Unter dem Begriff „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst“ (kurz: TVöD) fallen tatsächlich mehrere Tarifverträge, die für verschiedene Beschäftigungsgruppen gelten.
Diese enthalten mitunter, ähnlich wie gewöhnliche Arbeitsverträge, Vorgaben in Bezug auf Arbeitszeiten, Kündigungsfristen und Urlaubsansprüche.
Entsprechend kommt auch immer einmal die Frage auf: Was sagt der TVöD zum Thema „Urlaubsgeld“? Der vorliegende Ratgeber liefert eine umfangreiche Antwort dazu. Hier erfahren Sie nicht nur, wie der Urlaubsaufschlag im TVöD bemessen wird. Sie erhalten auch Informationen dazu, wie Urlaubsgeld und öffentlicher Dienst zusammenpassen, sobald zwischen Ost und West unterschieden wird.
Inhalt
Kompaktwissen: Urlaubsgeld im öffentlichen Dienst
Nein. Ebenso wie für andere Arbeitnehmer besteht für Angestellte im öffentlichen Dienst kein gesetzlicher Urlaubsgeldanspruch, da es sich hierbei um eine Sonderzahlung handelt. Allerdings legt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) die Zahlung von Urlaubsgeld fest. Es besteht für Beamte also kein gesetzlicher, wohl aber ein vertraglicher Anspruch.
Hierfür werden in der Regel die Gehaltszahlungen der Monate Juli, August und September herangezogen und anhand dieser das durchschnittliche monatliche Entgelt berechnet. Dieses entspricht der Höhe des Urlaubsgeldes. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Ja, dies liegt an den unterschiedlichen Tarifgebieten. Näheres dazu erfahren Sie an dieser Stelle.
Urlaubsgeld laut TVöD: Grundlage für die Bemessung
Urlaubsgeld wird im öffentlichen Dienst, wie auch Weihnachtsgeld, als Sonderzahlung angesehen. Präziser ist hier der Begriff der Jahressonderzahlung zu gebrauchen. Denn zwischen beiden Geldboni wird in den Branchen, die Gebrauch von entsprechenden Verträgen machen, nicht unterschieden.
Für die Berechnung von Urlaubsgeld zieht öffentlicher Dienst die Gehaltszahlungen in den Monaten Juli, August und September in Betracht.
So erfolgt die Bemessung folglich, in dem das durchschnittliche Entgelt heranzogen wird. Dabei ist jedoch zu beachten: Zusätzliche Zahlungen, wie Erfolgs- und Leistungsprämien, wirken sich nicht auf die Höhe der Jahressonderzahlung aus.
Das gilt in der Regel auch für Überstunden. Die Vergütung dieser erhöht nicht das Urlaubsgeld, welches öffentlicher Dienst mit sich bringt. Das ändert sich nur dann, wenn die Überstunden fest im Dienstplan angesetzt worden sind. In diesem Fall müssen auch sie bei der Bemessung von Gewicht sein. Weiterhin ist zu beachten:
- Beschäftigte, die durch geltende Tarifbestimmungen in bestimmten Kalendermonaten keinen Anspruch auf die Jahressonderzahlung besitzen, erhalten eine Kürzung dessen – jeweils um ein Zwölftel für jeden Monat, der dadurch aus der Rechnung herausfällt.
- In einigen Fällen ist eine solche Kürzung jedoch nicht zulässig, beispielsweise wenn es aufgrund gezahlter Krankengelder zu keinem Krankengeldzuschuss gekommen ist.
Beamte erhalten Urlaubsgeld nach Ost und West
Beim Urlaubsgeld, welches öffentlicher Dienst in Form der Jahressonderzahlung mit sich bringt, ist jedoch nicht nur das durchschnittliche Arbeitsentgelt entscheidend. Auch der Arbeitsort spielt eine Rolle, da zwischen Ost- und Westdeutschland unterschieden wird. In diesen gelten nämlich unterschiedliche Tarifgebiete.
Folglich dürfen Beschäftigte in Brandenburg nicht dasselbe Urlaubsgeld wie Beschäftigte in Bayern erwarten. Wer sich zur Thematik informieren will, sollte auch immer den Bemessungssatz überprüfen, der für das jeweilige Kalenderjahr gilt. Dieser wird in regelmäßigen Abständen angepasst und beeinflusst direkt die Jahressonderzahlungen. Dabei ist auch die Entgeltstufe entscheidend, die jeder Beschäftigte angehört.
Hallo
ich habe ein Arbeitsvertrag von 2001 in einen öffentlichen Dienst
im Arbeitsvertrag steht drin das ich ein 13 Monatsentgeld das anteilig mit dem Dezemberentgelt ausgezahlt wird .
und ein Urlaubsgeld welches anteilig mit de Julientgelt ausgezahlt wird.
seit dem 01.10.2005 ist das alte Bat -Tarifwerk in den neuen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVÖD ) ÜBERFÜHRT worden.
das heißt das Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld zu einer Jährlichen Sonderzahlung am jahresende zusammen geführt wird
und das urlaubsgeld im Juli entfällt zukünftig.
darf der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag verändern wenn im Arbeitsvertrag die sonderzahlung vereinbart worden ist wie oben beschrieben .
viele liebe Grüße
Hallo,
bin im öffentlichen Dienst tätig.
30.11.20 hatte ich vorgemerkt in
Rente zu gehen. Habe bis dahin
45 Arbeitsjahre, werde im Januar 20
63 Jahre und dann die zusätzlichen
10 Monate.
Würde ich für das Jahr noch Weihnachts-
geld erhalten? Anteilig?
Oder müßte ich den Rententermin ver-
schieben um diese Sonderzahlung zu bekommen?
Mit freundlichen Grüßen