Sie haben eine lange Zeit für dasselbe Unternehmen gearbeitet und nun plötzlich eine Kündigung erhalten? Dann stehen Ihre Chancen auf eine Abfindung nicht schlecht. Doch die Frage nach einer Abfindung und ab wie viel Jahren im Betrieb man eine erhält, kommt nicht erst bei jahrzehntelanger Betriebszugehörigkeit auf.
„Nach wie viel Jahren steht mir eine Abfindung zu?“ ist eine Frage, die auch Arbeitnehmer beschäftigt, die vielleicht erst eine kurze Zeit für einen Betrieb gearbeitet haben. Doch ab wie viel Jahren im Betrieb steht mir eine Abfindung zu? Haben Sie bei Kündigung grundsätzlich Anspruch auf eine Abfindung? Und wann muss keine Abfindung gezahlt werden?
Inhalt
Kompaktwissen: Ab wie viel Jahren Ihnen eine Abfindung zusteht
Es besteht kein grundsätzlicher Anspruch auf eine Abfindungszahlung. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie jedoch bei betrieblichen Kündigungen nach § 1a Kündigungsschutzgesetz (KSchG) Anspruch auf eine Einmalzahlung erheben. Mehr zu Abfindungsansprüchen lesen Sie hier.
Wenn Sie als Konsequenz einer Kündigung Anspruch auf eine Abfindung erhalten haben, dann stehen Ihnen 0,5 Monatsgehälter für jedes Beschäftigungsjahr zu. Bei zehn Jahren Betriebszugehörigkeit bedeutet das eine Abfindungssumme von fünf Monatsgehältern.
Es besteht kein Anspruch auf eine Abfindung, wenn Sie die Voraussetzungen in § 1a KSchG nicht erfüllen und auch Ihre Kündigungsschutzklage nicht zu dem Ergebnis kommt, dass Ihnen eine Abfindung zusteht.
Abfindung: Ab wie vielen Jahren Ihnen was zusteht
Grundsätzlich besteht für Arbeitnehmer kein Anspruch auf eine Abfindung, sobald sie gekündigt werden. Trotzdem kommt es im Falle einer Kündigung häufig zu einer Einmalzahlung, wenn das Arbeitsverhältnis aufgelöst werden soll.
In diesem Zusammenhang entsteht häufig der Eindruck, dass die Auszahlung einer Abfindung mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit zu tun hat und es kommt die Frage auf: Ab wie viel Jahren Betriebszugehörigkeit steht mir eine Abfindung zu? Die Frage könnte dabei viel eher lauten, wie viel Abfindung Ihnen nach wie viel Jahren zusteht oder ab wie viel Jahren Betriebszugehörigkeit die Abfindung tatsächlich entschädigend wirkt.
Eine Abfindung wird unter bestimmten Voraussetzungen gezahlt. Doch wann habe ich das Recht auf eine Abfindung? Die Gründe dafür sind verschieden. Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen eine betriebsbedingte Kündigung ausstellt, die Gründe für die Kündigung also beim Betrieb liegen, steigert das Ihre Chancen auf eine Abfindung automatisch. Meistens wird hierbei auf den Anspruch einer Abfindung hingewiesen, sofern Sie als Arbeitnehmer die nach § 1a KSchG bestehende dreiwöchige Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage verstreichen lassen.
Über die Höhe der Abfindung entscheidet, nach wie vielen Jahren im Betrieb Sie gekündigt wurden. Grundsätzlich gilt, dass Sie für jedes Betriebsjahr ein halbes Monatsgehalt erhalten. Angebrochene Jahre von mehr als sechs Monaten werden als volles Jahr gerechnet. Die Antwort auf die Frage „Ab wie viel Jahren gibt es eine Abfindung?“ könnte also lauten: Bereits ab dem ersten Jahr, bzw. sobald Sie mehr als sechs Monate im Betrieb gearbeitet haben. Es müssen aber die Voraussetzungen stimmen.
Ab wie viel Jahren Sie welche Abfindung bei einer Kündigung erhalten
Die eben erwähnte Kündigungsschutzklage bietet Ihnen ebenfalls die Chance auf eine Abfindung. Doch nach wie vielen Jahren bekommt man denn nun eine Abfindung? Wenn Sie innerhalb der Frist eine Kündigungsschutzklage erheben, kann vom Gericht festgelegt werden, dass die Kündigung nach den Vorgaben des KSchG sozial ungerechtfertigt war.
Eine Wiederaufnahme Ihrer Tätigkeit im selben Betrieb ist für Sie nach § 9 KSchG aber möglicherweise ebenfalls unzumutbar. Dann muss Ihnen Ihr Arbeitgeber eine Abfindung zahlen. Auch hier geht es aber eher darum, nach wie vielen Jahren Ihnen welche Abfindung zusteht und nicht ob Ihnen eine Abfindung zusteht. Ab wie vielen Jahren im Betrieb Sie eine Abfindung erhalten, ist also völlig unerheblich.
Im Falle einer Kündigungsschutzklage kann das Gericht nach § 10 KSchG eine Abfindung in Höhe von bis zu 12 Brutto-Monatsgehältern anordnen. Je nach Alter und Dauer der Betriebszugehörigkeit können Sie auch eine noch höhere Abfindung rausholen.
- Sind Sie älter als 50 Jahre und seit 15 Jahren oder mehr im Betrieb beschäftigt, erhöht sich die mögliche Abfindung auf bis zu 15 Brutto-Monatsgehälter
- Ab einem Alter von 55 Jahren und mindestens 20 Jahren Betriebszugehörigkeit sogar auf bis zu 18 Monatsgehälter.
Sind Sie 65 Jahre oder älter, ist es für Ihre Abfindung egal, wie viele Jahre Sie zum Betrieb gehört haben. Weil Sie bereits das das Lebensalter der Regelaltersrente erreicht haben, haben Sie keinen erhöhten Abfindungsanspruch.