Ein Aufhebungsvertrag hat sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber immense Vorteile gegenüber einer im Arbeitsrecht üblichen Kündigung. So können damit gesetzliche Kündigungsfristen umgangen und schneller neue Arbeitsstellen angegangen werden. Nicht zuletzt erhalten Arbeitnehmer dabei oft eine nicht niedrige Abfindung, welche einen solchen Vertrag besonders attraktiv erscheinen lässt.
Doch es kommt immer wieder vor, dass sich Beschäftigte für die Anfechtung vom Aufhebungsvertrag interessieren. Denn nicht selten nutzen Arbeitgeber unrechtmäßige Mittel, um ihre Beschäftigten loszuwerden und Sie dazu zu bringen, den Aufhebungsvertrag, obwohl er ungültig ist, zu unterschreiben. Der vorliegende Ratgeber beschäftigt sich detailliert mit dem Thema und klärt, wann Angestellte einen solchen Aufhebungsvertrag anfechten dürfen.
Inhalt
Kompaktwissen: Aufhebungsvertrag anfechten
Ein Aufhebungsvertrag kommt erst zustande, indem beide Vertragsparteien den Vereinbarungen zustimmen. Trotzdem haben Arbeitnehmer unter bestimmten Umständen die Möglichkeit, einen bereits unterschriebenen Aufhebungsvertrag anzufechten.
Gemäß § 123 BGB ist eine Anfechtung möglich, wenn der Arbeitnehmer zuvor bedroht (z. B. mit Abmahnungen) oder getäuscht wurde, um den Aufhebungsvertrag zu unterschreiben.
Ja, waren Sie sich bei der Unterzeichnung des Vertrags nicht über sämtliche Konsequenzen im Klaren, können Sie ihn gemäß § 119 Abs. 1 BGB anfechten.
Wegen arglistiger Täuschung oder Drohung einen Aufhebungsvertrag widerrufen
§ 123 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gibt einem Arbeitnehmer das Recht, die Anfechtung eines Aufhebungsvertrages durchzuführen, wenn er im Vorhinein entweder bedroht oder getäuscht wird. So lautet der gesetzliche Wortlaut:
Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten.
Zwar sind solche Umstände im Arbeitsrecht eher selten, doch kommt es durchaus vor, dass Unternehmensleiter oder Vorsitzende versuchen, Arbeitnehmer durch Drohung oder Täuschung zur Unterschrift und damit zur schnellen Aufgabe ihres Arbeitsplatzes zu bringen. Es folgen mögliche Beispielszenarien, in denen der betroffene Arbeitnehmer bedroht wird:
- Die Unwissenheit des Mitarbeiters wird ausgenutzt und es wird mit schriftlichen Abmahnungen für frühere Vergehen gedroht, die beim erstmaligen Auftreten nicht sanktioniert wurden.
- Die Unternehmensleitung gibt vor, zu einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung berechtigt zu sein, da es in der Vergangenheit schon zu einer Abmahnung kam, obwohl der Mitarbeiter jedoch vorbildlich darauf reagiert hat.
Ein Beschäftigter kann einen Aufhebungsvertrag anfechten, wenn er in solchen Stresssituationen zur Unterschrift gezwungen wird. Das gilt auch im Falle einer arglistigen Täuschung. Diese kann vorliegen, wenn der Arbeitgeber betriebliche Gründe für das nötige Ausscheiden aus der Arbeitsposition bzw. die Kündigung vorgibt, welche nicht den wahren Tatsachen entsprechen.
Einen Aufhebungsvertrag wegen Irrtums zurücknehmen
Auch wegen Irrtums können Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag anfechten, so ist es im Arbeitsrecht nach § 119 BGB legitim. In Absatz 1 steht geschrieben:
Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.
Das bedeutet: Sind Arbeitnehmer während der Unterzeichnung sich nicht völlig über die Folgen ihrer Unterschrift im Klaren oder wurden unfreiwillig vom Arbeitgeber dazu gedrängt, können sie ebenfalls den Aufhebungsvertrag anfechten. Eine Anfechtung des Aufhebungsvertrages, die aus diesem Grund stattfindet, kommt im Arbeitsrecht aber wirklich nur in äußerst seltenen Fällen vor.
Hallo ich wurde gezwungen ein aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Mein Chef meinte das ich wegen 30 Prozent Krankheit anwesend war dieses Jahr. Er meinte anstatt wegen ein schlechtes Verhältnis im Betrieb gekündigt zu werden sollte ich den aufhebungsvertrag unterschreiben und es war auch ein Fehler auf das Postleitzahl und mein Name auf dem Vertrag das ich nachher entdeckt habe aber er wollte nicht mehr mit mir zu tun habe hat mich gedroht das Leben schwer zu machen wenn ich nicht unterschriebe soll ich mein aufhebungsvertrag trotz allem Fehler das Arbeitsamt zeigen oder muss ich beim Arbeitgeber eine neuen Vertrag unterschreiben lassen
Kune
Hallo liebes Team von Arbeitsvertrag.org. Kleine Frage. Der Ausbilder unseres Sohnes hat uns am 07.02.2020 einen Aufhebungsvertrag zukommen lassen mit Wirkung der Aufhebung zum 15.01.2020. Seit 01.02.2020 befindet sich unser Sohn nun in neuer Ausbildung. Zwischen dem 15.01. und dem 31.01. hatte unser Sohn weiterhin die Berufsschule besucht. Natürlich, denn wir hatten zu der Zeit überhaupt keine Info zu dem Aufhebungsdatum 15.01. Lieber nicht unterschreiben?
HALLO, ich brauche Hilfe !
nachdem mich mein ehemaliger Arbeitgeber des Betruges und Diebstahls bezichtigt hat, ( ich sollte zuviel Stunden aufgeschrieben haben, als ich durfte, was nicht stimmt )bat ich nach einem Monat Arbeit ohne ein Wort mit ihm sprechen zu können, um sofortige Auflösung des Vertrages.
Ich war nervlich vollkommen fertig und wollte nur noch weg.
Er hat mir nun einen Aufhebungsvertrag angeboten, den ich sofort akzeptierte, nur um wegzukommen.
Im AV steht, dass ich Gehalt für Januar und Rest Februar bekomme. ( mit genauer Angabe der Zahlungen ).
Januar habe ich erhalten, aber Februar hat er mir nicht mehr bezahlt.
Jetzt ist meine Frage, kann ich den Aufhebungsvertrag für nichtig erklären lassen, da er mir das Februar Gehalt nicht gezahlt hat?
Ich würde noch mehr als 200 Überstunden und 7 Tage Urlaub bekommen müssen. Dies ist aber im Aufhebungsvertrag nicht dargestellt.
Für Ihre Antwort danke ich Ihnen schon im voraus.
Hallo Hans-Peter M.,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen. Wir raten Ihnen, sich in Ihrer Situation an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden, der sich mit Ihrem Fall vertraut machen und im Ernstfall für Sie einsetzen kann.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org