Ein Arbeitnehmer kann mit seinem Verhalten auf viele verschiedene Arten gegen die ihm arbeitsvertraglich auferlegten Pflichten verstoßen.
Er kann beispielsweise Alkohol am Arbeitsplatz konsumieren, permanent zu spät zur Arbeit erscheinen oder aber auch das Arbeitsklima durch negative Äußerungen beeinflussen.
Auf letzteres reagieren Chefs gerade in unternehmergeführten Betrieben in der Regel recht empfindlich, da sich eine schlechte Stimmung schließlich schnell auf die Produktivität auswirkt.
Doch welche Handlungen schaden dem Betriebsfrieden? Welche Taten sind abmahnungswürdig? Und kann auch eine Kündigung in Betracht gezogen werden? Wir erläutern es Ihnen im nachfolgenden Ratgeber.
Inhalt
Kompaktwissen: Abmahnung wegen Störung des Betriebsfriedens
Unter anderem kann es sich bei Mobbing, rassistischen Äußerungen, Beleidigungen oder sexueller Belästigung um eine Störung des Betriebsfriedens handeln.
Ändern die Betroffenen ihr Verhalten nicht, obwohl der Arbeitgeber bereits versucht hat, zu vermitteln, kann er eine Abmahnung aussprechen. Dazu muss jedoch normalerweise eine konkrete Pflicht verletzt worden sein.
An dieser Stelle finden Sie ein Muster für eine Abmahnung wegen Störung des Betriebsfriedens.
Worum handelt es sich beim Betriebsfrieden?
Selbst, wenn die übertragenen Aufgaben nur wenig spannend oder herausfordernd sind, ein gutes Klima im Betrieb hält viele Arbeitnehmer davon ab, sich aktiv nach einer neuen Stelle umzuschauen. Der Grund hierfür ist so einfach wie naheliegend: Haben Sie einige Ihrer Kollegen erstmal schätzen gelernt oder womöglich lieb gewonnen, fürchten Sie sich vor der Ungewissheit an einem anderen Arbeitsplatz. Was, wenn Sie in einem anderen Unternehmen nicht so schnell oder gar keinen Anschluss finden? Dann hilft auch ein Job mit mehr Verantwortung nichts.
Wann erhalten Sie eine Abmahnung wegen Störung des Betriebsfriedens?
Abgemahnt wird laut Arbeitsrecht immer ein bestimmtes Verhalten von Arbeitnehmern, das nicht in Einklang mit dem Arbeitsvertrag oder anderen Pflichten steht.
Eine Abmahnung wegen der Störung des Betriebsfriedens wird in der Regel schriftlich erteilt, des besseren Nachweises halber. Sie dient als Warnschuss und Vorläufer einer etwaigen Kündigung.
Wie sieht eine Abmahnung wegen Störung des Betriebsfriedens aus? Unser Muster zeigt es Ihnen
Unser Muster zur Abmahnung wegen Störung des Betriebsfriedens können Sie sich weiter unten herunterladen. Es steht Ihnen als Word- sowie als PDF-Dokument kostenfrei zur Verfügung. Da es sich hierbei lediglich um eine Vorlage und damit einen Entwurf handelt, sollten Sie das Dokument nach Ihren persönlichen Bedürfnissen bearbeiten.
Name des Unternehmens
Vor- und Zuname des Ansprechpartners
Straße und Hausnummer
Postleitzahl und Ort
Vor- und Zuname des Arbeitnehmers
Adresse des Arbeitnehmers
Postleitzahl und Wohnort
Ort, Datum
Muster einer Abmahnung wegen Störung des Betriebsfriedens
Sehr geehrte(r) Frau/Herr [Name des Adressaten],
wir sind sehr bemüht, den Betriebsfrieden in unserem Unternehmen zu wahren, um gemeinsam voranzukommen. Bei diesem Anliegen sind wir auf jeden einzelnen Mitarbeiter angewiesen. Gemäß des von Ihnen am [Datum einfügen] unterschriebenen Vertrags haben Sie sich hierzu ebenfalls verpflichtet, doch leider sind Sie dieser Pflicht nicht nachgekommen.
Wir beziehen uns auf den Vorfall am [Datum einfügen]. An diesem Tag unterhielten Sie sich mit dem Ihnen anvertrauten Auszubildenden in der Personalküche und taten Ihre Meinung über das Unternehmen mit folgenden Worten kund: „Also, wenn ich du wäre, würde ich mir schleunigst einen neuen Ausbildungsbetrieb suchen. Hier siehst du bei dem Chef und seinem Umgangston doch kein Land. Ich hätte darauf an deiner Stelle jedenfalls keinen Bock.“
Mit dieser Einschätzung haben Sie den Betriebsfrieden erheblich gestört und die Bestimmungen Ihres Arbeitsvertrages verletzt. Hierfür mahnen wir Sie ab und weisen Sie darauf hin, dass Sie mit konstruktiven Lösungsvorschlägen gern persönlich an die Geschäftsführung herantreten können. Sollten Sie diese Warnung nicht beherzigen, behalten wir uns vor, weitere arbeitsrechtliche Konsequenzen in Betracht zu ziehen. Hierbei handelt es sich gegebenenfalls auch um eine fristlose Kündigung.
Dieses Schreiben wird als Kopie Eingang in Ihre Personalakte finden.
Mit freundlichen Grüßen
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Unterschrift des Arbeitgebers
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Unterschrift des Arbeitnehmers
Abmahnung erhalten am: __________________________
Arbeite in einem Betrieb von 40 Leuten, und hier gibt es auch einen Betriebsrat! Ich unterhielt mich voriges Jahr über die Weihnachtsfeier mit einer Kollegin, und wir beredeten auch , na der Betriebsrat sollte auch bei der Weihnachtsfeier dabei sein!
Jetzt erzählte sie das dem Betriebsrat und der reckte sich auf, und ging zur Chefität und beschwerte sich
über meine Aussage, obwohl diese Kollegin auch sich selber daran beteiligte!
Ich finde es dermaßen daneben, von einem Betriebsrat, sich wegen einer solchen Aussage, bei der Chefität zu beschweren!!
Bitte um Ihre Meinung!
Danke!!