Der Jahresurlaub steht bei vielen Arbeitnehmern hoch im Kurs, denn die freien Tage sind für gewöhnlich eher rar gesät. Um zu verhindern, dass Arbeitnehmer sich nur noch auf ihre Arbeit fokussieren und dabei ihre Gesundheit aus dem Blick verlieren, gibt es deshalb ein gesetzliches Mindestkontingent. Wer beispielsweise fünf Tage in der Woche schuftet, darf an 20 Tagen im Jahr zu Hause bleiben und bezieht weiterhin sein Arbeitsentgelt.
Was aber, wenn die im Bundesurlaubsgesetz festgeschriebene Zeit nicht ausreicht, um sich zu erholen bzw. eine längere Auszeit nötig wäre, um beispielsweise eine Reise rund um die Welt zu unternehmen? Haben Sie einen Anspruch darauf, beim Arbeitgeber unbezahlte Freistellung zu erbeten? Oder sind Sie auf das Entgegenkommen Ihres Vorgesetzten angewiesen? Im Folgenden erläutern wir, was das Arbeitsrecht zum Thema unbezahlter Urlaub sagt.
Inhalt
Kompaktwissen: Unbezahlter Urlaub
Nein, es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf unbezahlten Urlaub. Das Bundesurlaubsgesetz sieht lediglich den bezahlten Jahresurlaub vor. Ein Anspruch kann sich aber aus dem Arbeits- oder Tarifvertrag ergeben, wenn dort eine entsprechende Regelung existiert.
Der Arbeitgeber muss seinen Beschäftigten freistellen, wenn dieser Angehörige pflegen oder sich um sein krankes Kind kümmern muss.
Dauert der unbezahlte Urlaub nicht länger als einen Monat, so bleiben Sie in dieser Zeit auch krankenversichert. Danach wird der Arbeitgeber Sie bei der Krankenversicherung abmelden und mit Wiederaufnahme der Tätigkeit wieder anmelden.
Aus welchen Gründen müssen Sie manchmal unbezahlten Urlaub nehmen?
Tagein tagaus Akten sortieren, E-Mails sichten und beantworten sowie Rechnungen bezahlen – viele Arbeitnehmer sind nach einiger Zeit von der Gleichförmigkeit ihrer Tätigkeiten ermüdet und wünschen sich mehr als ein paar Tage Wochenende im Monat frei. Doch es gibt nicht nur solche Gründe für unbezahlten Urlaub, auch andere Anlässe können den Wunsch nach einer längeren Auszeit beflügeln. Denkbar in diesem Zusammenhang wären beispielsweise diese:
- Verlängerung der Elternzeit
- Pflege eines erkrankten Kindes oder nahen Verwandten
Da Sie sich jedoch in einem Arbeitsverhältnis befinden und an vertragliche Verpflichtungen gebunden sind, stellt sich die Frage: „Habe ich einen grundsätzlichen Anspruch auf die Ausdehnung meines Urlaubs über die eigentlichen Vereinbarungen hinweg?“
Betrachtet der Gesetzgeber unbezahlte Urlaubstage als grundlegendes Arbeitnehmerrecht?
Wie viele Tage Erholung Beschäftigten im Jahr mindestens zusteht, besagt das Bundesurlaubsgesetz. Unbezahlter Urlaub wird hierin nicht thematisiert. Es hält jedoch fest, dass es sich bei den gemachten Angaben um das Mindestmaß handelt. Arbeitnehmer und Arbeitgeber können sich selbstverständlich darüber hinaus auf sehr viel mehr Urlaubstage einigen.
Ob und wie lange unbezahlter Urlaub möglich ist, kann dem in der Regel zu Beginn vereinbarten Arbeitsvertrag entnommen werden. Dieser weist häufig eine Klausel dazu auf, ob Urlaub unbezahlt genommen werden darf und Sie für diese Zeit freigestellt werden. Darüber hinaus lohnt es sich auch, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge zu durchstöbern. Hier werden Sie für gewöhnlich ebenfalls fündig.
Ist ein Antrag auf unbezahlten Urlaub zu stellen?
Tritt bei Ihnen nun unverschuldet eine Zwangslage ein, weil beispielsweise Ihre Mutter schwer erkrankt ist, die Sie nun pflegen wollen, sollten Sie bei Ihrem Vorgesetzten den unbezahlten Urlaub beantragen – und das so rechtzeitig wie möglich.
Im Unternehmen wird mit Ihrer Arbeitsleistung schließlich gerechnet. Wie eine solche Vereinbarung zum Thema „unbezahlter Urlaub“ als Muster aussehen kann, zeigt folgendes Beispiel. Sollte ein Verwandter ersten Grades gestorben sein, erhalten Arbeitnehmer übrigens in der Regel Sonderurlaub.
Wie sieht ein Antrag aus? Unbezahlter Urlaub als Musterbrief
Unser Muster steht Ihnen als kostenloser Download zur Verfügung. Da unbezahlter Urlaub in der Regel aus ganz unterschiedlichen Gründen genommen wird, haben Sie auf unsere Vorlage sowohl als Word- sowie als PDF-Datei Zugriff. Diese sollten Sie entsprechend Ihrer Bedürfnisse verändern, bevor Sie den Antrag bei Ihrem Arbeitgeber stellen.
Vor- und Nachname des Arbeitnehmers
Adresse des Arbeitnehmers
Postleitzahl und Wohnort
Name des Unternehmens
Vor- und Zuname des Ansprechpartners
Straße und Hausnummer
Postleitzahl und Ort
Ort, Datum
Muster-Antrag: Unbezahlter Urlaub von [Datum einfügen] bis [Datum einfügen]
Sehr geehrte(r) Frau/Herr [Name des Adressaten],
hiermit beantrage ich die unbezahlte Freistellung vom [Datum einfügen] bis zum [Datum einfügen], da mein regulärer Urlaubsanspruch für dieses Jahr bereits ausgeschöpft ist. Meinem Wunsch zugrunde liegt die Tatsache, dass meine Mutter schwer erkrankt und auf Pflege angewiesen ist, die ich in ihren letzten Wochen gerne selbst übernehmen möchte.
Ich bitte Sie daher, mir den unbezahlten Urlaub zu gewähren und schriftlich zu bestätigen.
Mit freundlichen Grüßen
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Unterschrift des Arbeitnehmers
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Unterschrift des Arbeitgebers
Antrag „unbezahlter Urlaub“ erhalten am: __________________________
Hallo, ich habe zum 31.7 gekündigt. Mein Arbeitgeber hat mit nun 6 von 10 tagen im Sommerurlaub unbezahlten Urlaub gegeben (ohme Absprache) meine Urlaubstage bis zum 31.7 wärwn 23 gewesen. Hat jand Erfahrungen mit dem Thema. Lg
Guten Morgen, kann der Arbeitgeber Prämien für ein halbes Arbeitsjahr abziehen, weil er 2 Tage unbezahlten Urlaub gewährt hat?Kann unbezahlter Urlaub der Grund für den Abzug sein?
Hallo,
Ich werde nächstes Jahr eine Auszeit über 4 Monate nehmen. Pro Monat nehme ich 2 Wochen bezahlten Urlaub und 2 Wochen unbezahlten Urlaub. Laut Rechnung meines AG werden mir 5-6 Tage von meinem Gesamt-Jahresurlaub gestrichen für die unbezahlte Zeit. (Jahresurlaub Gesamt 31 Tage)
Gibt es hier eine Alternative ? Beziehungsweise Möglichkeit das keine Streichung erfolgt?
Vielen Dank!
Matilda
Hallo.
Bei unbezahltem Urlaub länger als einen Monat wird man von der Sozialversicherung abgemeldet. MUSS sich der Arbeitnehmer dann selbst versicher oder KANN er das freiwillig machen? Ist es möglich sich in dieser Zeit mittels einer geringfügigen Beschäftigung selbst zu versichern?
Gruß
Hannes
Guten morgen,
Ich habe ein Frage zum Thema Sonderurlaub.
Darf mein Arbeitgeber meinen (im Dezember) genehmigten Erholungsurlaub, vor dem Sonderurlaub streichen?
Theoretisch habe ich – von Januar bis August – Anspruch auf 17,3 Tage [26d/J : 12 Monate * 8 Monate]
Regulären Erholungsurlaub habe ich Mitte August (10Tage) und der Sonderurlaub ist ab dem 1.09. beantragt.
Vielen Dank
Bobby
Hallo Bobby,
genehmigter Urlaub sollte normalerweise nicht ohne weiteres gestrichen werden. Der Sonderurlaub sollte darüber hinaus keine Auswirkung auf Ihren regulären Urlaub haben. Bei Problemen hilft ein Anwalt für Arbeitsrecht.
Ihr Team von Arbeitsvertrag.org