Ein Arbeitgeber kann sich aus verschiedenen Gründen zur Kündigung eines Arbeitnehmers entscheiden.
Schließlich ist ein Mitarbeiter, der ständig zu spät erscheint, seine Arbeit nicht sorgfältig erledigt und Kollegen bestiehlt kaum tragbar. Doch rechtfertigt das eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses?
Wir erläutern, worum es sich bei einer personenbedingten Kündigung handelt und welcher Voraussetzungen es bedarf, damit sie ausgesprochen werden darf.
Inhalt
Kompaktwissen: Personenbedingte Kündigung
In diesem Fall kündigt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ordentlich aus Gründen, die in der Person des Mitarbeiters liegen, ohne dass diesen ein Verschulden trifft. Vereinfacht ausgedrückt: Der Arbeitgeber kündigt dem Beschäftigten, weil dieser nicht arbeiten kann, obwohl er es will.
Eine sehr lange Krankheit kann eine solche Kündigung rechtfertigen, jedoch nur unter sehr strengen Bedingungen. Sie kommt aber z. B. auch dann in Betracht, wenn einem LKW-Fahrer die Fahrerlaubnis entzogen wurde.
Anders als bei der verhaltensbedingten Kündigung bedarf es keiner Abmahnung. Stattdessen müssen vier Voraussetzungen erfüllt sein, bevor der Arbeitgeber personenbedingt kündigen darf. Diese können Sie hier nachlesen.
Personenbedingt gekündigte Mitarbeiter können innerhalb von drei Wochen ab Zustellung der Kündigung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Es empfiehlt sich aber, zuvor einen Anwalt einzuschalten, der die Erfolgsaussichten prüft.
Was ist eine personenbedingte Kündigung?
Arbeitnehmer in Deutschland schützt der Gesetzgeber unter bestimmten Umständen vor einer allzu leichtfertig ausgesprochenen arbeitgeberseitigen Kündigung.
Hier greift dann das Kündigungsschutzgesetz (KSchG), das besagt, dass der Arbeitgeber – will er ein Beschäftigungsverhältnis ordentlich beenden – mit Nachweisen belegen muss, dass eine Kündigung gerechtfertigt ist.
Im Kündigungsschutzgesetz ist aufgeführt, dass unter anderem ein mindestens und ununterbrochen sechs Monate andauerndes Arbeitsverhältnis gemäß geltendem Arbeitsrecht nur aus drei verschiedenen Gründen gekündigt werden darf:
- personenbedingt
- verhaltensbedingt
- betriebsbedingt
Eine personenbedingte Kündigung kommt dann in Frage, wenn ein Arbeitnehmer aus Gründen, die innerhalb seiner Person liegen, also Eigenschaften und Fähigkeiten, den im Arbeitsvertrag vereinbarten Rechten und Pflichten nicht mehr nachkommen kann. Es ist dabei unerheblich, ob er diesen Zustand herbeigeführt hat oder er gänzlich unbeteiligt hieran ist. Den wohl häufigsten Fall stellt eine personenbedingte Kündigung wegen Krankheit dar.
Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein für eine ordentliche personenbedingte Kündigung?
Damit eine personenbedingte Kündigung wirksam ist, benötigt es neben dem eigentlichen Grund vier notwendige Voraussetzungen. Sie müssen zwingend alle vorliegen.
- Negative Prognose
Es ist absehbar, dass der Arbeitnehmer in Zukunft aufgrund seiner individuellen Fähigkeiten und Eigenschaften nicht in der Lage sein wird, die vereinbarten Pflichten ganz oder auch nur teilweise zu erbringen. - Interessensbeeinträchtigung
Die vorliegende Situation zeichnet sich durch eine maßgebliche Beeinträchtigung vertraglicher bzw. betrieblicher Interessen aus, wodurch der Arbeitgeber unzumutbare Nachteile erleidet wie Störungen im Betriebsablauf zum Beispiel. Diese sind nur anzuführen, wenn der Arbeitgeber ausreichend dafür gesorgt hat, dass sporadisch auftretende Ausfälle durch erkrankte Mitarbeiter abgefangen werden könnten. Tat er dies nicht, ist eine personenbedingte Kündigung womöglich nicht gerechtfertigt. - Kommen andere Einsatzmöglichkeiten in Betracht?
Eine Kündigung darf personenbedingt erfolgen, wenn unter anderem keine andere Weiterbeschäftigung im Betrieb oder dem Unternehmen möglich ist. Diese Arbeitsstelle müsste frei sein und den Voraussetzungen, die der Arbeitnehmer mitbringt, weitestgehend entsprechen. Unter Umständen ist eine Umschulung vorzunehmen, damit die Beschäftigung nicht aufgegeben werden muss. Ein Arbeitgeber muss allerdings nicht extra einen Arbeitsplatz schaffen. Dies ist ihm nicht abzuverlangen. - Interessensabwägung
Und schließlich sind die Interessen beider Vertragspartner gegeneinander abzuwägen. Dabei werden die Dauer der Betriebszugehörigkeit, die bisherige Historie des Arbeitsverhältnisses, das Alter des zu kündigenden Mitarbeiters, seine Chancen, einen neuen Arbeitsplatz zu finden, etwaig zu leistende Unterhaltsverpflichten als auch der ausschlaggebende Kündigungsgrund herangezogen. Auf der anderen Seite steht die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage des Arbeitgebers. Überwiegen bei diesen Überlegungen die Interessen der Arbeitgebers, kann dies dazu beitragen, dass eine personenbedingte Kündigung gerechtfertigt ist.
Personenbedingte Kündigung wegen Krankheit
Für eine personenbedingte Kündigung kann als Beispiel eine lange oder häufig auftretende Erkrankung des Mitarbeiters herangezogen werden.
Damit das Arbeitsverhältnis aus diesem Grund gekündigt werden kann, müssen ausnahmslos alle vier bereits genannten Voraussetzungen geprüft werden.
Wird nur in einem der genannten Punkte zu Gunsten des Arbeitnehmers entschieden, ist eine personenbedingte Kündigung laut Arbeitsrecht nicht erlaubt.
Fällt ein Arbeitnehmer mehrmalig oder an einem Stück länger als sechs Wochen aus, muss, bevor eine Kündigung aus personenbedingten Gründen in Betracht gezogen wird, ein betriebliches Eingliederungsmanagement stattfinden zwecks Prävention. So besagt es Paragraf 84 Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch:
Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung im Sinne des § 93, bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung, mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann (betriebliches Eingliederungsmanagement). Soweit erforderlich wird der Werks- oder Betriebsarzt hinzugezogen.“
Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, den entsprechenden Arbeitnehmer vorher über die Maßnahmen und ihre Ziele zu informieren. Es darf nur durchgeführt werden, stimmt der Mitarbeiter zu.
Wie können sich Betroffene gegen eine personenbedingte Kündigung wehren?
Personenbedingte Gründe können zu einer Kündigung führen, doch muss diese nicht immer alle vom Gesetzgeber auferlegten Hürden berücksichtigt haben, weshalb sie unwirksam sein kann. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn vor der Aussprache der personenbedingten Kündigung der Betriebsrat nicht angehört wurde.
Das Betriebsverfassungsgesetz besagt in Paragraf 102, dass ein Arbeitgeber – gibt es im Betrieb oder Unternehmen einen Betriebsrat – diesen über seine Absichten informieren und ihn auch anhören muss. Dieser hat daraufhin sieben Tage Zeit, Widerspruch einzulegen, treten Bedenken auf. Hört der Arbeitgeber in dieser Zeit nichts vom Betriebsrat, steht einer ordentlichen wirksamen personenbedingten Kündigung nichts im Wege.
Wenn Sie an der Wirksamkeit Ihrer Kündigung zweifeln, sollten Sie überlegen, eine Kündigungsschutzklage zu erheben und sich einen im Arbeitsrecht erfahrenen Rechtsanwalt zu suchen, der Sie tatkräftig in Ihrem Bestreben unterstützt. Sollte die Kündigungsschutzklage angenommen werden, überprüft ein Gericht die Rechtmäßigkeit des Prozederes.
Wie kann eine personenbedingte Kündigung aussehen? Unser Muster gibt einen Anhaltspunkt
Sie haben die Möglichkeit, sich unser Muster zur personenbedingten Kündigung auch herunterzuladen. Die Vorlage steht Ihnen als .doc und als .pdf zur Verfügung – und zwar ganz kostenlos. Alles, was Sie nun noch tun müssen, ist, das Muster mit Ihren spezifischen Informationen zu spicken.
Name des Unternehmens
Funktion des Arbeitgebers
Name des Arbeitsgebers
Straße und Hausnummer
Postleitzahl und Ort
Vor- und Zuname des Arbeitnehmers
Straße und Hausnummer
Postleitzahl und Ort
Ort, Datum
Personenbedingte Kündigung Ihres Arbeitsvertrages (Muster)
Sehr geehrte(r) Frau/Herr …,
hiermit kündigen wir den mit Ihnen am [Datum einfügen] geschlossenen Arbeitsvertrag fristgerecht zum[Datum einfügen] aus betriebsbedingten Gründen.
Ihre häufigen krankheitsbedingten Fehlzeiten, die sich auch in Zukunft nicht maßgeblich verringern werden, lassen uns leider keine andere Wahl, da hierdurch erhebliche Störungen im Betriebsablauf eingetreten sind. Den Betriebsrat haben wir zurate gezogen. Er hat der Entscheidung zugestimmt.
Wir wünschen Ihnen für die Zukunft alles Gute und bedanken uns für die vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Mit freundlichen Grüßen
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Unterschrift des Arbeitgebers
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Unterschrift des Arbeitnehmers
Kündigung erhalten am: ________________________
Hallo, ich wurde nach einer Betriebszugehörigkeit von genau 3 Wochen und 3 Tagen wegen angeblicher Überforderung mündlich darüber in Kenntnis gesetzt, dass das Arbeitsverhältnis seitens des Arbeitgebers gekündigt würde, mir stehe es allerdings frei, einen Auhebungsvertrag zu schließen. Bei dem Betrieb geht es um eine Neueröffnung einer ambulanten Reha-Einrichtung, wo „alles noch fehlte“. Eine Probezeit war vertraglich nicht vereinart, man sei von einer 2-wöchigen Einarbeitungszeit ausgegangen.
Ist in dem Fall eine personenbedingte Kündigung gerechtfertigt?
Danke Christine
bin auf 400euro vor 6jahren eingestellt worden kurz danach auf 25stunden hohgesetzt seitdem bin ich auf teilzeit wird immer wieder erneuert der vertrag erst war esimmer ein halbes jahr und dann für 1jahr jetzt will man mih ohne grund wieder auf 400 euro zurücksetzen geht das denn das möchte ich nicht
Hallo, ich arbeite seit 1999 in meinem Betrieb. Vor 3 Jahren hatte ich eine Reha wegen Depressionen. War nun im laufe des Jahres 2020 des öfteren unter anderem wegen erneuter Depression krank geschrieben. Kann mich der Arbeitgeber deshalb kündigen.
Danke Tobias
Hallo,
ich habe am 01.05.2012 begonnen und wurde am 11.02.2020 zum 30.04.2020 gekündigt.( ordentliche Kündigung
sind hier nicht 3 Monate einzuhalten
Hallo,
mein Mann arbeitet seit dem 15.04.19 im öffentlichen Dienst. Die Probezeit beträgt 6 Monate und endet am 14.10.19
Durch eine interne Versetzung vor 3 Wochen wünscht sich die Behörde nun eine längere Probezeit und hat einen Aufhebungsvertrag angeboten zum 14.01.20.
Wenn er diesen Vertrag unterschreibt und nach dem 14.01.20 nicht übernommen wird, droht dann eine Sperrfrist des ALG? Ohne Unterzeichnung des Aufhebungsvertrags wäre er ab 15.10.19 arbeitslos.
Für eine rasche Antwort vielen Dank im Voraus
Hallöchen,
ich bin seit knapp einem Jahr unbefristet eingestellt.
Da ich mich entschieden habe in nahe Zukunft einen anderen weg einzuschlagen, habe ich meinem Chef fairerweise mitgeteilt wie es aussieht.
Kann er mich nun so einfach Kündigen ohne das irgendwas vorgefallen ist?
Danke
Hallo Marie,
sofern das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) im Einzelfall anwendbar ist, darf ein Arbeitgeber nur aus betriebsbedingten, personenbedingt oder verhaltensbedingten Gründen ordentlich kündigen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Guten Abend,
mein Mann arbeitet seit über 2 jahren in einer Fa. die Sportanlagen (Kunstrasen, Laufbahnen, etc.) baut und repariert. Er war für dies Firma in Asien und im europäischen Ausland tätig. Angeblich stimmt jetzt nach all dieser Zeit „die Chemie“ zwischen den Kollegen und meinem Mann nicht mehr – obwohl diese Begründung von den Kollegen bestritten wird . Mein Mann ist z.Zt. noch für die Fa. tätig, ihm wurde jedoch gestern Abend mitgeteilt, dass er nach Ende der saisonbedingten Kurzarbeit (er erhält Schlechtwettergeld) nicht wieder in die Beschäftigung aufgenommen werden wird. Er hat einen Standardvertrag mit 14 tägiger Kündigungsfrist. Hierzu nun meine zweiteilige Frage: 1) Muss er um das Schlechtwetterged/ die Kurzarbeit zu akzeptieren etwas unterschreiben, wonach er das Arbeitsverhälntnis zeitweilig unterbricht – kann er die Unterschrift verweigern in Anbetracht der münlichen Ankündigung ? 2) Kann er gegen die Kündigungsbegründung klagen, denn die Fa. hatte einen 30% Umsatzzuwachs in 2018 und hat volle Auftragsbücher, und mein Mann hat im Durchschnitt über 200 Std/ Monat geleistet! Seine Arbeit ist angeblich kein Grund zur Beanstandung und gut. … ? Bitte um HIlfe!
Hallo Suse,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht befugt sind, eine rechtliche Beratung anzubieten. Insbesondere bei Themen, bei denen es darum geht, ob etwas akzeptiert oder geklagt werden soll, sollten Sie sich unbedingt an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden. Dieser kann sich mit Ihrer individuellen Situation auseinandersetzen und Sie beraten und unterstützen, was wir aus der Ferne nicht können und dürfen.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo,
seit 5Jahren arbeite ich im Betrieb. Bin in den vergangenen 1,5Jahren immer wieder krank(komme über 6Wochen im Jahr). Es gibt große Unzufriedenheit und Unstimmigkeiten zwischen den Kollegen,auch bedingt durch die Führende Position.
Ich kündige nun zeitnah.
Nun soll es ein BEM geben.
Wenn ich nach meiner Kündigung nun nochmals erkranke, kann mich der AG fristlos kündigen?
Hallo Judith,
eine fristlose Kündigung wegen einer Erkrankung – selbst dann, wenn Sie bereits eine fristgerechte Kündigung eingereicht haben – sollte in aller Regel nicht durchführbar sein.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
HALLO KÜNDIGUNG ZUM ENDE DES MONATS BIN SEID ELF MONATEN KRANK GESCHRIEBEN( OP) UND BIN IMMER NOCH NICHT EINSETZBAR IN MEIN BERUF ABER WÜRDE IM BETRIEB EINEN LEICHZTERE TÄTIGKEIT AUSÜBEN WURDE VERNEINT FRAGE HABE ICH EIN ANSPRUCH AUF EINE ABFINDNUNG DREI JAHRE EINE FESTANSTELUNG BIN ABER INSGEASAMT SCHON SIEBEN JAHRE IM BETRIEB
Hallo Bärbel,
Wie hoch die Abfindung sein kann oder muss ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Fragen Sie bei einem Anwalt für Arbeitsrecht nach, ob der Kündigungsschutz bei Ihnen greift und was Ihnen nach eine Kündigung zusteht.
Das Arbeitsvertrag.org-Team