbeitsvertrag auf ein monatliches Festgehalt geändert werden, damit die Regelung so ist, dass ich je nach Monat min. 96 max 104 Stunden arbeite, die Feiertage damit aber für meinen Arbeitgeber gerechter abgegolten sind. Kann mein Arbeitgeber mir daraufhin eine Vertragsänderung vorlegen? Geht so was? Bisher war die Lösung für mich eigentlich optimal.

  2. Rakataka

    Guten Tag,

    es geht das Gerücht um, dass Mitarbeiter, die vor einem Jahr eine Gehaltserhöhung + Firmenwagen (inkl. Tankkarte), plötzlich der Firmenwagen entzogen werden soll. Beide Punkte wurden vertraglich festgehalten. Ist dies einfach so möglich oder sollte der Arbeitgeber in einem solchen Fall eine Kompensation anbieten?

    Viele Grüße

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Rakataka,
      bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung anbieten und daher keine Einzelfallfragen beantworten dürfen. Fragen Sie bitte ggf. bei einem Anwalt nach.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  3. Andrea

    Hallo und schönen Abend,
    meiner Tochter wurde gestern von Ihrem Arbeitgeber (privater Pflegedienst) ein Änderungsvertrag von 40h auf 30h die Woche zur Unterzeichnung vorgelegt. Als Grund wurde genannt, dass ihr in letzter Zeit Fehler unterlaufen würde und sie erst mal weniger arbeiten sollte. Da meine Tochter leider ein bisschen gutgläubig ist, hat sie den Vertrag sofort unterzeichnet ohne mit ihrem Freund oder uns Eltern darüber sprechen zu können. Meine Frage hierzu lautet: Hat sie eventuell so etwas wie ein Widerrufsrecht, da sie keine Zeit zum Reflektieren hatte? Schließlich war der Vertrag bereits aufgesetzt ohne dass der Arbeitgeber vorher eine Andeutung in dieser Richtung verlauten ließ. Im Vertrag wurde keine Widerrufsmöglichkeit erwähnt. Vielen lieben Dank für die Möglichkeit Ihnen hier Fragen stellen zu dürfen. Ich freue mich sehr über eine Rückantwort. Herzlichen Dank vorab und noch eine schöne Zeit.

  4. Daniel

    Hallo ich habe eine Frage meine Firma sie mich beschäftigt hat uns letztes Jahr 10,4% Lohnerhöhung gegeben jetzt soll ich einen Weiterführungsvertrag unterschreiben das ich weiterhin bei den Kunden eingesetzt werden kann in diesem Vertrag steht aber eine Klausel das ich 10% weniger Geld bekomme ist das rechtens darf die Zeitarbeitsfirma mir das geld wieder streichen bei gleicher Arbeitszeit und gleichen Arbeitsstunden ? Über eine Antwort wäre ich glücklich vielen Dank Gruß Daniel

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Daniel,
      bitte lassen Sie sich ggf. von einem Anwalt beraten. Wir können nicht beurteilen, ob dies rechtens ist, da wir keine Rechtsberatung anbieten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  5. Andrea

    Ich habe schon einige Änderungsverträge bekommen. Bin bei der Stadt als Erzieherin eingestellt zuerst ohne festen Arbeitsplatz, dann in einem Änderungsvertrag einen festen Arbeitsplatz in einer Einrichtung erhalten. Nun habe ich danach noch einen Änderungsvertrag erhalten in dem sich meine Stundenanzahl verändert hat. Hier ist nun der feste Einrichtungsort nicht mehr vermerkt.
    Ist dieser trotzdem noch fest oder kann mich die Stadt wieder in jede Einrichtung versetzen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Andrea,

      ist im Arbeitsvertrag kein fester Arbeitsplatz genannt, hat der Arbeitgeber damit theoretisch die Möglichkeit, Sie auch woanders einzusetzen. Sie sollten dies noch einmal mit Ihrem Arbeitgeber besprechen. Bei Zweifeln sollten Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht zurate ziehen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  6. Melanie

    Guten Tag,
    Ich habe einen Kleinbetrieb und habe einer 450€ Kraft einen änderungsvertrag gegeben. Wie lange hat meine Angestellte Zeit den änderungsvertrag zu unterschreiben?
    Mit freundlichen Grüßen
    Melanie

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Melanie,
      bitte beachten Sie, dass wir keine Rechtsberatung anbieten. Sie können sich ggf. von einem Anwalt beraten lassen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  7. Carsten H.

    Guten Tag,
    mein Arbeitgeber (öffentlicher Dienst) bietet mir für ein wichtiges Projekt eine befristete, höher bezahlte Tätigkeit an. Um in die höhere Gehaltsgruppe zu gelangen, behauptet er es muss ein Aufhebungsvertrag gemacht werden, dann der neue Vertrag und im Anschluss gleich der Vertrag der mich nach der Befristung wieder in die alte Gehaltsgruppe führt. Ich habe ein bisschen Bedenken vor dem Aufhebungsvertrag, bin schon 25 Jahre in der Stellung. Kann so etwas auch über einen Änderungsvertrag, oder über eine Nebenbestimmung geregelt werden?

    Mit freundlichen Grüßen

    Carsten

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Carsten H.,

      Sie sollten sich in diesem Fall von einen Anwalt für Arbeitsrecht beraten lassen. Dieser kann sich mit den Einzelheiten Ihrer Situation auseinandersetzen. Insbesondere ein Aufhebungsvertrag ist etwas, das im Idealfall von einem Juristen überprüft werden sollte.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  8. Doris

    Hallo!
    Ich hab eine Frage: ich arbeite Teilzeit in einem Handelsbetrieb mit saisonbedingten unterschiedlichen Arbeitszeiten. In der Hauptsaison arbeite ich 25 Stunden und in der Nebensaison 20 Stunden. Jetzt möchte mein Arbeitgeber, dass ich auch in der Hauptsaison bei 20 Stunden bleibe, aber eine Kollegin soll von 12 Stunden auf 16 Stunden erhöht werden. Ist das erlaubt?
    MfG, Doris

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Doris,
      ein Arbeitsvertrag ist für Arbeitnehmer und Arbeitgeber verbindlich und kann gewöhnlich nicht einseitig geändert werden. Wir haben die wichtigsten Fakten zur Arbeitsvertragsänderung in unserem Ratgeber zusammengefasst. Für einzelfallbezogene Fragen wenden Sie sich bitte ggf. an einen Anwalt. Wir bieten keine Rechtsberatung an.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  9. Elena

    Guten Morgen,

    angenommen im Betrieb gibt es feste Arbeitszeiten. Diese sollen nun durch die Einführung der Vertrauensarbeitszeit geändert werden-also eine positive Veränderung für die Mitarbeiter.
    Muss ich hier Änderungsverträge ausstellen und/oder muss ich das in der Betriebsvereinbarung ändern?
    Bzw. was muss ich tun?

    Über eine Rückmeldung wäre ich sehr dankbar.

    Grüße, Elena

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Elena,

      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht befugt sind, Ihnen eine kostenfreie Rechtsberatung anzubieten. Sie wenden sich mit Ihrem Anliegen am besten an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  10. Nancy

    Hallo,
    bei mir sieht es so aus, dass die Praxis übernommen wird und ein Änderungsvertrag beinhaltet, dass ich zwar weiterhin für 35 Std bezahlt werde, allerdings arbeite ich laut Plan tatsächlich nur noch 31 Std in der Woche. Die Minusstunden die sich daraus ergeben, soll ich dann durch Mehrarbeit in laufenden Jahr abarbeiten, wenn es den gegebenheiten gerade passt. Damit bin ich nicht einverstanden. Was passiert denn nun, wenn der Arbeitgeber nicht einlenkt und es zu keiner Einigung kommt? Läuft der Vertrag dann aus und Tag der Übergabe bin ich nicht mehr im Unternehmen?
    Liebe Grüße
    Nancy

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Nancy,

      wenn es zu keiner Einigung kommt, kann es durchaus dazu kommen, dass Ihnen eine Änderungskündigung vorgelegt wird. Sie sollten sich in dieser Situation aber noch einmal von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten lassen, der sich mit den Einzelheiten Ihres Anliegen vertraut machen und Sie kompetent beraten kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  11. Maria

    Guten Tag,
    Ich habe eine Frage:
    Wie lange ist die Frist, die man als Arbeitnehmer hat, bevor man eine Vertragsänderung bzw. die Verlängerung einer Vertragsänderung, unterschreiben muss?

    MfG Maria

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Maria,

      in der Regel gibt es dafür keine Frist. Aber ein solange ein solches Angebot nicht per Unterschrift angenommen wurde kann es zurückgezogen werden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  12. Mike

    Hallo, ich arbeite bei einer städtischen gmbh (100%). Seit 2009 habe ich dort einen unbefristeten Vertrag. Mein Vertrag lehnt sich am tvöd an, ich bin selbst aber nicht im öffentlichen Dienst. Nun habe ich im august einen änderungsvertrag unterschrieben. Darin ging es um die Anhebung meines Entgelts. Wie wirkt sich dieser änderungsvertrag auf meine Kündigungsfrist aus falls ich den Job wechseln möchte? Laut bgb hätte ich wohl 4 Monate (?), aber wenn als Basis der änderungsvertrag dient 4 oder 6(?) Wochen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Mike,

      die Konsequenzen eines Änderungsvertrages im Verhältnis zum bestehenden Vertrag kann nur ein Anwalt beurteilen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  13. Sarah L.

    Hallo.
    Wie kann man als AN vorgehen wenn man seit Jahren in einer anderen Abteilung arbeitet und auch ganz andere Aufgaben, zum Teil mit viel mehr Verantwortung, hat. (vorher Staplerfahrer, jetzt Sachbearbeiter). Der Vertrag wird nach Rücksprache mit Vorgesetzten einfach nicht angepasst. Normalerweise würde man mehr Geld verdienen. Man bekommt keine anständige Auskunft WARUM keine Vertragsanpassung erfolgt.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sarah,

      in der Regel können Sie nur zu den Aufgabe herangezogen werden, die auch im Arbeitsvertrag vereinbart sind. Bei Missständen können Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  14. Daniel

    Guten Tag zusammen

    Ich habe ein Frage bezüglich Arbeitsvertrag und Stillschweigende Vereinbarung.
    Wir im Unternehmen haben seit 18 Jahren immer am 2. Januar Frei. Dies wurde von allen Seiten stillschweigend hingenommen und ist somit kein Bestand vom Arbeitsvertrag.
    Nun haben wir am 3. Dezember eine Mail erhalten, in der folgendes steht:

    „Liebe Mitarbeitende

    Namens der XXXX informieren wir euch hiermit über die Arbeitszeiten während der Weihnachts- und Neujahrszeit 2018/2019:

    Datum: Arbeitszeit:
    Montag, 24.12.2018 Blockzeit verkürzt auf 12:00 Uhr
    Montag, 31.12.2018 Blockzeit verkürzt auf 15:00 Uhr
    Mittwoch, 02.01.2019 Kein gesetzlicher Feiertag. Kompensation bzw. Ferienbezug gemäss Absprache mit dem Vorgesetzten.

    Wir wünschen euch bereits heute eine schöne und besinnliche Vorweihnachtszeit. “

    Kann man von seiten der Arbeitnehmer, dieses Schreiben anfechten und darauf bestehen, dass der 2. Januar über 18 Jahre stillschweigend als Feiertag bezogen wurde, somit auch im Jahr 2019 gelten muss?

    Vielen Dank für eure Hilfe!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Daniel,

      ob hier von einer stillschweigenden Vereinbarung gesprochen werden kann, kann nur ein Anwalt beurteilen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  15. Dima

    Guten Abend,
    ich bin 19 Jahre bei meinem AG (Versicherung) beschäftigt. Ich habe dort als Quereinsteiger im Archiv angefangen, nach ein Paar Jah wurde ich in die Post/DMS Abteilung versetzt. Oktober 2012 wurde ich in die Küche versetzt und die entsprechende Vertragsänderung bekommen. Ich musste die Stelle annehmen, da mir sehr vorsichtig erklärt wurde, dass durch die jetzige Situation besser wäre, bevor man Leute vor der Tür zu setzt.
    Ich hatte Angst und stimmte zu. In dem Zeitraum habe ich mich zum berufsbegleitenden Lehrgang “Kauffrau für Versicherungen und Finanzen“ angemeldet und erfolgreich absolviert. Im Juni 2015 wurde ich als “geliehen“ in die Unfall-gruppe der Sachversicherung geschickt. Dort bin ich bis dato. Ich habe dort erstmal die Anträge vorerfasst, seit April 2017 bearbeite und policiere ich selbst Anträge. Es ist die Arbeit für die ich gelernt habe.
    Mein AG hat mir nie ein Änderungsvertrag gegen, geschweige denn richtig zu bezahlen, ich bin für den bis heute noch die qualifizierte Küchenhile, die Sachbearbeiter Tätigkeit erfüllt. Nachdem ich vor ein Paar Monate gefragt habe, ob man mich nicht vergessen hat, wurde mir gesagt, dass meine Tätigkeit in dieser Abteilung am 31.12.2018 endet und sie möchten mich nicht übernehmen. Ich habe mich in diesen 3,5 Jahren mich auf 5 interne Stellenanzeigen beworben und nur absagen. Für die Stellen wurden externe Mitarbeiter eingestellt. Und jetzt soll ich wieder in die Küche nach 3,5 Jahren zurück. Mein AG stellt sich stur, jegliche Gespräche von meiner Seite blieben erfolglos.
    Jetzt werde ich klagen. Meine Frage unter anderem ist: nachdem sich meine Tätigkeit geändert hat, musste der AG mir nicht einen Änderungsvertrag geben? Gab es nicht ein Gesetzt, der besagt, dass 4 Wochen nach einer Änderung der Tätigkeit muss einen Nachtrag folgen. Wenn ja, wo steht das? Ich muss mich jetzt gut vorbereiten. Haben Sie vielleicht noch mehr Tipps für mich?
    Kann man in diesem Fall über ein stillschweigender Vertrag reden? Der AG hat mir neue Stelle angeboten, ich habe sie angenommen. Musste das schriftlich geregelt werden? Ich habe es immer wieder angesprochen, er war aber taub.
    Nur als Info: es ist ein sehr großes Unternehmen, ca. 600 Innendienst Mitarbeiter. Herzlichen dank für Ihre Antwort im voraus.
    D. D

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Dima,

      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Einschätzungen zu individuellen Fällen geben können. Dies fällt in den Bereich der Rechtsberatung, die wir nicht anbieten dürfen. Wir empfehlen Ihnen, sich von einen Rechtsanwalt beraten zu lassen.

      Hinsichtlich des von Ihnen gesuchten Gesetzes: § 3 des Nachweisgesetzes (NachwG) besagt, dass eine Änderung der wesentlichen Vertragsbedingungen dem Arbeitnehmer spätestens einen Monat nach der Änderung schriftlich mitzuteilen ist.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  16. Monika T.

    Monika T.

    Hallo liebes Team,

    aus privaten Gründen möchte ich ab dem 01.01.2019 meine wöchentliche Arbeitszeit von jetzt 25 Stunden (bei einer 6 Tage Woche), auf wöchentlich 20 Stunden verringern.
    Laut meinem am 15.06.2002 geschlossenen Arbeitsvertrag stehen mir laut Vertrag 30 Tage Urlaub zu.

    Nun meine Frage : Kann der Arbeitgeber mir aufgrund der Stundenverringerung die im alten Vertrag stehenden 30 Urlaubstage daraufhin auch kürzen ?

    LG Monika T.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Monika T.,

      die Anzahl der Urlaubstage ergibt sich per Gesetz aus den durchschnittlichen Wochenarbeitstagen. Darüber hinaus ist der Arbeitgeber befugt, den gesetzlichen Urlaubsanspruch im Arbeitsvertrag nach eigenem Ermessen zu erhöhen. Daher kommt es in Ihrem Fall darauf an, wie dies im Arbeitsvertrag geregelt ist. Bitte wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  17. Oliver K.

    Mein Arbeitsvertrag sollte regulär noch über ein Jahr laufen. Jetzt kommt es aufgrund verschiedener Reibereien dazu, dass man mir einen Änderungsvertrag anbietet, der die Dauer des Arbeitsverhältnisses bis 31.12. dieses Jahres verkürzt. Obwohl es streng genommen kein Aufhebungsvertrag ist – bekomme ich eine Sperre beim Arbeitslosengeld, wenn ich diesen Änderungsvertrag unterschreibe?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Oliver K.,

      dies sollte in der Regel nicht der Fall sein. Wir raten Ihnen dennoch, dies noch einmal vom Jobcenter abklären zu lassen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  18. Astrid E.

    Hallo,

    das Jobcenter möchte, dass ich einen neuen Arbeitsvertrag vorlege, da der Urlaub und der Lohn erhöht wurden. Zu Beginn des Arbeitsverhältnisses stieg ich mit 26 Tagen Urlaub ein und es erhöhte sich jährlich auf jetzt 30 Tage (tariflich festgelegt). Ebenso erhöht sich der tarifliche Lohn immer wieder einmal. Am Ende würde es jedes mal einen neuen Arbeitsvertrag bedeuten. Muss ich der Aufforderung nachkommen?

    Zudem verlangen sie eine zwischenzeitliche Beurteilung (Arbeitszeugnis), die normalerweise erst bei Beendung des Arbeitsverhältnisses erteilt wird. Dar das Jobcenter dies verlangen?

    MfG Astrid

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Astrid E.,

      bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen an einen Anwalt. Dieser kann Sie individuell beraten und ggf. mit entsprechenden rechtlichen Schritten unterstützen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  19. Sarah

    Hallo, gerne möchte ich einer Mitarbeiterin den vorzeitigen Ausstieg aus einem befristeten Arbeitsverhältnis ermöglichen, ohne dass sie Verluste beim anschließenden alg I hat. Kann ich über eine Änderungsvereinbarung auch die Laufzeit des Vertrags verkürzen? Zählt dann die Bundesagentur für Arbeit?

    Bin dankbar für Antwort
    Sarah

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sarah,

      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine kostenlose Rechtsberatung vornehmen dürfen. Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen am besten an einen Anwalt für Arbeitsrecht, welcher Sie individuell beraten kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  20. Ramona p.

    Hallo eine frage bitte
    Arbeite im einzelhandel bin unbefristet eingestellt für 12 stunden die woche arbeite aber seit juli fast 40 stunden die woche darf ich auf vertragliche stunden erhöhung bestehen muss mein chef meine stunden vertraglich erhöhen

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Ramona P.,

      in der Regel ist bei einer drastischen Änderung der Arbeitszeit, die im alten Arbeitsvertrag nicht erwähnt ist, eine Änderung angebracht. Wir raten Ihnen, sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden, der Sie individuell beraten kann und sich für Ihre Rechte einsetzen kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  21. Raquel L.

    hi,ich arbeite bei […] [von der Redaktion editiert] wegen minus Stunde werde meine vertrage vom 70% auf 50%,darf das ? Bekomme ich Problem bei Arge?,weil ich bei Arge eine Leistungen beantrage solle,das Geld reicht nicht.
    danke

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Raquel L.,

      bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an das Jobcenter. Der zuständige Sachbearbeiter kann Sie individuell beraten.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  22. Tobias

    Guten Tag,

    ich bin Vertriebsmitarbeiter in einem Metallbauunternehmen. Ich habe eine Vertragsänderung unterschrieben mit einer finanziellen Erhöhung in der NICHT explizit erwähnt ist, für welche Leistung diese Erhöhung erfolgte und was der Arbeitgeber dafür fordert.

    Besteht bei nichterfüllen der Leistung die Möglichkeit, das diese Vertragsänderung widerrufen wird vom AG aus? Gibt es dafür eine Frist?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Tobias,

      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen. Legen Sie den Arbeitsvertrag einem Anwalt für Arbeitsrecht vor, dieser kann die Inhalte besser beurteilen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org.

  23. Christin

    Hallo, ich bin seit 2012 in meiner Firma unbefristet angestellt.
    Zum Punkt „Urlaub“ steht: „AG gewährt 28 Tage im Kalenderjahr“. Im Sommer soll ich einen neuen Arbeitsvertrag bekommen, in dem steht „… erhält 20 Arbeitstage gesetzlichen Mindesturlaub und 8 Tage zusätzlich/freiwillig gewährten Urlaub“. Daraufhin würde es im Vertrag auch heißen: „pro 5 Tage im Kalenderjahr, die die AN krankheitsbedingt fehlte, wird 1 Tag Zusatzurlaub gekürzt“.
    Dass er den Zusatzurlaub krankheitsbedingt kürzen darf, weiß ich. Aber darf er meinen Urlaub einfach so in Mindest- und Zusatzurlaub aufteilen, nur damit er diese „Krankheitsregel“ anwenden kann?
    Danke für die Hilfe.
    Mit frdl. Gruß

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Christin,

      grundsätzlich sind Sie nicht verpflichtet, einen Vertrag zu unterschreiben, wenn Sie mit dessen Inhalten nicht einverstanden sind. In einem neuen Arbeitsvertrag können Änderungen vorgenommen werden, die jedoch der Zustimmung beider Parteien (erfolgt durch die Unterschrift) bedürfen.

      Sind Sie nicht sicher, ob die Klauseln in Ihrem Arbeitsvertrag rechtswirksam sind, sollten Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden. Dieser kann das Dokument prüfen und Ihnen verbindliche Auskunft über dessen Zulässigkeit geben.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  24. Christin

    Hallo liebes Team,
    ich bin seit 2009 im Unternehmen unbefristet angestellt, habe im Laufe der Zeit eine Urlaubserhöhung auf 28 Tage pro Jahr erhalten. Nun soll ich im Sommer einen neuen Arbeitsvertrag (kein Änderungsvertrag) -ggf. mit neuer Berufsbezeichnung- geben indem steht: „… Anspruch auf gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Tagen auf Basis einer 5-Tage-Woche; … AG gewährt 8 freiwillige/zusätzliche Urlaubstage“. Darf er meinen „alten“ Gesamt-Urlaub in Mindest- und Zusatzurlaub aufteilen?
    Vielen Dank für die Hilfe,
    mit frdl. Gruß, Christin

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Christin,

      grundsätzlich sind Sie nicht verpflichtet, einen Arbeitsvertrag zu unterschreiben, mit dem Sie nicht einverstanden sind. In einem neuen Vertrag können Änderungen vorgenommen werden, die jedoch der Zustimmung beider Parteien (durch die Unterschrift) erfordern.

      Wenn Sie nicht sicher sind, ob die Klauseln in Ihrem Arbeitsvertrag zulässig sind, sollten Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden. Dieser kann das Dokument prüfen und Ihnen verbindliche Auskunft über dessen Rechtswirksamkeit geben.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  25. Beate

    Hallo
    Ich arbeite seit 20 Jahren in der Firma als Reinigungskraft , mit Vertrag 4 Stunden pro Tag (20 Stunden pro Woche). Seit Mai dieses Jahres krieg ich nur 3 Stunden und 50 Minuten bezahlt, obwohl ich keinen Änderung Vertrag bekommen habe . Ist es legal, dass der Arbeitgeber es ändert? Seit heute Objektleiterin hat uns informiert das kriegen wir 10 Minuten weniger bezahlen, ist das erlaubt ?
    Lg Beate

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Beate,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten. Wir empfehlen Ihnen jedoch, sich bei einem Anwalt für Arbeitsrecht zu erkundigen, ob Ihre Arbeitgeberin sich hier richtig verhält. In der Regel müssen Änderungen im Arbeitsverhältnis durch einen Änderungsvertrag vereinbart werden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  26. werner

    Habe eine Änderung des Arbeitsvertrages bekommen und soll eine Stunde weniger arbeiten, aber der Vertrag ist ab 01.05, datiert und ich habe bis jetzt 12.06. gearbeitet, was wird mit den Stunden ?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Werner,

      da wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen, sollten Sie den Änderungsvertrag einem Anwalt vorlegen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  27. Eddi

    Hallo
    Ich Arbeite seit 20j in ein Betrieb. Es gab einPar mal Arbeitszeit und Gehalts Änderung aber nee schriftlich fest gehalten. Nur Mündlich. Das letzt mal aber würde schriftlich festgehalten wurden. Das war vor 1j. So jetzt sagt mir die Verwaltungsdame ich soll neue Vertrag unterschreiben, weil mein Arbeitsvertrag veraltet sei. Darf man das Überhaupt?
    Ich danke Ihnen im Voraus
    Lg Eddi

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Eddi,

      grundsätzlich müssen Sie nichts unterschreiben, was Sie nicht unterschreiben möchten. Sie riskieren dann allerdings, dass der Arbeitgeber Ihnen anschließend eine Änderungskündigung zukommen lässt. Im Zweifelsfall können Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, der Ihnen helfen kann, Ihre Rechte durchzusetzen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

      1. Eddi

        Hallo
        Ich danke Ihnen für Ihre schnell Antwort. Habe noch ein frage
        Kann ein Arbeitsvertrag veralten?
        und wenn ein Arbeitszeit oder Gehalt Änderung gibt , muss der Komplet Vertrag neue geschrieben werden oder nur das was geändert würde ergänzt ?
        Lg und Danke nochmal
        Eddi

        1. arbeitsvertrag.org

          Hallo Eddi,

          in der Regel tritt der Änderungsvertrag an die Stelle des bisherigen Arbeitsvertrages. Im Zweifelsfall sollten Sie den Änderungsvertrag einem Anwalt für Arbeitsrecht vorlegen.

          Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  28. issi

    Hallo,
    Ich habe einen Arbeitsvertrag von 1999.
    1x DIN A4 Seite, darin stehen meine Adresse, Firmenadresse, Eintrittsdatum, Wöchentliche Arbeitszeit 40 Std. (7-16 Uhr) , Kündigung 4 Wochen auf Monatsende – mehr nicht!
    Nun möchte mein Arbeitgeber meinen Arbeitsvertrag wegen der „DSGVO“ ergänzen.
    Diese „Ergänzung“ liegt mir noch nicht vor. wahrscheinlich wird diese noch viel ausgiebiger, mit Internetnutzung, e-mail Nutzung, Firmenhandy Nutzung usw.
    Muss ich einer solchen Ergänzung zustimmen?
    Wenn ich das nicht unterschreibe, hat mein Arbeitgeber dann das Recht auf Änderungskündigung?
    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo issi,

      grundsätzlich müssen Sie gar keinen Vertrag unterschreiben bzw. einer Änderung zustimmen. Ihr Arbeitgeber kann darauf aber tatsächlich mit einer Änderungskündigung reagieren. Welche Rechte Sie in Ihrem Fall genau haben und wie Sie weiterhin vorgehen sollten, dabei kann Ihnen ein Anwalt für Arbeitsrecht weiterhelfen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  29. Silvia

    Hallo,

    ich bin seit dem Jahr 2000 bei meiner Firma beschäftigt. 2013 habe ich aufgrund meines Kindes die Arbeitszeit auf Teilzeit geändert und dabei einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben. Meine Frage: beginnt mit dem neuen Vertrag auch eine Neuregelung der Kündigungsfrist? Oder gilt bei Kündigungen als Betriebszugehörigkeit das Datum von 2000?
    Vielen Dank für Ihre Info.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Silvia,
      bei einem neuen Arbeitsverhältnis gelten gewöhnlich die Regeln des neuen Vertrags. Inwieweit dies auch für die Betriebszugehörigkeit gilt, können wir nicht beantworten. Nach welchem Datum sich diese richtet, darf nur ein Anwalt beurteilen, weil dies eine Rechtsberatung darstellt. Zu dieser sind wir nicht befugt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  30. Anne

    Hallo,
    ich bin befristet beschäftigt. Der Arbeitsvertrag wurde zuerst im Oktober 2016 bis Oktober 2017 geschlossen und im Juli 2017 durch einen Änderungsvertrag für ein Jahr verlängert (bis Juli 2018). Nun passierten zwei Dinge:
    1. Im Oktober 2017 wurde ich von einem Minijob auf ein Werkstudentenverhältnis im beiderseitigen Einverständnis umgestellt, mein Vertrag wurde jedoch nicht verändert. Ist dies ein neuer Vertrag, sodass meine Befristung damit automatisch entfallen würde?
    2. Im Januar 2018 wurden meine Kollegen und ich alle in eine neue Entgeltgruppe eingruppiert, dadurch hat sich das Gehalt erhöht. Gilt aufgrund der Gehaltserhöhung dies ebenfalls als ein neuer Vertrag (in meinem ursprünglichen Vertrag steht nur die alte Entgeltgruppe drin), sodass dadurch die Befristung automatisch entfallen würde?
    Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen. Vielen Dank!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Anne,

      grundsätzlich ist es möglich, eine Vertragsänderung im beiderseitigen Einverständnis auch mündlich wirksam durchzuführen. Jedoch ist es dann im Nachhinein schwer, dies bei einer Auseinandersetzung vor Gericht zu beweisen. Im Zweifelsfall sollten Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  31. Grimaldi

    Hallo . Ich arbeite als Reinigungsgraft war bei der Firmer 20 Jahre für 6 Stunden am Tag. Jetzt ist die Firmer weg und ich würde von der neuen Firmer übernommen für die ich auch gearbeitet habe 4 Jahre auf 450 Euro. Und jetzt arbeite ich 8 Stunden für die Firmer wo ich auf 450 Euro bearbeitet habe . Meine Frage ist brauche ich einen Änderungs Vertrag meine Chefin sagt das ich das nicht brauche die machen das intern ich habe ja schon einen vertag.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Grimaldi,

      sie sollten bei solchen Anpassungen immer auf einen Änderungsvertrag bestehen. Grundsätzlich ist eine Änderung aber nur notwendig, wenn Ihr vorheriger Vertrag 6 Stunden pro Tag als definitiven Zeitraum festgelegt hat.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  32. Charly

    Hallo allerseits,
    mein AG hat meinen unbefristeten Arbeitsvertrag innerhalb der Probezeit (rechtlich sicher / unter Beachtung aller Vorgaben) gekündigt. Ein neuer Arbeitsvertrag wurde mit unmittelbar anschließendem Beginn (kein einziger Tag dazwischen) beim gleichen AG geschlossen. Gleiche Berufsbezeichnung, gleiche Tätigkeitsmerkmale, aber auf „höherer Ebene“, verbunden mit erhöhtem Entgelt, diesmal aber befristet. Zugehörigkeit zuvor: 5 Monate (6 Monate waren Probezeit vereinbart).

    Fragen:

    1. Bei Erkrankung im 1. Monat des neuen Arbeitsvertrages, muss der AG Lohnfortzahlung leisten oder nicht (in den 5 Monaten zuvor nicht krank gewesen)? Solche Fälle stehen leider nicht im Entgeltfortzahlungsgesetz …
    2. Nach dem 1. Monat des neuen Arbeitsvertrages, besteht dann der normale Kündigungsschutz oder beginnt die Probezeit von vorn? (Sie steht leider erneut im neuen Arbeitsvertrag drin.)
    3. Ist eine Befristung rechtens, wenn es zuvor keine gab?

    Würde mich sehr freuen, wenn jemand antworten oder zumindest die Gesetzestexte / Paragraphen angeben könnte!
    Vielen Dank!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Charly,

      bei der Lohnfortzahlung sollte in der Regel die Zugehörigkeit zur Firma zählen und nicht allein das Datum auf dem Arbeitsvertrag.

      Darüber hinaus ist es üblicherweise unzulässig, eine erneute Probezeit bei gleicher Anstellung zu vereinbaren. Allerdings ist diese Frage in der Rechtsprechung noch nicht abschließend geklärt. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg entschied aber am 28.2.2002 (Az.: 4 Sa 68/01), dass die Vereinbarung einer erneuten Probezeit als unwirksam anzusehen ist, wenn sich das neue Beschäftigungsverhältnis unmittelbar an das vorangegangene anschließt.

      Eine Befristung ist nach § 14 II S. 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes normalerweise nicht zulässig, wenn vorher eine befristete Beschäftigung bei gleicher Anstellung bestand. Allerdings bezieht sich dies auf Befristungen ohne Sachgrund. Ob ein ausreichender Sachgrund für eine Befristung vorliegt, können wir nicht beurteilen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  33. Miracle

    Hallo,

    meine Frau ist Ressortleiterin bei einem großen Verlag und hat einen Ergänzungsvertrag vorgelegt bekommen, der kryptisch besagt, dass sie nach erfolgter Zusammenlegung zweier Magazine auch die Ressortleitung des zweiten Magazins übernehmen soll. Diese Aufgabe wäre mit einem größeren Team und deutlicher Mehrarbeit verbunden. Deshalb hat meine Frau die Unterschrift mit einer Gehaltserhöhung verbunden. Hier wurde ihr aber lediglich eine symbolische Summe angeboten, fast nichts. Und deshalb lehnte sie die Unterschrift zum Ergänzungsvertrag zunächst ab. Nun will man ihr kündigen bzw. das Arbeitsverhältnis aufheben (evtl. Änderungskündigung?). Welche Rechte hat meine Frau in diesem Fall? Wie lange darf sie mit der Unterschrift warten, rein rechtlich, bevor man meiner Frau kündigen kann?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Miracle,

      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen. Welche rechtlichen Schritte und Möglichkeiten jetzt infrage kommen, kann Ihnen deshalb nur ein Anwalt für Arbeitsrecht sagen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  34. Jan

    bitte korrigiert mich, wenn ich falsch liege:

    Im Falle, dass ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer eine Gehaltserhöhung vorschlägt und diese Gehaltserhöhung aus zwei Komponenten (fixer Anteil und variabler Anteil [Provision]) besteht, sollte ja völlig legitim / legal sein unter der Voraussetzung, dass der eigentliche / bestehende Vertrag keinen variablen Anteil vorsieht. Die Gehaltserhöhung verändert den ursprünglichen Vertrag. Auch sollte eine prozentuale Gewichtung völlig legitim sein.

    1. Sehe ich das richtig?

    Meine Frage ist nun, inwieweit muss der variable Anteil im Vertrag definiert werden? Man stelle sich vor, dass der variable Anteil (Provision) nun ebenfalls aus zwei Komponenten, die ebenfalls eine unterschiedliche Gewichtung haben, besteht:

    40 Prozent = Persoehnliche oder auch „softe“ – Ziele (Beispiel: Ich gebe meine Kollegen vier Trainings in den naechsten zwei Monaten)

    60 Prozent = Betriebsgebundene Umsatz – Ziele (Jahrezielgewinn ist 500.000 EUR)

    2. Welche Rechte hat der Arbeitnehmer diese Berechnungsgrundlage (Gewichtung) klar und deutlich in seinen Arbeitsvertrag vermerkt zu bekommen?

    3. Kann der Arbeitgeber diese Gewichtung jederzeit und ohne Bewilligung des Arbeitnehmers anpassen / verändern?

    4. Was ist wenn der Arbeitgeber bei der darauffolgenden Gehatserhoehung diese Gewichtung wieder anpasst? Ist dies zulässig und / oder gibt es hierbei gewisse Regeln zu beachten?

    Ich hoffe, dass ihr mir eventuell weiterhelfen könnt.

    Vielen lieben Dank,
    Jan

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Jan,

      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen. Da es sich bei Ihnen um einen sehr konkreten Fall handelt, sollten Sie die Vertragsänderungen mit einem Anwalt besprechen. Nur der kann Ihnen verbindlich sagen, ob der neue Arbeitsvertrag rechtlich in Ordnung ist.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  35. Steven

    Hallo,

    ich bin seit 2009 Angestellter (Entgeltgruppe 8) im öffentlichen Dienst (TV-L) und habe 2013 in kommissarischer Stellung die Abteilungsleitung übernommen. Dafür habe ich auch die im Tarifvertrag vereinbarte Zulage von 4,5 % erhalten. Diese kommissarische Abordnung erfolgte bis zum 31.12.2017 mit Stichtag 01.01.2018 hat man mir nun ohne das ich den Änderungsvertrag unterschrieben habe die Abteilungsleitung übertragen. Der Grund warum ich den Änderungsvertrag noch nicht unterschrieben habe ist, dass die Abteilungsleitung mit der Entgeltgruppe 9 klein bewertet worden ist. Dies bedeutet für mich, dass ich verdienstmäßig aufgrund der verlängerten Stufenlaufzeiten (Stufe 2 zur Stufe 3: 5 Jahre und Stufe 3 zur Stufe 4: 9 Jahre) schlechter gestellt bin und meine Kollegen die mir unterstellt sind und Entgeltgruppe 8 haben mehr verdienen als ich. Es wäre für mich ja kein Problem wenn diese Kollegen schon sehr lange hier beschäftigt wären, ist aber leider nicht so sondern diese Kollegen haben auch erst nach mir hier angefangen.

    Ich habe mich daraufhin auf den § 16 Absatz 5 (TV-L) bezogen um eine Stufe in meinen Fall Stufe 3 zu überspringen und somit in die Entgeltgruppe 9 Stufe 4 zu erlangen. Dies wurde durch die Personalabteilung abgelehnt. Da ich dies so nicht hinnehmen will habe ich in dem Gespräch signalisiert, dass ich unter diesen Umständen die Übernahme der Abteilungsleitung ablehne worauf mir die Personalabteilung sagte, dass dies nicht zulässig ist.

    Meine Frage hierzu ist:
    Kann der Arbeitgeber ohne meine Zustimmung einfach so verfügen, dass ich die Abteilungsleitung übernehmen muss? Kann der Arbeitgeber bei offensichtlichen Fehlern bei der Stellenbewertung rückwirkend auch finanziell in die Pflicht genommen werden?

    Mit freundlichen Grüßen

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Steven,

      welche Regeln hier greifen, kann ein Anwalt für Arbeitsrecht für Ihren Fall beurteilen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  36. Dörte G.

    Hallo zusammen,

    ich habe da auch mal eine Frage. Ich arbeite seit fast 11 Jahren in einem Unternehmen. In meinem 1. Arbeitsvertrag, damals noch vollzeit, steht, wenn der Arbeitnehmer kündigt, gelten für ihn die gleiche Kündigungsfrist wie für den Arbeitgeber. Das wären jetzt 4 Monate.
    Soweit so gut. Aber ich arbeite seit 7 Jahren in Teilzeit. Damals gab es auch einen Nachtrag zum alten Arbeitsvertrag. Und dort steht nur noch, dass die gesetzliche Kündigungsfristen gelten.
    Heißt das jetzt, dass jetzt die Frist für den Arbeitnehmer nur noch vier Wochen ist?
    Wäre für mich sehr interessant, welche Kündigungsfrist jetzt gilt.

    Vielen Dank.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Dörte,

      aus einer Betriebszugehörigkeit von 11 Jahren ergibt sich eine Kündigungsfrist von 4 Monaten, die beide Seiten einhalten müssen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  37. Tobias

    Hallo zusammen,
    Ich habe zwei Fragen bezüglich der Thematik „Änderungskündigungen“.
    Ist eine Änderungskündigung zulässig, bei der es ausschliesslich darum geht, dem Mitarbeiter bei grundsätzlich gleicher Arbeit nur das Gehalt zu kürzen? (Berufsbeschreibung im Vertrag bleibt die Gleiche)
    Ist die Kürzung des Gehaltes nach 10 Beschäftigungsjahren – in denen es mit Hinweis auf die guten Leistungen Jahr für Jahr erhöht wurde – mit einem Mal um mehr als 26% sozial gerechtfertigt?
    Vielen Dank für Ihre Einschätzungen!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Tobias,

      eine Änderungskündigung mit Gehaltskürzung ist zulässig. Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, das Angebot anzunehmen oder aber es abzulehnen und Kündigungsschutzklage einzureichen. In diesem Fall prüft ein Arbeitsgericht, ob die Änderungskündigung sozial gerechtfertigt ist.

      Wir selbst können hierzu keine Einschätzung geben. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  38. Mi

    Hallo Team, Hallo Leser.

    Ich habe im Juni 2015 einen Arbeitsvertrag unterschrieben, wo unter „Unhalt und Dauer des Arbeitsverhältnisses“ steht „der AN wird als XX nach Bedarf eingestellt“. Keine Angaben über Wochentage und Stundenumfang.
    Mündlich habe ich mit dem Niederlassungsleiter einen monatlichen Stundenumfang von 100 vereinbahrt, an den Wochenenden (Freitag, Samstag und Sonntag). So ungefähr steht es auch noch in meinem Bewerbungsanschreiben, welches mir noch vorliegt.
    Nach Absprache war ich auch bereit an Wochentagen zu arbeiten, wenn Urlaubszeit war, oder es krankheitsbedingte Engpässe gab.
    Stellenweise lief das auch gut, doch immer wieder erhalte ich Dienstpläne, wo ich an Wochentagen (Montag bis Donnerstag) eingeplant werde (ohne erkennbaren Grund, wie o. g. Urlaub/Krankheit). Bei Nachfrage heißt es dann immer „Ist nur Ausnahmsweise“).
    Ich wollte nun ein Schreiben aufsetzen, wo ich mich darauf berufen möchte, dass Einzelabsprachen (mündlich) auch arbeitsrechtlich gelten, sogar noch vor Vertragsklauseln (zBsp. Vertragsänderungen nur schriftlich).
    Ist das ok? Auf welchen Widerstand muss ich rechnen? Wäre es ratsam einen ANwalt einzuschalten?
    Ich will mich eh wegbewerben, da diese Firma stellenweise sich nichtmal an ihren Tarif hält. Der Betriebsrat ist handlungsunfähig (wird von der Firma gemobbt).

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Mi,

      da Ihr Fall sehr spezifisch ist, raten wir Ihnen dazu, einen Anwalt für Arbeitsrecht einzuschalten, der Sie individuell beraten kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  39. Marcel

    Guten Tag, ich habe wiedermal einen neuen Änderungsvetrag erhalten den ich Unerschreiben soll, wo ich weniger Stunden arbeiten soll aber mehr zu leisten habe. Gleichfalls bekomme ich auch weniger Lohn was schon vorgenommen wurde. Ist das rechtens das jetzt schon eingeführt wurde ?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Marcel,

      in der Regel bedarf jede Vertragsänderung der Zustimmung beider Vertragsparteien. Da wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen, sollten Sie sich an einen Anwalt wenden. Dieser kann Ihnen sagen, ob bei Nicht-Zustimmung mit einer Änderungskündigung gerechnet werden muss, oder ob Sie die Änderung ablehnen können, ohne eine Kündigung zu befürchten.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  40. Mella

    Hallo,

    mein AG möchte nun dass alle Kollegen eine Änderung der Kündungsfrist unterschreiben. Vorher gab es die gesetzliche Regelung (4 Wochen etc) und jetzt sollen alle 3 Monate zum Monatsende bekommen. Alle sind unbefristet seit mind. 1 Jahr angestellt. Geht das so einfach?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Mella,

      eine Rechtsberatung dürfen wir leider nicht anbieten, weshalb Sie sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt wenden sollten. Nur der kann prüfen, ob bei einer Vertragsänderung dieser Art alle Regelungen richtig befolgt wurden.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  41. Herbert

    Hallo zusammen,
    meine Firma ist am 1.12.2017 aus dem Metall-Tarifvertrag ausgetreten.
    Ein Teil der Belegschaft, mich eingeschlossen, hat im Arbeitsvertrag stehen:
    „Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, gelten für dieses Arbeitsverhältnis die entsprechenden Tarifbestimmungen für die metallverarbeitende Industrie NRW in ihrer jeweils gültigen Fassung.“
    Diese Klausel soll nun durch eine Vertragsänderung entfallen um die Verträge zu vereinheitlichen.
    Im Jahr 2017 erfolgte bereits eine Vertragsveränderung in der ich eine Lohngruppe abgestuft wurde.
    Ich möchte die neuerliche Vertragsänderung zu meinen Ungunsten nicht akzeptieren, aber meinen Arbeitsplatz nicht gefährden.

    Es wird auf eine „Änderung im Arbeitsvertrag nur unter einem Vorbehalt“ hinauslaufen.
    Bei Klageeinreichung würde das Arbeitsgericht prüfen, ob „ die vorgenommenen Modifikationen nicht sozial ungerechtfertigt sind“.

    Wann ist eine Änderung sozial ungerechtfertigt?

    Ist bei einer für mich positiven Prüfung durch das Gericht der Arbeitgeber verpflichtet den Vertrag unter den alten Bedingungen weiterzuführen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Herbert,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten, was in Ihrem Fall wohl notwendig wäre. Wenden Sie sich deshalb mit Ihrem Anliegen und dem Arbeitsvertrag an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  42. Alexa

    Hallo Liebes Team,

    ich arbeite seit März 2009 mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag Vollzeit in einer Firma. Im Jahr 2015 bin ich an Brustkrebs erkrankt. Seitdem besitze ich einen Schwerbehindertenausweiß (50 GdB), der mir dadurch Kündigungsschutz bietet. Nun möchte mein Arbeitgeber durch einen Änderungsvertrag meine Stundenzahl und das Gehalt kürzen, da ich immer mal wieder zwischendrin krank war. Muss ich dem zustimmen ?

    Vielen Dank im vorraus

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Alexa,

      Arbeitnehmer müssen jeder Änderung des Arbeitsvertrages zustimmen. Wenn die Änderungen z.B. betriebsbedingt notwendig sind, kann es jedoch sein, dass eine Nicht-Zustimmung zu einer Änderungskündigung führt. Wenden Sie sich deshalb unbedingt an einen Anwalt, um zu prüfen, ob Ihr Arbeitgeber hier richtig vorgeht und ob bei Ihnen in diesem Fall weiterhin der Kündigungsschutz greift.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  43. Claudia

    Hallo,
    ich bin vom 15.08.2017 bis 15.02.2018 als Vollzeitkraft (39 Stunden) im öffentlichen Dienst (TVÖD 8, Stufe 3) angestellt (bin 60 % schwerbehindert) als Festvertrag . Nun hat man mir eine Änderungskündigung vorgelegt mit Wirkung ab 16.02.2018, da ich ansonsten gekündigt würde und dem widersprochen habe. Die Änderungskündigung beläuft sich auf 13 Stunden und Gehaltsklasse TVÖD 6 Stufe 3. Ich soll an 3 Vormittagen arbeiten.
    Ich habe diese erst einmal angenommen, damit ich nicht arbeitslos werde.

    Nun meine Fragen:
    1.) Wieviel SB-Zusatzurlaub steht mir für 2017 zu lt. TV?
    2.) 2018 dann 3 Tage Zusatzurlaub wegen SB?
    3.) Wenn ich einen neuen Job ganztags gefunden habe und kündigen möchte, welche Kündigungsfrist habe ich dann zu beachten?

    Danke für eine Information!

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Claudia,

      Die Antwort zu allen genannten Fragen müsste in Ihrem Arbeitsvertrag zu finden sein. Da Sie der Vertragsänderung widersprochen haben, sollte normalerweise noch Ihr bisheriger Arbeitsvertrag wirksam sein. Lesen Sie hier nach, wie viel Sonderurlaub bzw Zusatzurlaub Ihnen zusteht und welche Kündigungsfrist einzuhalten ist. Sollte diesbezüglich nichts genannt sein, gelten in der Regel die gesetzlichen Bestimmungen.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  44. C

    Hallo,
    ich arbeite seit 6 Monaten in einer Stadtverwaltung bei einem Gymnasium als Vollzeitkraft mit 39 Stunden, unbefristet. Meine Aufgaben sind der Haushalt, Laptopverwaltung, Budgetierung, Haushaltsüberwachung, Mehrarbeitsabrechnungen. Dazu sollte ich von der Stadt noch Vergaberecht und Personalangelegenheiten übernehmen. In meiner Probezeit, die am 15.02.18 endet, sagte man mir letzte Woche, dass es ihnen leid täte, die Stadt sich aber entschlossen hat, Vergaberecht und Personalangelegenheiten ab sofort selbst zu machen. Alsich fragte, was dies für mich bedeute, meinte man, ja , es gäbe 2 Optionen..1. Ich lasse die Probezeit auslaufen, bzw. mir kündigen oder aber 2. ich würde eine Änderungskündigung annehmen, die beinhaltet, dass ich 2 Gehälterstufen runter gehe und dazu nur noch 15 Stunden arbeite.
    Ich habe erst einmal die 2. Option mündlich soweit angegeben mit dem Vermerk, dass ich aber mehr Stunden machen will, damit ich nicht arbeitslos werde. Schriftlich habe ich noch nichts.

    Nun meine Fragen:
    Ist das überhaupt so einfach möglich, dass man mir einfach den unbefristeten Vertrag mit einer Änderungskündigung so dermaßen kürzt?
    Was ist mit meiner Unbefristheit? Bleibt sie bestehen?
    Wie änderen sich meine Kündigungszeiten selber, da ich händeringend nach etwas anderem suche?
    Ist es rechtens, die Stunden dermaßen zu kürzen?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo C.,

      eine Kündigung wird in der Regel nur wirksam, wenn Sie schriftlich ergeht. Solange kein Kündigungsschreiben vorliegt, ist diese normalerweise auch noch nicht wirksam. Eine Änderungskündigung ist für gewöhnlich unter bestimmten Umständen möglich. Wenden Sie sich an einen Anwalt, um die Gründe der Änderungskündigung zu prüfen.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  45. Johannes

    Guten Tag,

    ich arbeite seit fast 5 Jahren wieder in einem Softwareunternehmen. Im gleichen Unternehmen war ich bereits vor 15 Jahren für 3 Jahre. Ein wesentlicher Teil (bis max. 50 %) des Gehalts ist an ein Provisionsmodell gekoppelt. Nun wurde kurzfristig entschieden, dass dieses Provisionsmodell außer Kraft gesetzt wird und die Mitarbeiter ein höheres Festgehalt bekommen sollen.
    Dies hätte für mich zur Folge, dass ich künftig 10 % bis 15 % weniger im Jahr verdiene als zuvor. Zudem ist das aktuelle Jahresgehalt weniger als das Zielgehalt, was mir in Aussicht gestellt wurde.
    Darf der Arbeitgeber nun einfach diese Änderung vornehmen?
    Unterverschämt finde ich zudem, dass man am 30. Januar eine Betriebsversammlung macht um diese Änderung ab 01.01.2018 gelten soll.

    Mit freundlichen Grüßen

    Johannes

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Johannes,

      jede Änderung im Arbeitsvertrag bedarf normalerweise der Zustimmung des Arbeitnehmers. Fragen Sie beim Betriebsrat nach oder erkundigen Sie sich direkt bei einem Anwalt für Arbeitsrecht, ob dies zulässig ist.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  46. Tatiana

    Guten Tag,

    ich war bei dem Unternehmen X fest angestellt. Nach 2 Jahre wurde das Unternehmen verkauft. Neuer Arbeitgeber bietet mir nach einem Jahr neuen Arbeitsvertrag. Bin ich verpflichtet neuen Arbeitsvertrag zu unterschreiben oder kann ich den alten Behalten? Vielen Dank

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Tatiana,

      in der Regel bedarf es bei Vertragsänderungen der Zustimmung des Arbeitnehmers. Allerdings besteht immer das Risiko, dass der Arbeitgeber bei Nicht-Zustimmung, eine Änderungskündigung ausspricht. Besprechen Sie Ihre Möglichkeiten mit einem Anwalt.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  47. Hubert

    Guten Abend,

    ich hatte eine Klausel im Arbeitsvertrag, dass ich Ausbildungskosten zurückzuzahlen hätte, würde ich nicht mindestens fünf Jahre in der Firma bleiben.
    Vor einem Jahr habe ich den Standort gewechselt (Andere Firma mit anderer Personalabteilung, gleicher Job), habe einen neuen Vertrag bekommen, in der diese Klausel nicht mehr vor kam. Jedoch habe ich den alten Vertrag nie aufgelöst.
    Ist diese Klausel noch aktiv oder nicht, wenn ich jetzt kündige?

    Vielen Dank.

    Gruß Hubert

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Hubert,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten, was in Ihrem Fall wohl nötig wäre. Legen Sie beide Arbeitsverträge am besten einem Anwalt für Arbeitsrecht vor, der kann prüfen, ob Sie alles richtig gemacht haben.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  48. Achim

    Hallo liebes Team von Arbeitsvertrag.org,

    Ich habe im März 2017 bei einer Elektrofirma angefangen und wurde als Elektromonteur für 10,15€ je h eingestellt. Ab 2018 für 10,60€ je h. Mir bzw. ein Kollege aus der Firma hat mich drauf hingewiesen das er mich nicht als Elektomonteur hätte einstellen dürfen da ich diesen Beruf nicht gelernt habe. (kein Geselenbrief ), Desweiteren hat er mich hingewiesen das er auch nicht den Mindestlohn eines Elektromonteur bezahlt hat ( Jahr 2017 10,40€ je h ) und ab ( Jahr 2018 10,95€ je h ), hätte ich jetzt anspruch auf dem Mindestlohn ? oder wäre der ganze Arbeitsvertrag theoretisch ungültig da ich eigendlich kein Elektromonteur bin ? möchtre mich nicht in die nässel setzen.

    MFG Achim

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Achim,

      in Ihrem Fall wäre eine Beratung vom Anwalt dringend ratsam. Weil wir keine Rechtsberatung anbieten würden, können wir Ihnen nicht sagen, wie Sie sich am besten Verhalten und welche Ansprüche Sie geltend machen dürfen.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

  49. Edgar

    Hallo liebes Team der arbeitsvertrag.org,
    Wir haben in unserem Betrieb die Umstellung von 3-Schicht auf 5-Schicht vor der Türe stehen. Es gibt Arbeiter, bei denen „Werktags“ im Vertrag steht, welche wo „Schicht“ im Vertrag steht und Arbeiter, die keinen schriftlichen Vertrag haben aufgrund länger Zugehörigkeit. Bisher war Wochenendarbeit auf „freiwilliger“ Basis. Was passiert jetzt mit den Arbeitern, bzw. was muss seitens der Firma den Arbeitern gegenüber beachtet werden? Danke schon mal im voraus für eure Antwort.

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Edgar,

      da Vertragsänderungen häufig komplex sind, kann ein Anwalt für Arbeitsrecht ganz genau einschätzen, ob die Änderungen rechtens sind und welche Möglichkeiten Sie haben, auf den Vertrag Einfluss zu nehmen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  50. Nina

    Guten Tag,

    eine Betriebsübernahme war vor 2 Jahren. Die alten Arbeitsverträge hatte er nicht geändert, und wir haben auch keine neuen bekommen.
    Ich habe mit dem neuen Firmenbesitzer vor einer Woche nur über Gehaltserhöhung besprochen.
    Nach drei Tage habe ich neuen Vertrag (Änderung) auf sieben Seiten bekommen.
    Gehaltserhöhung habe erhalten, aber im neuen Vertrag (Änderung) gibt es Probezeit, Tätigkeit im anderen Bereichen und Orten.
    Ich bin 54 Jahre alt und schon 12 Jahre beschäftigt. Tätigkeit in anderen Bereichen und Orten ist kein Problem für mich. Aber über Probezeit 6 Monate bin ich total jetzt unsicher.
    Wenn ich neuen Vertrag unterschreibe, bekomme ich mehr Geld, aber mein Chef kann mich ohne Problem innerhalb 6 Monate kündigen.
    Wenn ich nicht unterschreibe, kriege ich keine Gehaltserhöhung.
    Was kann ich tun?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Nina,

      in manchen Fällen ist eine erneute Probezeit möglich. Wie Sie sich in diesem Fall am besten verhalten, kann Ihnen jedoch nur ein Anwalt sagen.

      Das Team von arbeitsvertrag.org

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