Verschiedene Gründe können dazu führen, dass Arbeitnehmer oder Arbeitgeber daran interessiert sind, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Dabei kann es vorkommen, dass sich beide Parteien im beidseitigen Einverständnis trennen.
Oft liegt der Wunsch zur Beendigung der Arbeitsbeziehung jedoch einseitig vor. So kann der betroffene Mitarbeiter eine neue Stelle gefunden haben oder der Chef ist mit dem Verhalten seines Beschäftigten unzufrieden.
Zwei grundlegende Vorgehen ermöglichen es, ein Arbeitsverhältnis zu beenden: So kann eine Kündigung oder ein Aufhebungsvertrag genutzt werden. „Was ist im Arbeitsrecht besser?“, fragen sich dabei viele Personen, die in eine solche Situation kommen. In diesem Ratgeber erfahren Sie deshalb, worin die genauen Unterschiede bestehen, ob ein Aufhebungsvertrag statt einer Kündigung sinnvoll sein kann und wo die Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer liegen. Nicht zuletzt wird auch der Aspekt der Sperrzeit, welcher die Zahlung von Arbeitslosengeld betrifft, beleuchtet.
Inhalt
Kompaktwissen: Aufhebungsvertrag oder Kündigung
Bei der Kündigung beendet der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer einseitig das Arbeitsverhältnis. Beim Aufhebungsvertrag geschieht dies einvernehmlich, indem sich beide Parteien entsprechend über die Auflösung des Arbeitsverhältnisses einigen.
Unterschreibt der Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag, so riskiert er eine Sperre beim Arbeitslosengeld. Außerdem gefährdet er damit seine Möglichkeiten, Kündigungsschutzklage zu erheben. Für den Arbeitnehmer ist es daher günstiger, wenn der Arbeitgeber kündigt.
Wenn der Arbeitnehmer bereits einen neuen Job in Aussicht hat, kann ein Aufhebungsvertrag von Vorteil sein, weil er so schneller die neue Arbeitsstelle antreten kann.
Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen von sich aus eine Abfindung in Form eines Aufhebungsvertrages anbietet, ist er sich Ihrer Rechte bewusst. Allerdings ist das Angebot meist weit von einer fairen Abfindung entfernt. Die Experten von CONNY prüfen gerne Ihren Vertrag.
Auflösungsvertrag oder Kündigung: Der Unterschied
Eine Kündigung zeichnet sich in der Regel vor allem dadurch aus, dass sie einseitig motiviert ist. Das heißt, entweder der Beschäftigte oder der Vorgesetzte wollen die Zusammenarbeit auflösen. Darüber hinaus müssen bei dieser Option die Kündigungsfristen, die im Arbeitsvertrag festgelegt sind, eingehalten werden.
Gibt es keine vertraglichen Vereinbarungen dazu, dann gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen.
Anders sieht es beim Aufhebungsvertrag aus. Dieser wird im Einverständnis zwischen beiden Seiten geschlossen. Ein möglicher Grund dafür: Der Arbeitgeber und der Beschäftigte wollen langwierige Kündigungsprozesse vermeiden, die vor einem Arbeitsgericht auftreten können.
Oft will der betroffene Mitarbeiter aber auch nur eine neue Stelle in einem anderen Unternehmen antreten. Ist der Vorgesetzte nicht daran interessiert, dies hinauszuzögern, bietet sich der Aufhebungsvertrag an.
Vorteile des Aufhebungsvertrags für Vorgesetzte
Selbst für die Leiter eines Unternehmens können Aufhebungsverträge einige Vorzüge mit sich bringen. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn:
- die Auflösung der gemeinsamen Zusammenarbeit bei Beschäftigten mit besonderem Schutz beschleunigt werden soll. Denn ein auflösender Vertrag sorgt dafür, dass der Kündigungsschutz des betreffenden Arbeitnehmers in jedem Fall entfällt. So können auch langjährige Mitarbeiter, ältere Menschen oder Beschäftigte mit Familie problemlos und schnell „entlassen“ werden.
- kein Grund für eine Kündigung angegeben werden soll. Auch der Betriebsrat muss hierbei nicht im Vorhinein angehört werden.
- es darum geht, Fristen aus dem bisher gültigen Arbeits- oder Tarifvertrag zu umgehen. Durch die Auflösung ist der Beendigungszeitpunkt frei wählbar.
Vorteile des Aufhebungsvertrags für Arbeitnehmer
Werden sozialversicherungspflichtige Arbeitskräfte vor die Wahl „Kündigung oder Aufhebungsvertrag“ gestellt, entscheiden diese sich häufig für letzteres.
Schließlich bietet es auch für sie einige Vorteile. So können Sie nahtlos und schnell in die angestrebte Position innerhalb der neuen Firma wechseln und bekommen im besten Fall eine Abfindung gezahlt, wenn der aufhebende Vertrag durch den Vorgesetzten angeboten wurde.
Es ist sogar möglich, dass innerhalb des Auflösungsvertrages die Ausstellung eines qualifizierenden Arbeitszeugnisses vereinbart wird.
Die Problematik der Sperrzeit beim Arbeitslosengeld
Lieber einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung unterschreiben oder doch eine Kündigung vorbringen? Entscheiden sich Arbeitnehmer für ersteres, können sich auch durchaus einige Nachteile ergeben. Die wohl gravierendste mögliche Konsequenz im Arbeitsrecht: Es kommt zu einer temporären Sperrzeit in Bezug auf die Zahlung von Arbeitslosengeld.
Aus Arbeitnehmersicht stellt sich die Frage „Aufhebungsvertrag oder Kündigung“ in Bezug auf die Sperrzeit jedoch selten. Diese kann nach geltendem Arbeitsrecht nur bei einer Entlassung durch den Arbeitgeber umgangen werden.
Hallo ich bin 61 Jahre arbeite in der Altenpflegerin, momentan geht es mir nicht gut, bin total übermüdet, bin überwiegend im Nachtdienst, es besteht auch keine Chance aus dem Nachtdienst raus zukommen, da ich Kollegen habe die keinen machen wollen, tlw. auch ein ärztliches Attest vorweisen.
Ich habe meine 45 Jahre in die Rentenversicherung einbezahlt, und würde gerne das Arbeitsverhältnis beenden, wie soll ich vorgehen? 🤔 Vielen Dank im voraus für Ihre Rückmeldung, mit freundlichen Grüßen Elke
Hallo. Meine Firma hat den Auftrag in einem Unternehmen verloren. Ich habe einem Aufhebungsvertrag zugestimmt, weil ein Interessenausgleich alles gut regelt. Weil ich aber nach Ablauf der Kündigungsfrist, beim Unternehmen angefangen habe, welche mittlerweile die Arbeit dort fortführt, verweigert mir meine alte Firma die Abfindung. Man wirft mir einen Betriebsübergang vor. Man hatte im Interessensausgleich eine Klausel, das ich nicht beim Nachauftragsnehmer anfangen darf. Diese sehe ich aber als nicht bindent, weil ich nicht mehr in der alten Firma beschäftigt war und dies für mich ein Berufsverbot darstellt.
Zur Zeit liege ich im Rechtsstreit vorm Arbeitsgericht. Der Richter wollte einen Vergleich vo 10% erwirken, den ich aber abgelehnt habe.
Hallo,
ich habe meinen Arbeitgeber um einen Aufhebungsvertrag gebeten weil ich früher als geplant meine neue Stelle antreten kann.
Er bot mir eine Kündigung außerhalb der Frist an.
Habe ich dadurch Nachteile?
Hallo ich habe 1997 in der Firma angefangen möchte jetzt kündigen da ich einen neuen Job habe wie lange ist meine Kündigungszeit oder könnte ich auch einen Aufhebungsvertrag machen?
Hallo,
ich befinde mich derzeit in Elternzeit und möchte gerne das Arbeitsverhältnis bei meinem jetzigen Arbeitgeber jetzt zum Monatsende aufkündigen. Da aus familiären Gründen der Arbeitspendelweg unzumutbar wird, habe ich mich in der Nähe meines Wohnortes beworben. Laut BEEG §19 habe ich eine Kündigungsfrist von 3 Monaten, jedoch ist ein Einstellungstermin beim neuen Arbeitsgeber ab 1.10.2019 wünschenswert. Nach normalen tariflichen Bedingungen (TVöD) gilt eine Kündigungsfrist von 4 Wochen. Ich möchte aber ungern die 3 monatige Kündigungsfrist abwarten und den neuen Arbeitgeber solange warten lassen.
Wie erwirkt man einen Aufhebungsvertrag bzw. was ist zu beachten? Ich habe noch nie im öffentl. Dienst gekündigt, geschweige denn in der Elternzeit.
Gruß Astrid
Guten Morgen,
So wie ich das hier verstanden habe, brauche ich die Kündigungsfrist, bei einem Aufhebungsvertrag nicht einhalten?
Ich habe seit Dezember 2 Jobs, einen Teilzeit Job und 450 Euro Stelle, wo ich als Aushilfe eingestellt bin, was mir zu viel wird. Den 450 Euro Job beabsichtige ich zu kündigen.
Meine Vorarbeiterin wollte mir weiß machen das ich die 4 Wochen Kündigungsfrist definitiv einhalten muss. Egal ob Kündigung oder Aufhebungsvertrag🤔
Klingt unlogisch! Wofür gibt es sonst den Aufhebungsvertrag?!
Ich schaffe das vom körperlichen her, nicht mehr!
Lg Ulrike
Hallo und guten Tag, meine Schwägerin hat fristgemäß zum 13.04. 2019 ihren Arbeitsvertrag gekündigt. Der Arbeitger möchte nun mit einem Aufhebungsvertrag den Arbeitsvertrag zum 01. März 2019 vorzeitig beenden. Ist das Rechtens, da meine Schwägerin Geld einbüßen würde. Über eine Antwort Danke ich Ihnen im voraus. Mit freundlichen Grüßen Frau Michalk
Hallo Christine,
da wir keine Rechtsberatung anbieten, dürfen wir nicht beurteilen, was im Einzelfall rechtens ist. Bitte wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
„vor die Wahl „Kündigung oder Arbeitsvertrag“ gestellt, entscheiden diese sich häufig für letzteres“
Vermutlich ein Tippfehler – ansonsten nachvollziehbar 😉
Hallo Müller,
vielen Dank für den Hinweis, da ist unserer Redaktion in der Tag ein Fehler unterlaufen. Die Textstelle wurde korrigiert.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
„in der Tat“ 😉