Kündigung nach der Elternzeit – ist das möglich?

Artikel verfasst von Jörg K.

Letzte Aktualisierung am: 11. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Kündigung nach Elternzeit: Eine Abfindung ist möglich.
Kündigung nach Elternzeit: Eine Abfindung ist möglich.

Werdende Eltern und solche die es schon sind, haben bis zum Ende des dritten Lebensjahres ihres Sprösslings die Möglichkeit, Elternzeit zu nehmen.

Das gilt sowohl für die Mutter als auch den Vater, welche diese Zeit der Betreuung und Erziehung ihres Kindes widmen können.

In dieser Zeit wird das Arbeitsverhältnis auf Eis gelegt und nach Ablauf des Zeitraums wieder aufgenommen, gegebenenfalls in Teilzeit.

Die Elternzeit kann maximal 36 Monate dauern, wobei die acht Wochen nach der Niederkunft hier mit reinfallen. Es ist erlaubt, dass beide Elternteile gleichzeitig Elternzeit nehmen oder in Übereinkunft mit dem Arbeitgeber die Elternzeit in zwei Blöcke splitten.

Frühestens acht Wochen bevor die Elternzeit startet und während der gesamten Dauer erlaubt das Arbeitsrecht eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses in der Regel nicht (§ 18 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz). Der Kündigungsschutz ist jedoch mit Ablauf der Frist beendet, eine Kündigung nach der Elternzeit ist also möglich.

Kompaktwissen: Kündigung nach Elternzeit

Kann ich direkt zum Ende meiner Elternzeit gekündigt werden?

Nein, in der Regel ist dies nicht möglich, weil der Arbeitgeber üblicherweise die Kündigungsfrist einhalten muss. Da die Kündigung erst nach Ablauf der Elternzeit überhaupt ausgesprochen werden kann, bleibt dem Arbeitnehmer somit eine bestimmte Frist, bis sein Arbeitsverhältnis tatsächlich beendet ist.

Gilt dies auch, wenn der Arbeitnehmer nach der Elternzeit kündigen möchte?

Nein, der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, die Kündigung bereits während der Elternzeit auszusprechen und so zum Ende der Elternzeit zu kündigen. Allerdings muss er dabei gemäß § 19 BEEG eine Kündigungsfrist von drei Monaten einhalten.

Wie kann ich als Arbeitnehmer mich gegen eine Kündigung nach meiner Elternzeit wehren?

Sie haben die Möglichkeit, eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht zu erheben. Dieses entscheidet dann, ob die Kündigung gerechtfertigt war oder nicht. Es kann ratsam sein, sich hierbei Unterstützung von einem Rechtsanwalt zu holen.

Kündigung nach der Elternzeit durch Arbeitgeber

Ist die Phase, in der Sie Ihr Kind intensiv beim Aufwachsen betreut haben, vorbei, steht der gewohnte Arbeitsalltag wieder an. Es gelten beim „Wiedereintritt“ die gleichen Konditionen, die Sie zu Beginn Ihrer Beschäftigung vereinbart haben. Das bedeutet: Die Kündigungsfrist nach der Elternzeit entspricht wieder den arbeitsvertraglich vereinbarten Zeiträumen.

Manche Arbeitgeber wollen Arbeitnehmer direkt zum Ende der Elternzeit entlassen. Das ist grundsätzlich nicht zulässig. Eine während der Elternzeit ausgesprochene Kündigung ist gemäß § 18 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) nichtig.

Ab dem ersten Tag nach der Elternzeit ist der Kündigungsschutz jedoch nicht mehr aktiv. Möchten Sie Ihren Job gerne behalten, können Sie sich dagegen wehren, nach der Elternzeit gekündigt zu werden, indem Sie Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben und somit Ihr Missfallen erklären. Wie erfolgversprechend ein solches Ansinnen ist, kann ein Rechtsanwalt beurteilen.

Können Sie bei Kündigung nach Elternzeit mit einer Abfindung rechnen? Manche Arbeitgeber bieten eine solche Zahlung an, hierbei handelt es sich jedoch nicht um einen gesetzlich verbrieften Anspruch. Über den Rechtsweg können Sie eine Abfindung erstreiten.

Kündigung nach Elternzeit durch Arbeitgeber im Kleinbetrieb

In der Elternzeit kann eine betriebsbedingte Kündigung erfolgen, wenn z. B. der Betrieb stillgelegt wird.
In der Elternzeit kann eine betriebsbedingte Kündigung erfolgen, wenn z. B. der Betrieb stillgelegt wird.

Als Kleinbetriebe werden Unternehmen angesehen, in denen regelmäßig nicht mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt sind. Hier greifen die im Kündigungsschutzgesetz aufgeführten Regeln nicht.

Nichtsdestotrotz profitieren Sie in der Elternzeit von einem besonderen Kündigungsschutz. Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) hält in § 18 fest:

„In besonderen Fällen kann ausnahmsweise eine Kündigung für zulässig erklärt werden. Die Zulässigkeitserklärung erfolgt durch die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle. […]“

Hieraus geht hervor, dass die Kündigung in der Elternzeit nur in Ausnahmesituationen erlaubt ist und auch nur, wenn dieser von oberster Stelle zugestimmt wird. Arbeitgeber müssen diese Hürde nehmen, um Arbeitnehmer in der Betreuungsphase zu entlassen.

Und wie sieht es mit der Kündigung nach Elternzeit im Kleinbetrieb aus? Sobald der Arbeitnehmer zurückgekehrt ist, kann diesem unter Einhaltung einer bestimmten Frist gekündigt werden.

Kündigung nach Elternzeit – bekommen Sie Arbeitslosengeld?

Kündigung nach Elternzeit durch Arbeitgeber? Eine Abfindung können Sie sich mit einer Kündigungsschutzklage erstreiten.
Kündigung nach Elternzeit durch Arbeitgeber? Eine Abfindung können Sie sich mit einer Kündigungsschutzklage erstreiten.

Werden Sie nach der Betreuungsauszeit entlassen, steht Ihnen in der Regel Arbeitslosengeld zu. Wie hoch der Betrag ausfällt, bemisst sich hier nicht an der ursprünglich vereinbarten Vergütung. Anstelle dessen wird ein fiktives Bemessungsentgelt errechnet, das u. a. vom Berufs- oder Hochschulabschluss beeinflusst wird. Entscheidend ist die Qualifikationsgruppe, in die Sie eingruppiert werden.

Wie viel Geld Sie vom Staat aufgrund der Kündigung nach der Elternzeit durch den Arbeitgeber erhalten, ist abhängig vom Leistungsentgelt, das anhand der Bruttoeinkünfte in dem Jahr (unter bestimmten Umständen sogar in den letzten zwei Jahren) vor der Arbeitslosigkeit ermittelt wird.

Erhielten Sie Mutterschaftsgeld und Elterngeld, wird dieses in der Berechnung nicht berücksichtigt. Es wirkt sich demnach nicht erhöhend aus.

Auf eigene Faust nach der Elternzeit kündigen

Nicht immer ist es der Arbeitgeber, der sich dazu entschließt, die Kündigung nach Ende der Elternzeit auszusprechen. So mancher Arbeitnehmer merkt in der langen Pause selbst, dass er nicht mehr in dem Job oder in diesem Unternehmen arbeiten möchte und entscheidet sich dazu, ein Kündigungsschreiben nach der Elternzeit aufzusetzen.

Auch in diesem Fall gilt: Die Kündigung vom Arbeitnehmer nach der Elternzeit kann bereits noch im Laufe der Betreuungsauszeit erfolgen. Sie muss jedoch spätestens drei Monate vor Ende der Elternzeit angekündigt werden, damit der Arbeitgeber sich rechtzeitig um Ersatz kümmern kann.

Kündigung nach der Elternzeit durch Arbeitnehmer – diese kostenlose Vorlage können Sie nutzen

Wollen Sie Ihren Arbeitsplatz aufgeben und sich noch länger um Ihr Kind kümmern oder sich einen anderen Arbeitgeber suchen, sollten Sie Ihr Vorhaben schriftlich deutlich machen. Wie ein solches Schreiben zur Kündigung nach Elternzeit als Vorlage aussehen kann, erfahren Sie hier. Es dient Ihnen als Orientierung und steht kostenlos zur Verfügung.

Vor- und Zuname des Absenders
Straße und Hausnummer
Postleitzahl und OrtName des Unternehmens
Funktion des Ansprechpartners
Vor- und Zuname des Ansprechpartners
Straße und Hausnummer
Postleitzahl und Ort

Ort, Datum

Betreff: Kündigung nach Elternzeit (Muster)

Sehr geehrte(r) Frau/Herr …,

hiermit kündige ich meinen Arbeitsvertrag, geschlossen am …. fristgerecht zum Ende meiner Elternzeit.

Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieses Schreibens und das Datum meines letzten Arbeitstages schriftlich. Stellen Sie mir darüber hinaus bitte ein qualifiziertes Arbeitszeugnis aus.

Ich bedanke mich für die Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren und wünsche Ihnen für die Zukunft alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift des Arbeitnehmers

_______________________
Unterschrift des Arbeitgebers

Kündigung erhalten am: ________________________

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Über den Autor

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Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

99 Gedanken zu „Kündigung nach der Elternzeit – ist das möglich?

  1. Sonja

    Hallo, meine elternzeit endet am 30.7.24.
    Nun habe ich dann noch 38 Urlaubstage. Ich habe vor zu kündigen. Kann man denn den 31.7. Noch Urlaub nehmen. So gewinnt man ja quasi wieder 2,5 urlaubstage hinzu und dann kündigt man zum 31.7. Und lässt sich den Urlaub der noch da ist auszahlen ?

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