Was ist eigentlich ein Abwicklungsvertrag?

Der Abwicklungsvertrag – Wann ist der Abschluss sinnvoll?

Von franziska

Letzte Aktualisierung am: 14. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Was ist eigentlich ein Abwicklungsvertrag?
Was ist eigentlich ein Abwicklungsvertrag?

Für die Fälle, in denen das Arbeitsverhältnis durch eine auslaufende Befristung oder Kündigung endet, können Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine zweiseitige Regelung vereinbaren. In einem solchen sogenannten Abwicklungsvertrag, den sie meist nach der Aussprache der Arbeitgeberkündigung schließen, legen sie die Folgen der Beendigung bzw. Kündigungsfolgen genau fest. Der Inhalt der Abwicklungsvereinbarung besteht regelmäßig aus zwei maßgeblichen Punkten; dem Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage und der Abfindung.

Kompaktwissen: Abwicklungsvertrag

Was ist ein Abwicklungsvertrag?

Arbeitnehmer und Arbeitgeber schließen einen Abwicklungsvereinbarung nach einer Kündigung mit dem Zweck, die Einzelheiten der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu regeln. Im Arbeitsrecht bietet der Abwicklungsvertrag eine gute Möglichkeit für den Arbeitgeber eine Kündigungsschutzklage durch den Arbeitnehmer zu umgehen, während Letzterer das Ende seiner Anstellung genau ausgestalten kann.

Was ist der Unterschied zwischen einem Aufhebungsvertrag und einem Abwicklungsvertrag?

Bei der Frage, ob der Aufhebungsvertrag oder der Abwicklungsvertrag abgeschlossen werden soll, ist zu betrachten, ob der Arbeitnehmer bereits gekündigt wurde oder nicht. Während der Aufhebungsvertrag das Arbeitsverhältnis anstatt einer Kündigung beendet, gestaltet der Abwicklungsvertrag nur das Ende des Arbeitsverhältnisses, das bereits durch eine Kündigung des Arbeitgebers beendet wurde.

Wann gibt es eine Sperrzeit nach einem Abwicklungsvertrag?

Sie bekommen nach einem Abwicklungsvertrag ohne Sperre Arbeitslosengeld, wenn Sie das Ende des Arbeitsverhältnisses nicht selbst herbeigeführt haben. Bei dem Abwicklungsvertrag geht das Bundessozialgericht genau davon aus, da Sie freiwillig auf ein Vorgehen gegen die Kündigung verzichten. Es folgt also eine dreimonatige Sperrfrist, bevor Sie Arbeitslosengeld erhalten.

Was versteht man unter einem Abwicklungsvertrag?

Der Abwicklungsvertrag kann sich der Kündigung anschließen.
Der Abwicklungsvertrag kann sich der Kündigung anschließen.

Oft fragen sich Arbeitnehmer: Soll man einen Abwicklungsvertrag unterschreiben? Dieser Ratgeber gibt Ihnen einen die wichtigsten Informationen zu diesem Thema, sodass Sie die Frage in Ihrer konkreten Situation für sich richtig entscheiden können. Des Weiteren beantworten wir: “Zieht ein Abwicklungsvertrag nach einer Kündigung eine Sperrzeit für das Arbeitslosengeld 1 nach sich?”

Der Abwicklungsvertrag nach der Kündigung durch den Arbeitnehmer existiert allerdings nicht. Sinn des Vertrages ist gerade, die Kündigungsschutzklage auszuschließen, die lediglich der Arbeitnehmer erheben kann, wenn er unrechtmäßig gekündigt wurde. Der Arbeitgeber kann diese Klage nicht einreichen, sodass ein Abwicklungsvertrag nach Kündigung durch den Arbeitnehmer auch keinen Sinn macht.

Der Abwicklungsvertrag nach der Kündigung: Was ist dessen Inhalt?

Der wesentliche Inhalt der Abwicklungsvereinbarung besteht aus den zwei folgenden Regeln:

  • Der Arbeitnehmer verzichtet auf die Kündigungsschutzklage und erklärt, dass er die Kündigung als wirksam ansieht. 
  • Im Gegenzug bekommt der Arbeitnehmer eine Abfindung.

Darüber hinaus enthält eine solche Vereinbarung folgenden Inhalt:

  • das Enddatum des Arbeitsverhältnisses 
  • die Freistellung des Arbeitnehmers ab einem gewissen Datum
  • den Inhalt des Arbeitszeugnisses oder die Zeugnisnote
  • eine Sprinterklausel, die den Antritt einer neuen Arbeitsstelle vor dem vereinbarten Austrittsdatum ermöglicht
  • Rückgabe von Firmengegenständen
  • Auskunft über die Restzahlungen, auf die der Arbeitnehmer Anspruch hat

Restzahlungen können dabei beispielsweise aus Einmalzahlungen, wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld bestehen, sowie aus Provisionen, Zielvereinbarungsprämien oder einer Urlaubsabgeltung.

Vereinbaren Sie ein Sprinterklausel, entfallen die Gehaltszahlungen für den Zeitraum, in dem Sie bereits in einer neuen Arbeitsstelle arbeiten. Verhandeln Sie geschickt, kann sich in diesem Fall die Abfindungszahlung erhöhen. Dabei spart der Arbeitgeber trotzdem an den Sozialbeiträgen.

Die Abgrenzung: Kündigung und Abwicklungsvertrag

Der Abwicklungsvertrag ist ein zweiseitiges Rechtsgeschäft: Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen zustimmen.
Der Abwicklungsvertrag ist ein zweiseitiges Rechtsgeschäft: Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen zustimmen.

Häufig stehen Abwicklungsvertrag und betriebsbedingte Kündigung im Zusammenhang. Im Gegensatz zur Kündigung als einseitiges Rechtsgeschäft handelt es sich bei der Abwicklungsvereinbarung um ein zweiseitiges Rechtsgeschäft. Das bedeutet, dass beide Seiten (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) sich einig sein müssen und zustimmen. Arbeitnehmer können also nicht zu dem Abschluss von einem Abwicklungsvertrag nach (betriebsbedingter) Kündigung gezwungen werden.

Der Vorteil des Abwicklungsvertrages für den Arbeitnehmer liegt darin, dass Sie die Modalitäten der Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses teilweise mitbestimmen können. Da Sie gleichzeitig auf eine Kündigungsschutzklage verzichten, ist das vor allem dann sinnvoll, wenn die Kündigung aus Ihrer Sicht rechtmäßig ist und Sie nicht dagegen vorgehen wollen. Für den Arbeitgeber hat eine betriebsbedingte Kündigung mit einem Abwicklungsvertrag den Vorteil, dass er keine spätere Kündigungsschutzklage und damit einen Kündigungsschutzprozess erwarten muss.

Reduziert sich das Arbeitslosengeld, wenn Sie eine Abfindung vereinbaren?

Auch nach einem Abwicklungsvertrag wird die Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet (wie bei einem Aufhebungsvertrag), wenn das Arbeitsverhältnis noch vor Ablauf der Kündigungsfrist endet, weil Sie das so vereinbart haben. Grundsätzlich hat die Auszahlung einer Abfindung aufgrund der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses auf die Auszahlung von ALG I keinen Einfluss.

Vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer allerdings das Ausscheiden vor Ablauf der Kündigungsfrist, sieht das anders aus: Dann ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld. So sollen Doppelleistungen vermieden werden. Aber auch bei einem Abwicklungsvertrag ohne Vereinbarung einer Abfindung sichert Ihnen nicht sofort das Arbeitslosengeld I.

Was muss im Abwicklungsvertrag stehen, um keine Sperrzeit zu bekommen?

Der Abwicklungsvertrag im Arbeitsrecht gibt eine gute Möglichkeit, das WIE der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu regeln.
Der Abwicklungsvertrag im Arbeitsrecht gibt eine gute Möglichkeit, das WIE der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu regeln.

Es stellt sich bei dem Thema des Abfindungsvertrags weiterhin die Frage, was passiert nach der Abwicklungsvereinbarung mit der Sperrzeit vom Arbeitslosengeld?

Bekommen Sie das Arbeitslosengeld sofort oder sorgt die Sperrzeit dafür, dass Sie drei Monate nach Austritt aus dem Unternehmen kein Geld von der Bundesagentur für Arbeit bekommen?

Eine bekannte Annahme ist, dass Sie bei dem Abwicklungsvertrag keine Sperrzeit bekommen; denn das Arbeitsverhältnis löst sich ja aufgrund der Kündigung des Arbeitgebers auf und nicht, weil der Arbeitnehmer selbst es verlassen hat. Kündigt der Arbeitnehmer selbst, hat er sich versicherungswidrig verhalten. Der Sinn und Zweck der Sperrzeit ist der Schutz der Versichertengemeinschaft vor einer Manipulation des versicherten Risikos der Arbeitslosigkeit (LSD Niedersachsen – Bremen, Urteil v. 12.12.2017 – L 7 AL 36/14).

Damit Sie nach einem Abwicklungsvertrag das Arbeitslosengeld direkt bekommen, ohne 12 Wochen warten zu müssen, muss die Kündigungsfrist ordnungsgemäß eingehalten worden sein. Dann geben Sie schließlich nicht freiwillig die Arbeitsstelle auf, da die Kündigung die Beschäftigung beendete. Nur deswegen unterschreiben Sie den Vertrag. Der Abwicklungsvertrag ohne anschließende Sperrzeit ist allerdings nicht die Regel. Durch dessen Abschluss geben Sie immerhin bewusst Ihre Rechte auf, gegen die Kündigung vorzugehen. Da Sie daher eine unrechtmäßige Kündigung nicht mehr rechtlich angreifen können und Sie sich dieses Recht ja quasi freiwillig nehmen, verhängt die Bundesagentur bei Abwicklungsverträgen fast immer eine Sperrzeit. Nur wenn Sie einen wichtigen Grund für den Abschluss des Vertrages haben, wie z.B. Krankheit, bleibt die Sperrzeit aus.

Die Vorteile und Nachteile eines Abwicklungsvertrages

Abwicklungsvertrag: Die Kündigungsschutzklage kann durch diese Vereinbarung verhindert werden.
Abwicklungsvertrag: Die Kündigungsschutzklage kann

Der Arbeitgeber schließt einen Abwicklungsvertrag, um eine Kündigungsschutzklage zu verhindern. Eine solche könnte dazu führen, dass das Arbeitsgericht die Kündigung für unwirksam erklärt. Das führt in der Regel zu unangenehmen Folgen für den Arbeitgeber, wie einer Wiedereinstellung, Nachzahlungen des Gehalts, Verfahrenskosten und Ansehensverlust im Unternehmen. Durch den Abwicklungsvertrag und enthaltenen Klageverzicht wird eine Kündigungsschutzklage unzulässig und die Kündigung automatisch wirksam.

Übrigens: Haben Sie bereits Klage gegen die Kündigung erhoben, ist eine Abwicklungsvereinbarung mit Klageverzicht immer noch möglich. Dieser Vertrag zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses kann sowohl vor Gericht als auch außergerichtlich geschlossen werden, während bei Ersterem von einem gerichtlichen Vergleich gesprochen wird. Der Kündigungsschutzprozess endet mit einem solchen Vergleich, in dessen Rahmen Sie die Klage zurücknehmen und die Kündigung akzeptieren. Dafür bekommen Sie durch diesen gerichtlichen Abwicklungsvertrag eine Abfindung.

Abwicklungsvertrag und Aufhebungsvertrag: Was ist der Unterschied?

Der Abwicklungsvertrag an sich beendet das Arbeitsverhältnis nicht; das übernimmt die Kündigung durch den Arbeitgeber. Der Aufhebungsvertrag dagegen sorgt anstatt einer einseitigen Kündigung dafür, dass das Angestelltenverhältnis ein Ende findet. Bei diesem versuchen die Parteien von vornherein das Verhältnis einvernehmlich aufzulösen. Doch wann vereinbaren Sie einen Abwicklungsvertrag oder wann einen Aufhebungsvertrag? Der Arbeitgeber schlägt einen Aufhebungsvertrag vor, wenn er beispielsweise wegen eines Kündigungsschutzes im speziellen Fall nicht einseitig kündigen kann. 

Während beim Abwicklungsvertrag die Schriftform nur in einigen Fällen erforderlich ist, ist sie beim Aufhebungsvertrag immer zwingend. Ähnliches gilt für die Unterschrift. Den Abwicklungsvertrag müssen Sie nicht unterschreiben, sodass auch die Vereinbarung per E-Mail möglich ist. Nur wenn ein Klageverzicht aufgenommen wird, muss das in schriftlicher Form geschehen.

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