Mit der Einführung des Mindestlohns am 1. Januar 2015 ging ein großer Ruck durch die Arbeitswelt Deutschlands. Der vorgegebene Stundenlohn, der mittlerweile 12,82 Euro (Stand: Januar 2025) brutto beträgt, soll eine effiziente Maßnahme gegen Lohndumping sein und dafür sorgen, dass alle Arbeitnehmer einen gewissen Lebensstandard genießen können.
Bis zum Ende des Jahres 2017 waren noch einige Übergangsregelungen aktiv. Mittlerweile gilt der Mindestlohn jedoch flächendeckend. Es gibt jedoch Ausnahmeregelungen, wodurch die Frage aufkommt: Gilt der Mindestlohn für Langzeitarbeitslose? Arbeitslosigkeit, die für mindestens 12 Monate besteht, sorgt für diesen Status. Ob dieser wirklich den Mindestlohnanspruch beeinträchtigt und weitere Informationen zum Thema bietet Ihnen der folgende Ratgeber!
Inhalt
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Kompaktwissen: Mindestlohn für Langzeitarbeitslose
Personen, die sich bereits seit einem Jahr oder noch länger in keinem Arbeitsverhältnis befinden, gelten als langzeitarbeitslos.
Nein, Langzeitarbeitslose sind zunächst einmal vom Mindestlohn ausgenommen.
Sobald ehemalige Langzeitarbeitslose sechs Monate lang in einem Unternehmen beschäftigt sind, müssen sie mit dem gesetzlichen Mindestlohn entlohnt werden.
Ist Langzeitarbeitslosen der Mindestlohn nach Hartz-4-Bezug vergönnt?
Ein kurzer Zeitraum ohne Arbeit sorgt grundsätzlich nicht dafür, dass die betroffenen Personen den Mindestlohnanspruch einbüßen. Das ändert sich jedoch, wenn die Grenze von 12 Monaten überschritten wird. Arbeitssuchende, die länger als ein Jahr ohne Erfolg eine neue Stelle gesucht haben, verlieren das Anrecht temporär.
Der Gesetzgeber hat diese Ausnahmeregelung aber nicht willkürlich geschaffen. Arbeitgeber sollen dadurch motiviert werden, mehr Personen einzustellen, die schon lange Zeit auf Arbeitssuche sind. Auf lange Sicht sollen somit die Arbeitslosenzahlen noch weiter gesenkt werden. Mehr zu diesem gewünschten Effekt und den tatsächlichen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt erfahren Sie im nächsten Abschnitt.
An dieser Stelle sei noch angemerkt, dass tariflich vereinbarte Löhne dafür sorgen, dass der Mindestlohn auch für Arbeitslose gilt, die schon über ein Jahr nach einer neuen Anstellung gesucht haben.
Hier ist eine klare Unterscheidung zwischen Branchenmindestlöhnen und dem gesetzlichen Mindestlohn vorzunehmen.
Erstere basieren auf einem geltenden Tarifvertrag, welcher unabhängig vom Mindestlohngesetz Bestand hat.
Solche Verträge wirken also in jedem Fall, und werden nicht durch eine lang andauernde Arbeitslosigkeit beeinträchtigt. Der Gesetzgeber setzt sich nicht über diese hinweg.
Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und die Arbeitslosenquote
Wie bereits erwähnt, soll der temporär fehlende Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn Langzeitarbeitslose bzw. ihre Einstellung für Arbeitgeber attraktiver erscheinen lassen und so auf Dauer die allgemeine Arbeitslosenquote senken. Dabei gab es auch schon früh kritische Stimmen gegen diese Maßnahme:
- So warnten Kritiker unter anderem vor einer Stigmatisierung der Langzeitarbeitslosen, also einer anhaltenden negativen Bewertung als billige Arbeitskräfte.
- Die Folge wäre eine Zweiklassengesellschaft am Arbeitsmarkt.
Einige Monate nach Einführung des Mindestlohns zeigte sich zumindest nicht der gewünschte Effekt. Unternehmen stürzten sich nicht gerade auf potentielle Angestellte, die in den ersten sechs Monaten keinen Mindestlohnanspruch hatten. Entsprechend gab es zu der Zeit auch von der Bundesagentur für Arbeit das Eingeständnis, dass sich mehr von der Ausnahmeregelung versprochen worden war.
So kam es nicht einmal zu dem suboptimalen Szenario, dass Unternehmer arbeitslose Personen für sechs Monate einstellen, um sie nach Ende der Probezeit gegen neue Beschäftigte vom Jobcenter auszutauschen. Dabei steht es Arbeitssuchenden sogar offen, sich selbst bei der zuständigen Stelle ihre Langzeitarbeitslosigkeit bescheinigen zu lassen.
Dabei können Arbeitgeber, welche das Angebot nutzen, einiges an Geld einsparen. Dadurch, dass kein Mindestlohn für Langzeitarbeitslose vorgeschrieben ist, dürfen sie bis zu 30 Prozent unter der gesetzlichen Grenze bleiben. Die Idee für diese Ausnahmeregelung wurde auch tatsächlich von Arbeitgeberseite gefordert.
So betonte Frank Jürgen als Chef der Bundesagentur für Arbeit, dass Menschen, die weniger Qualifikationen besitzen und länger nicht gearbeitet haben, sich den Mindestlohn erst einmal verdienen müssen.
Verantwortliche Personen in Opposition und Gewerkschaften sprachen sich hingegen für einen bedingungslosen Mindestlohn für Langzeitarbeitslose aus. Die Argumente dabei waren unter anderem:
- Langzeitarbeitslosigkeit lässt sich nicht mit niedrigerer Vergütung bekämpfen. Dafür gäbe es längst Belege.
- Betroffene brauchen stattdessen individuelle Hilfen, um wieder den Sprung ins Arbeitsleben zu schaffen.
So konnten die Gewerkschaften aber nur erwirken, dass es im Januar 2017 zur erneuten Überprüfung des gewünschten Effekts kam. Und tatsächlich schrumpfte die Arbeitslosenquote von 6,4 Prozent im Jahr 2015 auf 5,7 Prozent im Jahr 2017 (Quelle: statista). Dabei handelt es sich zweifellos um ein Rekordtief. Es bleibt jedoch fragwürdig, ob der fehlende Anspruch auf Mindestlohn für Langzeitarbeitslose hier eine entscheidende Rolle gespielt hat.
Nicht nur beim Mindestlohn für Langzeitarbeitslose können Arbeitgeber sparen. So gibt es in einigen Fällen auch Zuschüsse, die sich noch viel mehr lohnen können. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn ältere Arbeitnehmer oder Schwerbehinderte eingestellt werden. Doch auch hier ist die Nachfrage trotz Angebot eher gering.
Mögliche Veränderungen am Mindestlohngesetz
Tatsächlich gibt es bisher keine handfesten Studien, welche den gewünschten Effekt in Bezug auf den Mindestlohn für Langzeitarbeitslose belegen. So fordern Kritiker immer wieder, dass es diesbezüglich zu einer Gesetzesänderung kommen muss. Es stellt sich also die Frage: Kommt die Regierung dieser Forderung in Zukunft noch nach?
Die regierende Partei antwortete auf Anfrage, dass eine solche Änderung nur bei Aufschnürung des gesamten Gesetzespaketes akzeptierbar wäre.
Das hätte jedoch zur Folge, dass auch die anderen Ausnahmeregelungen wieder zur Diskussion stehen würden. Entsprechend erscheint es im Moment eher unwahrscheinlich, dass es hier in naher Zukunft zu einschneidenden Änderungen kommt.
Mehr Ausnahmen zum Mindestlohn
Den fehlenden Mindestlohn beklagen Langzeitarbeitslose nicht allein. Denn der Gesetzgeber hat einige weitere Ausnahmeregelungen getroffen, die dafür sorgen, dass vereinzelt einige Arbeitnehmer keinen Anspruch haben. So besitzen beispielsweise Auszubildende kein Anrecht auf den Mindestlohn. Dahinter stecken folgende Gedanken:
- Ein Ausbildungsverhältnis wird nicht als Arbeitsverhältnis im eigentlichen Sinne angesehen, da die Lehre dabei im Vordergrund steht.
- Weiterhin sollen Arbeitgeber durch diese Ausnahme dazu motiviert werden, eher Auszubildende aufzunehmen als ungelernte Fachkräfte einzustellen.
Bei minderjährigen Auszubildenden greift zudem gleich die nächste Sonderregel. Unabhängig davon, ob jemand als gelernte Vollzeitkraft, Aushilfe, Azubi oder Praktikant angestellt ist, gilt: Wer das achtzehnte Lebensjahr nicht erreicht hat, besitzt kein Anrecht auf den gesetzlichen Mindestlohn. Entsprechend müssen sich Jugendliche mit weniger zufrieden geben und sich gedulden, bis ihnen dem Gesetz nach der Grundlohn zusteht.
Ausnahmeregelungen im Praktikum
Die Ausnahmeregelung, die den Mindestlohn für Langzeitarbeitslose betrifft, folgt einer klar verständlichen Logik. Deutlich komplexer sind die Ausnahmen, mit denen sich Praktikanten in Deutschland „herumschlagen“ müssen. Denn wo ein Praktikant ein Anrecht auf Mindestlohn haben kann, muss das beim nächsten schon wieder nicht der Fall sein.
Muss eine Person ein Pflichtpraktikum absolvieren, das im Rahmen einer beruflichen Ausbildung oder eines Studiums vorgeschrieben wird, hat derjenige beispielsweise keinen Anspruch auf den Mindestlohn. Hier besteht eine ähnliche Argumentation, wie es bei Auszubildenden der Fall ist: In diesem Fall steht die Ausbildung und Aneignung von praktischen Kenntnissen im Vordergrund, nicht die Bezahlung.
Grundsätzlich sind die Ausnahmeregelungen zum Mindestlohn im Praktikum nicht immer leicht zu durchschauen. Wer sich selbst in seinem Fall unsicher ist, kann sich von einem Anwalt für Arbeitsrecht dazu beraten lassen.
Illegale Umgehungsversuche
Dass der Mindestlohn für Langzeitarbeitslose erst nach sechs Monaten der Beschäftigung gilt, soll Arbeitgeber, wie bereits erwähnt, durch Kostenersparnis zur Einstellung der betroffenen Personen ermutigen. Doch Unternehmer finden teilweise auch eigene illegale Wege, um sich um den Mindestlohn zu drücken. Dabei werden die verschiedensten Tricks genutzt. Es folgt eine kleine Auswahl.
- Es kommt zu unbezahlten Überstunden: Durch übermäßige Arbeitsaufgaben fallen Überstunden an, die jedoch noch nicht ordnungsgemäß durch ein Arbeitszeitkonto dokumentiert werden. Dadurch entfällt die vorgeschriebene Vergütung, was den Arbeitslohn im Gesamten unter den gesetzlichen Mindestlohn drückt.
- Festangestellte Mitarbeiter werden als Teilzeitkräfte oder „Freelancer“ eingestuft: Einsparungen kommen in diese Fall auf eine nur augenscheinlich herabgesetzte Stundenzahl oder einen Vertrag für freie Mitarbeiter zustande, dessen Unterzeichnung erzwungen wird.
- Vertraglicher Verzicht: Einige Arbeitgeber forcieren einen dauerhaften Verzicht auf den Mindestlohn. Selbst Langzeitarbeitslose, so scheint es, die das Dokument dazu unterschreiben, verzichten so dauerhaft auf das Grundgehalt.
- Gutscheine als Ausgleich: Gehalt wird unter der gesetzlichen Mindestlohngrenze gezahlt. Als augenscheinlichen Ausgleich erhalten Mitarbeiter Gutscheine, die sich auf Dienstleistungen im Unternehmen anrechnen lassen.
- Trinkgelder zum Gehalt dazu rechnen: Gerade in der Gastronomie ist die dubiose Methode weit verbreitet, Trinkgelder auf das Gehalt anzurechnen. Auch so kann der Verdienst schlussendlich unter der gesetzlich geforderten Grenze liegen.
Unabhängig davon, welche der genannten Methoden zum Einsatz kommt, handelt es sich um unrechtmäßiges Verhalten, dass vor den wenigstens Arbeitsgerichten erfolgreich bestehen sollte. Finden Sie sich also als Betroffener in einer entsprechenden Situation wieder und wissen keinen Ausweg, dann wenden Sie sich ebenfalls am besten an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Weitere Methoden gegen Langzeitarbeitslosigkeit
Wie bereits erwähnt, ist es nicht erwiesen, dass ein fehlender Mindestlohn für weniger Langzeitarbeitslose sorgt.
Dass sich der Gesetzgeber für diesen Weg entschieden hat, zeigt, dass eine ideale Lösung schwer zu finden ist.
Dabei zeigt sich, dass verschiedene Ansätze gegen Langzeitarbeitslosigkeit existieren. Im Folgenden sollen einige alternative Optionen kurz beleuchtet werden.
- Intensive Betreuung von Betroffenen: Langzeitarbeitslose profitieren für gewöhnlich von psychologischer und pädagogischer Hilfe. Ohne entsprechende Betreuung gestaltet es sich oft schwer, betroffene Personen zurück in die Arbeitswelt zu führen. Verantwortliche Stellen müssen folglich nicht nur für fachliche Qualifizierung sorgen. Auch psychologische Probleme, die durch lange Arbeitslosigkeit entstehen können, müssen angepackt und gelöst werden.
- Gezielte Förderung individueller Talente: Zuständige Behörden dürfen sich nicht immer nur auf die Schwächen von Langzeitarbeitslosen konzentrieren. Das Problem dabei ist, dass Vermittler oft zu viele „Kunden“ haben, um welche sie sich kümmern müssen. Eine gezielte Förderung ist nur dann möglich, wenn der Betreuungsschlüssel gesenkt wird.
So sprechen sich Kritiker des aktuellen Systems auch dafür aus, dass der Gesetzgeber durch Anpassung neue Möglichkeiten schaffen muss. So gibt es beispielsweise für Jugendliche in der Lehre einen Begleiter, der sie berät. Auf diese Weise können Betroffene um vermeidbare Ausbildungsabbrüche herumkommen. Ein ähnliches Begleitersystem würde sich auch für Langzeitarbeitslose anbieten, die schon lange auf Arbeitssuche sind. Darüber hinaus gibt es Fürsprecher für einen stundenweisen Einstieg in die aktive Arbeitswelt.
Generell wird oft übersehen, wie wichtig es ist, betroffene Personen aus ihrer unfreiwilligen Isolation herauszuholen. So äußern einige Parteien, wie hilfreich es schon sein kann, die Aktivität bei den Arbeitslosen zu fördern, etwa durch die Teilnahme am Bundesfreiwilligendienst. Doch dafür müsste dieser zunächst für entsprechende Mitglieder geöffnet werden. Nicht zuletzt ist es sinnvoll Programme so anzupassen, dass sie nach Ende ihrer Befristung zu Enttäuschungen führen. Nicht selten sorgen regionale Begebenheiten oder andere Hemmnisse danach immer noch für Probleme bei der Jobsuche.
Zusätzliche Leistungen, die beim Mindestlohnverzicht helfen
Dadurch, dass der Mindestlohn für Langzeitarbeitslose nicht vorgeschrieben ist, kann es im monatlichen Finanzplan schon einmal eng werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können Arbeitnehmer jedoch finanzielle Hilfen in Anspruch nehmen, wie die Aufstockung durch Hartz 4. Fehlender Mindestlohn kann damit kompensiert werden.
Grundsätzlich gelten auch Arbeitnehmer als Hilfsbedürftige, wenn sie mit dem Arbeitsgehalt nicht die Grundbedürfnisse abdecken können. Denn jeder besitzt das Anrecht auf ein menschenwürdiges Leben. Folglich müssen Interessierte den Antrag auf Hartz 4 beim örtlichen Jobcenter einreichen. Dabei werden verschiedene Faktoren auf das eigene Einkommen angerechnet. Zu diesen gehören unter anderem:
- Löhne und Gehälter
- Unterhaltszahlungen
- Elterngeld
- Erwerbsunfähigkeitsrente
- Arbeitslosengeld I
Wer einen Antrag auf Aufstockung durch Hartz 4 stellt, dessen Bedarf wird anhand aller im Haushalt lebenden Personen ermittelt. Die Gesamtheit des eigenen Einkommens wird dafür dem Arbeitslosengeld II gegenübergestellt. Unter Berücksichtigung von Freibeträgen wird durch Abzug vom Gesamtanspruch ermittelt, wie viel aufgestockt werden kann.
Eltern, die für Kinder aufkommen müssen und dadurch in finanzielle Engpässe geraten, besitzen neben der Aufstockung durch Hartz 4 noch eine andere Möglichkeit. Sie können nämlich auf den sogenannten Kinderzuschlag zurückgreifen. Selbst wenn kein Anspruch auf Hilfe durch Arbeitslosengeld II besteht, prüft das zuständige Jobcenter nach dem entsprechenden Antrag, ob nicht immerhin der Kinderzuschlag zur Debatte steht.
Dafür müssen potentielle Empfänger selbst keinen zusätzlichen Antrag stellen. Grundsätzlich ist es aber empfehlenswert, in Bezug auf Aufstockung und sonstige Leistungen um ein persönliches Beratungsgespräch im Jobcenter zu bitten. Die Berechnung des Anspruches auf Arbeitslosengeld II ist nämlich eher kompliziert. Zuverlässige Aussagen dazu können nur geschulte Sachbearbeiter machen.
Über den Regelbedarf hinaus Unterstützung erhalten
Neben dem Regelbedarf, auf den allgemein jeder einen Anspruch besitzt, haben bestimmte Personengruppen ein Anrecht auf den sogenannten Mehrbedarf. Damit sollen erhöhte Kosten aufgefangen werden, die bei besonders hilfsbedürftigen Menschen aufkommen. So dürfen schwangere Frauen, die hilfsbedürftig sind, noch einmal 17 Prozent auf die Regelleistung oben drauf schlagen. Übernimmt eine Mutter auch noch die alleinige Erziehung nach der Geburt, hat sie zudem Anspruch auf Mehrbedarf für Alleinerziehende.
Dazu haben auch erwerbsfähige Hilfsbedürftige mit einer Behinderung Anspruch, sofern sie bestimmte Leistungen zur Teilnahme am Arbeitsleben erhalten, Eingliederungshilfen beziehen oder vergleichbare Unterstützung bekommen.
Bei alleinstehenden Personen kann es einen Aufschlag von 35 Prozent auf den üblichen Regelbedarf geben. Hierbei kommt es auf den Einzelfall und die Lebensumstände der betroffenen Person an.
Hallo,
ich mache gerade eine schulische Ausbildung und erhalte Arbeitslosengeld I während meiner Schulung. Ich möchte gerne wissen, ob die Mindestlohnerhöhungen auch für mich gelten oder nicht.
Mit freundlichen Grüßen
GLA