Ist ein Handyverbot am Arbeitsplatz rechtens?

Handyverbot am Arbeitsplatz: Wie sieht die Rechtslage aus?

Artikel verfasst von Jörg K.

Letzte Aktualisierung am: 24. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Ist ein Handyverbot am Arbeitsplatz rechtens?
Ist ein Handyverbot am Arbeitsplatz rechtens?

Nachrichten lesen, chatten, Musik hören, telefonieren – Handys sind mittlerweile richtige Alleskönner. Kein Wunder also, dass sich einige Personen nur schwer von ihrem Smartphone losreißen können.

Ruht der Blick allerdings selbst während der Arbeitszeit ständig auf dem Handydisplay, ist es nur allzu verständlich, dass der Chef früher oder später ein Handyverbot am Arbeitsplatz ausspricht.

Doch darf der Arbeitgeber das Handy überhaupt verbieten? Hat der Betriebsrat in einem solchen Fall ein Mitspracherecht? In diesem Ratgeber beantworten wir diese Fragen und stellen Ihnen zusätzlich für ein Verbot vom Handy am Arbeitsplatz ein kostenloses Muster zur Verfügung.

Kompaktwissen: Handyverbot am Arbeitsplatz

Kann man das Handy am Arbeitsplatz verbieten?

Grundsätzlich ist das Handy am Arbeitsplatz nicht verboten. Der Arbeitgeber kann sich jedoch auf sein Weisungsrecht gemäß § 106 der Gewerbeordnung (GewO) berufen und in puncto Smartphone ein Verbot am Arbeitsplatz aussprechen, an das sich Arbeitnehmer dann ausnahmslos halten müssen. Häufig werden die Vorschriften dazu in einer Betriebsvereinbarung festgehalten.

Kann der Arbeitgeber das Handy sogar wegnehmen?

Der Arbeitgeber kann nicht verlangen, dass Sie als Beschäftigter das Handy am Arbeitsplatz abgeben, da es sich dabei um einen unzulässigen Eingriff in Ihre Eigentumsrechte handeln würde. Genauso wenig hat er das Recht, Ihnen das Mobiltelefon während der Arbeitszeit einfach wegzunehmen.

Warum sind Handys in der Pause verboten?

In den Pausen ist ein Handyverbot am Arbeitsplatz nicht rechtens. Schließlich haben Arbeitnehmer während der Mittagspause das Recht dazu, selbst zu entscheiden, wie sie ihre Zeit verbringen. Der Chef darf es Ihnen als Mitarbeiter daher nicht verbieten, in der Pause zu telefonieren oder im Internet zu surfen.

Was besagt das Arbeitsrecht zum Handyverbot am Arbeitsplatz?

Handyverbot in Firmen: Pausen sind grundsätzlich davon ausgenommen.
Handyverbot in Firmen: Pausen sind grundsätzlich davon ausgenommen.

Nutzen Beschäftigte während der Arbeitszeit konstant das Smartphone, sinkt nicht nur das Arbeitspensum: Obendrein lässt die Konzentration stetig nach, sie sind abgelenkt und unachtsam. Dies möchten Arbeitgeber verständlicherweise vermeiden.

Dennoch gibt es kein generelles Handyverbot am Arbeitsplatz; das Arbeitsrecht sieht diesbezügliches Gesetz vor. § 106 der Gewerbeordnung (GewO) räumt dem Chef allerdings ein sogenanntes Weisungsrecht ein, das es ihm gestattet, ein Handyverbot in der Firma auszusprechen.

An dieses müssen sich Arbeitnehmer halten; es sei denn, es handelt sich um einen Notfall, wie beispielsweise eine familiäre Angelegenheit. In einem solchen Fall muss der Arbeitgeber die Handynutzung in der Regel gestatten.

Doch auch wenn es (noch) kein Handyverbot am Arbeitsplatz gibt, sollten Sie die Geduld Ihres Chefs nicht übermäßig strapazieren. Arbeitsrechtler halten eine Nutzung des Mobiltelefons für etwa zehn Minuten am Tag für angemessen. Übertreiben Sie es und lassen Ihre Arbeit schweifen, weil Sie nur mit Ihrem Telefon beschäftigt sind, kann der Arbeitgeber normalerweise auch noch nachträglich ein Handyverbot am Arbeitsplatz per Aushang ankündigen.

Wichtig: Während der Pause ist ein Handyverbot auf der Arbeit nicht rechtens, da der Chef seinen Mitarbeitern nicht vorschreiben darf, wie Sie Ihre Pausenzeit verbringen. Daher dürfen sie Mobiltelefone in dieser Zeit ohne Einschränkungen nutzen.

Handyverbot am Arbeitsplatz: Hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht?

In der Vergangenheit gab es zum Thema Handyverbot am Arbeitsplatz bereits verschiedene Urteile, die sich mit dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in dieser Angelegenheit beschäftigten:

Es ist ratsam, die Vorschriften zum Handyverbot am Arbeitsplatz in einer Betriebsvereinbarung festzuhalten.
Es ist ratsam, die Vorschriften zum Handyverbot am Arbeitsplatz in einer Betriebsvereinbarung festzuhalten.
  • So entschied beispielsweise das Arbeitsgericht München im Jahr 2015, dass ein Handyverbot am Arbeitsplatz ohne die Mitbestimmung des Betriebsrats nicht wirksam sei (Az.: 9 BVGa 52/15).
  • Das Hessische Landesarbeitsgericht sah dies in einem Urteil aus dem Jahr 2020 jedoch anders. Konkret ging es um einen Arbeitgeber, der seine Mitarbeiter bereits mehrfach dazu aufgefordert hatte, die Nutzung privater Mobiltelefone zu unterlassen.
  • Da diese Forderung weiterhin ignoriert wurde, sprach er ein Handyverbot in der Arbeit aus, ohne sich im Vorfeld mit dem Betriebsrat abgesprochen zu haben.
  • Das Hessische LAG gab dem betroffenen Arbeitgeber jedoch Recht und entschied, dass seine Anweisung zum Handyverbot am Arbeitsplatz auch ohne die Zustimmung des Betriebsrats zulässig sei (Az.: 5 TaBV 178/19).

Trotz dieser gegensätzlichen Auffassungen ist es im Regelfall empfehlenswerter, sich als Chef mit dem Betriebsrat zusammenzusetzen und sich in einer Betriebsvereinbarung über ein Handyverbot am Arbeitsplatz zu einigen, um verbindliche und allgemeingültige Vorschriften diesbezüglich zu schaffen. Halten sich Beschäftigte nicht an das Handyverbot am Arbeitsplatz, kann eine Abmahnung und bei wiederholten Verstößen sogar eine Kündigung vonseiten des Arbeitgebers auf sie zukommen.

Handyverbot am Arbeitsplatz: Gratis Vorlage

Neben einem Aushang über ein Handyverbot während der Arbeitszeit hat der Arbeitgeber außerdem die Möglichkeit, jeden Mitarbeiter schriftlich darauf hinzuweisen und sich den Erhalt des Schreibens anschließend bestätigen zu lassen. Ein solches Schreiben könnte wie folgt aussehen:

Musterunternehmen
Musterarbeitgeber
Musterstraße 5
12345 Musterstadt

Marie Musterfrau
Musterstraße 7
12345 Musterstadt

[Datum]

Betreff: Handyverbot am Arbeitsplatz

Sehr geehrte Frau Musterfrau,

wir weisen Sie hiermit darauf hin, dass ab dem [Datum] ein Verbot für die Nutzung privater Handys, Smartphones und ähnlicher Geräte während der Arbeitszeit besteht. Wir haben uns für diese Regelung entschieden, da die Abläufe im Betrieb in der Vergangenheit bereits häufiger durch die Ablenkung durch Mobiltelefone gestört wurden und wir dies in Zukunft gerne vermeiden würden.

Wir möchten zudem anmerken, dass Verstöße gegen das Handyverbot am Arbeitsplatz eine Abmahnung oder eine Kündigung nach sich ziehen können. Bitte bestätigen Sie uns den Erhalt dieses Schreibens durch Ihre Unterschrift und lassen es der Personalabteilung zukommen. Es wird anschließend in Ihre Personalakte aufgenommen.

Mit freundlichen Grüßen

_____________________
Unterschrift Musterarbeitgeber

gelesen und zur Kenntnis genommen:

_____________________
Unterschrift Arbeitnehmer/in

Handyverbot am Arbeitsplatz (Muster).doc

Handyverbot am Arbeitsplatz (Muster).pdf

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Über den Autor

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Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

Bildnachweise

2 Gedanken zu „Handyverbot am Arbeitsplatz: Wie sieht die Rechtslage aus?

  1. Ronald

    Kann man verlangen, das die Arbeitnehmer ihr Handy im abschließbaren eigenem Spind lagern und gegeben falls ausschalten?
    Die telefonische Erreichbarkeit ist im Betrieb gewährleistet.

    Danke,
    Ronald

  2. Tobias

    Ich als Diabetiker möchte meine Blutzuckerkontrolle auf einen Sensor umstellen, dieser läuft über eine Smartphoneapp und bei Lagerung des Smartphones in der vorgesehenen Kiste unterbricht die Verbindung und ein Alarm geht los. Dazu wird die Protokolierung geht verloren, kann mir in einem solchen Fall das Handy verboten werden?

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