EVG – Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft

Artikel verfasst von Jörg K.

Letzte Aktualisierung am: 11. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Was ist die EVG? Es handelt sich um die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft.
Was ist die EVG? Es handelt sich um die Bahn- und Verkehrsgewerkschaft.

Viele Arbeitnehmer klagen derzeit über stetigen Personalabbau und immer mehr Aufgaben auf ihrem Tisch, die kaum zu bewältigen sind. Gegen die mitunter schleichenden Veränderungen kommen die meisten als Einzelkämpfer nicht an, verlieren sie doch eher ihren Job, als dass sie Arbeitgeber zum Umdenken zu bewegen.

Aus diesem Grund gibt es Gewerkschaften. Sie treten nicht nur für die ökonomischen, sondern auch sozialen und kulturellen Anliegen von Arbeitnehmern ein und bündeln ihre Arbeit, die zum Ziel hat: Die Arbeitsbedingungen zu verbessern und Arbeitsplätze zu erhalten mittels Tarifpolitik.

Eine der in Deutschland zahlreich zu findenden Arbeitnehmervertretungen dieser Art ist die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG). Sie vertritt unter anderem folgende Beschäftigte:

  • Eisenbahner
  • Busfahrer
  • Angestellte im Service
  • Binnenschiffer

Weiterführende Informationen zur Gewerkschaft der bei der Bahn Beschäftigten und anderen Arbeitnehmern im Verkehr finden Sie im folgenden Ratgeber.

Kompaktwissen: EVG

Wessen Anliegen vertritt die EVG?

Bei den Mitgliedern der Gewerkschaft handelt es sich unter anderem um Eisenbahner, Busfahrer und Binnenschiffer.

Welche Vorteile hat die Mitgliedschaft in der EVG?

Einige Vorteile haben wir hier für Sie aufgeführt.

Welche Aspekte sind bei der Aushandlung von Tarifverträgen relevant?

In der Regel versucht die Gewerkschaft für ihre Mitglieder eine bessere Vergütung oder eine Verkürzung der Arbeitszeit durchzusetzen. Darüber hinaus kann es aber auch um den Urlaubsanspruch oder Rentenregelungen gehen.

Die Geschichte der Gewerkschaft EVG kurz und knapp vorgestellt

Die Eisenbahnverkehrsgewerkschaft gibt es erst seit kurzem. Gegründet wurde sie im Jahre 2010 durch die Zusammenlegung der folgenden Einzelgewerkschaften:

  • TRANSNET (ehemalige Gewerkschaft der Eisenbahner Deutschlands)
  • Verkehrsgewerkschaft GDBA (eine dem Deutschen Beamtenbund zugehörige Gewerkschaft)

Dieses Ereignis resultierte aus einer jahrelangen Auseinandersetzung zwischen den beiden Parteien, die sich schließlich dazu entschlossen, gemeinsame Sache zu machen, um durchschlagskräftiger zu werden und sich mehr Gehör zu verschaffen.

Die EVG – Gewerkschaft der bei Eisenbahn und im Verkehr ganz allgemein Beschäftigten – ist Teil des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) und konnte im Jahr 2015 knapp 200.000 Mitglieder vorweisen. Die Geschlechterverteilung war dabei recht unausgewogen. Während knapp 80 Prozent männlich waren, gehörten 20 Prozent dem weiblichen Geschlecht an.

Die Organisation der EVG

Nicht nur Beschäftigte der Eisenbahn vertritt die Gewerkschaft. Auch Binnenschiffer sind beispielsweise Mitglied.
Nicht nur Beschäftigte der Eisenbahn vertritt die Gewerkschaft. Auch Binnenschiffer sind beispielsweise Mitglied.

Wie die EVG als Gewerkschaft ihre Entschlüsse trifft, ist ihrer Satzung zu entnehmen. Festgehalten ist hier, dass sich ihre Struktur aus folgenden Gruppen ergibt:

  • Betriebs- und Dienststellengruppen
  • Seniorengruppen
  • Ortsverbände
  • Landesverbände
  • die Bundesebene

Auf unterster Ebene gibt es Mitglieder- oder Delegiertenversammlungen, denen in der Regel ein Vorstand oder eine Leitung zugordnet ist. Das allerhöchste Organ der EVG in Deutschland stellt jedoch der Gewerkschaftstag dar. Hier wird entschieden, welche Richtung die Gewerkschaft in allen ihren Ebenen anstrebt.

In einem Rhythmus von fünf Jahren wird das höchste Gremium der EVG einberufen – der Gewerkschaftstag. Die hier getroffenen Entscheidungen sind richtungsweisend.

Als Mitglied der EVG gibt’s den Rechtschutz kostenfrei

Warum Eisenbahner und Busfahrer Mitglied in der Eisenbahngewerkschaft EVG sind? Sie erhalten eine Menge Vorteile hierdurch. Ganz wesentlich ist der familiäre Rechtsschutz. Zahlen müssen sie für ihn 0,1 Prozent des Bruttoeinkommens, wenn sie sich einverstanden damit erklären, den zwischen der Gewerkschaft und dem jeweiligen Versicherer geschlossenen Gruppenvertrag zu akzeptieren.

Integriert in diese Familienversicherung sind:

Ein Plus für die Mitglieder der EVG: Die Gewerkschaft kooperiert bei Reisen mit Anbietern, die Rabatte gewähren.
Ein Plus für die Mitglieder der EVG: Die Gewerkschaft kooperiert bei Reisen mit Anbietern, die Rabatte gewähren.
  • die den EVG-Vertrag abschließende Person
  • der jeweilige Ehepartner
  • bzw. ein eingetragener Lebenspartner
  • noch nicht volljährige Kinder, die nicht zwingend leiblich sein müssen
  • volljährige, allerdings noch nicht verheiratete Kinder bis maximal zum 30. Lebensjahr, sofern diese noch keinen Job angenommen haben, der voraussichtlich dauerhaft bestehen bleibt und bezahlt wird

Darüber hinaus gewährt die EVG auch diese Versicherung: die Freizeit- und Berufs-Unfallversicherung. Hierbei ist dringend zu beachten, dass Mitglieder auf diese Leistungen nur Anspruch erheben dürfen, sofern kein Tarifvertrag ähnliche Leistungen zusichert.

Die EVG und der Tarifvertrag – was ist die Aufgabe der Gewerkschaft?

Eine der wesentlichen Aufgaben der EVG ist die Aushandlung von günstigen Tarifverträgen für ihre Mitglieder. Als Verhandlungspartner stehen ihr dabei Arbeitgeber bzw. Beauftragte gegenüber. Nur selten sind Tarifverhandlungen schnell abschlossen, ringen sie doch häufig um jede Kleinigkeit.

In Deutschland herrscht die sogenannte Tarifautonomie, die grundgesetzlich verbrieft ist und besagt: Der Staat hat sich bei derlei Verhandlungen weitgehend rauszuhalten.

Auf dem Tisch liegen dabei in der Regel Themen wie:

  • die Arbeitszeit
  • die Vergütung der Arbeitsleistung
  • Anspruch auf Urlaub

Diese werden nicht nur intern, sondern auch medial ausdiskutiert. Die Gewerkschaften machen dabei häufig von ihrem Streikrecht Gebrauch, das nicht nur Arbeitgeber unter Druck setzt, sondern je nach Branche auch mehr oder weniger intensiv die Geduld der Bürger strapaziert.

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Über den Autor

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Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

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