Das deutsche Rentensystem basiert auf dem sogenannten Drei-Schichten-Modell. Das heißt, dass es neben der gesetzlichen Rentenversicherung noch die private und die betriebliche Altersversorgung gibt, die den Arbeitnehmer im Alter absichern soll.
Die gesetzliche Rente und die Rürup-Rente, welche für Selbstständige bestimmt ist, bilden die Basis für die Altersvorsorge. An zweiter und dritter Stelle folgen kapitalgedeckte Zusatzvorsorge (Riester-Rente, betriebliche Altersversorgung etc.) und Kapitalanlageprodukte (private Rentenversicherung, Kapitallebensversicherung etc.), wobei die Basisvorsorge und die kapitalgedeckte Zusatzvorsorge steuerlich gefördert werden.
In der folgenden Interviewreportage mit Ingo Oswald, Junior Consultant für die TauRes Gesellschaft für Investmentberatung mbH, klären wir wichtige Fragen rund um das Thema “betriebliche Altersversorgung”.
Ingo Oswald ist ein Unternehmer im Bereich des Finanzwesens. Ihm ist es wichtig, eine persönliche, individuelle und auf den Kunden zugeschnittene Beratung für Menschen zur Verfügung zu stellen, die eigenständige finanzielle Entscheidungen treffen wollen. Seine Ambition ist es hierbei, unabhängig zu bleiben und dem Markt immer einen Schritt voraus zu sein. Dadurch ist es seinen Kunden möglich, sich umfassend mit den Möglichkeiten, Chancen, aber auch den Risiken rund um das Thema Geld auseinandersetzen, um sich über den potenziellen Mehrwert der passenden Produkte bewusst zu werden.
Was ist genau eine betriebliche Altersversorgung? Ist eine betriebliche Altersversorgung sinnvoll oder nicht? Wie funktioniert eine betriebliche Altersversorgung? Welche Vorteile und Nachteile hat eine betriebliche Altersversorgung? Ist eine betriebliche Altersversorgung sozialabgaben- und steuerpflichtig? Sollten Sie eine bestehende arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung kündigen? Die Antworten auf diese Fragen und mehr lesen Sie in unserem Artikel.
Inhalt
Kompaktwissen: Betriebliche Altersversorgung
Bei der betrieblichen Altersvorsorge schließt der Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer mit einem Teil von deren Gehalt eine Rentenversicherung ab. Sie erhalten dann später im Alter oder bei Invalidität bestimmte Leistungen, die sie absichern sollen.
Es sind verschiedene Modelle möglich, wie eine betriebliche Altersvorsorge funktionieren kann. Ausführliche Informationen dazu erhalten Sie hier.
In der Regel ist dies nicht möglich. Es gibt aber die Möglichkeit, Beitragsfreiheit zu vereinbaren oder die Zahlungen der Beiträge dem Arbeitgeber zu überlassen. Näheres dazu erfahren Sie an dieser Stelle.
Was ist eine betriebliche Altersversorgung?
Bereits vor mehr als 100 Jahren kamen Unternehmen auf die Idee, für ihre Mitarbeiter Vermögen anzusparen, aus welchem später eine Rente ausgezahlt wird. Die Rede ist von der klassischen betrieblichen Altersversorgung.
Mittlerweile ist es für Arbeitnehmer auch möglich, aus dem Bruttoeinkommen einen Teil zu nehmen und diesen beispielsweise in eine Rentenversicherung einzuzahlen, welche der Arbeitgeber für sie abschließt. Dabei sparen sie sich einen Teil der Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. In diesem Fall handelt es sich um eine betriebliche Altersvorsorge. Beide Varianten werden mit bAV abgekürzt.
Bei einer Altersversorgung, die betrieblich erfolgt, gewährt der Arbeitgeber den Beschäftigten aufgrund des bestehenden Arbeitsverhältnisses bestimmte Leistungen, von welchen Arbeitnehmer im Alter und bei Invalidität profitieren können. Des Weiteren kann die betriebliche Altersversorgung im Todesfall die Angehörigen des Versicherten absichern. In welcher Form und über welchen Vertrag dies geschieht, entscheidet stets der Arbeitgeber, Pflicht ist es aber bisher nicht.
Am 01. Januar 2018 ist das sogenannte Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) in Kraft getreten, mit dem Ingo Oswald zufolge “ein höheres Versorgungsniveau bei Beschäftigten durch Verträge in der betrieblichen Altersversorgung erreicht werden” soll. Dabei steht unter anderem das sogenannte “Sozialpartnermodell” im Fokus, das für Arbeitgeber von Bedeutung ist, “welche entweder der Tarifbindung unterliegen oder die Anwendung der einschlägigen Tarifverträgen individuell vereinbaren”, so Oswald.
Welche Veränderungen gingen mit der neuen Reform einher? Die folgenden Aspekte werden von Ingo Oswald besonders hervorgehoben.
Wenn sich Arbeitgeber und Gewerkschaften auf das “Sozialpartnermodell” einigen, muss der Arbeitgeber in der Regel mindestens 15 Prozent des Sparbeitrags dazu zahlen. Der Zuschuss vom Arbeitgeber ist also bei jedem neu abgeschlossenen Vertrag verbindlich, wenn der Arbeitnehmer aus seinem Bruttolohn in eine Betriebsrente zahlt. Ab 2019 sollte der 15-prozentige Zuschuss auch für neue Betriebsrentenverträge aller Vorsorgemodelle gelten. Ab 2022 müssen sogar alle Arbeitgeber mindestens 15 Prozent für bereits vor 2019 abgeschlossene laufende Verträge dazugeben. Der Arbeitgeber kann dabei für die betriebliche Altersversorgung fünf Durchführungswege wählen, die später im Text näher erläutert werden.
Der Arbeitgeber haftet im Sozialpartnermodell nicht für die Höhe der späteren Leistungen. Laut Ingo Oswald wurde dieses Garantieversprechen bisher “mit renditeschwachen Garantieprodukten abgesichert, die sich dadurch aber für den Kunden selten lohnten.” Mit dem neuen Sozialpartnermodell entfällt die Haftung seitens des Arbeitgebers. Dieser ist lediglich “nur noch für die Haftung des vereinbarten Beitrages verantwortlich.”
Ingo Oswald zufolge ist eine vorzeitige Kündigung für Verträge im Sozialpartnermodell, die vor 2018 abgeschlossen wurden, nicht mehr möglich. “Zudem besteht nicht mehr die Möglichkeit des Kapitalwahlrechts, sondern ausschließlich der Verrentung.” Mit dem Kapitalwahlrecht haben Versicherten die Möglichkeit zu entscheiden, ob sie am Ende der Sparphase eine lebenslange monatliche Rente oder eine einmalige Kapitalauszahlung wünschen. Falls ein unvorhersehbares Ereignis eintritt, welches Geld erfordert, steht das angesparte Kapital nicht zur Verfügung.
Der Arbeitnehmer muss sich laut Oswald aktiv gegen eine betriebliche Altersversorgung entscheiden, denn sie werden zukünftig beispielsweise nach Ende der Probezeit oder bei Festanstellung automatisch in der betrieblichen Altersversorgung angemeldet.
Wer hat Anspruch auf die betriebliche Altersversorgung?
Grundsätzlich hat seit 2002 jeder Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung. Somit steht jedem Arbeitnehmer zu, Teile seines Gehalts oder Sonderzahlungen in Beiträge zu einer betrieblichen Altersversorgung umzuwandeln und sich somit eine Zusatzrente aufzubauen.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Wunsch nach Entgeltumwandlung nachzukommen, jedoch kann er selbst entscheiden, welche Anlageform er dem Arbeitnehmer anbietet. Genaue Details zur betrieblichen Altersversorgung legen Arbeitgeber und Arbeitnehmer betrieblich, vertraglich oder tariflich fest.
Zwar haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf die betriebliche Altersversorgung, aber eine Pflicht haben Arbeitgeber nicht, Beiträge für die betriebliche Altersversorgung eines Arbeitnehmers aufzubringen.
Für alle in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherten Arbeitnehmer besteht dieser Anspruch bis zu einer Höhe von acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung.
Seit dem 1. Januar 2013 haben auch geringfügige Beschäftigte Anspruch auf betriebliche Altersversorgung, da ein Minijob auch in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist. Der Arbeitnehmer kann sich aber schriftlich von ihr befreien lassen.
Wie funktioniert die betriebliche Altersversorgung?
Gemäß Betriebsrentengesetz (BetrAVG) gibt es fünf Durchführungswege für die betriebliche Altersversorgung, die in Deutschland anerkannt sind.
In der Regel entscheidet der Arbeitgeber über die Form der bAV. Welche betriebliche Altersversorgung gewählt wird, hängt einerseits von dem Unternehmen selbst, andererseits von den steuerlichen oder handelsrechtlichen Faktoren ab.
Wie die einzelnen Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung funktionieren, wird im Folgenden erläutert.
Betriebliche Altersversorgung über die Direktversicherung
Eine betriebliche Altersversorgung über die Direktversicherung wird häufig in kleinen und mittleren Unternehmen angeboten. In der Regel kann der Mitarbeiter von seinem Arbeitgeber verlangen, dass dieser für ihn mindestens eine solche Direktversicherung abschließt. Dabei wird die klassische Form mit Garantiezins am meisten beansprucht.
Bei Verträgen für eine betriebliche Altersversorgung, die nach 2015 abgeschlossen wurden, beträgt der Garantiezins in der Regel 0,9 Prozent. Jedoch wird nicht die gesamte Einzahlung verzinst, sondern nur der Teil, der nach Abzug aller Kosten übrig bleibt. Unter Umständen werden Direktversicherungen auch mit abgeschwächten Garantien angeboten, sodass nur noch der Beitragserhalt garantiert wird.
Betriebliche Altersversorgung über die Pensionskasse
Die meisten Pensionskassen sind mit einem einzelnen Unternehmen verbunden und stehen demnach nur Mitarbeitern dieser Unternehmen für die betriebliche Altersversorgung zur Verfügung. Jedoch gibt es auch andere, die mehreren Firmen offen stehen, wobei die verschiedenen Pensionskassen sich stark voneinander unterscheiden.
Die traditionellen Pensionskassen existieren häufig in Form eines Vereins, dessen Mitglieder die Arbeitgeber sind. Die Leistungen der Pensionskassen ähneln sich denen der privaten Versicherer, doch sie dürfen mit einem höheren Rechnungszins kalkulieren – der für Renten- und Lebensversicherungen vorgeschriebene Rechnungszins beträgt 0,9 Prozent. Die Versicherten können somit mit einer höheren Rentenanwartschaft rechnen.
Ingo Oswald zufolge haben derzeit etwa ein Drittel aller Pensionskassen Finanzierungsprobleme. Diese werden deshalb von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) dazu gedrängt, bei ihren Trägern oder Aktionären Unterstützung einzufordern, um Leistungskürzungen zu vermeiden. Sollte es jedoch zu Leistungskürzungen kommen, müssten die Arbeitgeber einspringen, jedoch nur, wenn diese noch existieren.
Betriebliche Altersversorgung über Pensionsfonds
Eine betriebliche Altersversorgung über Pensionsfonds abzuschließen ist in großen Betrieben üblich. Bei dieser Form wird häufig ein größerer Teil der Geldanlage in Aktien investiert, womit die Garantie auch sinkt. Im Pleitefall ist das gesamte Sparvermögen jedoch in der Regel abgesichert, da der Arbeitgeber dem Pensionssicherungsverein angehört.
Betriebliche Altersversorgung über die Unterstützungskasse
Die Unterstützungskasse ist in der Regel eine arbeitgebereigene Einrichtung für die betriebliche Altersversorgung und ist besonders für Gutverdiener geeignet, da Einzahlungen steuerlich begünstigt werden. Die meisten großen Unternehmen und Konzerne haben ihre eigenen Unterstützungskassen.
In der Regel hängt die Höhe der Betriebsrente vom Arbeitgeber ab, der nur eine Mindestauszahlung garantiert. Jedoch kann sich die Mindestauszahlung um Überschüsse erhöhen, wobei die Höhe von den Erträgen der Unterstützungskasse abhängt.
Direktzusage für die betriebliche Altersversorgung
Bei diesem Durchführungsweg für die betriebliche Altersversorgung verpflichtet sich der Arbeitgeber, den Mitarbeitern eine Rente aus dem Betriebsvermögen zu bezahlen, wobei die Direktzusage ohne externen Versorgungsträger auskommt.
Um sein Versprechen gegenüber den Mitarbeitern halten zu können, müssen Arbeitgeber Rückstellungen bilden, die jedoch auch in die eigenen Firma investiert werden können.
Bei dieser Form, die häufig von großen Unternehmen genutzt wird, kann das Unternehmen Steuern sparen und hat somit mehr Geld zur Verfügung.
Der Arbeitgeber muss zu einem bestimmten Zeitpunkt die zugesagten Leistungen in einem Umlageverfahren aus laufenden Erträgen zahlen. Zusätzlich zahlt das Unternehmen Beiträge an den Pensionssicherungsverein, der im Fall einer Unternehmensinsolvenz einspringen würde. Somit ist die Betriebsrente auch bei Zahlungsschwierigkeiten garantiert.
Wie sicher ist die betriebliche Altersversorgung?
Bei der Frage nach der Sicherheit einer betrieblichen Altersversorgung hebt Ingo Oswald “die seit Jahren herrschende Niedrigzinsphase” hervor, welche dazu führt, dass der früher festgesetzte Rechnungszins bzw. Garantiezins nicht mehr eingehalten werden kann.
Wie bereits oben erwähnt, stehen laut Ingo Oswald ein Drittel aller Pensionskassen in Deutschland bei der Bafin “unter verschärfter Beobachtung. Davon haben 10% sogar erhebliche Schwierigkeiten.” Da Versicherer unter bestimmten Umständen “den vermeintlich garantierten Rechnungszins im Notfall” senken dürfen, haben einige Pensionskassen bereits in 2017 diesen von 3% auf 1,25- bis 1,5-% herabgesetzt. Somit kann die garantierte Mindestrente nicht mehr eingehalten werden, besonders bei Verträgen für eine betriebliche Versorgung, die in den 1990ern geschlossen wurden.
Da der Arbeitgeber mit der Einführung des neuen Sozialpartnermodells nicht mehr für die vereinbarten Rechnungszinsen haftbar gemacht werden kann, müssen Arbeitnehmer mit den reduzierten Garantiezinsen leben. Ingo Oswald zufolge kann momentan keine konkrete Prognose über die weitere Entwicklung des Rechnungszinses gemacht werden, da dieser in Abhängigkeit zum Leitzins der EZB steht.
Lässt sich die betriebliche Altersversorgung bei einem Arbeitsplatzwechsel übernehmen?
Im Interview erklärte Ingo Oswald, dass die in eine betriebliche Altersversorgung eingezahlten Beiträge laut Gesetz “unverfallbar” seien. Demnach lässt sich diese bei jedem Arbeitsplatzwechsel übernehmen, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
Nach dem Wechsel des Arbeitsplatzes kann der Arbeitnehmer im neuen Betrieb die Entgeltumwandlung in die betriebliche Altersversorgung verlangen. Jedoch ist der neue Arbeitgeber nicht verpflichtet, dem zuzustimmen oder den gleichen Beitrag zu zahlen wie der vorherige. Hat der Arbeitnehmer eine bestehende betriebliche Altersversorgung und der Arbeitgeber zahlt nach Arbeitsplatzwechsel nicht, kann der Arbeitnehmer entweder allein in die betriebliche Altersversorgung einzahlen oder diese stilllegen.
Nach einem Arbeitsplatzwechsel lässt sich das Deckungskapital, also das Guthaben des Versicherungsnehmers, problemlos in das neue Sozialpartnermodell übertragen. “Jedoch ist eine Rückkehr in eine Direktversicherung dann nicht möglich”.
Wie sinnvoll ein Wechsel ist, hängt davon ab, mit welcher Pensionskasse der neue Arbeitgeber zusammenarbeitet. Laut Ingo Oswald stecken aktuell “ein Drittel aller Pensionskassen in finanziellen Nöten”. Es könnte demnach durchaus sein, dass der Arbeitnehmer nach dem Wechsel über eine schlechtere Pensionskasse versichert wird.
Betriebliche Altersversorgung: Elternzeit und Mutterschutz
In der Regel wird die betriebliche Altersversorgung für Arbeitnehmer, die sich in Mutterschutz oder Elternzeit befinden, nicht weiter vom Arbeitgeber finanziert. Zwar erhalten betroffene Personen weiterhin Zahlungen vom Arbeitgeber, jedoch handelt es sich dabei nicht um Lohn oder Gehalt, sondern um Ersatzleistungen.
Für die betriebliche Altersversorgung oder Altersversorgung müsste eine Entgeltumwandlung stattfinden. Da jedoch in der Elternzeit oder im Mutterschutz keine Arbeit geleistet wird, für die ein Entgelt gezahlt wird, ist es nicht möglich, Beiträge für die betriebliche Altersversorgung zu entrichten.
Wann lohnt sich eine betriebliche Altersversorgung?
Bei der Frage, welche Arbeitnehmer eine betriebliche Altersversorgung in Anspruch nehmen sollten, nannte Ingo Oswald zunächst die vermeintlichen Vorteile: Für die betriebliche Altersversorgung verwenden Arbeitnehmer einen Teil ihres Bruttogehaltes, worauf sie keine Sozialabgaben zahlen müssen. Ebenso profitiert der Arbeitgeber von der Entgeltumwandlung, da er “durch die Verringerung des Bruttos auch weniger Lohnkosten zu zahlen hat.”
Obwohl sie durch die Vorteile attraktiv wirkt, hat eine betriebliche Altersversorgung erhebliche Nachteile für den Arbeitnehmer, die sich aber erst in der Auszahlungsphase zeigen. Während sie in der Einzahlungsphase nicht sozialabgabenpflichtig ist, beeinflusst die betriebliche Altersversorgung die Krankenversicherung und die Steuern in der Auszahlungsphase.
Zum einen wird die Betriebsrente mit ungefähr 20 % versteuert und zum anderen “werden die kompletten Sozialabgaben für Kranken- und Pflegeversicherung (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil = ~ 18 %) abgezogen.”
Rentner, die eine betriebliche Altersversorgung über eine Direktversicherung abgeschlossen haben, werden zu Beginn der Rentenauszahlung in der Regel von der Krankenkasse dazu aufgefordert, über die betriebliche Altersversorgung eine Erklärung abzugeben. Die Beiträge werden daraufhin automatisch an die Krankenkasse abgeführt.
Die Frage “Betriebliche Altersversorgung – ja oder nein?” kann jedoch nicht immer pauschal beantwortet werden, da sich eine bAV unter Umständen durchaus lohnen könnte. Sinnvoll wäre demnach eine betriebliche Altersvorsorge, wenn der Arbeitgeberanteil deutlich höher ist als der Arbeitnehmeranteil oder wenn der Arbeitgeber allein in die bAV einzahlt. Dies muss jedoch alles vor Vertragsabschluss vereinbart und geprüft werden.
Demzufolge müssen vor der Entscheidung für oder gegen die betriebliche Altersversorgung alle Vor- und Nachteile abgewogen werden. Es sollten erst “die Rahmenbedingungen, Vertragsmodelle und die individuelle Situation des Arbeitnehmers analysiert werden, bevor eine passende Empfehlung ausgesprochen werden kann”, so Oswald.
Neben den genannten Nachteilen stellen “die fehlende Kapitalverfügbarkeit und der Wegfall des vorzeitigen Kündigungsrechts” für Ingo Oswald weitere Risiken einer betrieblichen Altersversorgung dar.
Wie lässt sich die betriebliche Altersversorgung berechnen?
Bevor Sie die monatlichen Beiträge für die betriebliche Altersversorgung berechnen, sollten Sie einige Fragen klären: Haben Sie einen Anspruch auf die gesetzliche Rente? Haben Sie zusätzlich eine private Altersversorgung? Wird die betriebliche Altersvorsorge durch einen Arbeitgeberzuschuss aufgebessert? Diese Aspekte sind wichtig für die Berechnung, da die betriebliche Altersvorsorge ausreichen sollte, Sie im Rentenalter zu versorgen. Auf der anderen Seite müssen Sie jedoch auch darauf achten, dass Ihr Einkommen nach Abzug des Beitrages für die betriebliche Altersversorgung ausreicht, um Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.
Des Weiteren dürfen steuerliche Aspekte nicht außer Acht gelassen werden. Je nachdem, welcher Durchführungsweg für die betriebliche Altersversorgung gewählt wird, variiert die Höhe der Steuer. Für bis zu 7.728 Euro bleiben die eingezahlten Beiträge in eine Direktversicherung, eine Pensionskasse und einen Pensionsfond steuerfrei (Stand 01/25). Dies entspricht 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der Deutschen Rentenversicherung (96.600 Euro; Stand 01/25). Wird die betriebliche Altersversorgung über eine Unterstützungskasse oder eine Pensionszusage abgeschlossen, bleiben die Beiträge unbegrenzt steuerfrei.
Darüber hinaus wirkt sich die betriebliche Altersversorgung auf die Sozialversicherung aus. Für alle Durchführungswege bleiben die Beiträge bis zu 3.864 Euro sozialversicherungsfrei (Stand 01/2025). Das entspricht 4 % der Beitragsbemessungsgrenze.
Gibt es des Weiteren einen gesetzlichen Höchstbetrag für die betriebliche Altersversorgung? Der Maximalbetrag für Zahlungen in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds beträgt in 2025 7.728 Euro. Dies entspricht 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung.
Sollte eine bestehende betriebliche Altersversorgung gekündigt werden?
In der Regel kann eine betriebliche Altersversorgung laut Gesetz nicht vorzeitig gekündigt werden, da die Beiträge erst im Rentenalter ausgezahlt werden dürfen.
Arbeitnehmer haben jedoch die Möglichkeit, die betriebliche Altersversorgung beitragsfrei zu stellen, wobei die Beitragszahlungen ausgesetzt oder heruntergeschraubt werden können.
Unter Umständen lässt sich eine betriebliche Altersversorgung kündigen, zum Beispiel wenn der Arbeitgeber die Zahlungen für diese übernimmt und der Kündigung zustimmt. Anschließend muss eine Übertragung der betrieblichen Altersversorgung auf den Arbeitnehmer stattfinden. Nach der Kündigung kann das eingezahlte Geld trotzdem erst mit Erreichen des Rentenalters ausgezahlt werden.
Doch wann ist es sinnvoll, eine betriebliche Altersversorgung zu kündigen? Ingo Oswald empfiehlt, sich bei der Entscheidung an folgender Frage zu orientieren:
“Wenn Sie das Geld, welches momentan in Ihrem alten Vertrag liegt, heute in bar besitzen, würden Sie es wieder in das gleiche Produkt investieren?”
Für die Beantwortung dieser Frage sollten sich Kunden “an den harten und weichen Faktoren orientieren”, wobei harte Faktoren sich durch “Zahlen, Daten und Fakten” berechnen lassen. Eine betriebliche Altersversorgung lohnt sich demnach nicht, wenn “ein anderes Produkt bzw. eine andere Form der Altersversorgung mehr Rendite und Rente bringt”, so Oswald.
Bei den weichen Faktoren handelt es sich unter anderem um “Vererbbarkeit, Sicherheit, Flexibilität, Kapitalverfügbarkeit und Kündigungsrecht.” Ingo Oswald zufolge ist es aktuell jedoch höchstwahrscheinlich, dass die betriebliche Altersversorgung schlechter als andere Produkte abschneidet.
Wann sollten Arbeitnehmer eine betriebliche Altersversorgung behalten, obwohl eine Kündigung möglich wäre? Ingo Oswald nennt zwei Bedingungen, unter denen sich eine betriebliche Altersversorgung lohnen würde:
- Wenn der Arbeitgeber komplett allein einzahlt.
- Wenn der Arbeitgeberzuschuss deutlich höher ist als der Arbeitnehmeranteil, sodass es sich für den Arbeitnehmer finanziell lohnt.
Alternativ zu einer Kündigung können Kunden eine betriebliche Altersversorgung auch verkaufen. Dabei wird diese auf den Käufer übertragen und der Verkäufer erhält einen Teil des eingezahlten Geldes zurück.
Betriebliche Altersversorgung oder vermögenswirksame Leistung?
Anstatt die Beiträge für die betriebliche Altersversorgung durch die Entgeltumwandlung zu entrichten, haben Arbeitnehmer auch die Möglichkeit, vermögenswirksame Leistungen in eine betriebliche Altersversorgung umzuwandeln.
Für Arbeitgeber besteht keine Pflicht, einer solchen Umwandlung zuzustimmen.
Vermögenswirksame Leistungen in eine betriebliche Altersversorgung umzuwandeln, hat den Vorteil, dass das Nettoeinkommen gleich bleibt, obwohl mehr Geld zurückgelegt werden kann. In der Regel liegt der monatliche Zuschuss bei etwa 40 Euro und ist teilweise sozialabgaben- und steuerpflichtig. Es fallen jedoch keine Steuern an, wenn der Arbeitnehmer sich dazu entscheiden sollte, den Zuschuss in eine betriebliche Altersversorgung zu investieren.