Abfindung berechnen – wie viel Geld geht Ihnen durch die Steuer verloren?

Artikel verfasst von Jörg K.

Letzte Aktualisierung am: 11. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Wie Sie eine Abfindung berechnen? Eine mögliche Formel erhalten Sie in diesem Ratgeber.
Wie Sie eine Abfindung berechnen? Eine mögliche Formel erhalten Sie in diesem Ratgeber.

Halten Arbeitnehmer ihr vom Arbeitgeber ausgestelltes Kündigungsschreiben in der Hand, entsteht häufig ein Chaos im Kopf: Wie soll ich die Raten für den Hauskredit weiter abbezahlen? Wie schnell finde ich einen neuen Job? Die Beruhigung tritt ein beim Gedanken: „Zwar ist mein regelmäßiges Einkommen weggefallen, doch ein Anrecht auf eine Abfindung habe ich allemal.“

Doch ist das tatsächlich so? Unter welchen Umständen bekommen Sie eine Abfindung ausbezahlt? Gibt es eine Abfindungsformel nach der Sie eine Abfindung berechnen können? Wie viel behält der Gesetzgeber durch Besteuerung vom gezahlten Abfindungsgeld ein? Diese und weitere Fragen klären wir im folgenden Ratgeber.

Nutzen Sie den kostenlosen Abfindungsrechner!

Kompaktwissen: Abfindung berechnen

Wer hat das Recht auf eine Abfindung?

Ein gesetzlicher Anspruch auf die Zahlung einer Abfindung besteht nicht. Infos dazu, wann Ihnen dennoch eine Abfindung zustehen kann, erhalten Sie hier.

Wie können Sie die Höhe der Ab‌findung berechnen?

Die Höhe der Abfindung können Sie mit dieser Formel berechnen: Höhe der Ab‌findung = 0,5 x Brutto-Monatsgehalt x Dauer der Betriebs­zugehörigkeit in Jahren. Alternativ können Sie diesen Abfindungsrechner nutzen.

Wie müssen Abfindungen versteuert werden?

Eine Abfindung wird anders versteuert als das reguläre Gehalt. In diesem Fall kommt die sogenannte „Fünftelregelung“ zum Einsatz. Wie sie funktioniert, erfahren Sie hier.

Wann bekommt man eine Abfindung?

Entgegen der landläufigen Meinung bei Kündigung quasi immer einen Anspruch auf eine Abfindung zu haben, gilt: Nur unter ganz eng definierten Voraussetzungen stehen die Chancen gut, eine Einmalzahlung als Entgegenkommen des Arbeitgebers bei Verlust der Arbeitsstelle zu erhalten. Einen gesetzlichen Anspruch suchen Sie häufig vergeblich.

Beschäftigte können die Zahlung einer Abfindung verlangen, wenn Sie zu Beginn des Beschäftigungsverhältnisses einen Arbeitsvertrag unterschrieben haben, der die Zahlung eines solchen Betrages vorsieht. Darüber hinaus ist es auch üblich, dass für den Fall einer betriebsbedingten Entlassung in Tarifverträgen festgehalten ist, dass Arbeitnehmer „entschädigt“ werden. Auch das Betriebsverfassungsgesetz greift das Thema Abfindung auf: Betriebsänderungen im Rahmen derer Arbeitnehmer entlassen werden, wobei kein oder nur ein unzureichender Interessenausgleich mit dem Betriebsrat stattfand, können ebenfalls ein Anrecht auf Abfindung begründen. Und schließlich sieht auch das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) eine Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung vor, sofern jedoch keine Kündigungsschutzklage binnen drei Wochen nach Zustellung eingereicht wird.

Wie wird eine Abfindung berechnet?

Abfindungsrechner: Die Fünftelregelung ist im EStG festgehalten und reduziert Ihre Steuerlast.
Abfindungsrechner: Die Fünftelregelung ist im EStG festgehalten und reduziert Ihre Steuerlast.

Um in etwa zu ermitteln, mit welchem Betrag Sie bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses kalkulieren können, gibt es ganz unterschiedliche Rechenwege, die wir im weiteren Verlauf vorstellen wollen.

Für gewöhnlich spielen bei der Abfindungsberechnung jedoch folgende Parameter eine Rolle:

  1. Länge der Betriebszugehörigkeit
  2. Konsequenzen des Arbeitsplatzverlustes für den Arbeitnehmer
  3. Rechtmäßigkeit der Entlassung
  4. Verhandlungsgeschick der Vertragspartner

Wenn Sie Abfindungen berechnen wollen, empfehlen Experten für gewöhnlich eine Pi-mal-Daumen-Formel, die folgenden Weg geht:

Höhe der Abfindung = 0,5 x Brutto-Monatsgehalt x Dauer der Betriebs­zugehörigkeit in Jahren

Ergo würde dies in einem fiktiven Beispiel bedeuten: Martina Mustermann wird nach 8 Jahren von ihrem Arbeitgeber gekündigt. Ihr regelmäßiges Bruttogehalt lag bei 3.000 Euro. Wenn wir die Abfindung berechnen, würde sie theoretisch 12.000 Euro erhalten.

In manchen Fällen wird bei der Berechnung der Abfindung auch das Lebensalter der Gekündigten berücksichtigt. In diesem Fall erhöht sich der Faktor von 0,5 gegebenenfalls auf 0,75 oder gar 1, wodurch sich das Ergebnis erhöht.

Die Abfindungsberechnung bei Kündigung erfolgt gemäß § 10 Kündigungsschutzgesetz anders. Der Gesetzgeber hält hier fest, dass sich eine Abfindung auf maximal 12 Monatsverdienste beläuft. Bei der Berechnung von Abfindungen nach diesem Prinzip wird explizit auf das Alter des Gekündigten verwiesen. Hierzu heißt es:

Hat der Arbeitnehmer das fünfzigste Lebensjahr vollendet und hat das Arbeitsverhältnis mindestens fünfzehn Jahre bestanden, so ist ein Betrag bis zu fünfzehn Monatsverdiensten, hat der Arbeitnehmer das fünfundfünfzigste Lebensjahr vollendet und hat das Arbeitsverhältnis mindestens zwanzig Jahre bestanden, so ist ein Betrag bis zu achtzehn Monatsverdiensten festzusetzen. (§ 10 KSchG)

Obacht: Für die Beantwortung der Frage „Wie berechnet man eine Abfindung?“ gibt es nicht die eine richtige Antwort. Es ist deshalb durchaus möglich, dass wenn Sie die Abfindungssumme berechnen auf ein ganz anderes Ergebnis kommen als das, was Sie am Ende tatsächlich erhalten. Die von uns vorgestellten Wege stellen daher nur eine Orientierung dar.

Was bleibt von der Abfindung? Die endgültige Berechnung

Die Abfindung zu berechnen, ist nicht immer ganz einfach, da viele Dinge hier hineinspielen.
Die Abfindung zu berechnen, ist nicht immer ganz einfach, da viele Dinge hier hineinspielen.

Der Gesetzgeber sammelt von allen Bürgern Geld ein, um bestimmte Staatsausgaben zu bezahlen. Erhoben werden beispielsweise Mehrwertsteuer (Abgaben, die sich an der Wertschöpfung bemessen) und auch die Lohnsteuer (Vorauszahlung auf die Einkommensteuer, die der Arbeitgeber ans Finanzamt zahlt und u. a. dafür sorgt, dass am Ende des Monats netto weniger rauskommt, als brutto im Arbeitsvertrag vereinbart.

Die Frage ist nun: Müssen auch bei der Abfindung Abzüge hingenommen werden? Ja, in voller Höhe können Sie die berechnete Abfindung nicht behalten. Die gute Nachricht ist, dass Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung keinen Anteil von ihr verlangen. Anders sieht es mit der Steuer, im speziellen der Lohnsteuer aus.

Diese wird auf Abfindungen erhoben. Wenn Sie Ihre Abfindung berechnen, müssen Sie also damit rechnen, dass am Ende nicht ganz so viel Geld übrig bleibt.

Was hat es mit der Fünftelregelung auf sich?

Der Gesetzgeber trägt dem Umstand Rechnung, dass Abfindungen einmal gezahlte Beträge sind, die zwar zum Einkommen gerechnet, jedoch als außerordentliche Einkunft betrachtet werden. Diese wird vom Fiskus anders behandelt, weshalb die Abzüge bei der Abfindung nicht allzu hoch sind.

Zurückzuführen ist dies auf die sogenannte Fünftelregelung. Mit der Abfindung wird nach der in § 34 Einkommensteuergesetz (EStG) wie folgt umgegangen: Dem Namen ist zu entnehmen, dass ein Fünftel der zugesprochenen Abfindung auf das Jahreseinkommen angerechnet wird. Dieser Betrag stellt die Basis für die Steuerberechnung dar. Das Ergebnis wird in Folge mit der Steuerlast verglichen, die sich aus dem regulären Jahreseinkommen ohne Abfindung ergeben würde. Die sich herauskristallisierende Differenz wird nun mit fünf multipliziert. Hierbei handelt es sich um den Betrag, den ein Gekündigter an das Finanzamt als Einkommensteuer von dieser Einmalzahlung abgeben muss. Die reguläre Steuerlast durch das normale Einkommen aus dem Jahr bleibt hiervon unberührt.

Abfindung berechnen: Die Fünftelregelung bei Abfindungen sorgt dafür, dass Sie von dem großen Batzen Geld nicht ganz so viel an den Staat abgeben müssen und damit von einer Steuerminderung profitieren. Achten Sie darauf, wenn Sie die Abfindung berechnen, welche Auszahlungsmodalitäten Sie mit Ihrem (ehemaligen) Arbeitgeber vereinbart haben. Teilbeträge können nämlich dazu führen, dass die Fünftelregelung bei der Berechnung nicht zur Anwendung kommt.

Berechnung der Abfindung mittels Rechner

Die Fünftelregelung: Ein Rechner kann Ihnen aufzeigen, wie hoch die Steuerersparnis ist.
Die Fünftelregelung: Ein Rechner kann Ihnen aufzeigen, wie hoch die Steuerersparnis ist.

Die angeführte Rechnung fällt gerade beim Blick in den Gesetzestext häufig nicht ganz leicht, was auch an der Wortwahl liegt. Doch keine Sorge, Sie müssen den Kopf nicht in den Sand stecken, sondern können sich bei Schwierigkeiten auf Abfindungsrechner verlegen. Online stehen eine Menge von diesen zur Verfügung und machen es ganz leicht, die Abzüge zu berechnen.

Um schnell an Ihr Ziel zu kommen, sollten Sie sich vor der Nutzung vom Abfindungsrechner bei Kündigung folgende Informationen parat legen:

  • Um welches Steuerjahr handelt es sich?
  • Wie hoch liegt Ihr Brutto-Jahresgehalt?
  • Welchen Umfang hatte die Abfindung?
  • Profitieren Sie von Lohn- bzw. Entgeltersatzleistungen?
  • Sind Sie Kirchenmitglied und zahlen entsprechend Kirchensteuer?

Basierend auf diesen Informationen können Sie dem Abfindungsrechner die Steuer entlocken und herausfinden, wie viel Geld Ihnen netto vom Brutto übrig bleibt.

Haben erhaltene Abfindungen negative Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld (ALG)? Es kommt darauf an, von welchem Arbeitslosengeld die Rede ist: ALG I oder ALG II? Während die Zahlung für gewöhnlich das Arbeitslosengeld 1 nicht weiter tangiert, kann die Agentur für Arbeit sich beim Arbeitslosengeld 2 (auch als Hartz 4 bekannt) durchaus querstellen und den Betrag als Vermögen deklarieren. In diesem Fall müssten Betroffene zum Teil auf staatliche Unterstützung verzichten.
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Über den Autor

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Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

8 Gedanken zu „Abfindung berechnen – wie viel Geld geht Ihnen durch die Steuer verloren?

  1. Gabriela

    Ich habe zum 1.06.2016 in der Firma angefangen, zum 31.12.2019 gekündigt. Die Firma bietet mir 0,5 Monatgehälter für 3 Jahre, wäre es nicht richtig für 4 Jahre, da ich 6 Monate vollendet habe?

  2. Kriener

    Sehr geehrte Damen und Herren, welche Abfindungshöhe ist realistisch bei folgenden Eckdaten:

    Betriebszugehörigtkeit 13 Jahre (2 Jahre Elternzeit)
    Aktuelles Bruttogehalt 2900,00€
    ordentliche Kündigung ohne Begründung zum 31.10.2019
    verheiratet mit 1 Kind

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Kriener,

      wir können dies aus der Ferne nicht beurteilen. Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen am besten an einen Anwalt für Arbeitsrecht, der Sie angemessen beraten kann.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

    2. Heinz M.

      Ordentliche Kündigung ?
      Wozu fragst jemand dann nach einer Abfindung ?
      Kündigungsfrist werden doch eingehalten?

  3. Broschart

    Wievie wird meine apfindung angerechnet bei harz4 hab 7000 brutto

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Broschart,

      dies hängt von mehreren Einzelheiten ab. Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Frage an Ihren zuständigen Mitarbeiter im Arbeitsamt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  4. Iris

    Wenn ich während der Probezeit kündige und mir ein Aufhebungsvertrag vorgeschlagen wird, bekomme ich trotzdem den Lohn für den gearbeiteten Monat?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Iris,

      die geleistete Arbeit muss in der Regel vergütet werden. Es ist allerdings unwahrscheinlich, dass ein voller Monat ausbezahlt wird, wenn nur der halbe Monat gearbeitet wird. Eine genaue Einschätzung können wir hierzu nicht abgeben, da wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen und auch den Inhalt des Aufhebungsvertrages nicht kennen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org.

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