Stehen Sie kurz davor, als Arbeitnehmer ein Unternehmen zu verlassen, ist eine der wichtigsten Sachen, um die Sie sich jetzt kümmern sollten, das Arbeitszeugnis. Schließlich ist es ganz wesentlich für die kommende Bewerbung, da es künftigen Arbeitgebern einen Eindruck darüber gibt, wie Sie arbeiten.
Doch haben Sie ein Anspruch auf ein qualifiziertes berufsförderndes Arbeitszeugnis? Und was bedeuten eigentlich konkret die Formulierungen?
Inhalt
Kompaktwissen: Qualifiziertes Arbeitszeugnis
Hier können Sie nachlesen, wodurch sich ein solches Arbeitszeugnis auszeichnet.
Ja, jeder Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis.
Eine Übersetzung der geläufigsten Formulierungen finden Sie hier.
Spezifische Themen rund ums Arbeitszeugnis
Was ist ein qualifiziertes Arbeitszeugnis?
Arbeitszeugnisse werden vom Arbeitgeber ausgestellt und informieren darüber, wer, wann, wie lange, wo gearbeitet hat. Besteht das Zeugnis aus ebenjenen Inhalten, handelt es sich um ein einfaches Arbeitszeugnis.
Darüber hinaus kann der Chef das Arbeitsverhältnis, insbesondere die Leistungen des Mitarbeiters, auch bewerten. In diesem Fall handelt es sich ein qualifiziertes Arbeitszeugnis.
Es enthält in der Regel Informationen zu folgenden Dingen:
- Für wen wird es ausgestellt?
- Wie lange war der Mitarbeiter im Unternehmen beschäftigt?
- Welche Aufgaben hatte er?
- Wie gut hat er diese gemeistert?
- Welche Kompetenzen hat er erworben/Über welche verfügt er?
- Wie hat er sich gegenüber Kollegen und Vorgesetzten verhalten?
Sind Sie schon eine Weile im Unternehmen beschäftigt, wollen sich jedoch umschauen, welche Herausforderungen der Markt noch hergibt, können Sie auch ein qualifiziertes Zwischenzeugnis anfordern. Doch nicht nur ein möglicher Jobwechsel kann dazu führen, dass Sie hierauf bestehen. Als weitere wichtige ausschlaggebende Gründe gelten in der Regel:
- die Beförderung
- der Gang in die Elternzeit
- eine Höhergruppierung
- die Versetzung in eine andere Abteilung
- der Austausch des Vorgesetzten
Wenn Sie ein Zwischenzeugnis beantragen, sind Sie jedoch auf die Gutwilligkeit Ihres Vorgesetzten angewiesen, da ein Anspruch hierauf nicht gesetzlich verbrieft ist.
Habe ich das Recht auf ein Arbeitszeugnis?
Manche Arbeitgeber tun sich schwer damit, ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu erstellen, muss hierfür doch etwas Zeit aufgewendet werden, um eine fundierte Beurteilung des ausscheidenden Arbeitnehmers zu formulieren.
In vielen Fällen kann es daher sinnvoll sein, ein Arbeitszeugnis selber zu schreiben.
Sie selbst haben es damit in der Hand, detailliert und schwerpunktorientiert darzulegen, was Sie im Unternehmen, das Sie verlassen, geleistet haben.
Doch Obacht: Ein qualifiziertes Zeugnis zu entwerfen, ist gar nicht so einfach, gibt es einige Fallstricke, über die Sie fallen können. Entscheidend ist häufig nicht nur der genaue Wortlaut, sondern zum Beispiel auch, wen Sie zuerst nennen etc. Gehen Sie daher mit Bedacht vor. Bei Unsicherheiten hilft ihnen gegebenenfalls auch ein Experte.
In Deutschland hat jeder Arbeitnehmer vom Gesetz her einen Anspruch auf ein (qualifiziertes) Zeugnis. Niedergeschrieben ist dieser in der Gewerbeordnung:
(1) Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erstrecken.
(2) Das Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein. Es darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen.“ § 109 Gewerbeordnung
Nicht erlaubt ist es laut Arbeitsrecht, diese Bewertung der Arbeit in elektronischer Form, also zum Beispiel als E-Mail, zur Verfügung zu stellen.
Nicht nur die Gewerbeordnung hält hingegen den rechtlichen Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis fest. Auch das Berufsbildungsgesetz (BBiG) schreibt in § 16 vor, dass Auszubildende mit dem Ende ihrer Ausbildung ein Zeugnis erhalten müssen. Die Beurteilung gezeigter Leistungen und des Verhaltens sind jedoch explizit zu verlangen, sonst werden sie außen vorgelassen.
Die Formulierung im Arbeitszeugnis – was ist wirklich gemeint?
Sind Sie schon länger berufstätig und haben einige Zeugnisse und womöglich auch Empfehlungsschreiben ausgestellt bekommen, werden Sie beim Vergleich der Dokumente feststellen, dass sie sich in wesentlichen Punkten ähneln. Nicht nur der Schreibstil ist daher häufig markant.
In einem qualifizierten Arbeitszeugnis bewerten Vorgesetzte das Verhalten und die Leistungen des Arbeitnehmers, indem sie eine Note vergeben. Diese wird natürlich nicht tabellarisch vermerkt, wie vom Schulzeugnis bekannt. Herauszulesen ist die Zufriedenheit des Chefs aus den gewählten Formulierungen, die auf den ersten Blick zwar ähnlich erscheinen, doch der Teufel steckt im Detail. Wollen Sie ein Arbeitszeugnis also deuten, müssen Sie genau hinschauen.
Um ein schlechtes Arbeitszeugnis zu erkennen, hilft es, die „Sprache der Arbeitgeber“ zu verstehen. Folgende Formulierungen bedeuten das:
- sehr gut: Er erfüllte seine Aufgaben stets zur vollsten Zufriedenheit.
- gut: Er erfüllte seine Aufgaben stets zur vollen/zur vollsten Zufriedenheit.
- befriedigend: Er erfüllte seine Aufgaben zur vollen Zufriedenheit.
- ausreichend: Er erfüllte seine Aufgaben zur Zufriedenheit.
- mangelhaft: Er erfüllte seine Aufgaben im Großen und Ganzen zur Zufriedenheit.
- schlecht: Er hat sich bemüht.
Es wird deutlich: Die Feinheiten in der Wortwahl sind marginal, haben jedoch erhebliche Auswirkungen auf das berufliche Weiterkommen.
Gegen ein qualifiziertes Arbeitszeugnis klagen?
Etabliert haben sich diese und andere Formulierungen deshalb, weil Arbeitgeber beim Verfassen von Zeugnis oder Arbeitszeugnis eine sogenannte Wohlwollenspflicht einhalten müssen. Es ist ihm daher nicht erlaubt, mit für den Mitarbeiter schädlichen Äußerungen an seiner weiteren Karriere zu hindern.
Bevor Sie den Schritt, einen Arbeitsgerichtsprozess anzuleiern, in Erwägung ziehen, empfiehlt es sich jedoch, zunächst mit dem Arbeitgeber zu sprechen. In der Regel ist eine außergerichtliche Einigung mit sehr viel weniger Aufwand und nervlicher Belastung verbunden, als ein sich womöglich lange Zeit hinziehender Prozess. Hierfür müssen schließlich Beweise gesichert und Argumentationsstrategien entwickelt werden.