In Deutschland wurde am 1. Januar 2015 der Mindestlohn eingeführt. Zwar galt anfangs noch für die eine oder andere Branche eine Übergangsregelung, mittlerweile gilt der Grundlohn jedoch relativ flächendeckend. Aber wie sieht es mit dem Mindestlohn im Hotel- und Gaststättengewerbe aus?
Der folgende Ratgeber bietet Ihnen dazu einen Überblick. Darin lesen Sie, wann ein grundlegender Mindestlohn im Gastgewerbe gilt und welche Regelungen entscheidend sind. Nicht zuletzt beleuchten wir Stimmen von dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA), welche den Mindestlohn in der Gastronomie kritisch sehen.
Inhalt
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Kompaktwissen: Mindestlohn im Gastgewerbe
Den gesetzlichen Mindestlohn gibt es in Deutschland seit 2015. Bei seiner Einführung betrug er 8,50 Euro, mittlerweile liegt er bei 12,82 Euro (Stand: Januar 2025) brutto je Zeitstunde.
Ja, im Gastgewerbe muss der Mindestlohn gezahlt werden. Die betroffenen Arbeitnehmer zählen normalerweise nicht zu den Ausnahmen vom Mindestlohn.
Informationen zur Kritik am Mindestlohn im Gastgewerbe erhalten Sie hier.
Übergreifender Mindestlohn: Hotellerie und Gaststättengewerbe sind betroffen
Auch das Gastgewerbe bleibt nicht vom Mindestlohn „verschont“. Dieser bezieht sich auf den Bruttostundenlohn und beträgt derzeit 12,82 Euro (Stand: Januar 2025). Betriebe wie Gaststätten, Hotels, Bars und Bistros müssen also im Regelfall ihre Mitarbeiter entsprechend bezahlen.
Doch auch in dieser Branche gibt es Ausnahmen, durch welche Arbeitgeber in einigen Fällen auch weniger zahlen dürfen. Der Gesetzgeber hat diese festgelegt, um bestimmte Beschäftigungsverhältnisse zu fördern und zu negative Konsequenzen auf dem Arbeitsmarkt zu vermeiden.
So gilt allgemeinhin das Prinzip der Volljährigkeit. Demnach muss der Mindestlohn auch im Gastgewerbe nicht gezahlt werden, wenn Arbeitnehmer noch nicht das achtzehnte Lebensjahr erreicht haben.
Jugendliche, die beispielsweise in einem Café aushelfen, können nicht verlangen, wie erwachsene Mitarbeiter mit dem Mindestlohn vergütet zu werden.
Auch Auszubildende haben es diesbezüglich nicht leicht. Denn sie besitzen grundsätzlich keinen Anspruch auf Mindestlohn, ob im Gastgewerbe oder in anderen Bereichen. Dabei spielt auch ihr Alter keine Rolle. Jugendliche und volljährige Azubis werden diesbezüglich gleichbehandelt.
>Komplizierter gestaltet sich die Frage nach dem Mindestlohn im Gastgewerbe in puncto Praktikum. Bei diesem sind die Konditionen der Schnuppermonate entscheidend. Auch ist darauf zu achten, dass im Ausland andere Gesetze gelten. So können deutsche Arbeitnehmer nicht unbedingt erwarten, den Mindestlohn im Gastgewerbe in der Schweiz oder in Österreich zu erhalten.
Kritik zum Mindestlohn im Gastgewerbe
Arbeitnehmer können sich darüber freuen, dass es mittlerweile auch in der Gastronomie den Mindestlohn gibt. Die DEHOGA, der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband, sieht das jedoch anders. Der Verband lässt kritische Stimmen laut werden. Dabei wird unter anderem wie folgt argumentiert:
- Die Lohnfindung sei nicht eine Angelegenheit des Staates sondern der Tarifvertragsparteien.
- Kosten und Bürokratie würden dadurch unnötig in die Höhe getrieben.
- Personalkostensteigerungen und höhere Kosten für Lieferanten und Dienstleister sorgen für deutlich sinkende Erträge.
- Gerade Kleinbetriebe in strukturschwachen Regionen leiden stark unter dem Mindestlohngesetz.
Trotz dieser Kritik durch den DEHOGA wird jedoch mit hoher Wahrscheinlichkeit nichts mehr am gültigen Mindestlohn im Gastgewerbe rütteln. Es bleibt abzuwarten, ob das Mindestlohngesetz in Zukunft noch Änderungen erfährt und beispielsweise weitere Ausnahmeregelungen hinzugefügt werden.
Die Gastronomie hat doch einen eigen Tarifvertrag wo die Stundenlöhne höher sind als der Allgemeine Mindestlohn.
Die unteren Gehaltsstufen waren zudem bis vor kurzem Allgemeingültig.
Ich finde das 9.50 Euro ist echt wenig , gerade die Servicekraft in den Krankenhäusern verdienen 10,40 und müssen zu dritt bedienen c.a. 78/ 80 Patienten davon sehr oft müss man fast die helfe den Brot belegen, klein schneiden vorbereiten.Dazu kommt Abfragen, Zusammen stellen , verteilen und abreumen, spühlen und bestellen der Bestand für die Stationen Küchen von Joghurt bis zu Brot, Obst ,Mittagessen ect.
Es ist viel Arbeit für wenig Geld, keine Zulagen für Wochenende oder Feiertage und vor allem kein Trinkgeld.
Ständig wechselnde Personal und hoher Krankenstand da die Mitarbeiter nicht zufrieden sind.
Deswegen es müsste in solche Institutionen wenigstens 12 Euro mindestens Lohn geben und kein NGG Tarifen, finde ich und viele meine Kollegen und Kolleginnen.
MfG
Ein Servicekraft in KH