Neben einer Berufskrankheit ist der Arbeitsunfall der zweite Versicherungsfall der gesetzlichen Unfallversicherung. Ein Arbeitsunfall ist klar von einem rein privaten Freizeit-, Sport- oder Verkehrsunfall abzugrenzen. Das Sozialversicherungssystem regelt in Deutschland die soziale Absicherung im Falle eines Arbeitsunfalls.
Wichtig ist, dass eine versicherte Tätigkeit vorliegt. Zwischen der versicherten Tätigkeit und dem Unfall muss ein innerer Zusammenhang bestehen. Wichtig ist zudem eine haftungsbegründende Kausalität. Dies bedeutet im Klartext, dass die versicherte Tätigkeit für den Unfall ursächlich gewesen sein muss.
Aber handelt es sich bei einem Arbeitsunfall in der Mittagspause auch um einen Fall für die gesetzliche Unfallversicherung? Wann ist ein Wegeunfall in der Mittagspause versichert und wann nicht? Mehr erfahren Sie im folgenden Ratgeber.
Inhalt
Kompaktwissen: Arbeitsunfall in der Mittagspause
Wenn sich der Unfall während der Mittagspause auf Ihrem Weg zum oder vom Essen ereignet, liegt ein Wegeunfall und somit ein Versicherungsschutz vor. Das Essen selbst gilt allerdings als Privatangelegenheit, was bedeutet, dass Sie währenddessen nicht versichert sind. Dies ist auch dann der Fall, wenn Sie das Essen in der firmeneigenen Kantine einnehmen.
Nein, nach geltender Rechtsprechung sind nur Unfälle, die sich im öffentlichen Verkehrsraum ereignen, versichert. Ein Verkehrsunfall auf der Straße gilt somit als Verkehrsunfall, ein Treppensturz innerhalb eines Gebäudes hingegen nicht.
Ja, sofern Sie dabei die Lebensmittel für Ihre Pausenmahlzeit einkaufen. Erledigen Sie allerdings vor allem Ihre privaten Einkäufe und handeln somit überwiegend eigenwirtschaftlich, gilt ein Unfall nicht als Arbeitsunfall.
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Wann ist ein Unfall in der Mittagspause versichert?
Die Mittagspause bietet für viele Arbeitnehmer einen Ausgleich zur Arbeit. Es ist ein Austausch mit den Kollegen möglich, eine Stärkung kann eingenommen werden und die Gedanken beschäftigen sich einmal nicht ausschließlich mit der Tätigkeit.
Aber nicht jedes Unternehmen besitzt eine Kantine, sodass sich Arbeitnehmer während der Mittagspause etwas zu essen organisieren müssen. Gehen Sie dazu in einem Supermarkt oder beim Bäcker etwas einkaufen und erleiden auf dem Weg dorthin einen Arbeitsunfall in Ihrer Mittagspause, ist dieser versichert.
Erleiden Sie einen Unfall auf dem Weg in die Kantine, ist auch dieser versichert. Wichtig ist in jedem Fall, dass sich der Versicherungsschutz auf den öffentlichen Verkehrsraum beschränkt. Wichtig ist in jedem Fall, dass die Versicherer auf die sogenannte Wegezeit achten. Der Zeitaufwand und die Entfernung müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Pausendauer stehen.
In welchem Fall greift der Versicherungsschutz bei einem Unfall während der Mittagspause?
Erleiden Sie in der Mittagspause einen Arbeitsunfall, ist dieser allerdings nicht per se versichert. Sobald der Arbeitsunfall in der Mittagspause während eines privaten Vergnügens passiert, sind Sie nicht gesetzlich unfallversichert.
In einem Fall stürzte eine Sekretärin in ihrer Mittagspause und meldete den Unfall bei der Berufsgenossenschaft. Eine Entschädigung lehnte diese allerdings ab, da die Sekretärin auf dem Weg zur Reinigung war, um private Kleidungsstücke abzuholen.
Sie ging vor das Landessozialgericht (LSG) Hessen und berief sich darauf, dass sie nebenan in einem Restaurant essen wollte. Das Gericht urteilte am 25. März 2015 [Az. L 3 U 225/10], dass der private Gang zur Reinigung im Vordergrund stand und sie daher nicht versichert war. Dies muss vor Gericht nachgewiesen werden.
Passiert ein Arbeitsunfall in der Kantine bzw. beim Mittagessen, handelt es sich dabei ebenfalls nicht um einen versicherten Unfall. Ein Arbeitsunfall in der Mittagspause beim Essen ist nicht versichert, da es sich dabei um eine Privatangelegenheit handelt. Verschlucken Sie sich also und erleiden einen Unfall, sind Sie nicht unfallversichert.
Anderes gilt beispielsweise, wenn die Nahrungsaufnahme der spezifischen Stärkung der Arbeitsleistung dient. Dies ist besonders bei körperlich anstrengenden Arbeiten der Fall. Dementsprechend wäre ein Bauarbeiter oder Dachdecker sogar beim Öffnen einer Getränkeflasche und beim Trinken selbst versichert.
Hallo, ich wollte einer Kollegin in der Pause die Tür aufmachen, da Sie kein Schlüssel hatte. Da unser Flur sehr schmal ist und dort viele Säcke mit Papier standen, da die Papiertonnen sehr selten abgeholt werden, bin ich auf dem Weg, um die Tür auf zu machen an einem Sack mit meinem Fuß hängen geblieben und auf mein Knie gefallen.
Zählt das als Arbeitsunfall, auch wenn das in der Pause passiert ist?
Moin aus Laboe,
wie sieht es eigentlich bei folgender Sachlage aus.
Es ist vom Arbeitgeber mit dem Personalrat eine feste Mittagspause in einer Dienstvereinbarung Arbeitszeit festgelegt.
Es arbeitet jemand in der Mittagspause, ohne Zustimmung vom Personalrat und erleidet einen Unfall.
Ist dies ein Arbeitsunfall??
Danke
Karsten
Hallo,
dazu hätte ich auch mal eine Frage:
Inwiefern Versicherungsschutz auf dem Weg z.B. von der Arbeitsstätte zum Supermarkt besteht, ist mir schon klar. Wie sieht es aber mit dem Versicherungsschutz aus, wenn ich zum Gang in den Markt vor Verlassen der Arbeitsstätte an der Zeiterfassung „auslogge“? Besteht dann noch Unfallschutz oder bin ich dann rein privat unterwegs?
Mit freundlichen Grüßen
Sacharewitsch
Hallo Sacharewitsch,
Versicherungsschutz besteht lediglich für Arbeitsunfälle, die der Beschäftigte während seiner beruflichen Tätigkeit erleidet, nicht jedoch bei rein privaten Angelegenheiten. Für weitergehenden Fragen wenden Sie sich bitte an einen Anwalt oder fragen Sie bei Ihrer Berufsgenossenschaft nach.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
bin auf dem Weg in die Kantine gestolpert (hoch stehender Pflasterstein auf Bürgersteig) und nach vorn gestürzt. Der rechte Schuh ist beschädigt, die Hose kaputt (Riss über Knie) und ich habe eine größere Schürfwunde.
Wie verhält es sich mit Reparatur / Ersatz von Schuh und Hose? Kann man so etwas einreichen? Falls ja, wo?
Besten Dank.
MfG
Karen
Hallo Zusammen,
ich habe da auch noch eine Frage dazu:
Wie ist das dann, wenn ich ca. 10 min von meiner Arbeitsstelle wohne und zum Mittagessen nach Hause fahre?
Danke schon mal!
MfG Andi
Hallo Andi,
Wege zur Nahrungsaufnahme (zur Kantine, nach Hause etc) sind versichert, die Nahrungsaufnahme selbst (in der Kantine oder Zuhause) aber in der Regel nicht. Die Rechtssprechung fällt hier im Einzelfall sehr unterschiedlich aus. Allgemein gelten alle privaten oder eigenwirtschaftlichen Tätigkeiten während der Mittagspause als nicht unfallversichert.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org