Um sicherzustellen, dass Vollzeitbeschäftigte mit ihrem Gehalt ihren gesamten Lebensunterhalt finanzieren können und nicht auf die zusätzliche Unterstützung des Staates angewiesen sind, wurde im Jahr 2015 ein gesetzlicher Mindestlohn in Deutschland eingeführt.
Er betrug damals 8,50 Euro brutto pro geleistete Arbeitsstunde. Aktuell liegt er bei 12,82 Euro (Stand: Januar 2025) brutto in der Stunde. Der Mindestlohn ist also gestiegen. Doch welche Gründe waren maßgeblich für die Anpassung vom Mindestlohn?
Wer entscheidet, ob der Mindestlohn steigt oder fällt? Und wann wird der Mindestlohn erneut erhöht? Antworten auf diese Fragen sowie weitere Informationen rund um die Mindestlohnerhöhung finden Sie in unserem Ratgeber.
Inhalt
Verwenden Sie den Mindestlohn-Rechner!
Kompaktwissen: Mindestlohnerhöhung
Zum Januar 2025 erhöhte sich der Mindestlohn auf 12,82 Euro. Die letzte Mindestlohnerhöhung erfolgte davor im Januar 2024. Die gesetzliche Lohnuntergrenze lag ab dem 1. Januar 2024 bei 12,41 Euro brutto pro Stunde.
Normalerweise trifft sich die Mindestlohnkommission alle zwei Jahre, um eine mögliche Erhöhung des Lohns zu besprechen.
Ob der Mindestlohn erhöht wird oder nicht, entscheidet letztendlich die Bundesregierung. Bei ihrer Entscheidung orientiert sie sich an der Empfehlung der sogenannten Mindestlohnkommission. Diese besteht aus Gewerkschaften, Arbeitgebern und einem unabhängigen Vorsitzenden.
Wer entscheidet über eine Erhöhung des Mindestlohns?
Die Vorschriften zur gesetzlichen Lohnuntergrenze definiert das Mindestlohngesetz (MiLoG). Neben den jeweiligen Ausnahmen vom Mindestlohn und seiner aktuellen Höhe ist darin außerdem die Rede von einer sogenannten Mindestlohnkommission. Sie besteht aus
- einem Vorsitzenden
- drei Arbeitgebervertreter/innen
- drei Vertreter/innen der Gewerkschaften und
- zwei wissenschaftlichen Mitarbeitern, die lediglich als Berater fungieren.
Zu ihren Aufgaben gehört unter anderem die Empfehlung einer möglichen Mindestlohnerhöhung. In § 9 Absatz 2 MiLoG heißt es dazu:
„Die Mindestlohnkommission prüft im Rahmen einer Gesamtabwägung, welche Höhe des Mindestlohns geeignet ist, zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beizutragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen sowie Beschäftigung nicht zu gefährden. Die Mindestlohnkommission orientiert sich bei der Festsetzung des Mindestlohns nachlaufend an der Tarifentwicklung.“
Steigt das Preisniveau von Gütern und Dienstleistungen, können sich Verbraucher automatisch weniger für ihr Geld leisten, wenn nicht ebenfalls eine Steigerung des Einkommens stattfindet.
Mit Blick auf den sogenannten Tarifindex, der vom Statistischen Bundesamt ermittelt wird und als Maßstab für die allgemeine tarifliche Entgeltentwicklung gilt, entschied die Kommission beispielsweise, dass es im Jahr 2017 zu einer Mindestlohnerhöhung kommen sollte.
Die letztendliche Entscheidung für oder gegen eine Erhöhung vom Mindestlohn liegt jedoch bei der Bundesregierung. Die Kommission ist lediglich dazu verpflichtet, ihr einen schriftlichen Beschluss vorzulegen, der die ausschlaggebenden Gründe für die Mindestlohnanpassung enthält. Diese beziehen beispielsweise auch die Auswirkungen auf die Produktivität sowie den Wettbewerb mit ein.
Wann wird der gesetzliche Mindestlohn erneut angehoben?
Im Oktober 2020 sprach sich die Bundesregierung zuletzt für eine Mindestlohnerhöhung aus. § 9 Absatz 1 MiLoG zufolge muss zwar alle zwei Jahre darüber abgestimmt werden, ob eine Anhebung vom Mindestlohn stattfinden soll oder nicht, allerdings hat die Regierung bereits im Oktober in puncto Mindestlohn eine schrittweise Erhöhung für die nächsten Jahre beschlossen.
Nach der Mindestlohnerhöhung vom 1. Januar 2021 auf 9,50 Euro brutto pro Stunde stieg die gesetzliche Lohnuntergrenze zum 1. Juli 2021 zunächst einmal auf 9,60 Euro. Seit dem 1. Juli 2022 lag sie bei 10,45 Euro und ab dem 1. Oktober 2022 bei 12,00 Euro. Ab Januar 2024 betrug der Mindestlohn 12,41 Euro. Mit der Mindestlohnerhöhung zum 1. Januar 2025 stieg die Lohnuntergrenze auf 12,82 Euro.