Altersvorsorge – das ist ein Thema, welches gerade in der jüngeren Generation häufig vernachlässigt wird. Dabei existiert diese wichtige Instanz bereits seit einigen Jahrhunderten in Deutschland. 1889 wurde mangels etwaiger Absicherungsformen auf Anraten des damaligem Reichskanzlers Otto von Bismarck das sogenannte Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetz geschaffen.
Dieses bildet den Grundstein der heutigen gesetzlichen Rentenversicherung, die Arbeitnehmer vor Altersarmut schützen soll. Doch allzu oft wird sich blindlings auf diese Versicherung verlassen, dabei kann eine Auseinandersetzung mit den konkreten Beträgen, die daraus im Rentenalter erwachsen, durchaus augenöffnend sein. Gerade bei Teilzeitarbeit steht der Betreffende im Zweifel in den Jahren nach seinem Berufsleben nämlich vor einem finanziellen schwarzen Loch.
In unserem Ratgeber zeigen wir Ihnen auf, wie sich eine Anstellung in Teilzeit auf die Rentenversicherung auswirkt. Außerdem erfahren Sie, wie sich bei Mitarbeitern, die in Teilzeit arbeiten, die Rente aufstockt und ob die Rentenansprüche durch die Übernahme von familiären Pflegeleistungen steigen.
Inhalt
Kompaktwissen: Rente bei Teilzeit
Allgemein richtet sich die Höhe der Altersrente vor allem danach, wie viele Beiträge Sie im Laufe Ihres Berufslebens an die Rentenversicherung gezahlt haben und wie hoch diese waren. Je höher das Bruttogehalt, desto höher fällt quasi auch die Rente aus. Sind Sie allerdings über Jahre hinweg nicht in Vollzeit, sondern in Teilzeit tätig, kann dies dementsprechend eine geringere Rente bedeuten.
Mittlerweile ist allgemein bekannt, dass die gesetzliche Rente allein wohl nicht ausreichen wird, um den Lebensunterhalt im Alter zu bestreiten. Daher sollten vor allem Mitarbeiter in Teilzeit über eine private oder eine betriebliche Altersvorsorge nachdenken, um im Alter finanziell abgesichert zu sein. Es ist daher keine schlechte Idee, sich diesbezüglich von der Deutschen Rentenversicherung beraten zu lassen.
Möchten Sie noch vor dem Erreichen des Renteneintrittsalters Ihre Arbeitszeit reduzieren, besteht die Möglichkeit, die sogenannte Teilrente zu beantragen. Bis zu 6.300 Euro können Sie dabei als Rentner durch einen Teilzeitjob im Jahr hinzuverdienen. Alles, was darüber hinausgeht, wird auf die Rente angerechnet.
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Recht auf weniger Rente wegen Teilzeit
Jeder Beschäftigte steht grundsätzlich vor dem Abschluss eines Anstellungsvertrages immer vor der Wahl, ob er in Teil- oder Vollzeit arbeiten möchte. Gerade für Eltern oder Personen, die Familienmitglieder pflegen, stellt eine Halbtagsstelle eine gute Option dar, um berufliche und private Pflichten miteinander zu vereinen.
Doch mit dem Weniger an Arbeit geht auch ein geringerer Verdienst einher. Das ist nicht nur monatlich am Kontostand sichtbar, sondern zeigt seine Auswirkungen auch langfristig hinsichtlich der Altersvorsorge. Denn eine Beschäftigung in Teilzeit vermindert die Rente des derart Angestellten.
Berechnung der Rentenkürzung
Auch wenn die Verlockungen einer halben Stelle also groß sind, sollten vorher sämtliche Aspekte, die damit in Zusammenhang stehen, bedacht werden, zum Beispiel auch die Auswirkungen einer Teilzeitstelle auf die Krankenversicherung. Außerdem ist für die Berechnung der Rente das Jahresgehalt eine ausschlaggebende Größe.
Das jährliche Durchschnittseinkommen beträgt für 2024 rund 45.358 Euro. Verdient ein Arbeitnehmer diesen Wert, erhält er einen Rentenpunkt. Dieser bemisst sich durch den Rentenwert, welcher aktuell (Stand Juli 2024) laut Angaben der Deutschen Rentenversicherung bei monatlich 39,32 Euro liegt.
Teilzeit und Rente bei Kindererziehung und Pflege
Das Teilzeitmodell wird insbesondere von Eltern oder aber von Personen bevorzugt, die ein pflegebedürftiges Familienmitglied betreuen. Damit sich deren Gehalt etwas weniger stark auf die Rentenansprüche auswirkt, greifen hier Sonderregelungen.
Die folgende Tabelle zeigt, wie Eltern zusätzlich zu den Beiträgen aus der Teilzeit Zuschüsse zur Rente erhalten:
Geburtsjahr des Kindes | bezuschusster Zeitraum | Rentenpunkte |
---|---|---|
Kinder, die bis 1991 geboren wurden | erstes Lebensjahr | 1 Punkt |
Kinder, die seit 1992 geboren wurden | erste drei Lebensjahre | insgesamt 3 Punkte |
Bei der gleichzeitigen Erziehung mehrerer Kinder summieren sich die von der Rentenversicherung zusätzlich berücksichtigen Jahre. Versorgen Eltern beispielsweise zwei nach 1992 geborene Kinder, so erhalten sie jeweils sechs Jahre lang neben den Punkten aus der Teilzeit Zuschüsse zur Rente.
Auch Berufstätige, die pflegebedürftige Familienangehörige versorgen, werden finanziell unterstützt. Die zuständigen Pflegekassen entrichten für die nicht erwerbsmäßige Pflege Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung.
Guten Tag, ich bin Vater in Teilzeit (meine Frau ist Vollzeit beschäftigt und empfinde es als etwas befremdend dass sie lediglich von Teilzeit-beschäftigten Müttern sprechen welchen zusätzlich Ansprüche durch die Erziehung des Nachwuchses zustehen. Das ist unzeitgemäß.
MfG
Hallo Delcampo,
damit haben Sie natürlich vollkommen Recht, vielen Dank für den Hinweis! Wir haben den Ratgeber angepasst.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo! Ich bin 49 Jahre alt und kann nur eine Halbtagsstelle annehmen.Wenn ich jetzt aber bis 65 Jahren arbeiten gehe,wieviel Rente würde mir denn dann zustehen?
Hallo Cohnen,
wir nehmen keine Rentenberechnungen vor. Bitte wenden Sie sich an Ihre Rentenversicherung.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Hallo, ich bin jetzt 58 Jahre und Arbeite seit meinem 16. Lebensjahr (42 Jahre)Vollzeit durch. Wenn ich ab jetzt nur noch z.B. 28 Std Arbeite und dementsprechend weniger Geld verdiene, macht es sich sehr gravierend auf die Rente aus , oder ist es nicht so schlimm. Vielen dank im voraus Toni
Hallo, ich arbeite seit ich 15 bin Vollzeit mit 1/2 Jahr erziehungsurlaub und einem 1/4 Jahr Arbeitslosigkeit. Ich bin jetzt 50 und bekomme 2655 brutto. Nun möchte ich auf 30 Std kürzen. Ich habe gehört das es für die Rente besser ist mindestens 32 Std zu arbeiten. Ist das korrekt?
Hallo Sylvia,
die Rentenpunkte errechnen sich nicht aus den gearbeiteten Wochenstunden, sondern aus dem Gehalt, das sie dafür verdienen. Wenden Sie sich am besten an Ihren Berater bei der Deutschen Rentenversicherung, um zu erfahren, welche Auswirkungen die Differenz auf Ihre Rente haben wird.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
Meine Frau ist seit 7 jahre , auf 450.- basis, also minijob in der hotelbranche tätig. Ab September kommt neue Arbeitgeber und unterbreitet meiner Frau eine neue Arbeitszeit in der Teilzeit, das wäre 140 Std. In Monat. Meine Frau ist jetzt 59 Jahre alt, hat bis jetzt nicht in der Teilzeit gearbeitet, wenn jetzt meine Frau noch bis 66 Jahre arbeiten möchte in der Teilzeit hat sie anspruch auf eine Rente und wie hoch wäre der Rentenanspruch. Meine Frau hat vorher 34 Jahre in Kroatien gearbeitet. Ich bitte Sie sehr um Rückantwort. DANKE !
Hallo Erich,
die Umstellung auf Teilzeit könnte den Rentenanspruch senken. Genau lässt sich das so von uns nicht beantworten, da hier mehrere Faktoren eine Rolle spielen. Erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Rentenversicherung.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org.
Hallo,
wie sieht es aus bei jemanden der aufgrund einer Behinderung noch nie Vollzeit hat arbeiten können?
Weder wollte diese Person diese Behinderung, ändern kann man daran nichts aber Vollzeit arbeiten geht nicht. Sollte ein Sozialstaat nicht gerade dafür da sein?
Hallo Karl,
in der Regel gibt es einen Anspruch auf eine entsprechende Rente in solchen Fällen. Betroffene sollten sich individuell beraten lassen und können sich dafür bspw. an Berater der Rentenversicherung wenden.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org
@Arbeitsvertrag.org
Hallo – Danke für den Tipp;
habe mich an die dt. Rentenversicherung gewandt,
und folgende Antwort erhalten:
Zitat:
——-
„Sehr geehrter Hr. ….,
Zu Ihrer Anfrage vom 04.09.2017 teilen wir Ihnen mit, dass in Ihrem Versicherungsverlauf die bisher gespeicherten Zeiten unter b zum jetzigen Zeitpunkt gleich bleiben;
Es erhört oder verringert sich der Rentenwert, wenn Sie mehr oder weniger arbeiten gehen nach den gespeicherten Zeiten.
Mit freundlichen Grüssen “
—–
Die gespeicherten Zeiten unter b beschreiben den Rentenwert, welcher mir zustehen würde,
wenn ich fortan bis zum Rentenbeginn nicht mehr arbeiten würde;
Da ich immer 100% Vollzeitstellen hatte und nie Teilzeit gearbeitet habe,
würde die Antwort der dt. Rentenversicherung bedeuten,
dass sich der bis zum jetzigen Zeitpunkt erworbene Rentenanspruch, durch Aufnahme einer Teilzeitstelle verringern würde;
der bis zum jetzigen Zeitpunkt erworbene Rentenanspruch verringert sich nicht mehr, wenn ich die nächsten 20 Jahre keinerlei rentenversicherungspflichtige Tätigkeit mehr aufnehme – also nichts tue;
Fazit:
Die dt. Rentenversicherung belohnt mein rentenversicherungstechnisches Untätigsein bis zum Rentenbeginn in 20 Jahren;
arbeitsmoralisch betrachtet sicher interessant;
wenn ich nicht arbeite – bekomme ich am Ende eine wesentlich höhere Rente als wenn ich nun
Teilzeit arbeite …. ziemlich Krass
Also Arbeiten gehen und dafür weniger Rente bekommen …
Ich glaube da liegt ein Missverständnis vor. Der aktuell zugesagte und erreichte Rentenwert wird ausgezahlt, wenn man die Rente erst ab dem Zeitpunkt der Regelrentenaltersgrenze (also je nach Geburtsjahr spätesten ab 67) bekommt, sofern man keine weiteren Beiträge mehr einzahlt. Werden weiter Beiträge gezahlt, so erhöhen sie weiter den Renntenansprüche. Die Auswirkung von Teilzeit oder Vollzeit im weiteren Berufsleben ist die Höhe der zusätzlichen entrichteten Beiträge (zusätzliche entgeltpunkte) und damit die Höhe der zusätzlich erworbenen Ansprüche, die auf den bereits bestehenden und bereits zugesicherten Rentenansprüche hinzu kommen. Wenn jemand die nächsten 20 Jahre keiner versicherungspflichtigen Tätigkeit mehr nach geht, dann zahlt er keine Beiträge (keine Entgeltpunkte) mehr und die Rentenansprüche erhöhen sich nur noch um die allgemeinen Erhöhungen des Renntenwertes (€ pro Entgeltpunkt), die jährlich von der Bundesregierung beschlossen werden.
In den Mitteilungen der deutschen Rentenversicherung werden immer drei Werte mitgeteilt;
a) Rentenwert wegen voller Erwerbsminderung zum jetzigen Zeitpunkt der Mitteilung i.d.R. ca.75% von Wert lt. Buchstabe c)
b) Regelsaltersrente, wenn nur die bisher gespeicherten Zeiten und Werte berücksichtigt werden und man fortan bis zum Renteneintrittsalter nicht mehr unselbständig einzahlt;
c) Rentenwert, wenn wie zuletzt verdient bis zum 67.Lebensjahr weitergearbeitet wird 100%
Meine Frage wäre, was wenn man noch 20 Jahre zu arbeiten hätte,
und von nun an eine 50% Teizeitstelle annehmen würde;
Würde dann der jetzige Rentenanspruch nach Buchstabe b) auch sinken oder nur die Werte nach
Buchstabe a) und c) ???
Wenn sich er Wert nach Buchstabe b) verschlechtern würde – nur weil man fortan weniger verdient,
aber trotzdem in die Rentenkasse einzahlt,
dann müßte man sich fragen, ob man überhaupt noch unselbständig arbeiten sollte.
Weiß jemand hier die richtige Antwort ?
Hallo Tony,
wenden Sie sich diesbezüglich am besten an Ihre zuständige Rentenversicherung.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org