Das Personalgespräch bietet eine Chance zum Austausch
Fällt der Begriff „Personalgespräch” wird vielen Arbeitnehmern mulmig zumute und sie befürchten direkt das Schlimmste. Dabei sind solche Ängste häufig unbegründet, denn ein Personalgespräch ist in erster Linie genau das, wonach es klingt: ein Gespräch zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dabei kann es sich um eine reguläre Leistungsbeurteilung handeln, ein Informationsgespräch über eine anstehende Änderung im Betriebsverlauf oder eine Befragung des Mitarbeiters über dessen Zufriedenheit.
Die Gründe, aus denen Personalgespräche geführt werden, sind vielfältig und müssen nicht zwangsläufig negativ sein. Sofern Sie also nicht bereits eine Ahnung haben, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen etwas Schlechtes mitzuteilen hat, sollten Sie sich zunächst entspannen und das Personalgespräch ganz unvoreingenommen auf sich zukommen lassen.
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Kompaktwissen: Personalgespräch
Prinzipiell nicht, allerdings muss dem Arbeitnehmer eine realistische Frist eingeräumt werden, um die Einladung zum Mitarbeitergespräch zu erhalten und sich (so weit nötig) vorzubereiten. Selbst ein kurzfristiges Personalgespräch sollte deshalb wenigstens einen Tag vorher angekündigt werden. Muss das Gespräch unbedingt noch am selben Tag erfolgen, sollte der Chef seinen Mitarbeiter persönlich oder telefonisch informieren.
Nein. Ein Arbeitgeber darf zwar gemäß seines Weisungsrechts bestimmen, wann und wo das Personalgespräch stattfinden soll, trotzdem muss dieses während der Arbeitszeit geführt werden. Nur wenn es absolut nicht anders geht (z. B. weil ein Notfall vorliegt und äußerste Dringlichkeit besteht), darf das Gespräch außerhalb der Arbeitszeit geführt werden. Es handelt sich dann um Überstunden.
Das hängt vom Inhalt des Gesprächs ab. Geht es um ein Thema, das in den Bereich des Weisungsrechts des Arbeitgebers fällt, besteht Teilnahmepflicht. Hier kann das unentschuldigte Fehlen des Arbeitnehmers eine Abmahnung nach sich ziehen. Soll hingegen der Arbeitsvertrag besprochen werden, z. B. eine Änderung der Vertragsbedingungen oder eine Kündigung, muss der Arbeitnehmer nicht an dem Personalgespräch teilnehmen. Mehr zu den Rechten und Pflichten bei einem Personalgespräch erfahren Sie hier.
Gründe für ein Personalgespräch
Wie eingangs erwähnt, kann es viele Gründe geben, warum Ihr Arbeitgeber ein Personalgespräch mit Ihnen führen möchte. In vielen Unternehmen gehört es z. B. zur Routine, in regelmäßigen Abständen mit den Arbeitnehmern über ihre Leistung zu sprechen (Feedback- oder Personalentwicklungsgespräch). Solche Gespräche können sowohl Lob als auch Kritik – oder beides – mit sich bringen und bieten beiden Parteien eine gute Chance, Verbesserungsvorschläge anzubringen und Erwartungshaltungen auszudrücken. Solche Feedbackgespräche sind keine Einbahnstraße: Auch der Arbeitnehmer hat hier die Möglichkeit, seine Meinung über die Leistung bzw. den Führungsstil seines Arbeitgebers zu sagen.
Andere Gründe für Personalgespräche sind z. B.:
- neue Arbeitsbedingungen
- Statusbericht zu einem Projekt
- längere Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers
- Gehaltsanpassungen
- neue Zusatzleistungen des Arbeitgebers
- Klärung eines bestimmten Sachverhalts
- Lösung eines Konfliktes
- Ausloten der Förder- oder Weiterentwicklungsmöglichkeiten des Arbeitnehmers
- Ziehen von Konsequenzen aus einem bestimmten Vorfall
Üblicherweise teilt Ihnen Ihr Arbeitgeber im Vorfeld mit, worum es bei dem Gespräch gehen wird, darüber hinaus lassen sich die meisten aber nicht in die Karten gucken. So kann ein Personalgespräch wegen vieler Krankheitstage theoretisch in zwei sehr gegenteilige Richtungen verlaufen: Entweder drückt der Arbeitgeber seinen Unmut über die langen Fehlzeiten seines Angestellten aus und gibt zu verstehen, dass diese für das Unternehmen auf Dauer nicht tragbar sind. Oder aber er äußert seine Besorgnis und Anteilnahme und fragt den Arbeitnehmer, was das Unternehmen tun kann, um seine Genesung zu fördern oder ihn zumindest zu entlasten.
Ebenso gut kann ein Personalgespräch wegen Krankheit aber auch ganz neutral verlaufen: Der Arbeitgeber möchte wissen, ob mit weiteren Fehltagen des Mitarbeiters zu rechnen ist, damit er diese bei seiner Planung berücksichtigen kann. Ein simples Gespräch zum Zwecke der Auskunft: ohne Vorwürfe, aber auch ohne Verhätschelung.
Personalgespräch: Was ist erlaubt und was nicht?
Werden Sie zum Personalgespräch geladen, haben Sie als Arbeitnehmer sowohl Rechte als auch Pflichten. Gleiches gilt für Ihren Chef. Die folgende Tabelle zeigt, was bei Personalgesprächen erlaubt ist und was nicht:
ERLAUBT:
- Jedes Thema, das mit dem Arbeitsverhältnis zu tun hat, darf im Personalgespräch besprochen werden (Arbeitsleistung, Betriebsabläufe, Arbeitsvertrag etc.).
- Der Arbeitgeber darf gemäß seines Weisungsrechts den Ort und die Zeit des Personalgesprächs festlegen (nach billigem Ermessen).
- Der Arbeitnehmer darf einen betriebsfremden Rechtsanwalt zum Personalgespräch mitbringen, wenn …
– der Arbeitgeber dies auch tut oder
– es sich um eine Anhörung handelt, weil der Arbeitnehmer einer Straftat verdächtigt wird. - Der Arbeitnehmer darf dem Personalgespräch unentschuldigt fernbleiben, wenn das Thema nicht unter das Weisungsrecht des Arbeitgebers fällt. Das betrifft auch Personalgespräche zum Arbeitsvertrag, wie z. B. eine Änderung des Vertrags oder dessen Kündigung.
NICHT ERLAUBT:
- Themen, die nicht im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen, dürfen nicht im Personalgespräch besprochen werden (z. B. Persönliches).
- Das Personalgespräch darf nicht außerhalb der Arbeitszeit stattfinden (es sei denn, es liegt ein Notfall vor) und der Ort bzw. die Anreise dorthin muss dem Arbeitnehmer zuzumuten sein. Die Reisezeit muss als Arbeitszeit vergütet werden und Reisekosten sind vom Arbeitgeber zu tragen.
- Der Arbeitnehmer darf keinen betriebsfremden Anwalt mitbringen, wenn …
– nicht auch der Arbeitgeber einen Rechtsbeistand dabei hat und
– es sich um keine Anhörung vor einer Verdachtskündigung handelt. - Fällt das Thema des Personalgesprächs unter das Weisungsrechts des Arbeitgebers, darf der Mitarbeiter nicht unentschuldigt fernbleiben. Das betrifft u. a. Gespräche über die Leistung, die Aufgaben oder das Verhalten des Arbeitnehmers.
Guten Tag,
darf eine Führungskraft, die disziplinarisch nicht vorgesetzt ist, zusätzlich zum eigenen Vorgesetzten dem Personalgespräch beiwohnen?
Vielen Dank und viele Grüße
Darf Arbeitgeber miterarbeier nach krankeausfahl zum Gespräch verflichten auch wenn der miterarbeier sehr selten ausfällt! Auch wenn das nur ein paar Tage sind!