Zeitarbeit: Das etwas andere Arbeitsverhältnis

Artikel verfasst von Jörg K.

Letzte Aktualisierung am: 18. November 2024

Geschätzte Lesezeit: 14 Minuten

Zeitarbeit: Was ist das eigentlich?
Zeitarbeit: Was ist das eigentlich?

Zeitarbeit, Leiharbeit, Arbeitnehmerüberlassung – drei verschiedene Begriffe, die alle ein ganz besonderes Arbeitsverhältnis bezeichnen. Die drei Ausdrücke sind Synonyme und beschreiben im Grunde Arbeiten auf Zeit. Die Zeitarbeit ist in Deutschland längst keine Seltenheit mehr. Für Arbeitsuchende ist sie meist eine gute Alternative zur Arbeitslosigkeit.

Die Zeitarbeit unterscheidet sich in vielen Punkten von einem normalen Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Verhältnis. Doch wodurch zeichnet sich Arbeiten auf Zeit eigentlich aus? Was sind die Vorteile und Nachteile einer Arbeitnehmerüberlassung? Welche arbeitsrechtlichen Regelungen gibt es für Zeitarbeitnehmer?

Haben Zeitarbeitskräfte einen Anspruch auf Urlaub oder auf den Mindestlohn? Wie können Firmen eine Arbeitnehmerüberlassung beantragen? Wie lange darf ein Arbeitnehmer entliehen werden? All diese Fragen sollen in folgendem Ratgeber umfassend geklärt werden.

Kompaktwissen: Zeitarbeit

Was ist Zeitarbeit?

Zeitarbeit wird auch als Leiharbeit und Arbeitnehmerüberlassung bezeichnet und ist ein Arbeitsverhältnis auf Zeit. Arbeitnehmer werden von einer Zeitarbeitsfirma (Verleiher) an Firmen (Entleiher) zeitweise verliehen. Die Zeitarbeitsfirma fungiert als Arbeitgeber.

Wie lange dauert ein Zeitarbeitsverhältnis?

Ein Zeitarbeitsverhältnis ist nicht befristet. Die Dauer des Einsatzes in einer Firma richtet sich nach dem Bedarf. Eine Arbeitnehmerüberlassung darf in der Regel nicht mehr als 18 Monate dauern. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Wie wird Zeitarbeit vergütet?

Der Arbeitnehmer wird von der Zeitarbeitsfirma vergütet, unabhängig davon, ob dieser bei einer Firma eingesetzt ist oder nicht. Die Lohnuntergrenze beträgt 7,50 Euro (neue Bundesländer) oder 8,19 Euro (alte Bundesländer). Der Lohn wird durch einen Tarifvertrag festgelegt. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Spezifische Informationen zur Zeitarbeit

Wie läuft die Arbeitnehmerüberlassung ab?

Arbeitnehmerüberlassung

Lesen Sie hier, welche Regeln es bei der Arbeitnehmerüberlassung zu beachten gilt.

Definition des Begriffs “Zeitarbeit”: Was ist eigentlich Zeitarbeit?

Was bedeutet eigentlich Zeitarbeit und was genau ist eine Arbeitnehmerüberlassung?
Was bedeutet eigentlich Zeitarbeit und was genau ist eine Arbeitnehmerüberlassung?

Zeitarbeit hat auf dem Arbeitsmarkt einen eher schlechten Ruf, da diese häufig nicht als “richtiges” Arbeitsverhältnis angesehen wird. Doch was ist das Besondere an dem Zeitarbeitsmodell? Welche Vorteile und Nachteile ergeben sich aus der Zeitarbeit für Arbeitnehmer und für Unternehmen, die diese beschäftigen?

Bei der Arbeitnehmerüberlassung werden Arbeitnehmer, die bei einer Zeitarbeitsfirma (Verleiher) angestellt sind an Firmen (Entleiher) verliehen. Der Arbeitgeber im eigentlichen Sinne ist also die Zeitarbeitsfirma, da nur zwischen dieser und dem Arbeitnehmer ein Vertragsverhältnis besteht. Die Zeitarbeitsfirmen arbeiten also mit Firmen zusammen verleihen ihre Angestellten, wenn ein Bedarf besteht.

Was ist Leiharbeit? Firmen leihen sich die Arbeitnehmer also nur für einen bestimmten Zeitraum aus, weshalb die Zeitarbeit auch als Leiharbeit bezeichnet wird. Angestellt ist der Zeitarbeitnehmer also während des Beschäftigungszeitraums bei der jeweiligen Firma nicht. Weiterhin gilt, dass die Leiharbeiter hierbei immer nur für eine bestimmte Dauer beschäftigt werden. In der Regel also so lange, wie ein Bedarf an Arbeitskräften besteht.

Zeitarbeitsverhältnis und Befristung: Ist der Arbeitsvertrag eines Zeitarbeitnehmers befristet oder unbefristet? Ein Zeitarbeitsvertrag ist in der Regel nicht befristet, das heißt, Arbeitnehmer erhalten bei Zeitarbeit keinen Arbeitsvertrag auf Zeit.

Vorteile für Arbeitssuchende

Für viele Arbeitsuchende ist die Zeitarbeit deshalb auch der Retter in der Not. Gerade bei längerer Arbeitslosigkeit bieten Zeitarbeitsfirmen Betroffenen, die keine Aussicht auf eine Festanstellung haben, so die Möglichkeit, trotzdem zu arbeiten. Die Suche nach einer Arbeitsstelle ist oft mit einem aufwendigen Bewerbungsprozess verbunden, der sich je nach Qualifikationen auch über einen längeren Zeitraum erstrecken kann. Dieser entfällt, wenn ein Arbeitnehmer bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt ist.

Vorteile für Unternehmen

Für Unternehmen ist der Einsatz von Zeitarbeitnehmern sehr profitabel: Offene Stellen können durch sie schneller besetzt werden und einen Arbeiter auf Zeit zu engagieren ist häufig auch günstiger als die Stelle neu zu besetzen, denn Festanstellungen kosten Unternehmen im Schnitt deutlich mehr als Zeitarbeitnehmer.

Des Weiteren können diese auch beliebig ausgetauscht werden und müssen dazu nicht einmal gekündigt werden, da sie auch nicht angestellt sind. Zeitarbeitnehmer ersparen Unternehmen also nicht nur Geld, sondern auch viel bürokratischen Aufwand. Zahlungen tätigen diese auch nur an die Zeitarbeitsfirmen. Das heißt, sie bezahlen die Arbeiter nicht direkt.

Vorteile für Arbeitnehmer

Was ist bei der Arbeitnehmerüberlassung ein wesentlicher Vorteil für Arbeitnehmer?
Was ist bei der Arbeitnehmerüberlassung ein wesentlicher Vorteil für Arbeitnehmer?
  • Ein wesentlicher Vorteil für Leiharbeiter besteht darin, dass die Anstellung bei einer Zeitarbeitsfirma nicht befristet ist. Sie sind für unbegrenzte Zeit bei der Zeitarbeitsfirma angestellt und müssen somit nicht fürchten, ab einem bestimmten Zeitpunkt keine Arbeit mehr zu haben.
  • Des einen Freud ist des anderen Leid: Ein ständiger Arbeitsortswechsel ist für die einen mit Anstrengung und beruflicher sowie persönlicher Unbeständigkeit verbunden. Für andere Leiharbeiter ist das aber vielleicht genau das Reizvolle an der Zeitarbeit. Neue Bekanntschaften machen, ständig wechselnde Aufgaben und Arbeitsumfelder: Für Arbeitnehmer, die sich schnell langweilen, bietet Zeitarbeit das richtige Maß an Abwechslung.
  • Grundsätzlich besteht für Zeitarbeitnehmer die Möglichkeit, von der jeweiligen Firma, bei der sie gerade im Einsatz sind bei guten Leistungen übernommen zu werden. Dabei ist wichtig, dass Sie sich als Arbeitnehmer gut präsentieren, also pünktlich sind und Ihre Aufgaben pflichtbewusst erfüllen.
  • Ein weiterer Vorteil besteht für Angestellte von Zeitarbeitsfirmen darin, dass sie finanziell abgesichert sind. Sie werden nämlich nicht je nach Auftragslage vergütet, sondern erhalten ihr Arbeitsentgelt auch, wenn kein Einsatzort für sie gefunden werden kann.

Nachteile für Arbeitnehmer

Mit der Zeitarbeit ergeben sich für Arbeitnehmer schließlich auch einige Nachteile:

  • Da Arbeitnehmer mit der Aufnahme einer Tätigkeit bei der jeweiligen Firma nicht fest angestellt werden, kann es dazu kommen, dass diese innerhalb kürzester Zeit die Arbeitsstelle mehrmals wechseln müssen. Berufliche Beständigkeit und Konstanz ist hierbei also nicht gegeben.
  • Die Vergütung fällt in vielen Fällen deutlich niedriger aus als die von Festangestellten. Das niedrigere Gehalt ist für viele ein Grund, kein Zeitarbeitsverhältnis einzugehen und suchen deshalb lieber nach einer passenden Festanstellung mit besserer Bezahlung.
  • Ein gewohntes Arbeitsumfeld ist Arbeitnehmern in der Zeitarbeit fremd. Ständig wechselnde Kollegen, Arbeitsstätten und Fahrwege gehören hier zum Arbeitsalltag. Es kann demnach keine Bindung zum Unternehmen oder den Mitarbeitern aufgebaut werden.
  • Nur in seltenen Fällen verschafft die Zeitarbeit Arbeitnehmern einen Ausblick auf eine Festanstellung bei dem Unternehmen, das sie ausgeliehen hat.
  • Die Ungewissheit ist auch ein großer Nachteil bei der Zeitarbeit. Arbeitnehmer wissen nämlich oft nicht, wo sie beispielsweise im nächsten Monat arbeiten werden. Das Planen im beruflichen und auch im privaten Bereich gestaltet sich dadurch schwierig. Außerdem erfahren diese oft sehr kurzfristig, wo sich ihr nächster Einsatzort befindet. Der Arbeitsweg kann sich also jederzeit verlängern.

Mindestlohn bei der Zeitarbeit

Zeitarbeit: Wird bei Leiharbeit der Mindestlohn gezahlt?
Zeitarbeit: Wird bei Leiharbeit der Mindestlohn gezahlt?

Wie werden Zeitarbeitsjobs eigentlich vergütet? Haben Zeitarbeitnehmer einen Anspruch auf Mindestlohn? Bei der Zeitarbeit erhält der Arbeitnehmer seine Bezahlung von seinem Arbeitgeber, also der Zeitarbeitsfirma. Dieser erhält das vereinbarte Arbeitsentgelt auch, wenn er bei keiner Firma eingesetzt werden kann.

Um Angestellte von Zeitarbeitsfirmen vor schlechter Bezahlung zu schützen, gibt es das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), in welchem eine Lohnuntergrenze festgelegt wird.

Was ist die Lohnuntergrenze?

Die Lohnuntergrenze besagt, dass Angestellte von Zeitarbeitsfirmen gesetzlich einen Anspruch darauf haben, pro Stunde mindestens 7,50 Euro in den neuen Bundesländern und 8,19 Euro in den alten Bundesländern zu verdienen. Wie viel Sie erhalten, richtet sich dabei in der Regel nach Ihrem Arbeitsort und nicht nach dem Einstellungsort. Grundsätzlich haben Sie aber ein Recht auf das höhere Arbeitsentgelt.

Erklärung: Sind Sie an einem Ort angestellt der sich von Ihrem Arbeitsort unterscheidet und an dem das Mindestarbeitsentgelt höher ist als an Ihrem Arbeitsort, haben Sie einen Anspruch darauf, das höhere Arbeitsentgelt zu erhalten.

Der Tarifvertrag bei der Zeitarbeit

Bei der Zeitarbeit gibt es in der Regel einen Tarifvertrag. Dabei handelt es sich um einen Vertrag, der zwischen dem Arbeitgeber, in diesem Fall also die Zeitarbeitsfirma, und der Gewerkschaft über Löhne und Arbeitsbedingungen geschlossen wird.

Wie viel Sie letztendlich verdienen, kann aber auch abhängig von der Branche sein, in der sie arbeiten. In einigen Branchen gibt es nämlich allgemeingültige Tarifverträge, die dann auch für Zeitarbeitnehmer gelten.

Was heißt Equal Pay bei der Arbeitnehmerüberlassung?

Es gibt in der Arbeitnehmerüberlassung einen sogenannten Equal-Pay-Grundsatz. Bei Equal Pay geht es im Wesentlichen um die Forderung, dass ein Zeitarbeitnehmer, der bei einer Firma nur vorübergehend arbeitet, und ein tatsächlicher Arbeitnehmer der Firma ungefähr das gleiche Arbeitsentgelt erhalten.

Arbeitnehmerüberlassung: Welche Dauer ist erlaubt?

Wie lange darf bei der Zeitarbeit die Agentur einen Zeitarbeitnehmer an andere Firmen verleihen?
Wie lange darf bei der Zeitarbeit die Agentur einen Zeitarbeitnehmer an andere Firmen verleihen?

Gibt es bei der Arbeitnehmerüberlassung eine maximale Dauer, die beachtet werden muss? Das Zeitarbeitsverhältnis ist zwar in der Regel unbefristet, jedoch kann eine Zeitarbeitsfirma trotzdem bestimmen, wie lange sie einen Leiharbeiter in einem bestimmten Betrieb beschäftigt.

Normalerweise wird der Zeitarbeitnehmer so lange an einem Standort eingesetzt wie ein Bedarf an der jeweiligen Arbeitskraft besteht. Besteht der Bedarf aber längerfristig, gibt es diesbezüglich besondere Regelungen.

Bezüglich der maximalen Dauer gilt: Bei einer Arbeitnehmerüberlassung dürfen 18 Monate nicht überschritten werden.

Hierbei gilt aber auch, dass die tatsächliche Dauer des Einsatzes in ein und demselben Unternehmen durchaus mehr als anderthalb Jahre betragen kann. Das ist beispielsweise der Fall, wenn die Tätigkeit für mehr als drei Monate unterbrochen wird. Im Anschluss kann der Leiharbeiter wieder bei eben diesem Unternehmen eingesetzt werden, obwohl dieser schon 18 Monate dort gearbeitet hat.

Ausnahmen bei der Maximaldauer können in manchen Branchen außerdem auch tarifvertraglich festgelegt werden. Eine unbegrenzte Überziehung der Höchstüberlassungsdauer ist somit möglich.

Übrigens: Entgegen der allgemeinen Annahme ist bei der Zeitarbeit eine Übernahme nach 2 Jahren nicht Pflicht. Werden Leiharbeiter mehr als zwei Jahre bei einem Unternehmen eingesetzt, heißt das also nicht automatisch, dass diese einen Anspruch darauf haben, dort fest angestellt zu werden.

Arbeitnehmerüberlassung beantragen: Wie geht das?

Erlaubnispflicht für Verleiher

Die Zeitarbeit unterliegt in Deutschland nach § 1 des AÜG einer Erlaubnispflicht. Will eine Firma Angestellte an andere Unternehmen verleihen, muss sie dies beantragen. Bei der Bundesagentur für Arbeit kann eine Arbeitnehmerüberlassung beantragt werden.

Dabei gilt, dass für eine Arbeitnehmerüberlassung bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Wer eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung beantragen will, muss dafür sorgen, dass bestimmte Vorgaben eingehalten werden, damit Sie eine Genehmigung zur Arbeitnehmerüberlassung erhalten.

Erlaubnispflicht für Entleiher

Leiharbeit: Um Zeitarbeit als Unternehmen durchführen zu können, muss im Vorfeld eine Genehmigung eingeholt werden.
Leiharbeit: Um Zeitarbeit als Unternehmen durchführen zu können, muss im Vorfeld eine Genehmigung eingeholt werden.

Bei der Arbeitnehmerüberlassung muss ein Antrag außerdem gestellt werden, wenn Sie als Unternehmer Leiharbeiter einsetzen wollen. Das bedeutet, auch wenn Sie Arbeiter von Zeitarbeitsfirmen entleihen wollen, bedarf die Arbeitnehmerüberlassung einer Genehmigung. Wurde dem Antrag auf Arbeitnehmerüberlassung stattgegeben, erhalten Sie eine Erlaubnis und sind fortan dazu befugt, Leiharbeiter zu beschäftigen.

Bei der Anstellung von Arbeitnehmern aus der Zeitarbeit muss allerdings Folgendes beachtet werden:

  • Es muss ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag vorhanden sein: In diesem müssen sämtliche Bedingungen der Arbeitnehmerüberlassung geregelt sein. Alle darin enthaltenen Regelungen müssen dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz entsprechen.
  • Die Wahl des Personaldienstleisters: Um Zeitarbeitnehmer vorübergehend einzusetzen, müssen Sie mit entsprechenden Verleihern zusammenarbeiten. Diese sollten im Vorfeld von Ihnen auf Verlässlichkeit überprüft werden.
  • Der Grundsatz der Gleichstellung muss gegeben sein. Dies wird vom AÜG unter § 9 und § 10 festgelegt. Beim Grundsatz der Gleichstellung geht es vor allem darum, dass entliehene Mitarbeiter und Festangestellte bezüglich der Bezahlung und der Arbeitsbedingungen gleich behandelt werden. So sollen Leiharbeiter und feste Mitarbeiter unter anderem einen vergleichbaren Lohn erhalten, Prämien bekommen und dieselben Urlaubsansprüche haben.
  • Es muss beachtet werden, dass für Leiharbeitskräfte die Mindestarbeitsbedingungen erfüllt sind. Dies betrifft unter anderem die Gewährung von Mindestlohn und Mindesturlaubstagen sowie die Zahlung von Steuer- und Sozialbeiträgen.

Zeitarbeit: Welche arbeitsrechtlichen Regelungen gelten?

Einsatzort bei der Zeitarbeit

Leiharbeiter müssen sich darauf einstellen, dass sich ihr Einsatzort ständig wechselt und somit auch die Fahrtwege zur Arbeit in der Länge variieren. Zeitarbeitnehmer sollten in dieser Hinsicht also flexibel und im Idealfall auch mobil sein. Weite und somit lange Anfahrtswege können auf Dauer nämlich auch zum Problem werden, wenn die Freizeit dadurch zu kurz kommt oder zu viel Geld für Fahrtkosten aufgebracht werden muss.

Kann ich als Leiharbeiter selbst bestimmen, in welchem Umkreis meines Wohnortes ich eingesetzt werden will? In der Regel sind Sie bei der Zeitarbeit dazu verpflichtet, auch weiter entfernte Arbeitsorte wahrzunehmen. Eine Regelung dazu sollte sich aber in Ihrem Arbeitsvertrag befinden. Hier sollten Angaben zum genauen Einsatzbereich festgehalten sein. Ein weit gefasster Einsatzbereich ist insofern von Vorteil, als dass mehr Unternehmen für den Einsatz des Leiharbeiters in Betracht kommen.

Auch über entstehende Fahrtkosten können zwischen Personaldienstleister und Zeitarbeitnehmer Vereinbarungen getroffen werden. Eine grundsätzliche Übernahme bzw. Rückerstattung der Kosten ist hier aber in aller Regel nicht vorgesehen.

Urlaubsanspruch in der Zeitarbeit

Arbeitsrecht: Bei der Zeitarbeit haben Arbeitnehmer grundsätzlich einen Anspruch auf Urlaub.
Arbeitsrecht: Bei der Zeitarbeit haben Arbeitnehmer grundsätzlich einen Anspruch auf Urlaub.

Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer, unabhängig von der Art des Arbeitsverhältnisses, Anspruch auf Urlaub. Auch Zeitarbeitnehmern muss eine Mindestanzahl an Urlaubstagen zugesprochen werden. Die genaue Anzahl der Arbeitstage sollte im Arbeitsvertrag bzw. im Tarifvertrag festgehalten sein. Der Mindesturlaubsanspruch hängt dabei von der Anzahl der Tage ab, die Sie in der Woche arbeiten.

Den vollen Urlaubsanspruch erwirbt ein Zeitarbeitnehmer aber auch erst nachdem er sechs Monate bei der Zeitarbeitsfirma angestellt ist. Bei einer Anstellungsdauer von unter sechs Monaten, hat erhält er pro Monat Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs. Wie viele Urlaubstage Sie pro Monat erwerben ist ebenfalls abhängig von der Anzahl der Arbeitstage pro Woche:

Anzahl der Arbeitstage pro WocheAnzahl der Urlaubstage im JahrAnzahl der Urlaubstage, die pro Monat erworben werden
6 Tage24 Urlaubstage2 Urlaubstage
5 Tage20 Urlaubstage1,7 Urlaubstage
4 Tage16 Urlaubstage1,3 Urlaubstage
3 Tage12 Urlaubstage1 Urlaubstag
2 Tage8 Urlaubstage0,7 Urlaubstage
1 Tag4 Urlaubstage0,3 Urlaubstage

Wichtig ist bei der Zeitarbeit, dass Arbeitnehmer, die Urlaub beantragen wollen, dies sowohl von der entleihenden Firma als auch von der Zeitarbeitsfirma absegnen lassen müssen. Bei einer Arbeitnehmerüberlassung ist die Anzahl der Urlaubstage außerdem abhängig davon, wie lange Sie ununterbrochen betriebsangehörig waren.

Bezüglich der Arbeitzeit gibt es in der Zeitarbeit demnach auch keine bestimmten Vorgaben bzw. Regelungen. Wie viele Tage Sie in der Woche arbeiten müssen und wie viele Stunden am Tag, sollte im Arbeitsvertrag festgehalten sein.

Krankheitsfall in der Zeitarbeit

Was ist zu tun, wenn ich als Zeitarbeitnehmer erkranke? Wem muss ich Bescheid geben? Habe ich bei der Arbeitnehmerüberlassung im Krankheitsfall einen Anspruch auf Lohnfortzahlung? Werden Sie krank, müssen Sie dies sowohl Entleiher als auch Verleiher vor Arbeitsbeginn mitteilen. Werden Sie krankgeschrieben und sind somit über einen längeren Zeitraum arbeitsunfähig, erhält der Arbeitgeber die entsprechende ärztliche Bescheinigung.

Grundsätzlich gilt, dass auch Beschäftige in der Zeitarbeit das Recht auf Lohnfortzahlung haben. Die Höhe des Entgelts, das der Arbeitnehmer während der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit erhält, richtet sich nach dem durchschnittlichen Gehalt, welches dieser im Normalfall erhält.

Tatsächlich kann bei der Zeitarbeit die Höhe der Zahlung jedoch während des ersten Krankheitsmonats variieren. Die Höhe ist nämlich entweder tariflich festgelegt oder richtet sich nach den Bestimmungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EntgFG). Bei über sechs Wochen andauernder Krankheit, übernimmt nicht mehr der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung, sondern die Krankenkasse zahlt fortan Krankengeld.

Kündigung bei der Zeitarbeit: Wie funktioniert das?

Zeitarbeit: Was ist bei der Kündigung von Zeitarbeitnehmern zu beachten?
Zeitarbeit: Was ist bei der Kündigung von Zeitarbeitnehmern zu beachten?

Grundsätzlich gilt, dass auch bei der Zeitarbeit gesetzliche bzw. tarifvertragliche Kündigungsfristen eingehalten werden müssen. Da das Zeitarbeitsverhältnis in den meisten Fällen unbefristet ist, können Zeitarbeitnehmer nicht einfach nach Beendigung eines Einsatzes gekündigt werden. Ist ein Auftrag abgeschlossen, sind Zeitarbeitsfirmen dazu verpflichtet, für den Zeitarbeitnehmer einen neuen Einsatzort zu finden.

Bleiben die Bemühungen einer Zeitarbeitsfirma erfolglos, kann eine Kündigung erfolgen. Der Zeitarbeitnehmer muss sich hierbei rechtzeitig bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitssuchend melden.

Übernahme aus der Zeitarbeit in eine Festanstellung

Wie bereits erwähnt, besteht bei der Zeitarbeit grundsätzlich die Möglichkeit, dass ein entliehener Zeitarbeitnehmer von der entleihenden Firma fest angestellt wird. Doch funktioniert das so einfach? Kann ein Arbeitnehmer einfach so von der Zeitarbeitsfirma in eine Festanstellung bei einer anderen Firma wechseln?

Grundsätzlich gilt, dass ein Arbeitsverhältnis mit dem entleihenden Unternehmen erst eingegangen werden darf, wenn das Zeitarbeitsverhältnis zwischen Zeitarbeitsfirma und Zeitarbeitnehmer beendet ist. Dabei gilt, dass an die Zeitarbeitsfirma keine Vermittlungsgebühr oder ähnliches gezahlt werden muss. Gibt es bei dem entleihenden Betrieb offene Stellen, die besetzt werden sollen, muss die Firma den Leiharbeiter in der Regel darüber in Kenntnis setzen.

Der Gleichstellungsgrundsatz in der Zeitarbeit

Wie bereits erwähnt gilt bei der Arbeitnehmerüberlassung ein Gleichstellungsgrundsatz gemäß § 8 des AÜG:

Der Verleiher ist verpflichtet, dem Leiharbeitnehmer für die Zeit der Überlassung an den Entleiher die im Betrieb des Entleihers für einen vergleichbaren Arbeitnehmer des Entleihers geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts zu gewähren (Gleichstellungsgrundsatz).

Hierbei gilt, dass Zeitarbeitnehmer den Anspruch auf Gleichstellung mit Festangestellten nicht erst nach einer bestimmten Einsatzdauer erhalten, sondern bereits ab Beginn der Arbeitnehmerüberlassung ein Recht auf gleichen Lohn und gleiche Behandlung haben.

Dies gilt allerdings nicht, wenn der Zeitarbeitnehmer nach einem Tarifvertrag bezahlt wird. Ist dies der Fall, muss der Gleichstellungsgrundsatz bezüglich der Bezahlung keine Anwendung finden bzw. kann von diesem abgewichen werden. Im AÜG ist unter § 8 auch geregelt, dass diese Abweichungen vom Gleichstellungsgrundsatz rechtens sind, solange Mindestlöhne, die für die jeweilige Branche gelten, gezahlt werden.

Allerdings gibt es hierbei auch eine zeitliche Einschränkung. Es gilt, dass ein Arbeitnehmer der aus einer Arbeitnehmerüberlassung kommt, nach neun Monaten genauso bezahlt werden muss wie ein Arbeitnehmer in einer Festanstellung. Hierbei gibt es allerdings auch eine Ausnahme: Erhält der Zeitarbeitnehmer nämlich Zuschläge zum Gehalt, die im Tarifvertrag der jeweiligen Branche festgelegt sind, kann auch für 15 Monate von dem Gleichstellungsgrundsatz abgewichen werden.

Aber: Dies kann nur geschehen, wenn der Lohn, der insgesamt in 15 Monaten gezahlt wird, im Vergleich zu der Bezahlung von Festangestellten als gleichwertig eingestuft werden kann. Bei den Branchenzuschlägen gilt, dass diese bereits sechs Wochen nach Einsatzbeginn einsetzen müssen, damit eine 15-monatige Abweichung vom Gleichstellungsgrundsatz stattfinden darf.

Verstoß gegen den Gleichstellungsgrundsatz: Was droht?

Wird der Gleichstellungsgrundsatz nicht eingehalten, kann das teuer werden. Hierbei sind Bußgelder von bis zu 500.000 Euro möglich. Außerdem kann die durch die Bundesagentur für Arbeit erteilte Erlaubnis für die Arbeitnehmerüberlassung wieder entzogen werden. Des Weiteren haben die benachteiligten Zeitarbeitnehmer das Recht darauf, die fehlenden Beträge, auf die sie aufgrund des Verstoßes gegen den Gleichstellungsgrundsatz verzichten mussten, einzuklagen.

Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung

Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung: Eine illegale Arbeitnehmerüberlassung kann in Deutschland mit hohen Bußgeldern geahndet werden.
Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung: Eine illegale Arbeitnehmerüberlassung kann in Deutschland mit hohen Bußgeldern geahndet werden.

Was bedeutet verdeckte Arbeitnehmerüberlassung? Ist es überhaupt möglich, Arbeitnehmer zu verleihen, ohne dass eine Arbeitnehmerüberlassung vorliegt? In manchen Fällen liegt eine Arbeitnehmerüberlassung vor, ohne dass diese tatsächlich als solche bezeichnet wird. Ist dies der Fall, handelt es sich um eine verdeckte Arbeitnehmerüberlassung. Das Problem dabei ist, dass eine solche Form der Arbeitnehmerüberlassung illegal ist, da Zeitarbeit, wie bereits erwähnt, in Deutschland einer Erlaubnis bedarf.

Doch wann liegt verdeckte Zeitarbeit vor? Offiziell wird der Einsatz von Angestellten meist als werk- oder dienstvertraglich dargestellt, die Arbeit an sich weist dann aber Eigenschaften einer Arbeitnehmerüberlassung auf. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn bei einer Firma angestellte Arbeitnehmer bei einem Kunden vor Ort eingesetzt werden und dort werkvertragliche Aufgaben erledigen.

Ist dieser aber nun am Einsatzort dazu befugt, den Arbeitnehmern Anweisungen zu erteilen, ist das eine Arbeitnehmerüberlassung. Dieses Recht unterliegt in Deutschland ausschließlich dem Arbeitgeber, also in diesem Fall der entsendenden Firma. In diesem Fall wird aber auch der Kunde zum Arbeitgeber und der entsendete Arbeitnehmer wie ein fest angestellter Mitarbeiter in die Firma mit eingebunden.

Fliegt ein solcher Schwindel auf, kann das mit einer Strafe verbunden sein. Bei verdeckter Zeitarbeit entfallen viele Rechte und Vorschriften, die bei einer Arbeitnehmerüberlassung eigentlich Anwendung finden sollten. In solchen Fällen entfällt also beispielsweise der Prozess zur Erteilung einer Genehmigung für die Durchführung von Zeitarbeit und auch der Gleichstellungsgrundsatz wird bei der verdeckten Zeitarbeit komplett missachtet. Dadurch ergeben sich für verleihende Firmen einige Vorteile, insbesondere hinsichtlich der Kosteneinsparung, und auch deshalb ist diese Form der Zeitarbeit in Deutschland sehr verbreitet.

In einigen Fällen holen sich verleihende Firmen dennoch im Vorfeld eine Genehmigung zur Arbeitnehmerüberlassung, um diese im Notfall vorzeigen zu können und als nötige Voraussetzung für die Existenz eines gültigen Arbeitsvertrags zwischen Arbeitnehmer und Verleihfirma. Bis die verdeckte Zeitarbeit illegal wurde, konnten Firmen mit dieser Methode Strafen für ihr Vorgehen vermeiden. Es wurde also inoffiziell Zeitarbeit betrieben, offiziell und im Vertrag aber nicht so benannt. Unter § 1 des AÜG ist aber nun festgelegt:

Verleiher und Entleiher haben die Überlassung von Leiharbeitnehmern in ihrem Vertrag ausdrücklich als Arbeitnehmerüberlassung zu bezeichnen, bevor sie den Leiharbeitnehmer überlassen oder tätig werden lassen. Vor der Überlassung haben sie die Person des Leiharbeitnehmers unter Bezugnahme auf diesen Vertrag zu konkretisieren.

Im Übrigen ist es ebenfalls illegal, verdeckte Arbeitnehmerüberlassung durchzuführen und erst nachträglich eine Erlaubnis dafür einzuholen. Zeitarbeit muss im Vorhinein durch den Arbeitgeber angemeldet und genehmigt werden, entsprechende Dokumente müssen aufgesetzt und dies mit ausdrücklicher Bezeichnung im Arbeitsvertrag festgehalten werden.

Illegale Arbeitnehmerüberlassung: Welche Strafen drohen?

Welche Strafe droht einem Unternehmen, wenn die illegale Zeitarbeit aufgedeckt wird? Für diesen Verstoß kann ein Bußgeld von bis zu 30.000 Euro verhängt werden. Liegt ein solcher Fall vor, wird auch der damit zusammenhängende Arbeitsvertrag in der Regel für ungültig erklärt.

iGZ: Arbeitgeberverband der Zeitarbeitsfirmen

Der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (iGZ) ist ein Arbeitgeberverband, der in Deutschland die Interessen von Zeitarbeitsfirmen vertritt. Der iGZ ist mit über 3000 Mitgliedsfirmen in der Zeitarbeitsbranche der Arbeitgeberverband mit den meisten Mitgliedern. Doch welche Aufgaben hat der iGZ eigentlich?

Zu den Aufgaben des Verbandes gehört es unter anderem über tarifliche Vereinbarungen zu verhandeln und außerdem die Interessen der Mitgliedsfirmen nach außen und in der Politik zu vertreten. Er kommuniziert mit anderen Verbänden, Arbeitgebern und Arbeitnehmern, die ebenfalls in dieser Branche tätig sind.

Darüber hinaus übernimmt er auch Aufgaben der Planung und Optimierung von Zeitarbeit im Allgemeinen. So wird beispielsweise darüber beraten, in welchen Branchen die Zeitarbeit noch Anwendung finden könnte, wie das Zeitarbeitsmodell optimiert und die Arbeitnehmerüberlassung an sich attraktiver gestaltet werden kann und wie die Rechte bezüglich Bezahlung und Behandlung von Zeitarbeitnehmern gestärkt und erweitert werden können. Darüber hinaus berät der iGZ Mitglieder in arbeitsrechts- und tarifrechtlichen Angelegenheiten auch juristisch.

Branchen in der Zeitarbeit

Die Arbeitnehmerüberlassung im Baugewerbe ist in der Regel nicht gestattet.
Die Arbeitnehmerüberlassung im Baugewerbe ist in der Regel nicht gestattet.

In welchen Branchen wird überhaupt Zeitarbeit betrieben bzw. wo ist eine Arbeitnehmerüberlassung überhaupt möglich? Am Anfang wurde das Modell der Zeitarbeit nur in einzelnen Branchen angewandt. Mittlerweile sind Arbeitnehmerüberlassungen aber in immer mehr Branchen üblich. So wird Zeitarbeit beispielsweise vorwiegend im produzierenden Gewerbe und in der Dienstleistungsbranche ausgeübt.

Im Produktionsgewerbe sind vor allem die Automobil-, die Metall-, die Elektro- und die Logistik-Branche betroffen. Trotz der negativen Reputation findet das Zeitarbeitsmodell Anwendung auf immer mehr Arbeitsbereiche. Denn es wird ständig nach neuen Einsatzgebieten und neuen Branchen für die Zeitarbeit gesucht. Die Durchführung von Zeitarbeit erfreut sich beispielsweise auch in der IT-Branche immer größerer Beliebtheit.

Übrigens: Arbeitnehmerüberlassung im Baugewerbe ist in der Regel nicht erlaubt. Das heißt, Arbeitnehmer dürfen nicht an Betriebe des Bauhauptgewerbes überlassen werden, wenn diese Arbeiten übernehmen müssten, die sonst von Arbeitern verrichtet werden. Hierbei gibt es aber auch eine Ausnahme: So ist eine Arbeitnehmerüberlassung zwischen Betrieben des Baugewerbes gestattet.
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (38 Bewertungen, Durchschnitt: 4,21 von 5)
Loading ratings...Loading...

Über den Autor

Jörg Author Bild
Jörg K.

Jörg hat Rechtswissenschaften an der Universität Passau studiert. Nachdem er Erfahrung in verschiedenen Verlagen gesammelt hat, stieß er 2019 zur Redaktion von arbeitsvertrag.org. In seinen Ratgebern befasst er sich mit verschiedenen Themen rund um Arbeitsrecht.

Ein Gedanke zu „Zeitarbeit: Das etwas andere Arbeitsverhältnis

  1. Arianne G.

    Hallo,
    Ich bin in der Probezeit und möchte Urlaub beantragen. Laut Tarifvertrag (IGZ) beträgt der Anspruch nach 6 Monaten Beschäftigung 25 Arbeitstage (der Tarifvertrag berücksichtigt auch einen Monat mit 23 Arbeitstagen bei 161 Arbeitsstunden). Wie viele Urlaubstage pro geleistetem Monat stehen mir in diesem Zeitraum zu?

    Vielen Dank

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert