Was ist Arbeitslosengeld 1?
Das Arbeitslosengeld 1 (ALG 1) – alternativ auch Arbeitslosengeld I (ALG I) – ist eine gesetzliche Versicherungsleistung der Arbeitslosenversicherung, die zu den fünf verpflichtenden Sozialversicherungen in Deutschland gehört. Das ALG 1 soll Menschen, die auf Arbeitssuche sind, ein Einkommen garantieren; Arbeitssuchende können es unter gewissen Voraussetzungen bei der Agentur für Arbeit beantragen und für einen begrenzten Zeitraum beziehen. Die rechtlichen Grundlagen zum Arbeitslosengeld 1 sind im SGB III (Drittes Buch des Sozialgesetzbuches), in den §§ 136 bis 164 festgelegt.
Unser Ratgeber erläutert die wichtigsten Fragen zum Arbeitslosengeld I: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Arbeitssuchende ein Anrecht auf ALG 1 haben? Wie berechnet man das Arbeitslosengeld und wie lange wird es ausgezahlt? Außerdem erfahren Sie hier, welche Leistungen Sie nach Arbeitslosengeld 1 beantragen können.
Inhalt
Kompaktwissen: Arbeitslosengeld 1
Ein Anrecht auf ALG 1 besteht unter anderem dann, wenn Menschen die sogenannte Anwartschaftszeit erfüllen. Das heißt, sie müssen in den 30 Monaten vor ihrer Arbeitslosigkeit (und der Arbeitslosmeldung) mindestens zwölf Monate lang entweder verpflichtend oder freiwillig in der Arbeitslosenversicherung versichert gewesen sein. Welche weitere Voraussetzungen erfüllt sein müssen, erfahren Sie an dieser Stelle.
Die Bezugsdauer ist von Ihrem Alter der sowie von der Dauer ihrer versicherungspflichte Arbeitsverhältnisse bzw. versicherungspflichtigen Zeiten abhängig. Sie liegt zwischen sechs und 24 Monaten. Ausführliche Informationen erhalten Sie hier.
Das ALG I beträgt 60 % des letzten Gehalts (in Netto) oder 67 % des Nettoverdienstes, wenn Kinder berücksichtigt werden. Sollte das Arbeitslosengeld allein nicht zur Sicherung des Lebensunterhalts ausreichen, können Sie es mit Bürgergeld aufstocken. Ein Anspruch auf die Aufstockung besteht in aller Regel dann, wenn das Bruttoeinkommen unter 1.200 Euro (bei Alleinstehenden) oder 1.500 Euro (bei mindestens einem Kind im Haushalt) liegt. Welche weiteren Leistungen Sie zusätzlich zum Arbeitslosengeld 1 beantragen können, erläutern wir an dieser Stelle.
Wer bekommt Arbeitslosengeld 1: Voraussetzung für den Bezug
Um Anspruch auf die Zahlung von von ALG 1 zu haben müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie haben sich persönlich bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit oder online (über den digitalen Service) zuerst arbeitssuchend und anschließend arbeitslos gemeldet. Die Arbeitslosmeldung erfolgt frühestens drei Monate vor Ende des Beschäftigungsverhältnisses oder spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit.
- Sie befinden sich nicht in einem Anstellungsverhältnis, können aber mindestens 15 Stunden pro Woche einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen
- Sie suchen eine Stelle, die sozialversicherungspflichtig ist.
- Sie erfüllen die Anwartschaftszeit.
Die Anwartschaftszeit ist erfüllt, wenn Sie in den 30 Monaten vor der Ihrer Arbeitslosmeldung und der Arbeitslosigkeit mindestens mindestens Monate eine gesetzliche oder eine freiwillige Arbeitslosenversicherung hatten. Dieser Zeitraum wird auch als versicherungspflichtige Zeiten bezeichnet.
Um festzustellen, ob Sie die Anwartschaftszeit erfüllen und somit Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben, wird die Agentur für Arbeit die Zeiten aller versicherungspflichtigen Anstellungsverhältnisse innerhalb der letzten 30 Monate zusammenzählen.
Gut zu wissen: Personen, die oft befristet angestellt waren, müssen lediglich mindestens sechs Monate versicherungspflichtige Zeiten nachweisen, wenn unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Die Beschäftigungsverhältnisse im 30-Monate-Zeitraum waren zum größten Teil im Voraus auf maximal 14 Wochen befristet; das Entgelt der letzten zwölf Monate hat einen gewissen Wert nicht überschritten.
Weitere versicherungspflichtige Zeiten zur Erfüllung der Anwartschaftszeit
Es gibt weitere Beschäftigungen bzw. Zeiträume, die zusätzlich zu versicherungspflichtigen Beschäftigungen – als versicherungspflichtige Zeiten gewertet werden und dadurch zur Erfüllung der Anwartschaftszeit beitragen. Hierzu zählen beispielsweise:
- Eine freiwillige Versicherung in der Arbeitslosenversicherung (bspw. während Selbständigkeit oder als Freiberufler).
- Die Erziehung eines Kindes (bis zum 3. Lebensjahr).
- Der Bezug von Krankengeld .
- Die Leistung von Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst oder Jugendfreiwilligendienst.
Hierbei gilt: Die zusätzlichen versicherungspflichtigen Zeiten müssen, zusammen mit den versicherungspflichtigen Beschäftigungen, insgesamt zwölf Monate betragen.
Weiterführende Informationen zum Arbeitslosengeld:
Erhalten Sie Arbeitslosengeld 1 für Arbeitszeiten im Ausland?
Wenn Sie in in einem der folgenden Länder gearbeitet haben, kann die Agentur für Arbeit die dortigen Beschäftigungszeiten berücksichtigen:
- Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU)
- Schweiz
- Norwegen
- Island
- Liechtenstein
Beachten Sie! Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass Sie nach Ihrer Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Haben Sie beispielsweise zwei Jahre lang in Frankreich gearbeitet und waren anschließend drei Monate lang sozialversicherungspflichtig in Deutschland angestellt, haben Sie Anspruch auf ALG I.
Wie viel Arbeitslosengeld 1 steht Ihnen zu?
Es gibt keinen Mindestsatz bei Arbeitslosengeld 1; die Berechnungsgrundlage bzw. die Bemessungsgrundlage für das Arbeitslosengeld 1 ist stet das das letzte Bruttoentgelt der letzten zwölf Monate vor Beginn der Arbeitslosigkeit. Wie hoch die Zahlung von Arbeitslosengeld 1 letzten Endes ausfällt, hängt dabei allerdings von verschiedenen Faktoren ab.
Die Agentur für Arbeit berücksichtigt lediglich für die Arbeitslosenversicherung beitragspflichtigen Teil des Entgelts, der beim Ende des Beschäftigung abgerechnet wurde. Deshalb etwa werden Minijobs nicht berücksichtigt.
Der berücksichtigungspflichtige Betrag wird durch 365 geteilt, um das tägliche Bruttoentgelt pro Tag zu ermittelt. Das Bruttoentgelt ist das sogenannte Bemessungsentgelt. Von diesem zieht die Agentur für Arbeit die Lohnsteuer sowie 20 % für die Sozialversicherung und gegebenenfalls den Solidaritätszuschlag ab.
Der Betrag, der nach den Abzügen übrigbleibt, ist das berücksichtige Nettoentgelt pro Tag. Dieses gilt als Leistungsentgelt. Das ALG 1 umfasst einen Prozentsatz. Er beträgt 60 % des Leistungsentgelts oder 67 % für einen Haushalt mit mindestens einem Kind.
Beachten Sie: Die erläuterte Berechnung ist stark vereinfacht. Wenn Sie selbst ermitteln wollen, wie viel Arbeitslosengeld I Ihnen zusteht, können Sie hierfür den Arbeitslosengeld-Rechner der Bundesagentur für Arbeit nutzen.
Können Sie Arbeitslosengeld 1 mit anderen Leistungen aufstocken?
Sollte das ALG 1 nicht ausreichen, um Ihren Lebensunterhalt zu sichern, können Sie es mit folgenden Leistungen aufstocken:
- Wohngeld: Sie müssen den Antrag in ihrer Stadt, Gemeinde oder in Ihrem Landkreis stellen. Wenn Sie in einer einer Eigentumswohnung oder im eigenen Haus leben, müssen Sie einen Lastenzuschussantrag
- Bürgergeld: Ihr gesamtes Einkommen muss unter dem gesetzlichen Existenzminimum liegen. Der Antrag zur Aufstockung muss bei dem für Sie zuständigen Jobcenter eingehen.
- Kinderzuschlag: Der Zuschlag kann zusätzlich zum Kindergeld ausgezahlt werden, wenn Sie Ihn erhalten, können Sie für Kind oder Ihre Kinder Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten.
Gut zu wissen: Die Leistungen für Bildung und Teilhabe für Kinder umfassen die Kosten und vollen Zuschüsse für Schulausflüge, Sportvereine oder Musikschulen sowie das Mittagessen in der Kita oder in der Schule.
Wie lange können Sie Arbeitslosengeld 1 beziehen?
Für welche Dauer Sie ALG 1 erhalten können hängt davon ab, wie lange Sie in den letzten fünf Jahren vor Ihrer Arbeitslosmeldung und vor der Arbeitslosigkeit versicherungspflichtig beschäftigt waren bzw. wie viele versicherungspflichtige Zeiten Sie nachweisen können und wie alt Sie sind
Personen, die jünger als 50 Jahre sind, können ALG 1 für die Dauer von maximal zwölf Monaten beziehen; vorausgesetzt Sie waren vorher mindestens 24 Monate versicherungspflichtig beschäftigt. Waren sie hingegen zwölf Monate lang versicherungspflichtig, beschränkt sich die Zahlung von Arbeitslosengeld 1 auf höchstens sechs Monate.
Ab dem 50. Lebensjahr steigt die Anspruchsdauer schrittweise auf maximal 24 Monate war. Die höchste Bezugsdauer können Arbeitssuchende, die 58 Jahre oder älter sind, beanspruchen, wenn sie mindestens 48 Monate versicherungspflichtig beschäftigt waren.
Was kommt nach dem Arbeitslosengeld 1? Wenn Ihr Anspruch auf ALG I endet, können Sie Bürgergeld beantragen. Achten Sie darauf, dass der Antrag beim Jobcenter eingeht. Bei Bürgergeld handelt es sich nämlich – anders als beim ALG I – um eine Sozialleistung, wofür die Agentur für Arbeit nicht zuständig ist.
Arbeitslosengeld 1: Tabelle zur möglichen Bezugsdauer
Nachfolgende Tabelle zeigt die höchstmögliche Bezugsdauer von ALG 1 nach Beschäftigungszeit und Alter an.
Versicherungspflichtige Zeiten | Alter | Anspruch (in Monaten) |
---|---|---|
12 | unter 50 | 6 |
16 | unter 50 | 8 |
20 | unter 50 | 10 |
24 | unter 50 | 12 |
30 | 50. | 15 |
36 | 55. | 18 |
48 | 58. | 24 |
Sperrzeiten: Wann kann das Arbeitslosengeld 1 ausgesetzt werden?
In bestimmten Fällen, kann die Agentur für Arbeit eine sogenannt Sperrzeite verhängten. Das bedeutet, dass Sie in diesem Zeitraum kein Arbeitslosengeld I erhalten. Eine Sperrzeit kann beispielsweise eintreten, wenn
- Sie das Beschäftigungsverhältnis ohne triftigen Grund selbst beendet haben (Eigenkündigung),
- Sie verhaltensbedingt entlassen wurden,
- Sie sich nicht fristgerecht arbeitssuchend und anschließend arbeitslos gemeldet haben (die Arbeitslosmeldung ist frühestens drei Monate vor Ende des Arbeitsvertrags oder spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit möglich),
- Sie einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung unterzeichnet haben,
- Sie eine vermitteltes Jobangebot ohne wichtigen Grund ablehnen,
- Sie nicht an Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung teilnehmen,
- Sie sich nicht nachweislich um eine neue Anstellung bemühen.
Die Sperrzeit kann bis zu zwölf Wochen betragen. Außerdem verkürzt sich Ihre Anspruchsdauer auf ALG 1 entsprechend; der Anspruch verfällt während der Sperre.
Gut zu wissen: Die Agentur wird Sie nicht sperren und die Zahlung von Arbeitslosengeld 1 aussetzen, wenn Sie Ihr Handeln begründen und Nachweise vorlegen können. Haben Sie zum Beispiel wegen gesundheitlicher Probleme selbst gekündigt, erhalten Sie keine Sperrzeit. Auch ein notwendiger Umzug kann eine Eigenkündigung rechtfertigen. Sprechen Sie sich diesbezüglich stets vorab mit der Agentur für Arbeit ab.