Können Sie Elternzeit für Ihr Pflegekind beantragen?

Artikel verfasst von Jörg K.

Letzte Aktualisierung am: 29. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Elternzeit bei Pflegeeltern: Die Auszeit kann beim Arbeitgeber beantragt werden.
Elternzeit bei Pflegeeltern: Die Auszeit kann beim Arbeitgeber beantragt werden.

Es gibt verschiedene Gründe für Paare oder Alleinstehende, Pflegeeltern zu werden. Zum einen weil Sie keine eigenen Kinder bekommen können oder beispielsweise auch, weil sie sich um Kinder in Not kümmern wollen.

Um Pflegeeltern zu werden, müssen Sie nicht verheiratet sein. Auch Paare, die unverheiratet oder gleichgeschlechtlich sind, können ein Pflegekind aufnehmen. Wichtig für die Aufnahme ist, dass Eltern und Kinder einen entsprechenden Altersabstand haben. So sollen Eltern bei der Volljährigkeit des Kindes nicht älter als 63 Jahre alt sein.

Aber können sich Pflegeeltern auch eine Auszeit nehmen, um mehr Zeit mit dem Kind verbringen zu können? Können sie eine Elternzeit für das Pflegekind beantragen? Welche Frist gilt dabei? Mehr dazu erfahren Sie im folgenden Ratgeber.

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Kompaktwissen: Elternzeit fürs Pflegekind

Haben Pflegeeltern einen Anspruch auf Elternzeit?

Ja, neben den leiblichen Eltern können auch Pflege- oder Großeltern die Elternzeit in Anspruch nehmen.

Worauf ist bei der Beantragung der Elternzeit für ein Pflegekind zu achten?

Informationen zur Antragstellung finden Sie hier.

Erhalten Pflegeeltern Elterngeld?

Nein, einen finanziellen Ausgleich für das nicht gezahlte Gehalt während der Freistellung gibt es nicht.

Worum handelt es sich bei der Elternzeit?

Durch die Elternzeit können Arbeitnehmer sich vom Job eine Auszeit nehmen, um sich ihrem Kind zu widmen. Gleichzeitig wird das Beschäftigungsverhältnis allerdings aufrecht gehalten. Grundsätzlich besteht der gesetzliche Anspruch auf Elternzeit auch bei befristeten Verträgen sowie bei Teilzeitarbeit und geringfügigen Beschäftigungen.

Für das Pflegekind kann eine Elternzeit von bis zu drei Jahren bis zum achten Geburtstag genommen werden.
Für das Pflegekind kann eine Elternzeit von bis zu drei Jahren bis zum achten Geburtstag genommen werden.

Eltern können auch, wenn sie in der Ausbildung sind oder eine Umschulung bzw. berufliche Fortbildung besuchen, Elternzeit beantragen. Wichtig ist in jedem Fall, dass das Kind im Haushalt der Person lebt, die Elternzeit in Anspruch nimmt. Somit kann die Elternzeit auch fürs Pflegekind genommen werden.

Für jedes Kind können Pflegeeltern maximal eine Elternzeit von drei Jahren in Anspruch nehmen. Die Elternzeit können beide Eltern gleichzeitig beantragen und diese untereinander aufteilen. Während der Elternzeit besteht für Pflegeeltern ein Kündigungsschutz.

Wann können Pflegeeltern die Elternzeit in Anspruch nehmen?

Generell umfasst die Elternzeit maximal drei Jahre. Leibliche Eltern können die Auszeit bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes beantragen. Mit Zustimmung des Arbeitgebers können sie einen Anteil von maximal 24 Monaten auch auf die Zeit bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen.

Die Elternzeit für ein Pflegekind können Pflegeeltern sogar noch auf eine andere Art und Weise aufteilen. Die gesamte dreijährige Elternzeit können sie ab der Aufnahme des Kindes bis zum achten Geburtstag in Anspruch nehmen. Hier entfällt die Regelung, dass mindestens zwei Jahre bis zum dritten Geburtstag genommen werden müssen, nicht.

Damit wird im Gesetz bedacht, dass Pflegekinder bei der Aufnahme in ihre Pflegefamilie oftmals schon älter als drei Jahre alt sind. Aber auch sonst gilt, dass Pflegeeltern die Elternzeit aufteilen können. Dabei stehen jedem Elternteil drei Jahre zu.

Wie Sie die Elternzeit bei einem Pflegekind beantragen

Kann die Elternzeit für ein Pflegekind beantragt werden?
Kann die Elternzeit für ein Pflegekind beantragt werden?

Wenn Sie Elternzeit für Ihr Pflegekind beim Arbeitgeber beantragen wollen, sollten Sie dies in jedem Fall schriftlich tun. Bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes muss die Elternzeit mindestens sieben Wochen im voraus beantragt werden. Zwischen dem dritten und achten Geburtstag gilt eine Frist von 13 Wochen.

Wollen Sie Elternzeit für Ihr Pflegekind beantragen und haben kurzfristig davon erfahren, dass das Kind zu Ihnen in die Familie kommt, sind auch kürzere Fristen zulässig. Der Kündigungsschutz beginnt 14 Wochen vor der Elternzeit. Der Arbeitgeber muss Ihnen die Elternzeit gewähren und kann diese nicht ablehnen.

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Über den Autor

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Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

4 Gedanken zu „Können Sie Elternzeit für Ihr Pflegekind beantragen?

  1. Beate

    Wer zahlt die Krankenkasse, wenn ich in Elternzeit bin?

  2. Nicole

    Hallo zusammen
    Wir werden Pflegeeltern.
    Ich habe aber aktuell erst einen neuen Job angetreten da wir nicht wussten wie schnell das mit dem Baby klappt. Der kleine wird August geboren. Habe ich schon Anspruch auf Elternzeit?

    Danke schon mal
    Nicole

  3. Rebekka

    Hallo, kann man während der Elternzeit ,bei einem Pflegekind, einen Mini- Job machen ? Ich beziehe kein Elterngeld und würde gerne 7, 9 Stunden in der Woche arbeiten gehen…. Wird das angerechnet steuerlich? Lg R.M

  4. Schäfer

    Wenn die Elternzeit bei einem Pflegekinder abgelaufen ist,kann man dann bei einem neuen Pflegekinder nochmals Elternzeit nehmen

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