Welchen Urlaubsanspruch Sie im Mutterschutz haben

Artikel verfasst von Jörg K.

Letzte Aktualisierung am: 26. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Urlaubsanspruch: Gehen Sie in Mutterschutz, haben Sie den gleichen Anspruch auf Urlaub wie andere Arbeitnehmer.
Urlaubsanspruch: Gehen Sie in Mutterschutz, haben Sie den gleichen Anspruch auf Urlaub wie andere Arbeitnehmer.

Besonders im arbeitsrechtlichen Sinn kann eine Schwangerschaft zu Kopfzerbrechen führen. Laut Mutterschutzgesetz gelten sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber entsprechende Rechte und Pflichten, die strikt einzuhalten sind. Dazu gehört u. a. auch der Mutterschutz.

Innerhalb von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt des Kindes befindet sich die werdende Mutter im sogenannten Mutterschutz und darf nicht beschäftigt werden. Innerhalb dieser Zeit und während der gesamten Schwangerschaft gilt ein besonderer Kündigungsschutz.

Aber wie verhält es sich mit dem Urlaubsanspruch im Mutterschutz? Haben Schwangere während dem Mutterschutz die gleichen Urlaubstage wie Nichtschwangere? Wie erfolgt eine Berechnung vom Urlaubsanspruch im Mutterschutz? Mehr zum Thema lesen Sie im folgenden Ratgeber.

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Kompaktwissen: Urlaubsanspruch im Mutterschutz

Kann ich während des Mutterschutzes Urlaub nehmen?

Da während dieser Zeit ein gesetzliches Beschäftigungsverbot besteht, ist es nicht notwendig Urlaub zu nehmen?

Wirkt sich der Mutterschutz auf den Urlaubsanspruch aus?

Nein, grundsätzlich stehen Ihnen auch trotz Mutterschutz alle Urlaubstage zu.

Verfällt mein Urlaub während des Mutterschutzes?

Nein, während des Mutterschutzes und auch während der Elternzeit kann ein bestehender Urlaubsanspruch nicht verfallen.

Was ist der Mutterschutz und wer hat Anspruch darauf?

Werdende Mütter sind während der letzten Wochen Ihrer Schwangerschaft sowie einige Wochen direkt nach der Entbindung gesetzlich besonders geschützt. Die einzelnen Regelungen sind im Mutterschutzgesetz (MuSchG) festgelegt. Dementsprechend profitieren Schwangere während ihrer Schwangerschaft von einem besonderen Kündigungsschutz.

Das MuSchG wird durch die Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV) ergänzt. Laut dieser Verordnung verpflichtet sich der Arbeitgeber dazu, die Schwangere von gefährlichen und schädlichen Tätigkeiten fernzuhalten und entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

Bevor wir erläutern, ob es einen Urlaubsanspruch im Mutterschutz gibt, gehen wir auf die Dauer des Mutterschutzes ein. Der Mutterschutz beginnt grundsätzlich sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin. Schwangere dürfen in dieser Zeit nicht arbeiten, außer sie erklären sich ausdrücklich dazu bereit.

Der Urlaub muss bei Mutterschutz nicht genommen werden. Die Auszeit wird durch das Gesetz bestimmt.
Der Urlaub muss bei Mutterschutz nicht genommen werden. Die Auszeit wird durch das Gesetz bestimmt.

Nach der Entbindung dürfen frischgebackene Mütter acht Wochen lang nicht beschäftigt werden. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten sowie nach der Entbindung eines behinderten Kindes kann ein Mutterschutz von zwölf Wochen in Anspruch genommen werden. Kommt das Kind früher zur Welt als geplant, werden die Tage, die vor der Geburt verloren gegangen sind, an die Schutzfrist nach der Geburt angehängt.

Während des Mutterschutzes erhalten beschäftigte Mütter Entgeltersatzleistungen von ihrem Arbeitgeber. Diese werden durch das sogenannte Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse aufgestockt. Dadurch ergeben sich für die Schwangeren keine monatlichen Gehaltseinbußen.

Haben Sie im Mutterschutz einen Urlaubsanspruch?

Werdende Mütter müssen sich nicht nur bezüglich der Geburt und Schwangerschaftsvorsorge kundig machen, sondern auch die arbeitsrechtlichen Bestimmungen sind von großem Interesse. Neben dem besonderen Kündigungsschutz und dem Beschäftigungsverbot, spielt auch der Urlaubsanspruch im Mutterschutz eine entscheidende Rolle.

Während des Mutterschutzes müssen schwangere Frauen nicht arbeiten gehen. Für den Zeitraum des Mutterschutzes muss allerdings kein Urlaub in Anspruch genommen werden, denn das Beschäftigungsverbot geht auf gesetzliche Regelungen zurück. Zudem wird der Urlaub während dem Mutterschutz nicht gemindert und bleibt der werdenden Mutter auch noch nach der Geburt erhalten, sofern er nicht schon angetreten wurde.

Im Klartext bedeutet dies, dass Sie trotz Mutterschutzurlaub bei Ihrem Arbeitgeber einen Urlaubsanspruch haben. Dieser ergibt sich aus 1/12 des Jahresurlaubs pro Monat, in welchem Sie in Mutterschutz sind.

Urlaubsanspruch vor dem Mutterschutz

Mutterschutz und Urlaubsanspruch: Welchen Einfluss hat das Beschäftigungsverbot auf die Urlaubstage?
Mutterschutz und Urlaubsanspruch: Welchen Einfluss hat das Beschäftigungsverbot auf die Urlaubstage?

Wenn Sie Ihr Beschäftigungsverbot antreten, müssen Sie den Urlaub nicht vollständig vor dem Mutterschutz nehmen. Für den Urlaubsanspruch im Mutterschutz gelten nämlich nicht die gleichen Richtlinien für die Übertragung des Jahresurlaubs normaler Arbeitnehmer. Denn der Jahresurlaub aus dem Vorjahr muss eigentlich bis spätestens 31. März des Folgejahres aufgebraucht werden, so sieht es § 7 Abs. 3 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) vor.

Für den Urlaub, der im Mutterschutz nicht genommen werden kann, gilt allerdings, dass dieser nicht verfällt und noch bis zum Ende des Mutterschutzes oder bis zum Ende einer anschließenden Elternzeit genommen werden kann. Der Urlaubsanspruch, der im Mutterschutz entstanden ist, kann so auch noch nach der Elternzeit im laufenden oder folgenden Kalenderjahr genommen werden.

Dazu ein Beispiel: Anna Herne hat von ihrem Jahresurlaub noch acht Tage übrig als sie am 23.11.2018 den Mutterschutz antritt. Am 4. Januar 2019 kommt ihre Tochter zur Welt. Der Mutterschutz geht noch bis zum 01.03.2019. Anschließend geht Anna zwei Jahre in Elternzeit und kommt am 04.01.2021 zurück an Ihren Arbeitsplatz. Die acht Tage vom Urlaubsanspruch vor dem Mutterschutz kann sie entweder 2021 oder sogar noch bis Ende 2022 geltend machen.

Den Urlaubsanspruch im Mutterschutz berechnen

Eine Urlaubsberechnung für den Mutterschutz innerhalb des Beschäftigungsverbotes ist nicht nötig. Es besteht der gleiche Urlaubsanspruch im Mutterschutz wie im laufenden Kalenderjahr, wenn Sie beschäftigt sind. Haben Sie beispielsweise einen Anspruch auf 30 Tage pro Jahr, besteht nach dem Mutterschutz noch der gleiche Urlaubsanspruch.

Dementsprechend erwerben Sie einen Anspruch von 1/12 der Urlaubstage während dem Mutterschutz. Da Sie innerhalb des gesetzlichen Beschäftigungsverbots keinen Urlaub nehmen müssen, kann der Resturlaub nach dem Mutterschutz genommen werden.

Urlaubsanspruch nach dem Mutterschutz und der Elternzeit

Die Berechnung vom Mutterschutzbeginn erfolgt in der Regel vom Arbeitgeber selbst.
Die Berechnung vom Mutterschutzbeginn erfolgt in der Regel vom Arbeitgeber selbst.

Der Urlaub muss während dem Mutterschutz nicht genommen werden. Dennoch bleibt der Urlaubsanspruch trotz Mutterschutz für den Angestellten bestehen. Dies gilt auch, wenn die Schwangere nach dem Mutterschutz noch eine bis zu dreijährige Elternzeit anschließt. In diesem Fall kann der Resturlaub von vor dem Mutterschutz noch nach der Elternzeit im laufenden oder folgenden Kalenderjahr genommen werden.

Der Mutterschutz und der erworbene Urlaub unterscheiden sich allerdings von der Elternzeit. Im Gegensatz zum Urlaubsanspruch im Mutterschutz haben Sie keinen Anspruch auf Urlaub in der Elternzeit. Das Beschäftigungsverhältnis ruht während dieser Zeit, sodass der Arbeitgeber Ihnen den Jahresurlaub um 1/12 pro vollem Monat Elternzeit kürzen kann.

Hier liegt die Betonung allerdings auf dem Wort „kann“. Der Arbeitgeber muss den Urlaub nicht zwangsläufig streichen. Daher kann trotz Elternzeit der Urlaubsanspruch weiterhin bestehen. Arbeiten Sie allerdings während der Elternzeit weiterhin in Teilzeit im Unternehmen, kann der Arbeitgeber Ihnen den Urlaubsanspruch, wie im Mutterschutz, nicht streichen.
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Über den Autor

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Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

36 Gedanken zu „Welchen Urlaubsanspruch Sie im Mutterschutz haben

  1. Helga

    Hallo, meine Frage ist
    Ich habe meinen entbindungstermin Ende Mai, im Januar bekomm ich ja meinen jahresurlaub von 30 Tagen.
    stehen mir die Tage vollständige zu,oder nur prozentual bis Mai also 2 Tage pro Monat?

  2. Jach

    Hallo, ich habe mal ein paar Fragen und zwar bin seid Anfang meiner Schwangerschaft also Bekanntgabe beim Arbeitgeber Anfang Oktober 2020 in Freistellung betriebsverbot vom Arbeitgeber wegen der corona Zeit und es ja zu viel Kundenkontakt wäre.
    Jetz habe ich noch 10 Tage Rest Urlaub und im April komme ich in den Mutterschutz und ich denke nicht das ich bis dahin wieder arbeiten darf, also angenommen ich bin bis zum mutterschutz im betriebsverbot, war somit ja dann 7 Monate vor mutterschutz nicht arbeiten, bekomme ich da trotzdem mein normales Urlaubsgeld im Mai also im Mutterschutz? Und wegen der 10 Tage Rest Urlaub wäre es da schlauer die auszahlen zu lassen? Oder wenn ich die Adresse wo in der elternzeit nehmen würde wenn das geht bekomme ich dann dir die Tage in der elternzeit normalen Lohn?

  3. Karlotta

    Hallo

    Wenn der Mutterschutz zum 1. Eines Monats endet, hat man für diesen Monat dann noch Urlaubsanspruch? Wer weiß das?

    Lg

  4. RB

    Hallo,
    ich war bis zum 6.10.19 im Mutterschutz und habe darum für Oktober 19 keinen Urlaub bekommen. Aus der Elternzeit bin ich am 11.8.20 gekommen und habe darum für August 20 auch keine Urlaub bekommen. Mir fehlt also ein ganze Monat Urlaub. Ist das korrekt? Mein AG bezieht sicht darauf, dass man für angebrochene Monate keinen Urlaubsanspruch hat.
    Vielen Dank vorab
    RB

  5. Ellen K.

    Hallo,
    Kurze Frage wenn der Mutterschutz über den 31.07.20 geht, sagen wir Mitte August, hat man sodann Anspruch auf den kompletten Jahresurlaub?

    LG E.

  6. Ellen

    Hallo,
    Ich bin mir nicht sicher welchen Urlaubsanspruch ich für dieses Jahr habe. Normalerweise 24 Tage Jahresurlaub. Mutterschutz vom 13.05. Bis 19.08.2020.
    Habe ich 24 Tage Anspruch, weil ich mit der Mutterschutzfrist über den 31.07. komme?

    Mir hatte man nur 16 Tage und den Rest aus dem Vorjahr gegeben, aber auf der Lohnabrechnung steht ich hätte 24 Tage Jahresurlaub genommen?!?

    Bin seit 10 Jahren dort beschäftigt, falls relevant.

  7. Selina

    Im Prinzip ist meine Frage,
    wenn man beispielsweise bis zum 12.4. in Mutterschutz ist, rechnet man dann 4 Monate Urlaub oder nur bis zum 30.03.?

    4 Monate, weil Januar/Februar/März/April

    Also Mitte des Monats bedeutet ja nicht, dass der Urlaubsanspruch für diesen Monat einfach wegfällt oder?

  8. Sara

    Hi Natascha K,

    wende dich am Besten an das Jugendamt/Elterngeldstelle. Diese zahlen das Elterngeld aus und beraten bzw. informieren dich auch.
    Es geht da um die Lebensmonate des Kindes, deswegen musst du da mal genauer hinschauen.

    LG Sara

  9. Natascha K

    Urlaub nach dem Mutterschutz nehmen?
    Ich habe eine Frage, kann der Urlaub von 2020 nach dem Mutterschutz noch genommen werden vor Start der Elternzeit?

    Ich beende am 18.8.2020 den Mutterschutz und würde bis 31.8.2020 noch Urlaub nehmen, somit im Aug das volle Gehalt beziehen und ab 1.9.2020 mit der Elternzeit und dem Elterngeld starten,
    Gibt es hierzu eine Regelung?

    1. Debora

      Elterngeld kann soweit ich weiß immer nut für Geburtsmontate des Kindesgeben also wenn ein Kind am 8. eines Monats auf die Welt kommt zählen Monate beim Elterngeld immer vom 8. eines Monat bis zum 7. des folge Monats. Somit würden Sie sogar Nachteile daraus ziehen zum 1. in Elternzeit zugehen, da das Elterngeld mit dem Gehalt verrechnet wird.

  10. Rocky

    Hallo,
    in meinem Arbeitsvertrag gibt es eine Unterscheidung zwischen gesetzlichem Urlaubsanspruch (20 Tage) und zusätzlichem, vom Unternehmen freiwillig gewährtem Urlaub.
    Meine Frage: ist dieser Unterscheidung relevant für die Berechnung des Urlaubsanspruchs im Mutterschutz? Meine Schutzfrist würde am 10.10.2020 enden. Somit habe ich laut meiner Berechnung 24 Tage Urlaubsanspruch in 2020. Es sei denn, es zählt hier nur der gesetzliche Urlaubsanspruch?
    Danke für Ihre Hilfe.
    Ich habe vergessen zu schreiben, dass der zusätzliche Urlaub bei mir 8 Tage beträgt.

  11. Janine

    Hallo,

    Wie verhält es sich mit dem Urlaubsanspruch, wenn sich Mutterschutz und Elternzeit überschneiden? Mein Sohn kam am 28.2.2019 zur Welt , 5 Wochen zu früh, so dass ich zwar schon ab 28.2. in Elternzeit gegangen bin, aber noch bis 28.6. um Mutterschutz war.

  12. Maro

    Hallo,
    könnt ihr nochmal kurz erklären, warum die Anna Herne aus eurem Beispiel nicht auch Urlaubsanspruch auf ihre Mutterschutzzeit hat? (6 + 8 Wochen -> 8,75 Tage Urlaub bei vorausgesetzme Jahresurlaub von 30Tagen) .

    Viele Grüße
    Maro

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Maro,
      natürlich wird der gesetzliche Urlaubsanspruch vom Mutterschutz nicht berührt. Wir bedanken uns für den Hinweis, den Text haben wir entsprechend angepasst.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  13. Katharina G.

    Hallo,

    Ich bin derzeit in Elternzeit und bin in diese mit Resturlaub und Überstunden gegangen.
    Nun bin ich erneut schwanger. Der errechnete Termin ist der 13.07.2020 – somit würde mein MuSchu am 01.06.2020 beginnen.

    Die Elternezit von Kind 1 besteht noch bis zum 07.05.2020. Wäre es nun ratsam die Zeit zum neuen MuSchu mit den Resturlaubstagen zu überbrücken (15 Tage) oder käme hier zu viel Bürokratie bzw. gesetzliche Zwickmühlen hinzu?

  14. Till

    Hallo,

    wir haben am 03.03.20 Entbindungstermin. Meine Frau geht am 20.01.20 in Mutterschutz. Sie arbeitet aktuell Vollzeit und hat noch 5 Tage Resturlaub, den Sie mit in die Elternzeit nimmt. SIe will zwei Jahre Elternzeit in Anspruch nehmen und dann wieder in Teilzeit beginnen.
    Jetzt die Frage. Wandelt der Resturlaub sich nach den zwei Tagen in halbe Tage um? Hat Sie dann Anspruch auf 5 halbe Tage oder auf 10 halbe Tage?

    Vielen Dank.

  15. Daniela

    Guten Tag,
    Ich habe noch einiges an Resturlaub von meinem Beschäftigungsverbot und dem Mutterschutz. Nun bin ich wahrscheinlich kurz vor Ende der Elternzeit wieder schwanger, weiß jedoch natürlich noch nicht ob ich leider wieder ins Beschäftigungsverbot falle. Falls ja würde mich interessieren wie es dann mit dem Urlaub aussieht, da ich noch ca. 20 Tage aus dem letzten Beschäftigungsverbot und Mutterschutz habe und dann ja anteilig wieder ca. 20 Tage kriegen würde. Hätte ich dann nach der nächsten Elternzeit Anspruch darauf oder würden die aus der Schwangerschaft des ersten Kindes verfallen?

    Danke im voraus und liebe Grüße!

  16. Evelin

    Meine Chefin hat mich heute unterschreiben lassen, dass ich keinen Anspruch auf Urlaubstage während des Mutterschutzes habe.
    Ist das möglich? So wie ich den Artikel oben verstehe darf sie das doch eigentlich nicht?

    1. CW

      Hallo,

      warum hast du es denn unterschrieben, wenn es rechtlich nicht in Ordnung ist, hätte mich vorher anwaltlich beraten lassen.

      Mit freundlichen Grüßen

  17. Melanie

    Guten Abend,

    der Urlaub, der in den Monaten des Mutterschutzes generiert wird und der Urlaub, welcher schon aus den Monaten vor dem Mutterschutz zustande kommt, darf gemeinsam vor Beginn des Mutterschutzes genommen werden – richtig?
    Als Beispiel: kommt das Kind Mitte April 2020 und der Mutterschutz geht bis Ende Mai 2020 so stehen der Mutter fünf Monate zu je 1/12 zu und diese kann sie vor Antritt des Mutterschutzes verwenden.

    Gibt es nur Urlaubsanspruch für ganze Monate oder auch begonnene?

    Viele Grüße und lieben Dank für die Antwort im Voraus

    Melanie

  18. Sarah S.

    Guten Tag,

    Sie schreiben „Innerhalb von sechs Wochen vor und zwölf Wochen nach der Geburt des Kindes, befindet sich die werdende Mutter im sogenannten Mutterschutz und darf nicht beschäftigt werden.“ Die ist so nicht ganz korrekt… Der Mutterschutz nach der Geburt des Kindes beträgt i.d.R. 8 Wochen, nur bei Früh- und Mehrlingsgeburten gilt eine Frist von zwölf Wochen nach der Entbindung!

    Viele Grüße

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sarah S.,
      vielen Dank für die Anmerkung, da haben Sie natürlich vollkommen recht mit. Wir haben den Text entsprechend angepasst.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  19. Nicole S.

    Hallo,

    Ich wollte mal nachfragen wie viel Urlaubsanspruch ich für das Jahr 2019 habe, mein Mutterschutz endet wenn alles planmäßig läuft am 23.09 2019. Laut Bundesurlaubsgesetz steht mir ja mein kompletter Jahresurlaub zu wenn ich mehr als die Wartezeit ( sechs Monate arbeite), daher für die Zeit des Mutterschutzes auch Urlaub bekomme steht mir für das Jahr 2019 dann auch mein kompletter Jahresurlaub von 36 Tagen?

    Lg

  20. Laura

    Hallo,
    ich habe aus meiner Mutterschutz-Zeit noch Resturlaub, den ich gerne für die Zeit der Kita-Eingewöhnung meiner Tochter ab deren 1.Geburtstag nutzen möchte. Meinem Arbeitgeber passt dieser Zeitpunkt aber nicht. Darf mich der Arbeitgeber zwingen, meinen Resturlaub zu einem anderen Zeitpunkt, in meinem Fall früher, anzutreten?

    Vielen Dank für eine Antwort

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Laura,

      sollte es dringende betriebliche Belange geben, weshalb der Urlaub für den Arbeitgeber sehr ungünstig fallen würde, ist er berechtigt, den Urlaubsantrag abzulehnen.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

    2. Melanie

      Hallo. Eventuell können Sie hier einfach einen Elternzeitmonat verwenden. Dieser muss sofern er vor dem 3. Geburtstag des Kindes stattfindet 7 Wochen zuvor beim Arbeitgeber gemeldet werden und er kann hierzu nicht nein sagen. Nach dem 3. Geburtstag muss der Elternzeitmonat 13 Wochen zuvor angemeldet werden und dann kann der Arbeitgeber auch nicht zustimmen. Mir ist bewusst, dass man innerhalb des Monats kein Geld bekommt, aber der Eingewöhnung steht nichts im Wege, sofern sie einen Monat vor dem Geburtstag stattfindet 😉

      Viele Grüße
      Melanie

  21. Sandra F.

    Hallo,
    Ich habe am 21.10.19 den Geburtstermin und gehe am 09.09.19 in Mutterschutz. Wieviel Urlaubstage habe ich dieses Jahr. Sonst habe ich 27 Tage im Jahr. Wieviele Tage mir stehen mir dieses Jahr zu?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Sandra F.,

      wie in unserem Ratgeber beschrieben, wirkt sich die Mutterschutzfrist nicht auf den Urlaub aus.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

  22. Magdalena

    Sie sagen:
    „Im Klartext bedeutet dies, dass Sie trotz Mutterschutzurlaub bei Ihrem Arbeitgeber einen Urlaubsanspruch haben. Dieser ergibt sich aus 1/12 des Jahresurlaubs pro Monat, in welchem Sie in Mutterschutz sind.“

    Danach führen Sie folgendes Beispiel an:
    „Dazu ein Beispiel: Anna Herne hat von ihrem Jahresurlaub noch acht Tage übrig als sie am 23.11.2018 den Mutterschutz antritt. Am 4. Januar 2019 kommt ihre Tochter zur Welt. Der Mutterschutz geht noch bis zum 01.03.2019. Anschließend geht Anna zwei Jahre in Elternzeit und kommt am 04.01.2021 zurück an Ihren Arbeitsplatz. Zusätzlich zu ihrem bestehenden Jahresurlaub von März bis Dezember 2021 kann sie die acht Tage vom Urlaubsanspruch vor dem Mutterschutz entweder 2021 oder sogar bis Ende 2022 geltend machen.“

    Widerspricht sich dies nicht?
    In Ihrem Beispiel käme laut der zuvor genannten Aussage doch noch jeweils 1/12 Urlaubsanspruch für die Monate Januar und Februar 2019 hinzu. Oder sehe ich dies falsch?

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Magdalena,
      § 24 Mutterschutzgesetz (MuSchG) besagt:

      „Für die Berechnung des Anspruchs auf bezahlten Erholungsurlaub gelten die Ausfallzeiten wegen eines Beschäftigungsverbots als Beschäftigungszeiten. Hat eine Frau ihren Urlaub vor Beginn eines Beschäftigungsverbots nicht oder nicht vollständig erhalten, kann sie nach dem Ende des Beschäftigungsverbots den Resturlaub im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr beanspruchen.“

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

    2. Pia

      Hallo Magdalena,
      das sehe ich auch so. Es müssten doch noch während des Mutterschutzes die Monate für den Urlaubsanspruch hinzukommen. Das bedeutet, dass auch noch Urlaubsanspruch für Januar, Februar und März 2019 hinzukommen (z.B. 2 Tage pro Monat = 6 Tage). In Summe ständen dann Frau Herne nach ihrer Elternzeit zusätzlich zu Ihrem bestehenden Urlaub von JANUAR bis Dezember 2021 noch die 8+6 Tage Urlaub von 2018 und 2019 zu.

      Oder habe ich hier einen Denkfehler?
      MfG

    3. Angelina

      Ich habe eine Frage.
      Bei mir auf der Arbeit stehen jedem Mitarbeiter 30 urlaubstage im Jahr zu.
      Ab dem 27.05.2020 gehe ich in Mutterschutz. Stehen mir auch 30 Tage Urlaub zu?
      Danke im voraus für eine Antwort.

      1. Marie G.

        Nein hast du nicht.
        Nur bis zum Ende des Mutterschutzes, außer du gehst nach dem Mutterschutz direkt wieder arbeiten dann hast du selbstverständlich die vollen 30 Tage

        1. Stefan

          Sorry, das stimmt nicht. Man hat auch während der Elternzeit VOLLEN Urlaubsanspruich, auch wenn man nicht Teilzeit arbeitet. Der Arbeitgeber hat aber das Recht, für jeden Monat Elternzeit diesen entsprechend um 1/12 zu kürzen. Er hat das Recht dazu, aber es ist kein Muss! Kürzt er diesen Anspruch nicht, erhält man aus 3 Jahren Elternzeit somit den Urlaubsanspruch von 3 Jahren.

          Gruß

  23. Anja

    Ich war Weihnachten 2017 wegen Komplikationen in meiner Schwangerschaft vom 22.12 -29.12. im Krankenhaus und hatte danach bis zur Geburt einen Attest vom Arzt. Ich hatte noch ca.12 Tage Rest Urlaub die eigentlich zu Weihnachten verplant waren. Mutterschutz begann am 18.01.2018-24.05.2018. Mein Sohn galt als Frühgeburt SSW 36+3. Nun meine Frage, wieviel Urlaub steht mir noch zu?

    LG

    1. arbeitsvertrag.org

      Hallo Anja,
      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten und deswegen auch keine individuellen Urlaubsansprüche ermitteln. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihren Arbeitgeber oder im Streitfall an einen Rechtsanwalt.

      Ihr Team von Arbeitsvertrag.org

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