Bei einer Abfindung ohne Sozialabgaben fallen keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- oder Rentenversicherung an.

Abfindung: Müssen Sie Beiträge zur Sozialversicherung zahlen?

Artikel verfasst von Jörg K.

Letzte Aktualisierung am: 14. Januar 2025

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Bei einer Abfindung ohne Sozialabgaben fallen keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- oder Rentenversicherung an.
Bei einer Abfindung ohne Sozialabgaben fallen keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- oder Rentenversicherung an.

Die Frage, ob auf Abfindungen Abgaben für Steuer und Sozialversicherung entfallen, ist für viele Arbeitnehmer von großer Bedeutung. Sie werden oft als finanzielle Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt. Doch nicht immer müssen Sie auf eine Abfindung Beiträge zu Sozialversicherung zahlen: Die steuerlichen sowie sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen können komplex sein. Doch wann ist eine Abfindung steuerfrei und sozialversicherungsfrei?

Kompaktwissen: Zahlen Sie bei einer Abfindung Beiträge zur Sozialversicherung?

Muss man auf eine Abfindung Sozialabgaben zahlen?

Sie müssen keine Beiträge zur Sozialversicherung bei einer Abfindung bezahlen, wenn diese als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes dient.

Ist eine monatliche Abfindung sozialversicherungspflichtig?

Nein, auch bei einer Ratenzahlung zahlt man auf eine Abfindung keine Sozialversicherung. Eine Ausnahme ist, wenn das Beschäftigungsverhältnis weiter besteht. Mehr zur Sozialversicherungspflicht bei einer Abfindung in Raten erfahren Sie in diesem Abschnitt.

Welche Abgaben zahlt man auf eine Abfindung?

Sie zahlen auf Ihre Abfindung eine Lohnsteuer, jedoch keine Sozialversicherung, wobei es steuerliche Begünstigungen wie die Fünftelregelung gibt, die die Steuerlast mindern können. Hier erhalten Sie genauere Informationen dazu.

Entfallen auf eine Abfindung Abgaben für Steuer und Sozialversicherung?

Sie zahlen für eine Urlaubsabgeltung als Abfindung Beiträge zur Sozialversicherung, da sie als Entgelt für nicht genommenen Urlaub gilt.
Sie zahlen für eine Urlaubsabgeltung als Abfindung Beiträge zur Sozialversicherung, da sie als Entgelt für nicht genommenen Urlaub gilt.

In der Regel ist eine Abfindung nicht sozialversicherungspflichtig. Das bedeutet, dass Sie keine Beiträge zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- oder Pflegeversicherung zahlen müssen.

Das Grundprinzip, dass für eine Abfindung keine Sozialversicherung anfällt, basiert auf der Annahme, dass diese Zahlungen nicht als Entgelt für geleistete Arbeit gelten, sondern als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes. Dieses Prinzip ist in § 14 Abs. 1 Satz 1 SGB IV verankert:

Arbeitsentgelt sind alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung, gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch auf die Einnahmen besteht, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form sie geleistet werden und ob sie unmittelbar aus der Beschäftigung oder im Zusammenhang mit ihr erzielt werden.

Dies bedeutet jedoch nicht, dass sie steuerfrei sind. Abfindungen unterliegen der Lohnsteuer, allerdings gibt es Begünstigungen wie die sogenannte Fünftelregelung, die die Steuerlast mindern kann.

Echt vs. unecht: Wann ist eine Abfindung sozialversicherungspflichtig? 

Die Unterscheidung zwischen echten und unechten Abfindungen spielt bei der Frage eine Rolle, ob Sie Sozialabgaben bei Ihrer Abfindung zahlen müssen. 

Eine echte Abfindung ist eine Zahlung, die als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes erfolgt. Hier gelten die erwähnten Regelungen: Sie zahlen für eine echte Abfindung keine Sozialversicherung, aber Steuern. Echte Abfindungen sind typischerweise: Entschädigungen für den Verlust des Arbeitsplatzes, Zahlungen aufgrund eines Sozialplans oder bei betriebsbedingten Kündigungen.

Eine unechte Abfindung hingegen umfasst Zahlungen wie z. B. Urlaubsabgeltungen oder Boni, die in Zusammenhang mit noch ausstehender Arbeitsleistung stehen. Da sie als normales Einkommen betrachtet werden, müssen Sie auf eine unechte Abfindung Beiträge zur Sozialversicherung und Steuerabgaben zahlen.

Zahlen Sie auf eine Abfindung bei einer Kündigung Beiträge zur Steuer und Sozialversicherung?

Abfindung: Bei Verlust von Ihrem Arbeitsplatz zahlen Sie Steuer und Sozialversicherung trotzdem nicht.
Abfindung: Bei Verlust von Ihrem Arbeitsplatz zahlen Sie Steuer und Sozialversicherung trotzdem nicht.

Wie bereits beschrieben: Erhalten Sie als Ausgleich für den Verlust Ihres Arbeitsplatzes eine Abfindung, ist keine Sozialversicherung zu zahlen. Sie zahlen auch bei einer Abfindung aus einem Aufhebungsvertrag keine Sozialversicherung.

Sie erhalten eine Abfindung bei einer Sprinterklausel? Eine Sozialversicherung müssen Sie nicht zahlen, da die Sprinterprämie als Ausgleich für den vorzeitigen Verlust des Arbeitsplatzes dient. Üblicherweise erhält der Arbeitnehmer durch die Sprinterklausel die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis vorzeitig zu beenden und der Arbeitgeber gewährt bei einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses häufig eine höhere Abfindung.

Bei Renteneintritt fallen keine Sozialabgaben auf die Abfindung an

Auch bei einer Abfindung bei Renteneintritt fällt keine Sozialversicherung an, da diese den Verlust des Arbeitsplatzes kompensiert. Der Zeitpunkt des Renteneintritts hat also keinen Einfluss auf deren sozialversicherungsrechtlicher Behandlung.

Eventuell müssen Sie jedoch bei der Umwandlung einer Abfindung in eine betriebliche Altersvorsorge Beiträge zur Sozialversicherung zahlen: 

  • Wenn Sie eine Entschädigung erhalten, haben Sie die Möglichkeit, den Betrag in eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) einzuzahlen. 
  • Üblicherweise zahlen Sie keine Beiträge zur Sozialversicherung auf die Abfindung, wenn sie als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt wird. Wenn Sie diese jedoch in eine bAV umwandeln, kann es sein, dass in der späteren Auszahlungsphase der Beitrag zur Sozialversicherung anfällt.
  • Wenn Sie Ihre Entschädigung in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen, wird diese Einzahlung später als Altersvorsorgeleistung betrachtet. Sobald Sie im Alter Geld aus dieser Altersvorsorge erhalten, können für diese Abfindung Beiträge zur Sozialversicherung fällig werden. 
  • Die Pflicht zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge verschiebt sich: Statt direkt bei der Einzahlung müssen Sie erst dann Beiträge zahlen, wenn Sie das Geld im Rentenalter ausgezahlt bekommen.

Ratenzahlungen und spätere Auszahlungen: Auswirkungen auf die Sozialversicherung

Sie erhalten eine Abfindung in einer Ratenzahlung? Die Sozialversicherung müssen Sie in diesem Fall nicht zahlen.
Sie erhalten eine Abfindung in einer Ratenzahlung? Die Sozialversicherung müssen Sie in diesem Fall nicht zahlen.

Sie zahlen auch für eine ratierliche Abfindung keine Sozialversicherung, da jede Rate wie die Gesamtabfindung behandelt wird.

Lassen Sie sich jedoch bei Weiterbestehen des Beschäftigungsverhältnisses die Abfindung in Raten auszahlen, müssen Sie die Sozialversicherung zahlen, da diese in diesem Fall als Arbeitsentgelt gilt. Dies ist beispielsweise bei einem Wechsel in eine Teilzeitbeschäftigung oder bei einer Versetzung der Fall. 

Erhalten Sie die Abfindung nach dem Austritt erst im Folgejahr, ist keine Sozialversicherung zu zahlen. Auch hier bleiben Abfindungen sozialversicherungsfrei. Steuerlich kann es jedoch einen Unterschied machen, wenn die Auszahlung in ein Jahr fällt, in dem das Gesamteinkommen niedriger ist – dann kann die Steuerlast entsprechend geringer ausfallen.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

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Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

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