Eine Abmahnung für Auszubildende kann verschiedene Gründe haben. Mehr dazu in diesem Ratgeber.

Eine Abmahnung in der Ausbildung: Was Sie erwartet

Artikel verfasst von Laura T.

Letzte Aktualisierung am: 10. Dezember 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Eine Abmahnung für Auszubildende kann verschiedene Gründe haben. Mehr dazu in diesem Ratgeber.
Eine Abmahnung für Auszubildende kann verschiedene Gründe haben. Mehr dazu in diesem Ratgeber.

Eine Abmahnung in der Ausbildung ist ein bedeutendes Thema, das besonders Auszubildende betrifft. Sie fungiert als Warnsignal, wenn Azubis gegen ihre Pflichten verstoßen und ist oft der erste Schritt vor einer möglichen Kündigung. In diesem Ratgeber erfahren Sie die wichtigsten Informationen über Abmahnungen: von häufigen Gründen über rechtliche Grundlagen, Handlungsmöglichkeiten für Auszubildende sowie verschiedene Muster zur Abmahnung von einem Azubi. So sind Sie gut informiert und können Missverständnissen sowie unangenehmen Konsequenzen vorbeugen.

Kompaktwissen: Abmahnung in der Ausbildung

Wann bekommt man in der Ausbildung eine Abmahnung?

Eine Abmahnung erhält ein Azubi, wenn er gegen die Regeln oder Pflichten des Ausbildungsbetriebs verstößt. Mehr zu den Gründen für eine Abmahnung können Sie hier nachlesen.

Wie schlimm ist eine Abmahnung in der Ausbildung?

Eine Abmahnung ist eine Warnung, sollte aber ernst genommen werden, da mehrere Abmahnungen im schlimmsten Fall zur Kündigung führen können.

Wie lange ist eine Abmahnung in der Ausbildung gültig?

Abmahnungen haben meist nur eine begrenzte Gültigkeit. Bei längerer pflichtgemäßer Arbeit des Azubis verlieren sie in der Regel nach etwa einem Jahr ihre Relevanz. Mehr dazu hier.

Was passiert bei einer Abmahnung in der Ausbildung?

Abmahnung in der Ausbildung: Eine Verjährung nach einem Jahr macht die Abmahnung wieder ungültig.
Abmahnung in der Ausbildung: Eine Verjährung nach einem Jahr macht die Abmahnung wieder ungültig.

Im Falle einer Abmahnung in der Ausbildung, müssen Sie diese schriftlich oder mündlich dem Azubi zu überbringen. Eine Abmahnung als Azubi erfolgt, wenn die Pflichten verletzt wurden und erinnert ihn daran, sein Verhalten zu ändern. Die Abmahnung muss klar benennen, welches Verhalten beanstandet wird und dass bei erneutem Fehlverhalten Konsequenzen, wie eine Kündigung, drohen können.

In der Regel wird eine Abmahnung schriftlich erteilt, um den Vorgang zu dokumentieren und Missverständnissen vorzubeugen. Mündliche Abmahnungen sind jedoch auch möglich, sind jedoch oft schwieriger nachzuweisen. Eine schriftliche Abmahnung sollte die konkrete Situation oder das Fehlverhalten genau beschreiben und festhalten, dass das Verhalten geändert werden muss.

Wann verfällt eine Abmahnung in der Ausbildung? In der Ausbildung hat eine Abmahnung eine begrenzte Gültigkeit. Wenn ein Auszubildender längere Zeit ohne Verstöße arbeitet, wird diese weniger relevant. Die Dauer der Wirksamkeit ist von der Schwere des Fehlverhaltens abhängig. In der Regel verlieren Abmahnungen, die älter als ein Jahr sind, ihre Gültigkeit.

Ohne vorherige Abmahnung in der Probezeit der Ausbildung ist eine fristlose Kündigung möglich. Abmahnungen werden erst nach der Probezeit notwendig.

In der Ausbildung eine Abmahnung erhalten: Wie viele sind erlaubt?

Eine Abmahnung in der Ausbildung ist oft der erste Schritt vor einer möglichen Kündigung.
Eine Abmahnung in der Ausbildung ist oft der erste Schritt vor einer möglichen Kündigung.

Wie viele Abmahnungen bis zur Kündigung für einen Azubi erfolgen, ist nicht klar geregelt. Für eine wirksame Kündigung ist es in der Regel jedoch erforderlich, dass der Azubi zuvor mindestens zweimal wegen eines ähnlichen Fehlverhaltens abgemahnt wurde. Damit die Abmahnungen und die Kündigung rechtlich zusammenhängen („einschlägig“ sind), müssen sie sich auf dasselbe vertragswidrige Verhalten beziehen.

Beispiel für einschlägige Abmahnungen:

  • Erste Abmahnung: Zwei unentschuldigte Fehltage in der Berufsschule
  • Zweite Abmahnung: Weitere unentschuldigte Fehltage in der Berufsschule
  • Kündigung: Unentschuldigtes Fehlen im Betrieb

In diesem Fall liegt ein wiederholter Verstoß wegen unentschuldigten Fehlens vor, sodass die Kündigung rechtmäßig ist.

Beispiel für nicht einschlägige Abmahnungen:

  • Erste Abmahnung: Nichtabgabe des Berichtshefts
  • Zweite Abmahnung: Verspätete Vorlage einer Krankschreibung
  • Kündigung: Unentschuldigtes Fehlen im Betrieb

Da sich die Verstöße inhaltlich unterscheiden, kann die Kündigung hier nicht auf die vorherigen Abmahnungen gestützt werden und ist daher unwirksam.

Nur bei schwerwiegenden Vertrauensverstößen, wie etwa der Unterschlagung eines größeren Geldbetrags, kann eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung während der Ausbildung erfolgen.

Was sind für die Abmahnung in der Ausbildung mögliche Gründe?

Eine Abmahnung für einen Azubi wird für unentschuldigtes Fehlen ausgesprochen.
Eine Abmahnung für einen Azubi wird für unentschuldigtes Fehlen ausgesprochen.

Die Aussprache einer Abmahnung für einen Azubi kann verschiedene Gründe haben. Gründe für eine Abmahnung in der Ausbildung sind beispielsweise unentschuldigtes Fehlen, insbesondere wenn die Abwesenheit den Betrieb erheblich beeinträchtigt oder Zuspätkommen, da Pünktlichkeit für den reibungslosen Ablauf im Betrieb entscheidend ist. Eine Abmahnung für den Azubi für das Zu spät kommen kann jedoch erst nach mehrmaligen Vorkommen ausgesprochen werden. Sie können nicht abgemahnt werden, wenn Sie einmal zu spät auf der Arbeit erscheinen.

Fehler sind menschlich und kommen auch in der Ausbildung vor. Treten sie jedoch in schwerwiegender Form auf, kann ein Azubi eine Abmahnung wegen Fehler erhalten, insbesondere wenn diese Fehler wirtschaftliche Schäden für das Unternehmen zur Folge haben. Ebenfalls erfolgt eine Abmahnung für einen Azubi, wenn das Berichtsheft nicht geführt wird, da dies gegen die Pflichten eines Auszubildenden verstößt. Kann eine Abmahnung für einen Azubi ausgesprochen werden wegen Lügen? Ja, wenn die Unehrlichkeit eines Mitarbeiters Auswirkungen auf den Betrieb oder den Arbeitsablauf hat, kann dies einen Grund darstellen. In diesem Fall verstößt der Mitarbeiter gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten.

Eine Abmahnung in der Ausbildung wegen Krankheit kann hingegen nicht ausgesprochen werden, solange eine Krankmeldung erfolgt und die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung rechtzeitig eingereicht wird.

Gibt es für die Abmahnung in der Ausbildung ein Gesetz?

Im Berufsbildungsgesetz (BBIG) ist die Abmahnung gesetzlich verankert.
Im Berufsbildungsgesetz (BBIG) ist die Abmahnung gesetzlich verankert.

Die Abmahnung von einem Azubi ist im Gesetz der Berufsbildung (Berufsbildungsgesetz – BBiG) und im allgemeinen Arbeitsrecht geregelt. Der Ausbildungsbetrieb ist verpflichtet, Auszubildende zu erziehen und ihnen korrekte Verhaltensweisen beizubringen. Eine Abmahnung in der Ausbildung ist hierbei oft das letzte Mittel, bevor weitere Maßnahmen, wie eine Kündigung, folgen.

Bei der Abmahnung minderjähriger Azubi gelten besondere Regeln, da sie dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) unterliegen. Arbeitgeber müssen hier besonders sorgfältig prüfen, ob eine Abmahnung notwendig und verhältnismäßig ist. Bei minderjährigen Azubis werden zudem häufig auch die Eltern informiert, wenn eine Abmahnung ausgesprochen wird.

Abmahnung in der Ausbildung – Was kann ich tun?

Nach einer Abmahnung sollte ein Auszubildender darauf achten, weitere Verstöße zu vermeiden.
Nach einer Abmahnung sollte ein Auszubildender darauf achten, weitere Verstöße zu vermeiden.

Wer eine Abmahnung erhält, sollte sie zunächst ruhig lesen und den Vorwurf verstehen. Es ist ratsam, das Gespräch mit dem Vorgesetzten zu suchen, um Missverständnisse zu klären. Falls der Azubi glaubt, die Abmahnung sei ungerechtfertigt, kann er schriftlich eine Gegendarstellung verfassen und diese zu den Personalakten geben lassen.

Bei einer Abmahnung in der Ausbildung ist ein Widerspruch zwar rechtlich möglich, führt aber nicht zur Löschung der Abmahnung. Vielmehr kann der Azubi eine Stellungnahme verfassen und beim Arbeitgeber einreichen. Ein Anwalt kann hierbei unterstützen. Besonders bei schwerwiegenden Vorwürfen ist es ratsam, rechtlichen Rat einzuholen, um zu prüfen, ob eine Klage sinnvoll ist.

Abmahnung: Ein Muster für einen Azubi

Dies ist eine Abmahnung für unentschuldigtes Fehlen. Dieses Muster für den Azubi können Sie kostenlos herunterladen:

Name des Arbeitgebers
Adresse des Arbeitgebers
Postleitzahl und Wohnort

Vorname und Nachnahme des Abgemahnten
Adresse des Adressaten
Postleitzahl und Wohnort

Ort, Datum

Betreff: Abmahnung (Muster)

Sehr geehrte(r) Frau/Herr [Name des Adressaten],
am ………………………… und am ………………………… haben Sie in der Berufsschule gefehlt. Gründe für Ihre Abwesenheit haben Sie uns trotz entsprechender Nachfrage bis heute nicht mitgeteilt. Damit liegt ein unentschuldigtes Fernbleiben vom Berufsschulunterricht vor. Sie haben somit in grober Weise gegen Ihre Pflichten als Auszubildender verstoßen.

Wegen des festgestellten Pflichtverstoßes mahnen wir Sie hiermit ab. Wir fordern Sie auf, künftig Ihren Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis nachzukommen.

Sollten sich die geschilderten Pflichtverletzungen wiederholen, müssen Sie mit einer Kündigung des Ausbildungsverhältnisses rechnen.

Eine Durchschrift werden wir zu Ihrer Personalakte nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

__________________________
Unterschrift des Arbeitgebers

__________________________
Unterschrift des Arbeitnehmers

Abmahnung erhalten am: __________________________

Erfolgen kann auch eine Abmahnung für einen Azubi für schlechte Leistung. Hier ein Muster:

Name des Arbeitgebers
Adresse des Arbeitgebers
Postleitzahl und Wohnort

Vorname und Nachnahme des Abgemahnten
Adresse des Adressaten
Postleitzahl und Wohnort

Ort, Datum

Betreff: Abmahnung (Muster)

Sehr geehrte(r) Frau/Herr [Name des Adressaten],
aufgrund des mit Ihnen geschlossenen Arbeitsvertrages vom ………….. sind Sie verpflichtet, die von Ihnen geschuldete Arbeitsleistung ordnungsgemäß zu erbringen. Gegen diese Verpflichtung haben Sie zu unserem Bedauern verstoßen, sodass wir uns gezwungen sehen Ihnen hiermit eine Abmahnung zu erteilen.

Wir fordern Sie somit dazu auf, zukünftig dafür Sorge zu tragen, Ihren arbeitsvertraglichen Pflichten nachzukommen. Sollten sich derartige Pflichtverletzungen wiederholen oder sollten Sie eine andere gleichartige Pflichtverletzung begehen, sehen wir uns leider gezwungen, Ihr Arbeitsverhältnis zu kündigen.

Eine Durchschrift werden wir zu Ihrer Personalakte nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

__________________________
Unterschrift des Arbeitgebers

__________________________
Unterschrift des Arbeitnehmers

Abmahnung erhalten am: __________________________

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Über den Autor

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Laura T.

Laura hat an der Universität Potsdam ihr Studium in Germanistik und Öffentliches Recht abgeschlossen. Seit 2024 gehört sie zum Team von arbeitsvertrag.org, wo sie umfassende Ratgeber zu Themen im Arbeitsrecht erstellt und diese verständlich aufbereitet.

Bildnachweise

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